Wegen Lanz-Auftritt
Günther reklamiert „Sieg für die Meinungsfreiheit“ – Streit mit Nius geht in die nächste Runde
Der Streit zwischen Nius und Daniel Günther geht in die nächste Runde: Günther hatte am Donnerstag auf Facebook gegen Nius nachgetreten – Anwalt Steinhöfel reagierte mit scharfer Kritik.
Der Streit zwischen dem CDU-Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein, Daniel Günther, und dem Medienmagazin Nius geht öffentlich wie rechtlich in die nächste Runde. Daniel Günther postete am Donnerstag auf seinem Facebook-Account einen Beitrag mit der Bildunterschrift: „Bei Markus Lanz habe ich Nius als Feinde der Demokratie bezeichnet. Dagegen hatte sich Nius gerichtlich gewendet. In der gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig jetzt abgeschmettert.“
Der Ministerpräsident führte aus: „Damit ist klar: Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch für Politiker. Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden. Das macht hoffentlich vielen Menschen Mut. Ich lasse mir auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern.“
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Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel reagierte prompt und antwortete dem CDU-Politiker: „Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit, erklärt Daniel Günther heute. Derselbe Daniel Günther bezeichnet Journalisten als Feinde der Demokratie, ruft zum Zusammenschluss gegen ein Nachrichtenportal auf, will Social Media für unter 16-Jährige verbieten und die Klarnamenpflicht einführen. Die Meinungsfreiheit braucht vieles. Daniel Günther ganz sicher nicht“, schrieb der Anwalt auf seinem X-Profil.
In einem weiteren Post kündigte er dann an, den Rechtsstreit weiterführen zu wollen, und witterte einen Justizskandal. So hieß es am Donnerstag von Steinhöfel: „Günther war nach Auffassung des OVG Schleswig privat bei Lanz. Ein erfahrener Verwaltungsrichter schrieb mir nach Lektüre der Entscheidung in Sachen Nius gegen Schleswig-Holstein gerade: Man hält zusammen. Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Statt die Grundrechtsbindung des Staates konsequent anzuwenden, konstruiert der Senat eine Talkshow-Schutzzone („im Zweifel privat“). Grundrechtsschutz wird zur lästigen Formalfrage. Die reale Außenwirkung von Günthers Auftritt wird als irrelevant abgeräumt. Hoheitszeichen und Reisekostenübernahme durch das Land werden weginterpretiert. Hauptsache, die Stigmatisierung durch Günther bleibt ohne Konsequenzen. Auf nach Karlsruhe“, so Steinhöfel.
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Anfang Februar hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Ministerpräsident Daniel Günther im Rechtsstreit mit Nius recht gegeben und das Ansinnen des Mediums zurückgewiesen. Günther hatte in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz scharfe Attacken gegen Nius geritten. Günther hatte Nius unter anderem als „Feind der Demokratie“ bezeichnet und erklärt: „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Das Unternehmen des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt klagte daraufhin auf Unterlassung. Das Gericht urteilte nun im Sinne Günthers – und machte sich dabei die Ausflüchte des CDU-Politikers zu eigen. Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar, schrieb das Verwaltungsgericht in einer entsprechenden Pressemitteilung.
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Genosse Günther wollte als Ministerpräsident „diese Portale“ verbieten. Das ist nichts anderes als ein Generalangriff auf die Meinungsfreiheit.
Er ist ein Gegner der Meinungsfreiheit.
Alle Altparteien, NGO’s, Altmedien, Profiteure der Migrationswaffe und auch der ÖRR sind Gegner der Meinungsfreiheit. Die Gefahr des Machtverlustes, die Deutungs-, Meinungshoheit und damit den Platz am Futtertrog zu verlieren, ist zu groß.
Die nächste Stufe von „unsere Demokratie ™“ ist dann wohl „unsere Meinungsfreiheit ™“
Bravo Yossarian!
Mir sind inzwischen schon zwei Kommentare zum Thema von AN verboten worden. Hier sind wir solche Generalangriffe auf die Meinungsfreiheit lange gewohnt.
Falsch er hatte eine Meinung zu den Nachrichteportal. Wurde gerichtlich bestätigt.
