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Solingen

Gerichtsurteil: Strack-Zimmermann darf als „Flintenweib“ bezeichnet werden

Eine 78-jährige Frau aus Solingen bezeichnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf Twitter als „Flintenweib“. Dafür wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde sie nun jedoch freigesprochen.

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Unter einem Tweet von Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezeichnete eine Frau aus Solingen die FDP-Politikerin am 21. Januar 2023 als „Flintenweib“. Außerdem fügte sie ihrem Beitrag drei sich übergebende Smileys hinzu. Für Strack-Zimmermann war das offenbar ein Affront. Sie erstattete Anzeige gegen die 78-jährige Ruth O.

Dies zog die Aufmerksamkeit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln auf sich. Zunächst wurde ein Strafbefehl erlassen und das Solinger Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 750 Euro. In der anschließenden Berufungsverhandlung am Wuppertaler Landgericht wurde die 78-jährige Angeklagte aus Solingen jedoch freigesprochen.

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Die Frage, ob man Agnes Strack-Zimmermann per se ungestraft als „Flintenweib“ bezeichnen dürfe, sei jedoch nicht eindeutig zu beantworten, so der Berufungsrichter Dr. Markus Quantius. Der Begriff „Flintenweib“ habe historische Wurzeln und sei beispielsweise während des Russlandfeldzugs von deutschen Soldaten für Frauen in der Roten Armee verwendet worden. Der Richter wies darauf hin, dass die Bewertung solcher Äußerungen stark vom Kontext abhänge.

Im Duden werde unter „Flintenweib“ eine Frau verstanden, „deren kompromissloses Auftreten und deren (übersteigertes) Selbstbewusstsein als unangenehm empfunden werden“. Dem Richter zufolge werde mit „Flintenweib“ eine herrische und rücksichtslose Frau beschrieben. Die Emojis hätten zudem „ohne Zweifel einen diffamierenden Charakter“.

Ruth O. erklärte ihre Reaktion folgendermaßen: Sie war schockiert über Strack-Zimmermanns Forderung, ukrainische Soldaten umgehend an deutschen Leopard-Panzern auszubilden. Da die FDP-Politikerin selbst für ihre scharfe Rhetorik bekannt ist, meinte Ruth O., Strack-Zimmermann habe kein Recht, sich über vergleichsweise mildere Äußerungen zu beschweren.

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Das Gericht betonte die Bedeutung des Kontexts für die rechtliche Bewertung der Aussage „Flintenweib“. Der Richter erläuterte, dass der Zusammenhang entscheidend sei, um zu beurteilen, ob es sich um Schmähkritik handle oder ob die Äußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Diese Unterscheidung sei für die juristische Einordnung des Falls von zentraler Bedeutung.

Der Richter erläuterte, dass eine Schmähkritik einen eindeutigen persönlichen Bezug aufweisen muss, was in diesem Fall nicht gegeben war. Bei der Bewertung der verwendeten Emojis mit Brechreiz-Darstellung war ebenfalls nicht eindeutig, ob sie sich direkt auf Strack-Zimmermann als Person oder auf ihre Äußerungen zum Einsatz der Leopard-Panzer im Ukraine-Krieg bezogen. Somit folgte letztendlich der Argumentation von Ruth O. und sprach sie frei.

Seit Februar 2023 hat Strack-Zimmermann insgesamt 1900 Fälle angezeigt, die von Beleidigungen bis zu Gewaltandrohungen reichten. Sie selbst gibt an, dass sie monatlich bis zu 250 Anzeigen erstattet (lesen Sie zum Beispiel hier mehr).

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