Werbung:

Werbung:

Hamburg

Mitarbeiterin gekündigt, weil sie nicht genderte – Bundesbehörde verliert auch in der zweiten Instanz vor Gericht

Eine Chemikerin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrologie wurde gekündigt, weil sie sich weigerte zu gendern. Nachdem sie in erster Instanz bereits gewann, bestätigte auch das Landesarbeitsgericht Hamburg, dass die Kündigung rechtswidrig war.

Von

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie durfte eine Mitarbeiterin nicht kündigen, weil sie nicht genderte.

Werbung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie durfte seine Mitarbeiterin nicht kündigen, weil sie sich weigerte zu gendern. Dies bestätigte in der zweiten Instanz das Landesarbeitsgericht Hamburg. Bereits im Sommer des vergangenen Jahres konnte die Mitarbeiterin in erster Instanz gewinnen (Apollo News berichtete). Dabei entschied das Landesarbeitsgericht genauso wie die erste Instanz, dass die 43 Jahre alte Chemikerin in dieser konkreten Konstellation nicht zum Gendern gezwungen werden konnte.

In dem konkreten Fall der gekündigten Mitarbeiterin ging es darum, dass die Chemikerin als Strahlenschutzbeauftragte der Behörde eine Strahlenschutzanweisung in gegenderter Form schreiben sollte. Der Forderung, die Strahlenschutzanweisung zu gendern, kam sie nicht nach, weswegen sie abgemahnt und später gekündigt wurde. Da sie jedoch nicht durch den Strahlenschutzverantwortlichen zu dieser Aufgabe schriftlich ermächtigt wurde, konnte sie zum Verfassen des Textes in genderneutraler Sprache nicht angewiesen werden.

Der Sieg der Chemikerin vor Gericht bedeutet somit nicht, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht zum Gendern zwingen dürfen. Im Gegenteil: Die Kammer ist der Auffassung, dass ein Genderbefehl in Dokumenten für Mitarbeiter durchaus rechtlich möglich ist. Auch wenn die gekündigte Mitarbeiterin also gewonnen hat, ist das Urteil dennoch eine Niederlage für diejenigen, die sich von dem Prozess erhofft hatten, dass das Gericht dem Genderzwang generell einen Riegel vorschiebt. Der Prozess wurde unter anderem von Initiativen wie dem Netzwerk Stoppt Gendern sowie dem Verein Deutsche Sprache begleitet und unterstützt.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie kann gegen das Urteil nicht in Revision gehen. Möglich wäre lediglich, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesarbeitsgericht zu gehen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie ist als Behörde dem Verkehrsministerium von CDU-Minister Patrick Schnieder unterstellt.

ww

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

32 Kommentare

  • Dass das Gericht einen Eingriff in die Sprache generell für möglich hält, zeigt, dass unsere Rechtsstaatlichkeit bröckelt.

    • Da bröckelt nichts mehr, der Schutt ist schon längst auf dem Boden verstreut.

  • Herzlichen Glückwunsch an die Chemikerin und alles Gute für die Zukunft!!
    PS: Zur deutschen „Justiz“ muss man nichts sagen:
    „Die Kammer ist der Auffassung, dass ein Genderbefehl in Dokumenten für Mitarbeiter durchaus rechtlich möglich ist.“

  • Auch die Richter sollten eigentlich wissen, dass laut Duden und gängiger Rechtschreibung das generische Maskulinum sowohl Männer als auch Frauen umfasst.
    Wozu also Gendern?
    Wieso sollte eine Anweisung zum Gendern dem Recht entsprechen, wenn Gendern sprachlich nicht korrekt ist?

    • Wenn arabisch als Amtssprache eingeführt wird ,ist es dann wohl vorbei mit der Genderei oder auch nicht ?nur noch Irre in Blödland

  • Wie wäre es denn, wenn Arbeitgeber es ihren Mitarbeitern einfach selbst überlassen würden, ob sie gendern oder nicht?
    Das wirklich Gute setzt sich nämlich dann meist durch. Wie ein Trampelpfad, den man irgendwann mal klugerweise pflastert.
    Aber beim Gendern und anderen linken Anliegen sind wir wieder ganz die alten, autoritären, anordnenden, diktierenden deutschen Bürokraten, wie wir es schon vor hundert Jahren waren. Besonders, wenn solche Anliegen in die Hände der CDU fallen, geht es besonders streng gescheitelt zu. Linke Weltenlehre und unionsgeführter Autoritarismus – zum Gruseln.

  • Es wäre ja mal interessant zu erfahren, ob die Damen denn auch wieder im Dienst ist, liebes Apollo Team.

  • Liebes AN-Team,

    bitte achtet auf die Verwendung korrekter Schriftsprache. Bereits im ersten Satz des Teasers ist ein eklatanter Fehler: jemandem kündigen, nicht jemanden.

    Danke.

  • Wie kann man zugeben, dass Genderzwang zulässig ist und gleichzeitig behaupten, dass das freie Wort gälte?
    Es braucht keiner mit Privatfirma usw. kommen, denn die werden durch den Staat indirekt dazu gezwungen, besonders jene für wichtige Strukturen!

