Botschafts-Anschlag
IS-Terrorist wurde nicht abgeschoben, weil kein Direktflug verfügbar war
Am Samstagabend wurde ein mutmaßlicher IS-Unterstützer verhaftet. Der ausreisepflichtige Libyer wollte einen Anschlag auf die israelische Botschaft verüben. Eine Abschiebung nach Libyen scheiterte an fehlenden direkten Flugverbindungen.
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Am Samstag wurde der 28-jährige Libyer Omar A. in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau bei Berlin festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant zu haben. Omar A. kam im Herbst 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im September 2023 abgelehnt, seitdem war er ausreisepflichtig. In sozialen Netzwerken verbreitet Omar A. seinen Hass auf Juden und Israel offen. Gegen den abgelehnten Asylantrag hatte er nicht geklagt, passiert ist trotzdem nichts. Der Islamist konnte weiterhin in der Bundesrepublik bleiben – wie kann das sein?
Das brandenburgische Innenministerium begründet dies gegenüber der B.Z. wie folgt: „Rückführungen nach Libyen sind aktuell nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt.“ Eine Ausreise könne somit „lediglich auf freiwilliger Basis geschehen“.
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Obwohl der Mann schon seit September 2023 ausreisepflichtig war, erfuhr die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg erst im Juli 2024 von dem Fall. Die Behörde ist für die Beratung bei der freiwilligen Ausreise zuständig.
Nach Erkenntnissen der Ermittler plante Omar A. spätestens seit Oktober 2024 einen „öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen“ auf die israelische Botschaft in Berlin. Zur Vorbereitung soll er über einen Messenger-Dienst mit einem IS-Mitglied kommuniziert haben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Libyer vor, Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Inzwischen wurde Haftbefehl erlassen, Omar A. befindet sich in Untersuchungshaft. Den deutschen Behörden war der Mann vorher nicht bekannt gewesen.
Die deutschen Ermittler kamen dem Islamisten nur durch einen Tipp ausländischer Geheimdienste auf die Spur. Offenbar handelte es sich um einen befreundeten Nachrichtendienst aus Nordafrika.
Was kommt als nächstes?
Konnte nicht abgeschoben werden, weil im Drucker kein Papier war.
Nur noch Unverständnis für diese Inkompetenz.
Asyl abgelehnt? Einfach keine Kohle mehr zukommen lassen und die Unterkunft wegnehmen, dann will die Fachkraft von ganz alleine wieder nach Hause!
„IS-Terrorist wurde nicht abgeschoben, weil kein Direktflug verfügbar war“
Ach Apollo, der wurde nicht abgeschoben, da kein Wille vorhanden ist. Viele Deutsche wollen noch immer ein buntes Deutschland!
Es macht eben einen Unterschied, ob man Frau Baerbock ist und nach einem EM-Spiel trotzdem Nachtflugverbot noch schnell nach Luxemburg will – oder ob man ein IS-Terrorist ist, für den man einen Direktflug nach Libyen organisieren müsste.
Eigentlich ist es nicht meine Art, zwei Kommentare zum gleichen Artikel zu schreiben, aber manchmal holt einen die Wirklichkeit beim Schreiben ein:
Kurz nach Absenden meines ersten Kommentars durfte ich in einem anderen Nachrichtenportal lesen, dass eine Delegation der Bundesregierung gerade nach Indien unterwegs ist – aus „terminlichen Gründen“ mit drei (!) Großflugzeugen.
Ich hätte also gar nicht das Baerbock-Beispiel vom Sommer nennen müssen, sondern hätte gleich das tagesaktuelle Beispiel nehmen können.
Es bleibt dabei: Die Bundesregierung kann offensichtlich Füge organisieren, wenn Sie nur will!
Aber sie will es offensichtlich nur für Regierungsmitglieder und nicht zur Abschiebung von IS-Terroristen.
Dann geht es auch ohne Rücksicht auf Kosten und Klimaschutz…
Unvorstellbar, wie lax behördliche Entscheidungen nicht umgesetzt werden und was sich daraus entwickeln kann. Fehlt nur noch, dass bei möglichen Sammelabschiebungen im gecharterten Flugzeug nicht abgeschoben werden kann, weil die Business-Class ausgebucht ist.
Achso.
Na denn.