Sachsen
Gericht untersagt Pubertätsblocker: Mutter darf ihrem Kind keine Trans-Medikamente geben
In Sachsen wollte eine Mutter ihrem Kind Pubertätsblocker verabreichen. Doch der Vater war gegen diese Medikamente, die eine natürliche Geschlechtsentwicklung unterdrücken. Sie zog deshalb vor Gericht – und unterlag nun in zweiter Instanz.
Eine Mutter, die ihrem Kind gegen den Willen des Vaters sogenannte Pubertätsblocker verabreichen wollte, ist vor Gericht vorerst gescheitert. Dabei handelt es sich um Medikamente, die die Entwicklung von Geschlechtshormonen unterdrücken und bei Minderjährigen eingesetzt werden, die glauben, im falschen Körper geboren worden zu sein. Ihr Einsatz ist medizinethisch stark umstritten, weil die Medikamente die natürliche Entwicklung des Körpers hemmen.
In dem Fall, über den das Oberlandesgericht Dresden nun entschieden hat, wollte die Mutter des betroffenen Kindes durchsetzen, dass sie allein darüber entscheiden darf. Das Amtsgericht Leipzig gab ihr in erster Instanz recht, doch der Vater legte dagegen Beschwerde ein – und hatte Erfolg.
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Darüber berichtet die Rechtsanwaltskanzlei Frowein & Partner, die den Vater in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden vertreten hat, in einer Pressemitteilung vom 10. Juli. Darin heißt es, das Gericht habe „erhebliche Bedenken gegen die medizinische Grundlage eines derart einschneidenden Eingriffs im summarischen Eilverfahren“ geäußert. Es gibt also Zweifel daran, ob die Gabe von Pubertätsblockern aus medizinischer Sicht dem Kindeswohl dient.
Nachdem das Oberlandesgericht Dresden den Antrag der Mutter auf die alleinige Entscheidungsbefugnis zurückgewiesen hatte, nahm sie ihn zurück. Damit liegt das Entscheidungsrecht in dieser Streitfrage immer noch bei beiden Eltern. Wie es für das betroffene Kind weitergeht, ist offen.
„Über einen in seinen Folgen kaum umkehrbaren Eingriff in die körperliche Entwicklung eines Kindes darf nicht im Eiltempo und auf ungesicherter Tatsachengrundlage entschieden werden. Das Kindeswohl verlangt Sorgfalt, nicht Geschwindigkeit“, sagte der Rechtsanwalt Jonas Jacob, der den Vater vertreten hat.
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Da hat ein Amtsgericht tatsächlich im Eilverfahren stattgegeben. Wahnsinn.
Wenn man bedenkt, dass mindestens die Hälfte der Urteile der Amtsgerichte bei Berufungen durch höhere Instanzen im allen Rechtsgebieten mindestens deutlich geändert bzw. sogar komplett revidiert werden, fragt man sich unweigerlich, wie es um die Qualität der Amtsrichter bestellt ist. Wobei Zeitnot und Überlastung hier sicherlich auch eine Rolle spielen.
Böse Zungen würden behaupten, der Dumme bleibt derjenige, der kein Geld für längeren Rechtsweg hat.
ENDLICH. Es gibt noch intelligente, vernünftige, weitsichtige Richter.
„ENDLICH. Es gibt noch intelligente, vernünftige, weitsichtige Richter.“
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Und mutige! Es ist nicht ungefährlich für einen Richter, Urteile gegen die Links-Grüne-Ideologie zu fällen. Siehe Weimar 2021.
Das ist nichts weiter als Kindesmisshandlung!!! Das Kind soll mit seinem Körper die Geisteskrankheit der Mutter untermauern. Das alleinige Sorgerecht sollte dem Vater zugesprochen werden. Solange das Kind noch minderjährig ist, dürfen nicht derart schlimme lebensveränderte Entscheidungen getroffen werden! Was das Kind mit eintreten der Volljährigkeit macht ist dann seine Entscheidung!
Außerdem waren wir alle schon in diesem Alter und ja, es ist vollkommen normal, dass man auch Selbstzweifel hat. Das ist aber kein Grund das Kind wie einen misslungenen Gegenstand umformen zu wollen.
Die Frau sollte sich schämen, einfach widerlich!
Wenn ich das schon höre: Pubertätsblocker!
Es ist ein Wahnsinn, wenn Menschen glauben, das Recht zu haben, mit einem Chemie-Cocktail in die Natur eingreifen zu dürfen!
Das ist nichts anderes als Kindesmisshandlung!
Mir sind Fälle von Minderjährigen bekannt, die meinten, im falschen Körper zu stecken.