Er darf gar nicht verbieten, sondern das endscheiden Gerichte.
siehe Comact
Und da möglicherweise grade jemand meinen Namen als seinen gekapert und sich offiziell bei Apollo unter dem Namen „Kieron Schulze“ angemeldet hat, könnte das wohl das Ende von „Kieron Schulze“ hier sein. Ich kann unter dem Namen „Kieron Schulze“ hier nichts mehr abschicken.
Alles, was ab jetzt unter diesem Namen hier erscheint, ist nicht von mir.
Muss mir wohl einen neuen gesicherten Namen zulegen.
Was sind das bloß für Leute, die sich nicht anders zu helfen wissen, als anderer Leute Namen für sich zu reklamieren?
Kopfschüttel ….
Sie waren da ja offenbar cleverer als ich und haben sich Ihren Namen sichern lassen.
Viele Grüße!
… und damit keine Missverständnisse auftreten:
Ich gehe absolut davon aus, dass es NICHT ‚Der Wittelsbacher‘ war, der meinen Namen gekapert hat.
Den halte ich von der ganzen Art, wie er schreibt und formuliert, für eine grundehrliche Haut.
Nein, meinen Namen muss jemand von den „ganz besonders extrem Guten“ gekapert habe.
Jemand mit erheblichen Problemen, eine von seinem „hehren Weltbild“ abweichende Position zu lesen oder gar zu akzeptieren …
womit wir wieder beim Thema „Meinungsfreiheit“ wären.
Nun ja …
Kieron is dead … there will be somebody else.
Ich bin an meinem Stil ja recht gut zu erkennen.
Yep, er hatte eine Meinung … und zwar eine, die sich gegen die Meinungs- und Pressefreiheit der anderen richtete. Denn er hat nicht nur KRITISIERT, sondern auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er das am liebsten VERBIETEN möchte.
Beide Aussagen sind von der persönlichen Meinungsfreiheit Günthers gedeckt.
Das stimmt.
Dass aber jemand unter ausdrücklicher Berufung auf seine persönliche Meinungsfreiheit nun meint, gegen die Meinungsfreiheit eines anderen sich wenden zu müssen, zeigt schon eine gewisse Chuzpe.
Aber vielleicht hat Herr Günther ja auch gerade erst entdeckt, was Meinungsfreiheit eigentlich bedeutet?
Ist ja auch nicht immer ganz einfach zu verstehen.
—
Für eine eventuelle Verbotsverfügung wäre im Übrigen das Innenministerium zuständig … siehe z.B. Frau Faeser, die mal eben glaubte, über das Vereinsrecht (!) gegen Compact vorgehen zu müssen … und damit bei der gerichtlichen Überprüfung dieser Anordnung – zumindest vorerst – ziemlich jämmerlich baden ging.
Lesen Sie meinen letzen Satz noch einmal. Da steht etwas anderes.
Danke!
Womit ist die denn nicht baden gegangen? Höchstens mit einem Bikini!
So einer, mit so einer Meinung darf kein Politiker sein!
So wird Wirklichkeit verdreht. So werden auch Sonderschulden zu „Sondervermögen“. Die Wort- und Wirklichkeitsverdrehung hat System. Ziel: Machterhalt, „whatever it takes.“ Deshalb: Justizkritik, Medienkritik, Herrschaftskritik.
Machterhalt „whatever it takes“. So ist es. Man muss sich bewusst machen: Wenn ein Bürger gegen den Staat klagt, besteht von vornherein in aller Regel eine STRUKTURELLE UNGLEICHHEIT dergestalt, dass Gerichte IM ZWEIFEL alles dafür tun, dem Staat zum „Sieg“ zu verhelfen. Zu diesem Zweck ist keine Manipulation zu schmutzig. Das ist leider Alltag in diesem „besten Deutschland“.
Tja, damit wurde nun eine Chamäleon-Rechtsprechung für Politiker etabliert.
Wann immer Amtsträger gegen das Grundgesetz verstoßen, wechseln sie ihre Amtsfarbe automatisch auf privat und können daher NIE belangt werden.
Steinhöfel hat letztens eine fantastische Formulierung genutzt, die „Instrumentalisierung der Inkompetenz niederer Gerichte“.
Das BVerfG wird der Argumentation unmöglich folgen können, dass Günter nicht als Ministerpräsident, sondern als Privatmann da war, wenn dieser in der Sendung dokumentiert gesagt hatte, dass er nicht als Privatmann, sondern als Ministerpräsident da gewesen sei.
Dafür gibt es dann „Sonderworte“.
