Werbung

Blockade möglich

Kampf um die Verfassungsrichterposten in Thüringen: AfD stellt eigenen Kandidaten

Die AfD möchte einen Kandidaten für die Position des stellvertretenden Verfassungsrichters aufstellen. Für die Wahl braucht die Partei eine Zwei-Drittel-Mehrheit – kann mit einer Sperrminorität aber auch Gegenvorschläge blockieren. Die Richterposten könnten somit langfristig unbesetzt bleiben.

Wenn sich die Parteien in Thüringen nicht auf die Besetzung des Verfassungsgerichts einigen können, droht eine langfristige Blockade.

Werbung

Die AfD-Fraktion in Thüringen möchte einen eigenen Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Verfassungsrichters aufstellen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, bestätigte dies der Deutschen Presse-Agentur. Braga nannte jedoch keinen Namen für den Kandidaten.

Insgesamt gibt es neun Richter und neun stellvertretende Richter beim Thüringer Verfassungsgericht. Die stellvertretenden Richter werden mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Da die AfD im Thüringer Landtag mit mehr als einem Drittel der Plätze über eine Sperrminorität verfügt, kann sie Kandidaten der anderen Fraktionen blockieren. Es ist möglich, dass die AfD ihre Sperrminorität verwendet, um Druck auf die anderen Parteien auszuüben und so die Wahl des eigenen Kandidaten zu ermöglichen.

Delivered by AMA

Umgekehrt benötigt aber auch der AfD-Kandidat eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Dass der AfD-Kandidat die nötige Mehrheit erhält, gilt somit grundsätzlich als unwahrscheinlich. Die Folge wäre, dass der frei gewordene Posten eines stellvertretenden Richters unbesetzt bleibt, wenn sich die Parteien gegenseitig blockieren.

Der bisherige stellvertretende Verfassungsrichter Wolfgang Weißkopf hat sein Amt niedergelegt, weil er für die CDU in den Landtag gewählt wurde und das Mandat angenommen hat. Wie Artikel 79 der Thüringer Verfassung vorsieht, darf ein Richter des Verfassungsgerichts nicht zugleich Mitglied des Landtags oder der Landesregierung sein.

In der Regel werden Richter und stellvertretende Richter des Thüringer Verfassungsgerichts für sieben Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das schreibt das Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof vor. Paragraf 3 regelt, dass nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit „die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis zur Ernennung des Nachfolgers die Amtsgeschäfte“ weiterführen.

Lesen Sie auch:

Im Fall von Weißkopf handelt es sich jedoch um ein vorzeitiges Ausscheiden. In diesem Fall regelt Paragraf 3 Absatz 4, dass die Neuwahl innerhalb eines Monats erfolgen muss. Das neu zu wählende Mitglied wird für eine volle Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Das Verfassungsgericht ist jedoch arbeitsfähig, wenn die Position zunächst nicht nachbesetzt wird.

Angesichts der Fraktionsverhältnisse im Landtag könnte die Situation darauf hinauslaufen, dass das Verfassungsgericht längerfristig nicht vollständig besetzt ist. Das könnte zu einer Einschränkung der Arbeit des Verfassungsgerichts führen.

Wie der MDR berichtet, müssen ab 2025 einige stellvertretende Richter neu gewählt werden. 2026 steht die Neuwahl eines Verfassungsrichters an. 2029 müssen alle weiteren acht Verfassungsrichter neu gewählt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, könnte das Verfassungsgericht vollständig lahmgelegt werden.

Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.

Werbung