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Faeser-Strafanzeige

Irritierende Begründung der Staatsanwaltschaft in Bendels-Affäre – Zeigen eines Bildes von arabischem Attentäter soll Volksverhetzung sein

David Bendels, Chefredakteur des „Deutschland Kuriers“, steht erneut vor Gericht – diesmal wegen Beleidigung politischer Personen und Volksverhetzung. Der Vorwurf erscheint konstruiert: Er hatte lediglich ein Bild des Messerangreifers von Annecy und einen Tweet von AfD-Politiker Krah geteilt, ohne eigenen Kommentar.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat erneut gegen David Bendels ermittelt.

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Der Chef des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, David Bendels, muss erneut vor Gericht. Diesmal wegen zwei neuer Vorwürfe, die in einem Strafbefehl aus 2024 zusammengefasst wurden. Gegen diesen hatte Bendels Einspruch eingelegt, die Verhandlung über den Fall beginnt nun am 9. Mai.

Es geht wieder mal um Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigung oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens. Wieder hatte Bundesinnenministerin Faeser Strafantrag gegen Bendels gestellt. Zum anderen geht es um einen Vorwurf der Volksverhetzung wegen eines Posts zu einem Messerangriff auf einem Spielplatz im französischen Annecy im Sommer 2023.

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Gerade dieser Vorwurf wirft Fragen auf, denn Bendels selbst teilte lediglich ein Bild des Messerangreifers aus Annecy sowie einen Twitter-Beitrag des AfD-Politikers Maximilian Krah. Er selbst kommentierte den Vorgang nicht, sondern fragte andere Nutzer: „Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?“

Ein 31-jähriger syrischer Flüchtling verletzte bei dem Angriff damals vier Kleinkinder und zwei Erwachsene. Ein Passant stellte sich dem Angreifer mutig in den Weg und verhinderte so Schlimmeres. Im von Bendels geteilten Beitrag erklärte AfD-Politiker Krah, dass man eine „Invasion schrecklicher Wilder“ erleben würde. Es seien „die Linken und Netten, die ihnen die Tore öffnen und damit unsere Kinder, Frauen und Schwachen ausliefern“.

Wegen dieses Posts stellte Nancy Faeser Strafanzeige – Bendels wird dafür Volksverhetzung vorgeworfen

Dieser Post war es, der vom „Deutschland Kurier“ in einem Sharepic, mit dem Bild des Täters im Hintergrund, aufgegriffen wurde – und letztlich zu einem Strafbefehl führte. Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft Bendels nun wegen der Nutzung dieses echten Bildes in Verbindung mit dem Beitrag von Krah Volksverhetzung vor.

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Laut Staatsanwaltschaft könne der Mann „nach Kleidungsstil und Bartwuchs als Araber angesehen werden.“ Die Staatsanwaltschaft wirft Bendels vor, er habe mit der „Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers und der Beschreibung von Menschen als ‚Wilde‘“ gezielt Vorurteile und Hass gegen „in Deutschland lebende Menschen mit arabischen Wurzeln“ schüren wollen.

Die Begründung klingt fast, als sei der Staatsanwaltschaft nicht ganz bewusst, dass es sich bei dem Bild nicht um irgendeinen „als Araber angesehenen“ Mann handelt, sondern ganz konkret um den Attentäter. 

Auf die explizite Nachfrage von Apollo News bei der Staatsanwaltschaft, ob der Behörde bewusst sei, dass es sich auf dem Foto konkret um den Täter von Annecy handelte, erklärte die Staatsanwaltschaft Bamberg lediglich: „Eine weitere Stellungnahme wird hierzu derzeit nicht abgegeben.“

Auch zu der Tatsache, dass es sich bei den Aussagen zu dem Beitrag nicht um die Worte von Bendels, sondern um die Worte von Krah handelte, wollte man nichts sagen. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News: Der „Tatbestand der Volksverhetzung“ im Falle Bendels sei „erfüllt“ und wiederholte erneut den Vorwurf der „Verwendung des Bildes eines messerführenden Arabers“, um zu Hass anzustacheln.

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115 Kommentare

  • Die derzeitige Politik hat sich nicht nur den Staat zur Beute gemacht, sondern auch die Justiz.

    111
  • So so. Das Gericht in Bamberg schließt also von Kleidung und Gesichtsbehaarung auf Ethnien. Gab es für derartige Herangehensweisen nicht mal einen Ausdruck?!

    136
  • Der Vorwurd der Volksverhetzung ist m.E. nachgerade an den Haaren herbeigezogen, so der Angeschuldigte weder zum Haß aufgestachelt noch eine andere Gruppe ethischer Herkunft beschimpft, erächtlicht oder verleumdet hat.
    Dieser David Bendels hat lediglich die Leserschaft zu deren Meinung bzgl. des Posts von Krah befragt, ohne sich selbst zu äußern, ob er dessen (Krahs) Ansicht teilt.
    Da bin ich mal gespannt wie das Gericht die Sache bewertet.

    87
  • Das zeigt nur eines…der Straftäter ist mehr Wert wie wir.

    107
  • „Laut Staatsanwaltschaft könne der Mann „nach Kleidungsstil und Bartwuchs als Araber angesehen werden.“

    Die Staatsanwaltschaft scheint selbst gewisse Vorurteile zu haben. Ich sehe hier einen bärtigen Mann mit westlicher Kleidung. Das könnte auch ein australischer Austauschstudent sein. 😉

    101
  • Tausende von der Regierung finanzierte HGOs decken eben jede Kleinigkeit auf.
    Einzige Bedingung: Der Beschuldigte muss rechts eingeordnet werden können, ansonsten wird niemand aktiv.