Darauf würde ich keinen Euro wetten
Das halte ich bei diesem Bundesverfassungsgericht, so wie es sich heutzutage präsentiert, keineswegs für sicher. Auch dort hat Justitia ihre Augenbinde abgelegt und urteilt in vollem Ansehen der Person. Die Zeiten von Roman Herzog, Hanns-Jürgen Papier oder Udo di Fabio sind vorbei. Es gibt auch Richter, die nicht in jedem Fall wirkliche Koryphäen im Verfassungsrecht sind, Und am Ende kommt es im Juristischen vor allem auf die „herrschende Meinung“ an. Und wer herrscht?
Ich komme da nicht mehr mit. Hat das jetzt der Privatmann Daniel Günther gesagt oder der Ministerpräsident Günther?
Mal so, mal so. Das entscheidet immer noch Daniel Günther, verstanden!
„…Privatmann Daniel Günther gesagt oder der Ministerpräsident Günther?“
Das wechselt von Minute zu Minute. Wie sich einer eben im Augenblick definiert. Könnte auch ne aus dem letzten Jahrhundert rübergerettete ‚multiple Persönlichkeit‘ sein.
Da braucht es gar keinen Wechsel mehr. Er kann alles gleichzeitig:
Seine Stirn hat er als Ministerpräsient gerunzelt, zugleich seine Worte als Privatmann formuliert!
Sein Blick lässt eher das Opfer erkennen, sein Herz meiner persönlichen Empfindung nach den Täter!
Seid nur froh dass er nicht jede Minute sein Geschlecht wechselt :-))))
Der Typ ist doch auch äusserlich ein Bübchen!
Ist egal .
Auch Politiker dürfen eine Meinung haben.
Das müssen Sie sogar.
Dies dürfen alle.
Sofern es mit dem Grundlinien des GG vertretbar ist.
Ähnlich wie die Richtlinien von AN im Kommentarbereich.
Natürlich dürfen sie ihre eignene Meining haben und sollen diese auch vertreten. Dann müssen sie auch dazu stehen in welcher Eigenschaf sie dies getan haben. Viele heutige Politiker haben aber an Stelle eines Rückgrades nur noch eine Qualle.
Das war bestimmt sein anderes schizophrenes ich!
Günther wollte Nius verbieten lassen. Günther stellte die Forderung großspurig als Ministerpräsident bei Lanz auf. Günther wollte die Meinungsfreiheit einschränken. Jetzt versteckt er sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten und ist auch noch so dreist, von einem Sieg der Meinungsfreiheit zu sprechen.
Aber man wählt ihn … DAS ist das eigentliche Problem, gegen das man nicht ankommt.
Pressefreiheit in Unsere Demokratie:
Wenn es aussieht wie eine Ente, wie eine Ente geht und wie eine Ente quakt, dann ist es eine Ente“
Es ist eine Zeitungsente!!!
Hier sieht man, was Zusammenhalt bedeutet.
Die CDU ist inzwischen genau so eine sozialistische Partei wie die Grünen, Linke oder die SPD. Zumindest, was die Haltung als Verkünderin alleinseligmachender „Wahrheiten“ durch die ihr gewogenen Presseorgane anbelangt. Im „Neuen Deutschland“ war eben nie Fundamentalkritik an der SED zu lesen. So kennt man es und so möchte man es dann auch haben!
„Trotz alledem machte sich das Gericht in Schleswig Günthers Behauptung zu eigen.“
„Die Partei befahl den Menschen, die Beweise ihrer Augen und Ohren zu verwerfen. Es war ihr letzter, wichtigster Befehl.“
George Orwell, 1984
Hier erledigen dies der ÖRR und die bekannten Medien und auch Gricht sind nicht untätig.
Gricht … oh je, klar muss es Gericht heißen
Erinnert an die Causa Faeser „ich hasse die Meinungsfreiheit“.
1984 – George Orwell
Die als „Günther“ gelesene Person befand sich sicher nur in einem psychischen Ausnahmezustand und kann daher für ihre Äußerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn Nius die Unwahrheit schreibt, kann er gegen jede einzelne Aussage juristisch vorgehen. Da das nicht passiert, sind die Aussagen unliebsam aber wahr, und genau das spiegelt sein Verhalten.