  • Liebe Red., bitte nochmal durch den hausinternen Journalisten-Crash-Kurs Rechtschreibung und Grammatik.
    („Es wurde IHR gekündigt“, nicht „es wurde SIE gekündigt“. Kommt eigentlich von „Ihr DEN VERTRAG kündigen“. EINEN Menschen kann man nämlich gar nicht kündigen. Was soll er dann machen, sich auflösen?)
    Es geht nicht um klugsch .., es tut einfach weh beim Lesen. Und es müsste in Ihrem Interesse sein, dass es den Lesern nicht wehtut.
    Warum tut es weh? Weil man beim Lesen merkt, dass Sie die Bedeutung des Wortes selbst gar nicht richtig verstehen, z. B. was BEDEUTET eigentlich „kündigen“? Und es ist meiner Ansicht nach sehr problematisch, wenn man ALS JOURNALIST etwas ausdrücken will, dafür aber Worte verwendet, die man selbst gar nicht verstanden hat.

  • Ideologie vor Recht. Der Rechtsstaat ist zerstört, genauso die Demokratie.

  • Kleiner Hinweis: Jedwede Anweisung kann mit Imperativ in Passivkonstruktion formuliert werden. Da weht ein kalter Wind durch die Kommunikation – aber wer das so haben will, bekommt es. Dann steht nicht mehr „Du*Ihr*Them*Meerschweinchen_ens WhatEver als Druck*IN+ müss(en\t) bitte die Ausdrucke in den Schredder bringen.“

    Da steht dann „Fehldrucke sind zu vernichten – unsachgerechte Entsorgung wird arbeitsrechtlichen Massnahmen zugeführt.“ Gerne auch drei Seiten Text, wo sich jeder Satz wie ein Schild einer Hausverwaltung zur Kaiserzeit liest. Sowas nur ein Jahr lang – und das Thema Gendern ist vom Tisch.

  • Das hat die von Einsicht nicht verfolgte Bundesbehördernde jetzt davon!

  • „Die Kammer ist der Auffassung, dass ein Genderbefehl in Dokumenten für Mitarbeiter durchaus rechtlich möglich ist.“

    Also hat die Dame nur einen Pyrrhus-Sieg errungen und die Faschisten dürfen ihr Gendern demnächst erzwingen, sobald der kleine Formfehler beseitigt wurde…

  • Schon allein das erneute Vor-Gericht-Zerren macht den autoritären und totalitären Zug dieser Gender-Sprachpolizei deutlich.
    Als in den Sozialwissenschaften schon in den 90ern gegendert wurde, hat man damit auch gegen die Rechtschreibung verstoßen. Vor Gericht gezerrt wurde man deswegen aber nicht.
    Alles wird besser, wenn das vermeintlich Gute im Denken erzwungen wird. Über Jahrzehnte und aus zwei Diktaturen nichts dazu gelernt.

  • Das Foto sagt alles!

  • „Es wird niemandem etwas aufgezwungen“, „die Union ist eine konservative anti-Genderpartei“, Lügen allenthalben

    • Es fehlt noch: „Links ist vorbei!“ Nicht einmal soviel E… hat die CDU noch in der Hose, selbst innerhalb eines eigenen Ministeriums die Behörden anzuweisen, mit dem Gendern aufzuhören.

    • Die gesichert wählerbetrügende Union ist – mit Abstand – die verlogendste Partei.

  • Habt ihr mal eine durchgegenderte Prüfungsordnung gelesen? Also gegendert nach gültigen Rechtschreibregeln mit Doppelnennug von Prüfer, Beisitzer und Prüfling? Da steigt kein Mensch mehr durch. Bei einer Strahlenschutzverordnung dürfte das ähnlich aussehen, d.h. hier gehört eigentlich derjenige wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gefeuert, der das Gendern beauftragt hat.

    • Hast vollkommen Recht.
      Hier regiert die Perversität…

  • Nun, Genderismus – sprachlich wie „gleichstellungsrechtlich“ – ist bei Lichte betrachtet doch nichts anderes, als psychosexuelle Devianz zur gesellschaftlichen und grammatikalischen Norm zu erheben.

  • Wir arbeiten mit Zeugs vom BSH. Sollte da was gegendert sein, fliegt es in die Tonne!

  • Das spielt eh alles keine allzu grosse Rolle mehr.
    In absehbarer Zeit bricht dieses Polit-System eh krachend zusammen, und aus den Trümmern wird dann entweder der erste islamische Gottesstaat in Zentraleuropa, eine Links/Grüne Diktatur, oder, wenn sich die bisher immer schweigend Merheit vieleicht zur Abwechslung mal bequemen sollte aufzustehen, und nicht mehr ganz so schweigsam zu sein, vielleicht mal eine wirklich funktionierende Demokratie nach Schweizer Vorbild, ohne Bundespräsidenten und Kanzler und sonstigen Wichtigtuern!

  • Genderbefehl. Geht’s noch?

  • Hamburg ist , mitsamt der Justiz, genauso ein linksgerichteter Sumpf, wie Berlin.
    Sogar die deutsche Sprache ist denen nicht mehr heilig. Ekelhaft.

    • Und? Wo wohnen Sie, Rübe?

  • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie,
    wieder so ein Idyll von woken linksgrünen Idioten (und inninen)

  • Wir werden ja auch von AN gezwungen, das Wort mit N nicht zu gebrauchen (nicht einmal die gängige Umschreibung mit Bindestrich ist hier erlaubt), obwohl die Behauptung, dass es diskriminierend sei, eine rot-grüne Lüge ist, um sich selber gutmenschlich abzuheben. AN braucht sich nicht moralisch zu ereifern.

  • Wer verklagt diese Drecksbehörde auf Veruntreuung???
    Schiebt euch euren Gender Scheiss wohin !!!ihr erbärmlichen Versager!!!

Werbung