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Brandenburg

LKA ermittelt in 30 Fällen wegen „L’amour toujours“-Gesängen

Obwohl die Staatsanwaltschaft Neuruppin die ausländerfeindlichen Parolen zu „L'amour toujours“ derzeit für nicht strafbar hält, ermittelt das LKA in Brandenburg in 30 Fällen wegen Volksverhetzung. Die Polizei ruft Bürger dazu auf, ähnliche Fälle umgehend zu melden.

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Wegen ausländerfeindlicher Gesängen zu Gigi D’Agostinos Party-Hit „L’amour toujours“ ermittelt das Landeskriminalamt Brandenburg in zahlreichen Fällen wegen Volksverhetzung – obwohl die Staatsanwaltschaft das Vergehen derzeit als nicht strafbar einstuft. Dennoch sammelte das LKA infolge des Sylt-Videos 30 Fälle, in denen die Zeilen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen worden sein sollen, berichtet die Märkische Oderzeitung.

Auf Sylt hatte eine Gruppe junger Erwachsener die umstrittenen Parolen während des Pfingstwochenendes Mitte Mai zu „L’amour toujours“ gesungen. Ein Video der Veranstaltung verbreitete sich schnell in den sozialen Medien. Als öffentliche Reaktion drohten einigen Teilnehmern, die in diesem Video zu sehen waren, arbeitsrechtliche Konsequenzen, eine Studentin soll sogar von der Hochschule der angewandten Wissenschaften in Hamburg exmatrikuliert werden (Apollo News berichtete).

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In der Folge kam es deutschlandweit zu ähnlichen Vorfällen. Die Polizei schritt in zahlreichen Fällen ein. In Magdeburg kontrollierten Beamte beispielsweise die zwei Insassen eines Autos, nachdem eine Passantin angegeben hatte, ausländerfeindliche Gesänge vernommen zu haben. In Mönchengladbach löste die Polizei eine Geburtstagsfeier in einem Kleingarten auf, nachdem eine Anwohnerin gemeint hatte, die „Ausländer raus“-Gesänge vernommen zu haben (Apollo News berichtete hier und hier).

Seit dem ausschlaggebenden Pfingstwochenende auf Sylt wurden dem LKA in Brandenburg 30 ähnliche Fälle gemeldet, bestätigte eine Polizeisprecherin der MOZ. Demnach seien Strafanzeigen wegen Volksverhetzung eingetragen und polizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden – obwohl die Staatsanwaltschaft Neuruppin die ausländerfeindlichen Gesänge derzeit für nicht strafbar hält.

Dennoch würde die Polizei unabhängig von der Behörde die „Begleitumstände“ untersuchen, erklärte die Polizeisprecherin. Denn in einzelnen Fällen könnten strafbare Vergehen festgestellt und geahndet werden, zum Beispiel das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole, beispielsweise durch das Zeigen eines Hitlergrußes – obwohl das dann wiederum ein neuer Straftatbestand wäre.

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Um möglichst viele Fälle aufklären zu können, ruft das LKA die Bürger in Brandenburg jetzt sogar dazu auf, die Polizei zu informieren, wenn sie einen solchen Fall beobachten, „sodass Personalien bekannt gemacht, Beweismittel erhoben und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden können“, sagte die Sprecherin.

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81 Kommentare

  • Willkommen im Land der Blockwarte. „Nie wieder ist jetzt“ gilt wohl nicht universell.

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  • Seit der Haschisch-Legalisierung kann man sich halt nicht mehr mit super Ermittlungs-Erfolgen gegen Schulhof-Kiddies schmücken, und bevor der Polizei langweilig wird, sucht sie sich ein neues, ebenso ungefährliches Betätigungsfeld. Da wo die wahren Verbrechen/Straftaten passieren wird ja gerne mal mit Abwesenheit geglänzt.
    Man kann schon sagen: wo die Polizei ist, ist es sicher – sonst wäre die Polizei nicht dort.

  • Gegen wen die Polizei hier ermitteln MUSS ist gem. StGB § 164, Abs. 1 offensichtlich.

    Strafgesetzbuch (StGB), § 164 Falsche Verdächtigung
    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    ….

  • Haben Sie nichts anderes zu tun?
    Wegen Volksverhetzung könnte man täglich neu gegen die Bundesregierung ermitteln, aber da trauen sie sich nicht ran…

    26
  • Die Polizei hat wohl auch nichts anderes mehr zu tun. Einfach lächerlich.

    23
  • Schön, das unsere Polizei genug Zeit hat, um sich mit diesen wirklich gravierenden Vorfällen zu befassen.

    22
  • Ich finde das Lied und den Text dazu sehr gut.

    19
  • Am tyrannischen ist jene Herrschaft, welche aus Meinungen Verbrechen macht, denn jedermann hat das unverbrüchliche Recht auf Gedankenfreiheit!
    Spinoza, 1670

  • Bestimmt irre ich mich, wenn ich das Gefühl habe, unser Land würde derzeit von einer Welle der Gewalt überrollt und Angriffe mit Messern würden sich drastisch häufen. Wenn ich den offiziellen Verlautbarungen Glauben schenke (und wer tut das nicht?), gibt es einen solchen Anstieg aber gar nicht. Folglich gibt es auch kein Problem. Viel wichtiger ist es, so scheint es mir, mit der geballten Macht der Justizorgane gegen Leute vorzugehen, die sich zwar durch das bloße Absingen irgendwelcher frechen Sprüche nicht strafbar gemacht haben, die sich aber strafbar gemacht haben KÖNNTEN. Vielleicht. Eventuell. Irgendwie. Da muss man doch einschreiten! Da muss man Prioritäten setzen! Sonst ist unsere Demokratie in Gefahr! Ehrlich! Leider fehlen die dabei eingesetzten Kräfte dann woanders, aber das gehört nun mal dazu, wenn wir unsere verkrustete monokulturelle olle Gesellschaftsstruktur endlich aufbrechen und bunter werden lassen …
    Und nun freue dich, du Land der Dichter und Denker!

