Wegen Lanz-Auftritt
Günther reklamiert „Sieg für die Meinungsfreiheit“ – Streit mit Nius geht in die nächste Runde
Der Streit zwischen Nius und Daniel Günther geht in die nächste Runde: Günther hatte am Donnerstag auf Facebook gegen Nius nachgetreten – Anwalt Steinhöfel reagierte mit scharfer Kritik.
Der Streit zwischen dem CDU-Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein, Daniel Günther, und dem Medienmagazin Nius geht öffentlich wie rechtlich in die nächste Runde. Daniel Günther postete am Donnerstag auf seinem Facebook-Account einen Beitrag mit der Bildunterschrift: „Bei Markus Lanz habe ich Nius als Feinde der Demokratie bezeichnet. Dagegen hatte sich Nius gerichtlich gewendet. In der gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig jetzt abgeschmettert.“
Der Ministerpräsident führte aus: „Damit ist klar: Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch für Politiker. Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem solche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten und nicht von rechtspopulistischen Portalen getroffen werden. Das macht hoffentlich vielen Menschen Mut. Ich lasse mir auch weiterhin nicht den Mund verbieten und mich schon gar nicht einschüchtern.“
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Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel reagierte prompt und antwortete dem CDU-Politiker: „Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit, erklärt Daniel Günther heute. Derselbe Daniel Günther bezeichnet Journalisten als Feinde der Demokratie, ruft zum Zusammenschluss gegen ein Nachrichtenportal auf, will Social Media für unter 16-Jährige verbieten und die Klarnamenpflicht einführen. Die Meinungsfreiheit braucht vieles. Daniel Günther ganz sicher nicht“, schrieb der Anwalt auf seinem X-Profil.
In einem weiteren Post kündigte er dann an, den Rechtsstreit weiterführen zu wollen, und witterte einen Justizskandal. So hieß es am Donnerstag von Steinhöfel: „Günther war nach Auffassung des OVG Schleswig privat bei Lanz. Ein erfahrener Verwaltungsrichter schrieb mir nach Lektüre der Entscheidung in Sachen Nius gegen Schleswig-Holstein gerade: Man hält zusammen. Der Beschluss wirkt wie ein Schulterschluss zugunsten staatlicher Kommunikationsmacht: Statt die Grundrechtsbindung des Staates konsequent anzuwenden, konstruiert der Senat eine Talkshow-Schutzzone („im Zweifel privat“). Grundrechtsschutz wird zur lästigen Formalfrage. Die reale Außenwirkung von Günthers Auftritt wird als irrelevant abgeräumt. Hoheitszeichen und Reisekostenübernahme durch das Land werden weginterpretiert. Hauptsache, die Stigmatisierung durch Günther bleibt ohne Konsequenzen. Auf nach Karlsruhe“, so Steinhöfel.
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Anfang Februar hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Ministerpräsident Daniel Günther im Rechtsstreit mit Nius recht gegeben und das Ansinnen des Mediums zurückgewiesen. Günther hatte in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz scharfe Attacken gegen Nius geritten. Günther hatte Nius unter anderem als „Feind der Demokratie“ bezeichnet und erklärt: „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Das Unternehmen des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt klagte daraufhin auf Unterlassung. Das Gericht urteilte nun im Sinne Günthers – und machte sich dabei die Ausflüchte des CDU-Politikers zu eigen. Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar, schrieb das Verwaltungsgericht in einer entsprechenden Pressemitteilung.
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Bundeskanzler Merz soll bei der Regierungsklausur in der Villa Borsig die Fassung verloren und Vizekanzler Lars Klingbeil verbal angegriffen haben. Dem Streit gingen stundenlange, ergebnislose Verhandlungen voraus.Günther hatte im Nachgang der Sendung behauptet, er habe seine Äußerungen als Parteipolitiker beziehungsweise als Privatperson, nicht als Ministerpräsident getätigt. In die Sendung war er jedoch über die Staatskanzlei in Kiel, die Amtsstelle des Ministerpräsidenten, eingeladen worden. Auch in der Lanz-Sendung selbst wurde Günther als „Ministerpräsident von Schleswig-Holstein“ präsentiert – er selbst erklärte, er sei „nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Trotz alledem machte sich das Gericht in Schleswig Günthers Behauptung zu eigen. Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, zitiert die Pressemitteilung des Gerichts aus dem Urteil. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.
