Blockade möglich
Kampf um die Verfassungsrichterposten in Thüringen: AfD stellt eigenen Kandidaten
Die AfD möchte einen Kandidaten für die Position des stellvertretenden Verfassungsrichters aufstellen. Für die Wahl braucht die Partei eine Zwei-Drittel-Mehrheit – kann mit einer Sperrminorität aber auch Gegenvorschläge blockieren. Die Richterposten könnten somit langfristig unbesetzt bleiben.

Die AfD-Fraktion in Thüringen möchte einen eigenen Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Verfassungsrichters aufstellen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, bestätigte dies der Deutschen Presse-Agentur. Braga nannte jedoch keinen Namen für den Kandidaten.
Insgesamt gibt es neun Richter und neun stellvertretende Richter beim Thüringer Verfassungsgericht. Die stellvertretenden Richter werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Da die AfD im Thüringer Landtag mit mehr als einem Drittel der Plätze über eine Sperrminorität verfügt, kann sie Kandidaten der anderen Fraktionen blockieren. Es ist möglich, dass die AfD ihre Sperrminorität verwendet, um Druck auf die anderen Parteien auszuüben und so die Wahl des eigenen Kandidaten zu ermöglichen.
Werbung
Umgekehrt benötigt aber auch der AfD-Kandidat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Dass der AfD-Kandidat die nötige Mehrheit erhält, gilt somit grundsätzlich als unwahrscheinlich. Die Folge wäre, dass der frei gewordene Posten eines stellvertretenden Richters unbesetzt bleibt, wenn sich die Parteien gegenseitig blockieren.
Der bisherige stellvertretende Verfassungsrichter Wolfgang Weißkopf hat sein Amt niedergelegt, weil er für die CDU in den Landtag gewählt wurde und das Mandat angenommen hat. Wie Artikel 79 der Thüringer Verfassung vorsieht, darf ein Richter des Verfassungsgerichts nicht zugleich Mitglied des Landtags oder der Landesregierung sein.
In der Regel werden Richter und stellvertretende Richter des Thüringer Verfassungsgerichts für sieben Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das schreibt das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof vor. Paragraf 3 regelt, dass nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit „die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis zur Ernennung des Nachfolgers die Amtsgeschäfte“ weiterführen.
Lesen Sie auch:
Gemeinsame Erklärung
OB-Kandidaten in Münster wollen „demokratischen Wahlkampf ohne die AfD“
In Münster haben sich die Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters im Vorfeld der Wahl für einen „demokratischen Wahlkampf“ unter Ausschluss der AfD ausgesprochen – und das, obwohl die Partei überhaupt keinen eigenen Kandidaten aufgestellt hat.Wegen Trump-Nähe
Nach Annäherung: Plötzlich schießt Wagenknecht wegen „Wählertäuschung“ gegen die AfD
Zuletzt hat sich Sahra Wagenknecht der AfD angenähert – jetzt kritisiert sie die Partei für ihre Nähe zu Donald Trump. Sie wirft der AfD vor, „ihre Wähler getäuscht“ zu haben – weil Trump für den Frieden in der Ukraine neuerdings Putin unter Druck setzt.Im Fall von Weißkopf handelt es sich jedoch um ein vorzeitiges Ausscheiden. In diesem Fall regelt Paragraf 3 Absatz 4, dass die Neuwahl innerhalb eines Monats erfolgen muss. Das neu zu wählende Mitglied wird für eine volle Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Das Verfassungsgericht ist jedoch arbeitsfähig, wenn die Position zunächst nicht nachbesetzt wird.
Angesichts der Fraktionsverhältnisse im Landtag könnte die Situation darauf hinauslaufen, dass das Verfassungsgericht längerfristig nicht vollständig besetzt ist. Das könnte zu einer Einschränkung der Arbeit des Verfassungsgerichts führen.
