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Nordrhein-Westfalen

Habeck-Anzeige nach „Arschgesicht“-Äußerung: 1.000 Euro Strafe

Robert Habeck hat auch wegen des Begriffs „Arschgesicht“ Anzeige gestellt. 2023 hat ein Mann aus Nordrhein-Westfalen den Minister als „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht..... halt ein Arschgesicht“ bezeichnet. Ein Gericht setzte die Geldstrafe von 1.000 zur Bewährung aus.

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Robert Habeck hat in dieser Legislaturperiode bereits 805 Strafanzeigen gestellt.

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Wegen der Wortwahl „Arschgesicht“ wurde ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe verurteilt, berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft dem Beschuldigten vor, den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Juli 2023 auf Facebook beleidigt zu haben: „korrupt, inkompetent, völlig ideologisch verseucht….. halt ein Arschgesicht“, kommentierte der Mann über Habeck.

Der Grünen-Politiker erstattete erfolgreich Anzeige: Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Das Amtsgericht Euskirchen kam der Forderung gemäß Paragraf 185 des Strafgesetzbuches nach. Wegen der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“ wurde der Fall auch unter Paragraf 188 eingeordnet.

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Wegen dieses Paragrafen waren bereits andere Fälle bekannt geworden, in denen Habeck persönlich gegen angeblich beleidigende Inhalte vorgegangen war. Am 12. November kam es beispielsweise wegen des auf Habeck bezogenen Zitierens des Begriffs „Schwachkopf“ zu einer Hausdurchsuchung in Bayern, auch die angebliche Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sorgte für ein ähnliches Vorgehen (Apollo News berichtete hier und hier).

Apollo News hatte zudem über einen weiteren Fall aus Bayern berichtet, bei dem die Wohnung einer Frau wegen des bloßen Verbreitens von leicht veränderten Politiker-Zitaten im Jahr 2022 durchsucht wurde. Die Betroffene akzeptierte letztlich eine Strafzahlung in Höhe von 900 Euro. Zuletzt sorgte auch eine Anzeige von Habeck wegen der Beleidigung mit einem Kot-Symbol, die mit 600 Euro geahndet wurde, für Aufsehen (Apollo News berichtete).

Noch härter traf es den Mann aus Nordrhein-Westfalen. Im Strafbefehl, der Nius vorliegt, begründet das Amtsgericht Euskirchen die 1.000-Euro-Strafe mit den negativen Auswirkungen auf „das öffentliche Wirken des Betroffenen“ – setzte den Strafbefehl aber zur Bewährung aus. Sollte der Beschuldigte bis Juni 2026 straffrei bleiben, muss er die Summe nicht begleichen.

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