Gedanken zur Meinungsfreiheit
Oft scheitern solche „Rettungsmissionen“ an einem Paradoxon: Man will die Meinungsfreiheit feiern, ist aber frustriert, wenn andere sie nutzen, um eine Gegenmeinung zu äußern.
Wenn der Widerspruch im Netz bereits das Fundament zum Einsturz bringt, war der Plan vielleicht eher auf Zustimmung als auf tatsächlichen Diskurs ausgelegt.
Ziemlich unehrlich von einem Ministerpräsidenten zu behaupten, dass er in der genannten Sendung als Privatmann dort war oder eben Äußerungen gemacht hat.
Das ist schlichtweg unmöglich!
Glatt gelogen.
OECD-Studie: Schwarz-Rot vernichtet Deutschland
https://www.youtube.com/watch?v=74EoAuU_2WM
Das Urteil des OVG Schleswig ist reine Realitätsverweigerung. Daß die Richter Günthers Attacken als „Privatmeinung“ abtun, ist unglaublich. Er saß dort im Anzug, wurde als Ministerpräsident angekündigt und trug sogar das offizielle Landeswappen am Revers! Wer das Hoheitszeichen trägt, spricht für den Staat. Daß die Gerichte hier trotzdem für Günther entschieden haben, wirkt wie ein politischer Schutzschirm. Eine gefährliche Doppelmoral, die das Vertrauen in die Justiz weiter massiv beschädtigt. Hoffentlich zieht Steinhöfel das bis nach Karlsruhe durch!
Ich dachte Günther sei als Privatperson da gewesen. Warum sagt er dann, dass er froh seie, dass Meinungsfreiheit auch für Politiker gelte? Er war doch kein Politiker da, laut ihm, laut Gericht.
Was ich an Apollo News Besonders toll finde ist die Kommentarfunktion ohne Login Pflicht.
Nius will keine Kommentare.
Gerade die Anmerkungen enthalten oft andere Blickwinkel und zusätzlich Informationen.
„Günther reklamiert
„Sieg für die Meinungsfreiheit“ –
Streit mit Nius geht in die nächste Runde“
—
Verstehe ich D G richtig,
Sieg für die Meinungsfreiheit,
damit meint er **sich selbst** ???
Wegen seiner Aussagen bei Lanz??!!
Herr Steinhöfel, bleiben Sie dran.
Viel Erfolg. 👋
Das Urteil entspricht nicht meinem Verständnis der Rechtsprechung !
Soviel zur Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative in SH.
„Es gibt Meinungsfreiheit, aber ich kann keine Freiheit nach der Rede garantieren.“
– Idi Amin
„Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“
In Artikeln von Nius wird über den Ministerpräsidenten–und nicht über den Privatmann Günther berichtet.
Dann hätte sich der Privatmann Herr Günther doch wohl auch nicht zu Berichten über ihn als Ministerpräsidenten äußern sollen.
Und schon gar nicht, wenn man Nius vollkommen faktenfreie Berichterstattung unterstellt.
„Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.“ Das ist Realsatire pur. Vor zehn Jahren hätte es so etwas wohl nur als „Desinformation“ am 1. April gegeben.
Die Aussagen von Daniel Günther in der Lanz-Sendung sind unsäglich. So sehr ich Herrn Steinhöfel schätze, ohne den es um die Meinungsfreiheit in Deutschland schlecht bestellt wäre, so sehr habe ich Zweifel, ob er in diesem Fall juristisch durchdringen kann.
Kann man einen Menschen in mehrere Felder teilen und immer eindeutig zuordnen, in welchem Feld er sich gerade bewegt? Wenn der Bundeskanzler auf einem CDU-Parteitag die AfD als die schlimmste Gefahr für Deutschland bezeichnet, darf er das. Wenn er das im Bundestag tut, darf er das (obwohl er dort etwa in einer Regierungserklärung als Bundeskanzler spricht), wenn er das auf der Homepage des Kanzleramts tut, darf er das nicht. Und wenn er in einer Talk-Show sitzt? Ab welcher Sendesekunde beginnt er als Parteipolitiker, ab welcher als Bundeskanzler zu sprechen? Die Abgrenzung ist schwierig.
Die Auseinandersetzung ist politisch zu führen: Herr Günther ist eine Gefahr für die Demokratie. Das sage ich als „Apollo“ -Kommentator.
Wenn die Meinungsfreiheit zählt warum brauchen Politiker denn den Paragraphen 188 StGb.