Werbung
Wie der MDR berichtet, müssen ab 2025 einige stellvertretende Richter neu gewählt werden. 2026 steht die Neuwahl eines Verfassungsrichters an. 2029 müssen alle weiteren acht Verfassungsrichter neu gewählt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, könnte das Verfassungsgericht vollständig lahmgelegt werden.
Mal abwarten, was den Blockparteien einfällt, um auch das zu ändern. Was nicht passt wird passend gemacht.
Der Plagiator muss aber zuerst seinen Rücktritt bekannt geben 😉
„Dass der AfD-Kandidat die nötige Mehrheit erhält, gilt somit grundsätzlich als unwahrscheinlich. Die Folge wäre, dass der frei gewordene Posten eines stellvertretenden Richters unbesetzt bleibt, wenn sich die Parteien gegenseitig blockieren.“ – Ja, höchstwahrscheinlich. Aber m. M. n. müssen die Blockparteien langsam mal Druck abkriegen, damit sich was pro AfD ändert. Wenn die AfD ihre Sperrminorität nicht nutzte, bekäme sie dann einen Richterposten? Mitnichten! Also sperren und Druck aufbauen!
Die AfD kann es versuchen, indem sie seriöse Kandidaten aufstellt. Mit der Frau Muhsal hat es sie den politischen Gegnern vorletzte Woche auch ganz besonders ‚leicht‘ gemacht. Irgendwelche Stöckchen hinhalten, damit die anderen springen und man sich selbst als bedauernswertes Opfer des ‚Parteienkartells‘ darstellen kann, ist durchschaubar, aber keine Politik.
Vielleicht haben sie keine besseren Kandidaten als die „SCHWERVERBRECHERIN“ Frau Muhsal. Im Ernst, die Frau hat ihre Strafe kassiert und ist nicht mal vorbestraft. Derweil geht der „völlig unabhängige“ höchste Richter Deutschlands mit dem Kanzleramt zum Dinner.
Man wird blockieren. Gut so. Die Aktion vom Plagiator und Mettbrötchenverweigerer ist noch nicht vergessen. Man wird sich stets daran erinnern.
Vermutlich wird das Kartell inkl. BSW die mittlerweile auch zum Kartell gehört wieder einen Änderungsantrag einbringen, was vom Kartell einstimmig angenommen wird, das war es dann mit dem Richter der AFD!!
Eien solche Änderung benötigt i.d.R. auch eine 2/3 Mehrheit.
Den „Demokraten“ fällt schon was ein, was dann vom Verfassungsgerichtlichen Vater wieder bestätigt wird! Habe da keine Hoffnung mehr!!
„inkl. BSW die mittlerweile auch zum Kartell gehört“
Die Verweigerung das Offensichtliche vor den Wahlen zu sehen, mal wieder, führt zu solchen Kommentarzitaten, wie dem von Ihnen.
Ein kleines Kind, dem man sagt „die Herdplatte nicht anfassen, die ist heiß und du verbrennst deine Hand“, welches dann doch anfaßt, zeigt mehr Intelligenz und Verständnis, als all die Wähler vom BSW, die das Offensichtliche erst hinterher mitbekommen haben wollen. Nach allem was in den letzten 15 Jahren in Sachen Politik allgemein, „Hoffnungsträgern“ und Wagenknecht abging + was von BSWlern vor den Wahlen gesagt wurde, war es eineindeutig möglich das Bündnis von Frau Stalin richtig einzuordnen.
Tja, es ist schon irgendwie beschämend, um ehrlich zu sein, ist es eine ekelhafte Heuchelei, jetzt so zu tun, als wären die lieben Mitbürger vom BSW nur getäuscht worden. Und das, wohlgemerkt, bei den ach doch so aufgeklärtesten Bürgern des Landes.
Aber für eine Verfassungsänderung wird auch eine 2/3 Mehrheit benötigt.
Besser kein Richter als einen im woken Spinnennetz herangezüchteten.
