Weniger Kliniken
Lauterbachs Krankenhausreform vom Bundesrat angenommen: Was das für die Länder bedeutet
Die von den Ländern kritisierte Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Bundesrat passiert. Sie sieht neue Finanzierungs- und Leistungsmodelle vor – die nicht nur ein Kliniksterben auslösen, sondern auch den Beitragszahler mehr belasten könnten.
Die Krankenhausreform hat den Bundestag passiert. Am Freitag stimmten die Länder über das Prestigeprojekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ab – obwohl es im Vorfeld Uneinigkeit und Kritik an den Plänen des Bundes gab, konnte der Gesetzesentwurf angenommen werden. Jetzt muss sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit der Reform beschäftigen, anschließend kann das Gesetz auf den Weg gebracht werden.
Der Bundestag hatte dem Entwurf bereits im Oktober zugestimmt, mit dem Ziel, die Reform bereits ab dem 1. Januar 2025 wirksam zu machen. Aus den Ländern gab es dafür Kritik: Die Finanzierungspläne seien noch nicht ausgereift, auf dem Land wird ein desaströses Kliniksterben befürchtet. Diese Zweifel verhallten jedoch am Freitagmorgen, ab Januar könnte die Reform schrittweise eingeführt werden.
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Zunächst war es jedoch zum Eklat gekommen: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke wollte den Vermittlungsausschuss anrufen und so die Umsetzung der Reformpläne seines Parteigenossen aufschieben. Woidkes SPD hat dem BSW bei Koalitionsverhandlungen in Brandenburg zugesagt, alle Kliniken erhalten und finanziell unterstützen zu wollen.
Dagegen sprach sich Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher aus. Die Grüne-Politikerin wollte im Bundesrat gegen die Anrufung des Gremiums argumentieren, weil das Gesetz dadurch erneut im Bundestag eingebracht worden wäre – wo nach dem Ampel-Aus keine Mehrheiten mehr erkennbar sind.
In dieser Zeit könnten wichtige Finanzierungsmaßnahmen für Brandenburgs Krankenhäuser fehlen und zahlreiche Häuser Insolvenz anmelden müssen, meinte die Ministerin. Dafür wurde sie vor der Sitzung von Woidke entlassen und erhielt in der Länderkammer lediglich die Entlassungsurkunde. Eine Mehrheit fand das Vorhaben des SPD-Politikers trotzdem nicht, der Vermittlungsausschuss wurde nicht einberufen.
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Der Anfahrtsweg für geeignete Eingriffe sei deshalb sowieso bereits sehr lang, so der Minister. Stattdessen sollen Kliniken jetzt spezialisiert werden, sodass klar ist, welche Häuser welche Angebote auf hohem medizinischem Niveau anbieten. Die Sorge der Länder: Vor allem in ländlichen Regionen könnte die Versorgung dadurch drastisch sinken.
Daher implementiere Lauterbach eine Ausnahmeregelung für bedarfsnotwendige Kliniken. Diese könnten im Notfall auch von den Leistungsansprüchen und der Spezialisierung freigestellt werden. Dennoch sorgten die Finanzierungspläne für offene Fragen bei den Ländern: 50 Milliarden sollen zehn Jahre lang bereitgestellt werden – die Hälfte von den Ländern, die andere von den gesetzlichen Krankenkassen, die wiederum fürchten, dass dadurch die Beitragszahler eine Mehrbelastung zu spüren bekommen könnten. Beide Parteien sind mit dieser Entscheidung daher nicht glücklich.
In einer Civey-Umfrage hatten kürzlich 46,1 Prozent der Befragten angegeben, Sorge vor Krankenhausschließungen zu haben. 54,6 Prozent waren sogar der Meinung, eine Klinik sollte in maximal 15 Minuten mit dem Auto erreichbar sein – Lauterbachs Reformpläne gehen aber eher in die andere Richtung. Hier sind 40 Minuten vorgesehen.