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Genosse Günther wollte als Ministerpräsident „diese Portale“ verbieten. Das ist nichts anderes als ein Generalangriff auf die Meinungsfreiheit.
Er ist ein Gegner der Meinungsfreiheit.
Alle Altparteien, NGO’s, Altmedien, Profiteure der Migrationswaffe und auch der ÖRR sind Gegner der Meinungsfreiheit. Die Gefahr des Machtverlustes, die Deutungs-, Meinungshoheit und damit den Platz am Futtertrog zu verlieren, ist zu groß.
Falsch er hatte eine Meinung zu den Nachrichteportal. Wurde gerichtlich bestätigt.
Er darf gar nicht verbieten, sondern das endscheiden Gerichte.
siehe Comact
Günther wollte Nius verbieten lassen. Günther stellte die Forderung großspurig als Ministerpräsident bei Lanz auf. Günther wollte die Meinungsfreiheit einschränken. Jetzt versteckt er sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten und ist auch noch so dreist, von einem Sieg der Meinungsfreiheit zu sprechen.
Aber man wählt ihn … DAS ist das eigentliche Problem, gegen das man nicht ankommt.
Pressefreiheit in Unsere Demokratie:
Wenn es aussieht wie eine Ente, wie eine Ente geht und wie eine Ente quakt, dann ist es eine Ente“
Es ist eine Zeitungsente!!!
So wird Wirklichkeit verdreht. So werden auch Sonderschulden zu „Sondervermögen“. Die Wort- und Wirklichkeitsverdrehung hat System. Ziel: Machterhalt, „whatever it takes.“ Deshalb: Justizkritik, Medienkritik, Herrschaftskritik.
Machterhalt „whatever it takes“. So ist es. Man muss sich bewusst machen: Wenn ein Bürger gegen den Staat klagt, besteht von vornherein in aller Regel eine STRUKTURELLE UNGLEICHHEIT dergestalt, dass Gerichte IM ZWEIFEL alles dafür tun, dem Staat zum „Sieg“ zu verhelfen. Zu diesem Zweck ist keine Manipulation zu schmutzig. Das ist leider Alltag in diesem „besten Deutschland“.
Ich komme da nicht mehr mit. Hat das jetzt der Privatmann Daniel Günther gesagt oder der Ministerpräsident Günther?
„…Privatmann Daniel Günther gesagt oder der Ministerpräsident Günther?“
Das wechselt von Minute zu Minute. Wie sich einer eben im Augenblick definiert. Könnte auch ne aus dem letzten Jahrhundert rübergerettete ‚multiple Persönlichkeit‘ sein.
Seid nur froh dass er nicht jede Minute sein Geschlecht wechselt :-))))
Der Typ ist doch auch äusserlich ein Bübchen!
Da braucht es gar keinen Wechsel mehr. Er kann alles gleichzeitig:
Seine Stirn hat er als Ministerpräsient gerunzelt, zugleich seine Worte als Privatmann formuliert!
Sein Blick lässt eher das Opfer erkennen, sein Herz meiner persönlichen Empfindung nach den Täter!
Ist egal .
Auch Politiker dürfen eine Meinung haben.
Das müssen Sie sogar.
Dies dürfen alle.
Sofern es mit dem Grundlinien des GG vertretbar ist.
Ähnlich wie die Richtlinien von AN im Kommentarbereich.
Steinhöfel hat letztens eine fantastische Formulierung genutzt, die „Instrumentalisierung der Inkompetenz niederer Gerichte“.
Das BVerfG wird der Argumentation unmöglich folgen können, dass Günter nicht als Ministerpräsident, sondern als Privatmann da war, wenn dieser in der Sendung dokumentiert gesagt hatte, dass er nicht als Privatmann, sondern als Ministerpräsident da gewesen sei.
Hier sieht man, was Zusammenhalt bedeutet.
Die CDU ist inzwischen genau so eine sozialistische Partei wie die Grünen, Linke oder die SPD. Zumindest, was die Haltung als Verkünderin alleinseligmachender „Wahrheiten“ durch die ihr gewogenen Presseorgane anbelangt. Im „Neuen Deutschland“ war eben nie Fundamentalkritik an der SED zu lesen. So kennt man es und so möchte man es dann auch haben!