    15
  • Art 2
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

  • LKA fordert die Bevölkerung offiziell zur Denunziation auf.
    So muß sich das in der DDR angefühlt haben. Wo ist denn der Biermann Wolf, wenn man ihn mal brauch?

  • Wer „Deutschland den Deutschen“ für eine umstrittene oder gar rechtsextreme Parole hält, sollte mal in die Präambel zum Grundgesetz und das Grundgesetz selbst schauen. Daraus geht klar hervor, dass das deutsche Volk das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland – und übrigens auch dessen Souverän (was viele Politiker nur allzugern „übersehen“) – ist. Das ist übrigens so auch international anerkannt, weil eben selbstverständlich.
    Nur für ausgeprägte Deutschlandhasser geht sowas natürlich gar nicht. Allerdings ist unsere Polizei nicht dazu da, die Gelüste dieser üblen Herrschaften zu befriedigen.

  • Haben wir sonst keine anderen Probleme in Deutschland?

  • Der größte Lump in diesem Land ist und bleibt der Denunziant. Staatlich abgesichert.

  • Kalifat fordern ist offenbar ok … blöderweise scheinen nun auch Ausländer den Song zu singen:

    https://www.tag24.de/justiz/polizei/junge-frauen-singen-auslaender-raus-als-polizei-eintrifft-erlebt-sie-ueberraschung-3221021

    Ich knn mir lebhaft vorstellen, wie zwischenzeitlich das Vertrauen zwischen Nachbarn etc. zerstört wird, weil sich offenbar viele genötigt sehen, andere Personen anzuzeigen. Ob das gut fürs Land ist, bezweifele ich, aber es scheint so gewollt. Man kann natürlich auch den Nachbarn eins auswischen und auch wenn nicht dran ist, bleibt es haften.

  • So werde wichtige und knappe Ressourcen der Justiz und Polizei aus Politischem Kalkül verschwendet .
    Anstatt sich um die katastrophale innere Sicherheit zu kümmern sind massenhaft Richter mit Beleidigungsprozessen von Bärboch Habeck und Starck Zimmermann beschäftigt und die Polizei Jagt lieber die 3 Stadtmusikanten anstatt die Bevölkerung und die Jüdische Gemeinde vor Clans fanatischen Islamisten und Palästinensischen Antisemiten zu beschützen .
    Auch das Beamtengesetzt gehört mal in einer neue Demokratie dringend auf den Prüfstand .
    Liebe Beamte ! Ihr dient !! dem Staat(Bevölkerung) und nicht der Regierung . Kommt mal damit klar . Sonst brauchen wir euch nicht !!

  • Haben die nichts besseres zu tun? Nun, wenn ich mir Haldenwang und Faeser anschauen, offensichtlich nicht. Ist ja auch einfacher gegen Rechts zu wettern, als sich gegen Islamisten durchzusetzen. Und dann auch noch „Horch und Guck“ auszurufen, dass hat mit Demokratie und Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun. Weiter so, die AFD freut sich.

  • „Deutschland den Deutschen….“ unterliegt nach Urteilen unserer höchsten Gerichte der Meinungsfreiheit.
    Wer Nachteile wegen seiner geäußerten Meinungsfreiheit erfahren muss, dem ist dringend anzuraten, dagegen gerichtlich vorzugehen. Also Anzeigen erstatten, auch gegen LKA, Polizei etc. Notfalls auch gegen veranlassende Personen. Wer Menschen wegen ihrer Meinung verfolgt begeht Grundrechtsverletzung.
    Meinungsfreiheit gewährt das Grundgesetz Artikel 5 Abs 1.
    Meinungsfreiheit ist auch ein Menschenrecht. Gehen Staatsorgane gegen Personen vor, die ihre Meinung frei äußern, verstoßen sie gegen internationale Rechte.
    Gerichtlich vorgehen und gegebenenfalls Beschwerden einreichen bei zuständigen nationalen Behörden oder eigens eingerichteten Stellen für Menschenrechte. Die Charta für Menschenrechte ist für EU-Staaten bindend. Der europäische Gerichtshof stellt die Einhaltung der Charta sicher. Vorlage ist der Vertrag von Lissabon. Also Klagen, Klagen, Klagen…!

  • Entschuldigung, irgendwie erinnert mich das Handeln der Polizei an Flaschensammler. Die kramen auch immer in Müllbehältern herum, in der Hoffnung etwas zu finden. Ein unappetitlicher Eindruck.

    5
  • 30x kriminelle in blauer Uniform / ohne blaue Uniform, die sich des Verfolgens Unschuldiger schuldig machen.

  • LKA sonst Nichts zu tun? … Phantastisch! Alles gut!

  • Ob strafbar oder nicht – der „Kampf gegen rechts“ muss mindestens bis zu den Landtagswahlen fortgeführt werden. Und wenn es keine rechten Straftaten gibt, muss man sie eben erfinden.

  • etwas wichtigeres hat das lka wohl nicht zu tun, ist halt das beste deutschland, das wir je hatten. danke dafür;-)

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