Baden-Württemberg
Gerichtspräsident warnte vor AfD-Wahl: Ministerium sieht keinen Neutralitätsverstoß
Am Rande einer vom Landgericht Konstanz mitorganisierten Juristentagung warnte dessen Präsident vor der Wahl der AfD. Das CDU-geführte Justizministerium sieht darin jedoch keinen Verstoß gegen die richterliche Neutralitätspflicht.
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Der Präsident des Landgerichts Konstanz, Christoph Reichert, hat sich am Rande einer juristischen Fachtagung in einem Interview mit dem Südkurier Ende September kritisch über die AfD geäußert und vor der Wahl der Rechtspartei gewarnt. Auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Kurt Hermann erklärte das baden-württembergische Justizministerium nun, dass die Äußerung das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit nicht gefährde.
„Mit der Wahl der AfD wählt man auch einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit“, sagte Reichert in dem Interview. Anlass war das 71. Bodenseejuristentreffen in Konstanz, bei dem rund 180 Juristen aus vier Ländern zusammenkamen. Bei der Veranstaltung sprach die ehemalige Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, über den Schutz des Rechtsstaats vor politischer Einflussnahme.
Der AfD-Abgeordnete Hermann stellte wegen Reicherts Äußerungen die Vereinbarkeit der Aussage mit der richterlichen Neutralitätspflicht infrage. Dabei verwies er auf das Deutsche Richtergesetz, nach dem Richter auch bei politischen Äußerungen das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährden dürfen. Zudem wollte er wissen, wie die Aussage mit der nach dem Grundgesetz geschützten Stellung politischer Parteien vereinbar sei.
In seiner am Freitag veröffentlichten Antwort wies das Justizministerium die Bedenken zurück. Auch Richter hätten grundsätzlich das Recht, ihre politische Meinung zu äußern. Ein Verstoß gegen das Richtergesetz liege nur vor, wenn besondere Umstände das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit gefährdeten. Reichert habe in diesem Fall lediglich ein spontanes Interview gegeben und keine amtliche Stellungnahme abgegeben.
Das Ministerium verweist auf die gängige Rechtsprechung, wonach politische Äußerungen von Richtern ihre Unabhängigkeit nur unter besonderen Umständen gefährden, etwa bei Unsachlichkeit oder einer besonderen Hervorhebung ihres Amtes. Derartige Umstände seien in diesem Fall „nicht ersichtlich“. Reichert habe sich in dem Interview, obwohl er als Landgerichtspräsident einer Juristenkonferenz beiwohnte, nicht in offizieller Funktion geäußert.
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Diese Demokratie will gar nicht mehr ernst genommen werden.
Diese Demokratie ist so sehr in ihre Lügen verstrickt und von Panik ergriffen das nur noch hektische Rückzügsgefechte über bleiben. Nennen wir es mal letzte Zuckungen. Bald ist es ja vorbei ☺️
Richtig… so oder so…
Ich lese “ richterliche Unabhängigkeit „, und bin raus…
Nun, schon die Lateiner wußten:
Corvus corvo oculum non effodit!
Genauso ist es.
Genau.
Nillus stincus mussa washtus.
Translation ins Deutsche:
Der Mok muss vom Cock!
Translation ins Teutsche:
Eine Krähe sticht einer anderen Krähe nicht das Auge aus!
Möglichst urgermanisch-teutsche Fassung:
„Eine Kraha sticht einer andren Kraha niht daz ouga ûz.“
oder noch etwas archaischer / mittelhochteutsch angehaucht:
„Ein krahe stichet einer andern krahe niht daz ouge ûz.“
Noch stärker „germanisiert“ (mit älteren Lautformen):
„Ain krâwâ stihit ainero andero krâwâ niht daz augô ûz.“
Wow es kann Google 🙏
Mach doch bitte mal ein Tutorial darüber bei YT.
„Reichert habe in diesem Fall lediglich ein spontanes Interview gegeben und keine amtliche Stellungnahme abgegeben.“
Soso – der Herr war also als „Privatmann“ auf der juristischen Fachtagung?
Nun gut, er hat das Interview außerhalb der Tagung „also am Rande“ gegeben.
Ein Geschmäckle bleibt dennoch, Herr Präsident des Landgerichts Konstanz. Schon wegen dieser Aussage:
„Mit der Wahl der AfD wählt man auch einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit“ Das ist eine unbelegte Behauptung – sowas steht einem Präsident eines Landgerichts m.E. NICHT zu!
Allerdings weiß man nun, wie dieses Landegericht so ticken wird, wenn mal wieder ein Prozess zur AfD da laufen wird.
Nämlich mindestens voreingenommen…
Immer wieder wird hier auseinanderklamüsert, dass und wie mit zweierlei Maß gemessen wird.
ALS WENN DIE DAS NICHT WÜSSTEN!
Je öfter wir das beklagen, desto mehr freuen die sich! Es geht denen doch gerade DARUM: Uns immer wieder zu zeigen, wie schwach wir sind, dass sie so viel Macht haben, dass sie EBEN NICHT fair zu sein BRAUCHEN und dass wir nichts machen können.
Und da haben die leider Recht, weil 70 % der deutschen extrem oder wischiwaschi links sind. SIE MACHEN ES, WEIL SIE ES KÖNNEN.
Endweder die blauen haben irgendwann 51 % oder man muss auswandern.
Natürlich nicht.
Man kann nur alles tun, um einer der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften und dieser so genannten „Justiz“ nicht in die Hände zu fallen.
Nun … „Mit der Wahl der AfD wählt man auch einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit“ und mit den Altparteien den völligen Verlust der Rechtsstaatlichkeit, wie dieser Richter deutlicher nicht zeigen und sagen kann.
Das schlimme bei diesen Richtern ist:
Selbst wenn die AfD 51 % bekäme, kann man die Richter nicht entlassen. So viele Archivar- und Registraturstellen gibt es aber gar nicht, um die alle zu parken.
D hat sich ganz bewusst dahin begeben.
Wenn man die Union mitzählt, was ich seit 2013 tue, ist D zu 70 % links.
Wie will man DAS ändern?
Imperia sollte wohl den Scheinheiligen eine Botschaft vermitteln.
Bei Uns sitzen nur gebundene Richter aus den Altparteien. Weisungsgebunden von Merkel!!
So viel zum Thema Unabhängige Justiz .
Sie hätten genug Probleme bezgl Verlust an Rechtstaatlichkeit zu bearbeiten, siehe vergangenes Wochenende, aber der Fokus auf die AfD ist einfacher und liegt im Mainstream. Omas gegen Rechts trommeln dafür und backen Kuchen.
Dass die Justiz zunehmend parteilich wird, hätte ich nicht für möglich gehalten. Der Rechtstaat erodiert . Am einfachsten und schnellsten sind da Park- und Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden . Täter bekannt, Tatbestand klar, Vollstreckung ggf. über Erzwingungshaft.
Was ist das für eine Justiz?
Weisungsgebunden und blind…..
Dass deutsche Richter sich den Herrschenden andienen, ist nichts neues.
Was maßt sich dieses im Vergleich zum BVerfG Richterlein an ?