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Dieter Gieseking

Legalisierung von Kindesmissbrauch: Bundestag stimmt über die Petition eines verurteilten Pädophilen ab

Der Deutsche Bundestag stimmt am Donnerstag über eine Sammelpetition ab - und damit auch über die Petition eines verurteilten Pädophilen, der Kindesmissbrauch legalisieren will.

Der Deutsche Bundestag stimmt heute auch über eine Petition ab, die sexuellen Missbrauch entkriminalisieren soll.

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Der Bundestag stimmt am Donnerstagnachmittag in einem Sammelbeschluss über die Petition eines mehrfach vorbestraften Pädophilen, Dieter Gieseking, ab. Ohne vorherige Aussprache wird das höchste deutsche Parlament als Teil eines Tagesordnungspunktes über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses des Bundestages zu Petitionen abstimmen. Es handelte sich um die Sammelübersichten 640 bis 652 – in der Übersicht 641 findet man unter anderem auch eine Petition von Dieter Gieseking. Gieseking ist Gründer der Gruppe „Krumme-13“, eine Lobbygruppe, die sich in ihrer Bestehenszeit für die Herabsetzung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie einsetzte.

Dieter Gieseking wurde 1996 wegen des Betriebs eines Kinderporno-Versanddienstes zu achtzehn Monaten Haft verurteilt, die er ein Jahr lang absaß. Im Jahr 2003 musste Gieseking erneut vor Gericht, weil er im Besitz von kinderpornografischem Material war, das er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 erworben hatte. Auf seinen Geräten befanden sich insgesamt 216 Bilddateien mit nackten Kindern, er wurde zu acht Monaten Haft verurteilt.

An seinen Forderungen änderte das nichts: Bis heute kämpft er dafür, einen Passus in die Verfassung aufzunehmen, der „Pädosexualität“ als geschützte sexuelle Identität festschreibt. Einen Eintrag in das Vereinsregister blieb der Gruppe verwehrt, Gieseking führt allerdings weiterhin einen Blog im Internet, in denen er über seine Ideen schreibt.

„Sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kindern“

Dort benutzt er in Beiträgen etwa Begriffe wie „Redaktion Pädopower“, philosophiert darüber, ob schon neun-jährige Kinder „Spaß am Sex“ haben können. Er sagt, dass es „sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder geben kann und auch in Zukunft immer geben wird“. Auf seinem Blog feiert der Pädophile, dass über seine Petition im Bundestag abgestimmt wird.

Ursprünglich hatte Dieter Gieseking 2019 eine Petition mit dem Namen „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“ eingereicht – was mit dem Begriff „Kinderrechte“ harmlos getarnt ist, ist in echt das genaue Gegenteil von Kinderrechten. Gieseking will mit seinem Vorhaben den sexuellen Missbrauch von Kindern legalisieren, in dem er die vermeintlichen Kinderrechte ausweitet.

Gieseking schreibt zu der Petition in seinem Blog, dass man durch einen solchen Zusatz im Grundgesetz auch die „sexuelle Selbstbestimmung“ der Kinder schützen solle. Unter der „sexuellen Selbstbestimmung“ des Kindes meint Gieseking das „Recht eines Kindes“, sexuelle Kontakte zu Erwachsenen zu haben. Eine Petition, die jedem vernünftigen Menschen abstoßen müsste – und die es doch durch den zuständigen Petitionsausschuss des Bundestages schaffte.

Versagen des Petitionsausschusses

Was unfassbar klingt, liegt an einem Versagen des Bundestages: Recht in Deutschland ist, dass jeder Bürger Petitionen zu Gesetzesänderung an den Petitionsausschuss im Bundestag senden darf. Normalerweise muss eine Petition zur Änderung des Grundgesetzes von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, damit sie vom Bundestag geprüft wird. Die Petition von Gieseking erreichte nur 37 Unterstützer. Giesekings Petition wäre also eigentlich, unter normalen Umständen, vom Petitionsausschuss abgelehnt worden, hätte also nie Beachtung gewonnen.

Es kam anders: Denn dann wurde Gieseking vom Petitionsausschussdienst des Bundestags darüber informiert, dass am 14. Februar 2021 beschlossen wurde, seine Petition zusammen mit angeblich ähnlichen Petitionen zu den „Rechten von Kindern“ zur Abstimmung zu stellen, die gerade geprüft würden. In einem Brief des Petitionsausschusses an Gieseking steht wörtlich: „(…) man habe das von Ihnen vorgetragene Anliegen sorgfältig geprüft. Die Forderung nach einer Ergänzung des Artikel 6 des Grundgesetzes zur Stärkung der Kinderrechte ist Gegenstand eines aktuellen Petitionsverfahrens. Ihre Petition wird deshalb als Mehrfachposition behandelt und mit ihr zusammen geprüft“.

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Der Ausschussdienst hat die Aufgabe für den Petitionsausschuss Vorschläge zu erarbeiten. Dass Gieseking mit besserem Kinderschutz eine ganz andere Sache – nämlich die Möglichkeit Kinder sexuell zu missbrauchen meint – fiel offenbar nicht bei der Prüfung auf.

Unglaublich, denn so schaffte es die Petition sich in eine erfolgversprechende Sammelpetition einzuschleichen und dadurch den Status „Prüfbar“ zu erlangen. Am 11. Oktober stimmte der Petitionsausschuss dann mit Stimmen aller Fraktionen außer der AfD dafür, dem Bundestag, die Beschlussempfehlung vorzulegen. Die Sammelpetition läuft der Nummer „ID 95231“ und wurde als Forderung, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“ zu ergänzen, zusammengefasst.

Gieseking feiert den Vorgang als Erfolg

Die Beschlussempfehlung wurde dann am 19. Oktober 2023 im Bundestag ebenfalls von allen Fraktionen außer der AfD bejaht. Da die Petitionen als Bündel betrachtet wurden, erschien bei der Abstimmung in der Sitzung am 19. Oktober weder Giesekings Name noch der Titel seiner Organisation Krumme-13 (K13) auf der Website des Bundestages. Er bliebt versteckt.

Mit dem Ja des Bundestags wurde die Sammelpetition dann dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) „als Material“ überwiesen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben. Darin auch die Petition von Gieseking. Anfang Januar bekam Gieseking dann nochmals ein Schreiben vom Petitionsausschuss mit der Ankündigung, die Petition werde als „Einzelpetition behandelt werden und dem Petitionsausschuss voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt“ – das erfolgte am 11. September 2024.

In der Sammelübersicht zu den Beschlussempfehlungen hat das Vorhaben von Gieseking wie die meisten der Petitionen die Bezeichnung, dass das Petitionsverfahren „abzuschließen sei“ – also ohne Folge bleibt. Die gesammelten Empfehlungen oder Nicht-Empfehlungen werden am Donnerstag dann dem Bundestag erneut zur Abstimmung vorgelegt. Der Bundestag akzeptiert oder verneint dann insgesamt die Empfehlungen des Ausschusses.

Gieseking feierte den Vorgang trotzdem als Erfolg auf seinem Blog. Es ist das erste Mal, dass über eine Petition von ihm abgestimmt wird. So schreibt er zu der Abstimmung am Donnerstag: „Nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens kündigen wir schon jetzt weitere Petitionen zu themenrelevante Gebiete an. Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran“.

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