AfD-Verbot
Kramer hält Neutralitätspflicht des Bundesverfassungsschutzes für „fatal“
Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer bemängelt die „Neutralitätspflicht und die Mäßigung“ des Bundesverfassungsschutzes. Das sei eine „falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage.“ Stattdessen brauche es ein strengeres Durchgreifen gegen die AfD.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk bedauerte der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer am Montag die im Wahlkampf geltende Neutralitätspflicht – weshalb vor der Bundestagswahl keine Neueinstufung der AfD veröffentlicht wird. „Ich denke, das ist höchst bedauerlich“, so Kramer. „Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, weil hier die sogenannte Neutralitätspflicht und die Mäßigung im Wahlkampf in den Vordergrund gestellt wird“.
Er halte das für keine durchgreifenden Begründungen. Die Entscheidung des Bundesamtes, kein neues Gutachten vor der Wahl zu veröffentlichen, nannte er „verkehrt und fatal und eine falsche Interpretation der aktuellen Rechtslage“. Zudem meinte Kramer beim Bundesparteitag der AfD eine zunehmend öffentliche Radikalisierung erkennen zu können: „Ich denke, die Partei hat jetzt auf dem Bundesparteitag gezeigt, dass jede Scheu gefallen ist, sich hinter noch irgendwelchen Worten zu verstecken, sondern man zeigt ganz deutlich seinen völkischen Nationalismus und auch seine Verfassungsfeindlichkeit, die wir in den Verfassungsschutzämtern ja herausgearbeitet haben.“
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Daher befürwortet der thüringische Verfassungsschutzpräsident ein Verfahren gegen die AfD: „Schauen Sie, das Verbotsverfahren nach Artikel 21 ist ein legitimes Recht unserer Verfassung, also ein demokratisches Recht, wenn Sie so wollen, die Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen und als Ultima Ratio auch aus dem Spiel zu nehmen“, so Kramer. Die wehrhafte Demokratie müsse zeigen, dass sie es mit ihren eigenen Regeln „ernst meint“.
Währenddessen steht Kramer in Thüringen unter Druck. Es gibt schwere Vorwürfe gegen seine Amtsführung – es geht um Manipulation, Bedrohung und Intrigen (Apollo News berichtete exklusiv). Unter anderem gibt es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einstufung des thüringischen Landesverbandes der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Kramer hatte ein entscheidendes, die AfD entlastendes Gutachten unterschlagen (Apollo News berichtete exklusiv).
Dennoch sprach die Moderatorin im Deutschlandfunk davon, dass die Thüringer AfD „wegen Verstößen gegen die Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und gegen das Rechtsstaatsprinzip“ als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden wäre und begründete damit Kramers Vorgehen.
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Mit seinen Aussagen bestätigt er seine Fehlbesetzung auf diesem Posten.
Eine sofortige Entlassung wäre hier wohl gerechtfertigt.
Also von der Neutralitätspflicht und dem Mäßigungsgebot hat man beim Verfassungsschutz haldenwang’scher Prägung eh nichts gemerkt. Aber dass der Kramer davon nichts hält, verwundert nicht, müsste aber ebenso zu seiner sofortigen Entlassung führen. Offensichtlich hat er die Grundprinzipien eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates nicht verstanden.
Wann steht der vor Gericht?
Dann hat dieser Mann im Staatsdienst als Beamter nichts verloren und sollte ohne Pensionsansprüche fristlos entlassen werden.
Ich weiß, Selbstreflektion tut weh, Herr Kramer, bitte Mund halten und Rücktritt einreichen, der ist eh überfällig. Er kann es einfach nicht lassen.
Ich halte Herrn Kramer für fatal.
ja logisch, Herr Kramer ist einer von Frau Merkels strammsten Jungs