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Zensur

Gericht verlangt Löschung von Podcast-Folge, weil Trans-Frau als Mann bezeichnet wurde

Eine Folge des Podcasts „Hoss und Hopf“ muss gelöscht werden, weil dort eine Transfrau, also ein biologischer Mann, der sich als Frau identifiziert, als Mann bezeichnet wurde. Ein Gericht erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die beiden Moderatoren.

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Der bekannte Podcast „Hoss und Hopf“ wurde gerichtlich gezwungen, eine eigene Episode zu zensieren. Die beiden Finanzinfluencer Kiarash Hossainpour und Philip Hopf sprachen in einer Folge des Podcasts über den Rechtsstreit zwischen einer Transfrau, also einem biologischen Mann, der sich als Frau identifiziert, und einem Frauenfitnessstudio in Erlangen. Im Verlauf der Folge bezeichneten die beiden Moderatoren die Transfrau mehrmals als Mann.

Das wurde nun durch das Landgericht Frankfurt am Main verboten, wie Hossainpour auf X (vormals Twitter) am Dienstag bekanntgab. Die betroffene Transfrau hatte nämlich geklagt. Das Gericht sah durch die Bezeichnung als Mann die Persönlichkeitsrechte des biologischen Mannes als verletzt an. Laut Gericht waren die Äußerungen im Podcast gar ein Angriff auf die Menschenwürde. Zu einer Entscheidung kamen die Richter schnell, der Prozess endete in einem Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung.

Als Folge des Gerichtsurteils mussten „Hoss und Hopf“ die Folge des Podcasts löschen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die entsprechende einstweilige Verfügung drohten ihnen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Zwar sind die Aussagen von „Hoss und Hopf“ im biologischen Sinne zutreffend, die betroffene Transfrau sei allerdings „rechtlich und sozial als Frau anerkannt“, so das Gericht.

Hoss reagierte in seinem Statement auf X mit Unverständnis auf das Urteil. Er nannte das Verfahren „juristischen Irrsinn“ und merkte an, dass es „die Grenzen eines Rechtssystems“ aufzeige, das versuche „komplexe soziale und biologische Realitäten in starre Kategorien zu pressen“. Hoss und Hopf hadern mit einem potenziellen Berufungsverfahren aus „Angst vor weiterer Zensur“.

Der Fall, mit dem sich Hoss und Hopf in ihrem Video beschäftigten, sorgte im vergangenen Juni für großen Wirbel (Apollo News berichtete). Ein Erlangener Frauenfitnessstudio hatte einer Transfrau den Zugang verwehrt. Die Betreiberin berief sich auf ihr Hausrecht, sie wolle keine biologischen Männer in ihrem Frauenfitnessstudio zulassen. Daraufhin schaltete die Transfrau, welche keinerlei geschlechtsangleichende Eingriffe hat durchführen lassen, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. Diese riet der Betreiberin des Fitnessstudios, eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro an die Trans-Frau zu zahlen. Später wurden auf beiden Seiten des Rechtsstreits Anwälte hinzugezogen. Ein Prozess zeichnet sich ab.

Im Prozess gegen „Hoss und Hopf“ hatte die Transfrau nun bereits Erfolg. Die Entscheidung des Gerichts wirft zahlreiche Fragen auf. Ist das Nennen des biologischen Geschlechts nun nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt? Insbesondere, wenn die Betroffene sich keinerlei optischer Angleichung unterzogen hat. Solche Entscheidungen dürften sich in Zukunft, vor allem nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes, wohl häufen.

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