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Philipp Ruch

Künstler vom „Zentrum für Politische Schönheit“ versendete gefälschte AfD-Briefe: Gericht spricht ihn frei

Der Künstler Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit versendete gefälschte AfD-Briefe und forderte auf, Hinweise zu senden, die „für ein Verbot missbraucht werden könnten“. Das Gericht sah den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt an, sprach ihn aber wegen der Kunstfreiheit frei.

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Philipp Ruch gehört dem Zentrum für politische Schönheit an, das immer wieder durch provokante Aktionen auffiel. (imago images/Thomas Müller)

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Das Amtsgericht Tiergarten hat den Künstler Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, obwohl es den Tatbestand als erfüllt ansah. Doch in der Abwägung überwiege die Kunstfreiheit, wie die dpa berichtet. Ruch hatte 2023 gefälschte AfD-Briefe mit den Namen und Unterschriften der „Bundesgeschäftsstelle“ an neun AfD-Mitglieder versendet. In den Briefen war dazu aufgefordert worden, „sämtliche Sachverhalte [zu] sammeln, die für ein Verbot missbraucht werden könnten“.

Die Mitglieder wurden über eine angebliche Sichtungskommission für ein mögliches Parteiverbotsverfahren informiert. Für „relevante Hinweise“ gebe es als Dankeschön die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem Tankgutscheine und drei Wochenendreisen verlost werden. Die Staatsanwaltschaft sah in der Aktion den Versuch, die Partei und deren Mitglieder „gezielt bloßzustellen“. Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Euro, was einer Gesamtsumme von 7.200 Euro entspricht.

Vor dem Berliner Gericht sagte Ruch, dass ein Absatz über ein „absurdes Gewinnspiel“ eingefügt worden sei, damit niemand das Schreiben für echt halte. Er habe in dem Brief dazu aufgefordert, „alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt“. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden habe er aus dem Internet entnommen und eingefügt – so wie bei früheren Aktionen.

Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen. Das Verhalten des Künstlers, der dem Zentrum für Politische Schönheit angehört, sei von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Philipp Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen. 

Das Zentrum für Politische Schönheit fiel durch Aktionen immer wieder auf. Anfang Dezember stellte die Gruppe mit Genehmigung ein Denkmal des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke vor dem Konrad-Adenauer-Haus auf und wollte so gegen eine vermeintliche Zusammenarbeit von CDU und AfD protestieren. Doch Lübckes Familie distanzierte sich von dem Projekt. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte sie, sie wehre sich gegen den Eindruck, dass sie in die Planung oder Durchführung des Projekts einbezogen gewesen sei. 

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2019 stellte das Zentrum für Politische Schönheit eine Säule vor dem Bundestag auf, die angeblich Asche von Holocaust-Opfern enthielt. Auch so wollte man gegen eine Zusammenarbeit von Union und AfD protestieren. Nach seiner „Stadtbild“-Aussage wurde Friedrich Merz von der Gruppe als „Rassist und NPD-Hurensohn“ bezeichnet (Apollo News berichtete).

mra

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80 Kommentare

  • Das Amtsgericht Tiergarten hat den Künstler Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen, obwohl es den Tatbestand als erfüllt ansah.

    …weshalb wundert mich das jetzt nicht wirklich?
    Kann ich mich jetzt irgendwo als Künstler registrieren und meine Steuererklärung entsprechend ein wenig „freier“ gestalten?

    132
    • Habe ganz ähnlich gedacht.
      Was bei manchen so alles möglich ist – auffälliger geht wohl kaum noch.

      • sehr besäufniserregend

    • Künstler, dies sind die neuen Aktivisten.

    • Ich fürchte der Titel registrierter Künstler wird da nicht reichen, da wird vermutlich auch eine erfolgreiche Gesinnungsprüfung von Nöten sein.

    • Richter, die nicht begreifen, dass Grundgesetzgarantien kein Freibrief für Straftaten sind.
      Wobei das komischerweise immer nur auf Religionsfreiheit und Kunstfreiheit angewendet wird. Brief- und Fernmeldegeheimnis, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung etc. genießen offenbar nicht denselben Schutz.
      Wer hat Lust, den aztekischen Tezcatlipoca-Kult wiederzubeleben? Gegenüber vom Reichstag wäre Platz für einen schönen Altar.

    • Das können Sie tatsächlich machen. Viel nachweisen muss man nicht. Beschmieren Sie einfach ein paar Leinwände, rahmen Sie sie mit billigen Minimalleisten aus dem Baumarkt ein, und finden Sie eine linke Drecksbude, die den Scheiß aufhängt – schon können Sie eine „Ausstellung“ nachweisen. Das machen Sie drei mal und schon sind Sie anerkannter „Kunstschaffender“. Mit diesem Label versehen, melden Sie sich bei der Künstlersozialkasse an und genießen einen absoluten Mindestbeitrag – günstiger als jede andere Kasse. Fortan dürfen Sie „gestalten“ was Ihnen Ihr Künstlerherz so eingibt. Aber versuchen Sie sich bitte nicht an progressiver Islamkritik. das könnte nach hinten losgehen. Christenschmähung in all seinen Facetten ist natürlich hochwillkommen.

  • Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft nicht widersprechen wird.

    PS. Wieso hält man den Ruch für einen Künstler?

    • Künstler ist das neue Satiriker! Kann man sich alles nicht ausdenken, wie die sich ihre Welt zurechtbiegen.

  • Berlin eben.

  • Steinmeier hat Ruch ja in seiner Rede zum Handeln aufgefordert. da darf ihn ein „Gericht“ nicht bestrafen.

  • „Die Vorsitzende Richterin sagte, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen.“ Sollte sie das tatsächlich so gesagt haben, wäre es in sich widersprüchlich. Der Tatbestand der Urkundenfälschung setzt voraus, dass der Täter zur Täuschung im Rechtsverkehr handelte (§ 267 Abs. 1 StGB). Dies tat er nicht, wenn sein Tun „klar als Kunstaktion erkennbar“ war.
    Die folgerichtige Begründung wäre also gewesen: Erkennbar Kunstaktion, daher keine Täuschung im Rechtsverkehr beabsichtigt, also keine Straftat nach § 267 StGB.
    Immerhin diskutabel – bin gespannt, was die Rechtsmittelinstanz sagt!

  • Legt der StA da keinen Einspruch ein?

    • Im Läbe net.

    • Er möchte noch eine Weile als Staatsanwalt tätig sein!

      Ein Schelm , der Böses 😈 dabei Denkt 😉

  • Wenn beim Bankeinbruch in Gelsenkirchen Clownsmasken statt Sturmhauben getragen wurden, -ist das dann auch von der Kunstfreiheit gedeckt? Dieser Bruch ist „klar als Kunstaktion erkennbar“ und das Geld geht zudem an einen gemeinnützigen Kindergarten in Nahost.

  • War schon in der DDR so: Solange es dem System nützlich war, wurde alles andere mehr oder weniger ignoriert. Es kommt wirklich alles wieder zurück.

  • „Wir haben die gesamte Führung der Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute untergebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das im Zukunft bemerkbar macht.“ – Benedikt Lux (GRÜNE) am 14.08.2020

    Wer weiß, was die so kontaminierten Gerichte als Nächstes zur Kunst erklären, wenn nur die AfD dabei geschädigt wird.

    Satirische Memes über Nancy Faeser oder Robert Habeck jedenfalls nicht.

  • Nun, ob „Ruch“ nicht sogar in der Familie „Los“ ein etwas exzentrischer Vorname ist …?

  • Man frage sich einmal wie das Urteil ausgefallen wäre,wenn die ganze Sache umgekehrt gewesen wäre.

  • Hätte ein „rechter Künstler“ gleiches mit den Unterschriften von Merz und Scholz getan, hätte er Aktuell 2 von 10 Jahren abgesessen.

  • Der rechts orientierte Mitbürger wird wegen jeder Kleinigkeit verurteilt, der links orientierte Mitbürger begeht Urkundenfälschung und wird freigesprochen. Leute, Leute, die Menschen sehen die Ungleichheit und werden immer frustrierter.

  • Der Verlust in das Vertrauen der Demokratischen Institutionen werden durch solche fehl Urteile nur befeuert . Traurig für einen „Rechtsstaat“

  • War doch vorher klar.

  • Der Blogger Hadmut Danisch hat es so definiert: Wir leben unter linker Hegemonie. Das finde ich ziemlich passend. Mit Demokratie und Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun.

  • da frage ich mich doch, wo hört kunstfreiheit auf und wo beginnt der tatbestand einer urkundenfälschung. bleibt das etwa im ermessen des richters. ach ja, die richterin bejahte die urkundenfälschung und bejahte auch die kunstfreiheit. man muss also nur dem zentrum für politische schönheit angehören und schon wandelt sich der tatbestand einer urkundenfälschung in politische schönheit. ja, da fällt mir nix mehr ein.

    • Nun … da fällt mir schon was ein, der Rechtsstaat ist bankrott und die Justiz ist nicht neutral und die Verfassungsfeinde sind bei der Kaste „UnsereDemokratie“ zu finden. Ich hoffe die Wähler werden dies demnächst an der Wahlurne berücksichtigen…

  • Geht der Staatsanwalt in Berufung?

  • Moin , da haben wir es wieder „Alles im Namen des Volkes.“
    ist das so………..

  • Warum wundert mich das in Berlin nicht mehr? Andere kommen nicht ungeschoren davon, je nach beiderseitiger Gesinnung.

  • Wenn er so gut darin ist, kann er doch in Windeseile einen Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland unterschreiben – und alles ist in Butter.

  • … „Kunst“ rechtfertigt Urkundenfälschung? … ein ideologisches Urteil …

  • Agitator nicht Künstler, ok?

  • Die Richterin hat eine sehr, sehr eigenwillige Auffassung dazu was Kunst ist. Eine Fälschung hat mit Kunst nichts zu tun sondern ist eine strafbare Handlung. Offenbar braucht die eine Nachschulung in Sachen Strafrecht.

  • Die Bezeichnung Künstler empfinde ich als Beleidigung, Möchtegern würde ich akzeptieren.

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