  • Das ist dasselbe Muster in allen unseredemokratischen Demokratien in Europa…und es läuft immer unverfrorener ab.

    73
  • Da Amtsrichter nicht eben die Krone -eigentlich nicht einmal das Mittelfeld- der Rechtsprechung sind, würde ICH mich auf das Berufungsverfahren konzentrieren.

  • Aktenzeichen XY ungelöst, eine bekanntes TV Serien Format des ZDF, in dieser Sendung wird seit Jahrzehnten und bis Heute, nach Straftätern gesucht, mit Hilfe von Zuschauern.
    Hier für, werden u.a. Original Bilder der gesuchten Straftäter mit deren Namen veröffentlicht und auch die Straftaten werden genannt. Die Bilder und die Namen der gesuchten Straftäter zeigen dem Zuschauer, die vermeintlichen Herkunft Länder der gesuchten Straftätern, soweit das nicht selbst in der Moderation angesagt wird.
    Es werden in der Regel nach Mördern, Vergewaltiger, Bankräubern, Diebe,
    Schlägern … gesucht.
    Die gesuchten Straftäter sind nicht nur Deutsche Staatsbürger sondern auch Internationaler Herkunft.
    Ich frage die Staatsanwaltschaft in Bamberg,
    liegt hiermit Volksverhetzung vor wenn z.B. nach arabischen Straftäter gesucht wird?

    40
  • In Gesellschaften mit Gewaltenteilung muss politisch motivierten Staatsanwälten das Handwerk gelegt werden.

  • Die haben 2 Ziele.
    1. Den Bendels mürbe zu machen, und verhindern, dass er sich frei bewegen kann.
    2. Allen anderen signalisieren, dass jeder Post in der Vergangenheit in irgendwelcher Interpretationsform und weit hergeholt ein Kompromat darstellen kann. => Chilling Effekt.

    25
  • Kann man Gerichte oder Richter nicht verklagen wegen Amtsmissbrauchs?

  • Ist eben wie in der DDR. Da lief das auch so.

  • Die Hexenprozesse gehen weiter.
    Anhand des Fotos könnte es sich auch um einen Australier handeln

  • Ist es eigentlich rechtens, wenn ein Urteil voll von Interpretation und Projektion ist?

    17
  • Es muss unbedingt ein Exempel her, damit zukünftig weder Kritik und schon gar keine Demonstration von Souverän kommt. Dazu ist es nötig, den Bürger einzuschüchtert, zu bedrohen, mundtot zu machen, erst die Meinungsfreiheit und dann die Freiheit der Bürger einzuschränken! Das muss wohl *unsereDemokratie* sein.

  • Sorry aber für mich persönlich bewegt sich die Staatsanwaltschaft bei so einer Auslegung des 188 schon Nahe am Amtsmissbrauch.

  • Ich sehe hier schon strafbare Handlungen, nämlich die der Rechtsbeugung durch Richter und die Staatsanwaltschaft Bamberg. Es wird Zeit, dass irgendwann mal jemand gegen diese Willkür vorgeht und auch der Justiz deutlich gemacht wird, dass sie sich bei der Rechtsprechung an geltendes Recht und Gesetz zu halten hat. Freiheitsstrafen von mindestens einem bis zu fünf Jahren mit einhergehendem Amtsverlust sollten abschreckend genug sein, wenn sie nicht nur auf dem Papier stehen.

    16
  • Wenn aus Vorurteilen Gewissheit wird.
    Volksverhetzend ist wenn man die Justiz auf das Volk hetzt weil dieses es wagt seine Meinung und unsteittige Tatsachen kundtut.

  • Und damit sehen jetzt alle das Er unschuldig ist und die Politiker sind alle schuldig und der Lüge überführt.

  • Nun ja, das bedeutet dann wohl auch, dass das Zeigen eines Bildes eines beliebigen, muztmaßlichen politischen Lügners Volkslügnerverhetzung sein muss.

  • Die Staatsanwaltschaft in Bamberg scheinen mit Faeser ein Abkommen zu haben.
    Böhmermann kann alles sagen was er will .
    Wer für die ‚ richtigen ‚ auf spricht ‚ dem passiert nicht .
    Kritik wird strafrechtlich behandelt .

  • Müsste man, wenn Verdacht auf „Volksverhetzung“ vorliegt, nicht erst folgende Punkte klären:
    1. Was oder wer ist das Volk, welches verhetzt werden sollte?
    2. Worin äußert sich eine Verhetztheit des Volkes und wie ist diese nachzuweisen?
    3. Liegt eine nachweisbare Verhetztheit des Volkes vor, die konkret mit dem Fall zusammenhängt?

    Solange diese Dinge nicht geklärt sind, ist der Fall eine Farce, sind sie Anschuldigungen unbewiesen und völlig haltlos.

  • Dauert nicht mehr lang und man wird schon wegen Volksverhetzung angezeigt wenn man nur das Wort Messer oder Migration verwendet…

  • Die BILD Zeitung hat derzeit immer noch eine Print Auflage von knapp 1 Million. Wie ist es dieser „Zeitung“ bloss gelungen, über 72 Jahre hinweg an Bamberg vorbei, ihrer Aufgabe nachzukommen? Zum Vergleich, der Deutschland Kurier ist seit 2018 nur digital zu finden. Die Reichweite des Deutschland Kurier kenne ich nicht. Sollte aber bekannt sein, um überhaupt eine Volksverhetzung in einen realistischen Rahmen zu setzen.

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