Die AfD macht klar,dass sie alle ihre Möglichkeiten ausschöpft und nutzt.
100 Sterne.
Ich möchte schon jetzt fast wetten, dass der von der AfD vorgeschlagene Kandidat die geeignetere Wahl für das Richteramt sein wird.
Und die Blockparteienmafia wird’s wahrscheinlich wieder nicht interessieren.
Man muss ja schließlich „Haltung gegen Rechts“ zeigen …
Wird spannend.
Demokratie?
SUPER …. !!!!!
Einer Partei mit einem Drittel der Stimmen stehen im Parteienstaat auch ein Drittel der Richterstellen zu, das ist Demokratie, oder?
;einer Meinung nach deckt sich das nicht mit der Gewaltenteilung,
was haben die Parteien/Gesetzgeber damit zu tun wer Richter sein solll
Bitte Bitte drückt einen AfD Kandidaten für diese Position durch.
Das ist euer gutes Recht!
„Wie Artikel 79 der Thüringer Verfassung vorsieht, darf ein Richter des Verfassungsgerichts nicht zugleich Mitglied des Landtags oder der Landesregierung sein.“
Wohl aber sein Sohn.
Da bin ich mal gespannt, ob nicht plötzlich ein „Softwarefehler“ auftaucht, der der AfD die Sperrminorität nimmt.
Ich hoffe, die AfD kann sich durchsetzen und ich wünsche viel Kraft dabei.
Dann wird halt die Thüringer Verfassung geändert. Plagiatus Voigtus regelt das schon.
Die Überprüfung der s. g. „Doktorarbeit“ von Voigt durch die TU Chemnitz wird sich bis nach der Ministerpräsidenten Wahl hinziehen. Na ja, über 200 Plagiatsstellen in einer einzigen Doktorarbeit ist schon ein fettes Mettbrötchen. Nicht wahr, Herr Voigt?
Der Kartellblock der Altparteien wird sich bewegen müssen. Eine bedeutende Oppositionspartei wie die AfD kann man nicht dauerhaft mit Manipulationen der demokratischen Abläufe an der ihr zustehende teilhabe hindern..
Gut so, AfD, zwingt die Undemokraten ihren eigenen Giftbecher zu trinken!
Da die AfD ja auf Neutralität der Richter setzt, dürfte es für die Kartellparteien nur schwer zu erklären sein, den Kandidaten der AfD abzulehnen.
Ich bin jetzt schon gespannt wie die Demokratie „funktionieren“ wird.
Man wird sich schnell einigen! Demokratie!
@ K.-H. PETRY
wo ist sie geblieben???
Das die Parteien Richter bestimmen ist ein Unding. In Thüringen sitzen dort nur noch welche mit Segen oder Parteibuch der CDU, SPD, Linken und Grünen. Und dann entscheidet noch einer dessen Sohn im Landtag für die CDU sitzt mit. Das ist alles extrem undemokratisch. Die verheerenden Folgen waren bei dem Antrag zur Geschäftsorndung zu sehen.
Ja, weiter so alte Blockparteienbrandmauerbauer…
Die nächste Wahl kommt bestimmt und so auch euer demokratisches Ende.
Grüß Gott und Glück Auf.
Hier zeigt sich wie Undemokratisch die selbst ernannten Demokraten CDU ,SPD und BSW sind .Für mich einfach nur noch lächerlich diese Verhalten .
Anstatt jeweils eines eigenen Kandidaten sollte man sich besser darauf konzentrieren einen neutralen Kandidaten zu finden, auch hinsichtlich der Würde und Glaubhaftigkeit des Verfassungsgerichts.
„eigener Kandidat“ zu sein, bedeutet ja nicht auch gleichzeitig Parteimitglied zu sein. Somit wäre ja die Neutralität des Kandidaten formal bestätigt.
Am besten wäre es wenn statt Politiker alle registrierten Volljuristen (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte) eines Bundeslandes die jeweils obersten Richter wählen würden.