Erinnert an die Causa Faeser „ich hasse die Meinungsfreiheit“.
Gedanken zur Meinungsfreiheit
Oft scheitern solche „Rettungsmissionen“ an einem Paradoxon: Man will die Meinungsfreiheit feiern, ist aber frustriert, wenn andere sie nutzen, um eine Gegenmeinung zu äußern.
Wenn der Widerspruch im Netz bereits das Fundament zum Einsturz bringt, war der Plan vielleicht eher auf Zustimmung als auf tatsächlichen Diskurs ausgelegt.
OECD-Studie: Schwarz-Rot vernichtet Deutschland
https://www.youtube.com/watch?v=74EoAuU_2WM
Wenn Nius die Unwahrheit schreibt, kann er gegen jede einzelne Aussage juristisch vorgehen. Da das nicht passiert, sind die Aussagen unliebsam aber wahr, und genau das spiegelt sein Verhalten.
Ziemlich unehrlich von einem Ministerpräsidenten zu behaupten, dass er in der genannten Sendung als Privatmann dort war oder eben Äußerungen gemacht hat.
Das ist schlichtweg unmöglich!
Glatt gelogen.
Soviel zur Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative in SH.
Wenn Daniel Günther vom Sieg der Meinungsfreiheit schwadroniert, dann ist das Gegenteil Fakt!
Die Aussagen von Daniel Günther in der Lanz-Sendung sind unsäglich. So sehr ich Herrn Steinhöfel schätze, ohne den es um die Meinungsfreiheit in Deutschland schlecht bestellt wäre, so sehr habe ich Zweifel, ob er in diesem Fall juristisch durchdringen kann.
Kann man einen Menschen in mehrere Felder teilen und immer eindeutig zuordnen, in welchem Feld er sich gerade bewegt? Wenn der Bundeskanzler auf einem CDU-Parteitag die AfD als die schlimmste Gefahr für Deutschland bezeichnet, darf er das. Wenn er das im Bundestag tut, darf er das (obwohl er dort etwa in einer Regierungserklärung als Bundeskanzler spricht), wenn er das auf der Homepage des Kanzleramts tut, darf er das nicht. Und wenn er in einer Talk-Show sitzt? Ab welcher Sendesekunde beginnt er als Parteipolitiker, ab welcher als Bundeskanzler zu sprechen? Die Abgrenzung ist schwierig.
Die Auseinandersetzung ist politisch zu führen: Herr Günther ist eine Gefahr für die Demokratie. Das sage ich als „Apollo“ -Kommentator.
Wenn sie Deutschland schließlich in die Diktatur gebeamt haben, ist endlich unsereDemokratie maximal geschützt! Und es gibt nichts Böses mehr auf der Welt…
Schon das Urteil bzw. dessen Begründung durch das Gericht ist ein Skandal. Einmal bin ich als Ministerpräsident und einmal als Privatmensch in einer Talkshow anwesend und gebe entsprechende Statements ab. Das ist doch schon mehr als haarsträubend. Und die Feinde der Demokratie sitzen als Abgeordnete der CDU, SPD, GRÜNEN und LINKEN im Bundestag.
Dieser Ministerpräsident ist ein Heuchler
„Unsere Demokratie (Beute)“ möchten genauer gesagt eine missliebige Meinung verbieten….
Welcher Günther hat gepostet? Kann er dich daran erinnern? Wie kann man so etwas wählen?
Dieser MP ist doch nicht seriös. Der war eindeutig als MP in der Sendung. Es zeigt nur den Zustand der inneren Zersetzung und Verwahrlosung der Justiz und des Staates.
„Damit ist klar: Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch für Politiker.“
Aha, war das das Thema, war das bislang unklar, war das die Kernaussage des Gerichts? Ich glaube, eher nicht.
Mir fällt dazu nur noch eins ein: Es ist alles nur noch lächerlich! „Sie“ halten uns für komplett verblödet!
Da ihn viele noch wählen, sind viele auch komplett verblödet.
Dieser Mensch ist für mich absolut unglaubwürdig und als Politiker eine Zumutung.
Nun, wie man die Gebrauchtparteiengebrauchtpolitiker eben so kennt:
Im Fordern schnell, im Leisten säumig!