Eine von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aufgegebene Studie prognostiziert außerdem ein Finanzierungsrisiko für kleinere Kliniken. Zwar soll die Bezahlung nicht mehr nur von der Zahl der behandelten Patienten abhängen, weil sich die Finanzierung aber einerseits an der Leistungsspezialisierung orientiert und die zudem auf einer Mindestvorhaltezahlen basieren soll, könnten Einrichtungen, die den Anforderungen nicht gerecht werden, schließen müssen.
Die Mindestvorhaltezahl besagt, dass eine gewisse Patientenzahl notwendig ist, um eine Einrichtung effektiv zu betreiben. Zwar plant der Bund auch eine Vorhaltevergütung, um kleinere Krankenhäuser unabhängig von deren Leistungserbringung zu finanzieren – diese Vergütung würde aber die tatsächlichen Kosten nicht abdecken, wird in der Studie kritisiert, die von dem Datenspezialisten Vebeto durchgeführt wurde.
Aber solche Kliniken, meinte Lauterbach in der Vergangenheit, müssten in Zukunft sowieso schließen. Hunderte Einrichtungen könnten dem Fachkräftemangel zum Opfer fallen, worunter auch die Qualität der Behandlung leidet, argumentierte der Minister immer wieder. Die Reform soll diesen langsamen Verfall also aufhalten und sofortige Besserung an weniger, dafür leistungsfähigen Kliniken bezwecken.
Derzeit schreiben bereits 30 Prozent der mehr als 1.700 Krankenhäuser rote Zahlen. Bis 2030 könnten daher ein Viertel der Kliniken Insolvenz anmelden müssen, warnte die DGK bereits 2023. Lauterbachs Reformansatz wird dennoch skeptisch betrachtet: Vor allem der Alleingang des Bundesministers ohne Rücksprachen mit den Landesministern sorgte im Bundesrat immer wieder für gegenseitiges Unverständnis.
Somit hat die CDU mit ihren Ministerpräsidenten und den Grünen ein weiteres Chaos-Gesetz von Rot-Grün unterstützt. Viele Verbände hatten ein Aussetzen der Abstimmung gefordert. Aber das macht die CDU nur bei AFD Vorschlägen.
Es ist jetzt klar Merz und Rot-Grün sind sich längst für die Zeit nach der Neuwahl einig. Deshalb nur AFD.
Habeck ist für die Schließung von Fabriken und Kraftwerken verantwortlich und Lauterbach jetzt für die Schließung von Krankenhäusern. Läuft…
KaLau hat schon 2019 die Ansicht vertreten, dass mindestens jedes 3., mancherorts sogar jedes 2. Krankenhaus in den nächsten Jahren schließen muss, damit die übrigen wirtschaftlich arbeiten können . Selbst in der C-Zeit mussten jedes Jahr ca. 20 Kliniken dran glauben.
Man sieht ja ein, dass nicht jedes kleine Kreiskrankenhaus das volle Programm anbieten kann – dafür gibt es Spezialkliniken – aber die kleinen Kliniken außerhalb der Metropolen erfüllen die wichtige Funktion der Grund- und Erstversorgung, Notaufnahmen usw.
Wenn man bedenkt, dass den Bürgern nach dem Willen der Grünen gleichzeitig die private Mobilität streitig gemacht werden soll, dann wird die Erreichung eines Krankenhauses bzw. ein Bett darin in Zukunft Glückssache und eine Frage des Geldbeutels sein – und genauso ist es wohl gedacht.
Diese Pläne sind ein weiterer Sargnagel für unser Gemeinwesen – und ausgerechnet die „Sozialdemokraten“ stecken dahinter.
Ich muss den Gesetzestext nicht mal lesen, wenn ich weiß, dass der ahnunslose, lobbybehaftete Lauterbach dahintersteckt. Bei dem kommt nie was Gutes bei raus, da kann man drauf wetten.
Für die ländliche Gegend ist das Gesetz eine Katastrophe.
Ich frage mich, kann man den Untergang noch stoppen? Diese Regierung zerstört alles.
Regierung, Bundestag, Bundesrat
Das links-grüne Netzwerk hält fest zusammen.
Da kann man nichts anderes erwarten.