Letzten Endes wurden sie nach „korrigierenden Operationen“ noch als Minderjährige Dauerkunden in psychiatrischen Einrichtungen.
Es ist sicherlich im familiären Umfeld ganz schwierig für alle Beteiligten, das Kind, die Mutter, den Vater. Vielleicht sollten besser alle aufgefangen werden in einer intensiven und langen Therapie, die das Ziel hat, das zu akzeptieren, was die Natur einem gegeben hat.
Wenn Kinder in der Pubertät zu „spinnen“ anfangen, braucht es kluge, geduldige, einfühlsame und konsequente Eltern, keine Pubertätsblocker. Wenn allerdings Erwachsene „spinnen“, weiß ich auch nicht, was man dagegen tun kann.
Wenn allerdings Erwachsene „spinnen“, weiß ich auch nicht, was man dagegen tun kann.
Ich wüßte etwas. Hier schreibe ich es nicht…
Der Übergang vom Kind auf einen geschlechtsreifen, erwachsenen Menschen ist immer mit Selbstzweifel und Selbstfindung behaftet. Ich glaube es gibt wenige Menschen, die in dieser Phase nicht irgendwann mal dem anderen Geschlecht angehörig sein wollten.
„Wenn ich das schon höre: Pubertätsblocker!“
—–
Ein Medikament, das es gar nicht geben dürfte. Ein Arzt, der keine Approbation haben dürfte. Eine Mutter, die in Therapie gehört.
Pubertätsblocker sind Off-label-Medikamente, d.h. für das Stoppen der natürlichen Pubertät von Teenagern gar nicht zugelassen.
Trotzdem werden sie in den S2k-Leitlinien im Rahmen der sog. gender-affirmativen Gesundheitsversorgung empfohlen. Ein Irrsinn, von dem andere europäische Länder bereits wieder abkehren.
Man merkt erst beim zweiten Hinsehen, in was für komplett wahnsinnig gewordenen Zeiten wir leben. Auf den ersten Blick denkt man sich beim Lesen dieser Meldung „Puh, gut, dass das Gericht so entschieden hat“.
Auf den zweiten Blick aber kommt dann die Frage „Warum zum Geier wird dieser „Mutter“ nicht morgens um Fünf die Tür von der Polizei eingetreten und das Kind zu seinem eigenen Schutz ihrer Obhut entzogen? Warum darf eine solche Person noch ein Kind erziehen? Wo ist das Jugendamt? Warum, verdammte Hacke, wird sowas nicht als massive Kindeswohlgefährdung betrachtet und verfolgt?“
Und im Anschluss fragt man sich dann auch, wie diese Person wohl das Kind mit dieser Ideologie indoktriniert.
Die Pubertät ist keine Phase, in der sich ein junger Mensch von seinen Eltern „indoktrinieren“ lässt, denn es ist gleichzeitig die Phase des grundsätzlichen Protestes gegen alles, was Erwachsene vorbeten.
Pubertierende fühlen sich unwohl in ihrem Körper, den veränderten Proportionen und Formen, der inneren Unausgeglichenheit. Auch die Annahme, lieber zum anderen Geschlecht zu gehören, ist nicht so selten wie man denkt.
Wir hatten zwei Mädchen in der Klasse (DDR 1970er Jahre), die benahmen sich wie Jungen, trugen nur Jeans und Turnschuhe, schnürten sich den jungen Busen ein und bezeichneten ihre Klassenkameradinnen als „albere Weiber“.
Ein paar Jahre später stellte sich auf dem Klassentreffen heraus: die eine hatte mit 17 ihr erstes Kind bekommen, die andere mit 18 geheiratet (einen Mann!).
Von ihrem Ausritt ins Männerlager wollten sie nichts mehr wissen „Och, daaaas – hört auf damit!“
Die Lehrer hatten sie in ihrer „Phase“ übrigens komplett in Ruhe gelassen.
„Macht Mutter ihr Kind zur Transe?“ Das Kind meint also, es stecke im falschen Körper. Wie kommt es darauf? Das Gefühl „falsch“ bedarf des Gefühls vom „Richtig“. Woher hat es das? Erwächst das aus dem Nichts, oder aus dem sozialen Bezug, dem sozialen Massstab? Wenn ja, wo hat es diesen her? Kann es nicht die primäre Bezugsperson, die Mutter, sein? Welche Signale gibt es sie dem Kind? Bestärkt sie das Kind in dem Gefühl? Unbewusste Lerneffekte…..
Vielleicht meint die Mutter das, und es handelt sich ggf. über einen sozialen Übertragungseffekt. Sollte die (alleinerziehende??) Mutter nicht therapiebedürftig sein, wäre sie schuldfähig. Aber psychische Schäden werden nicht strafrechtlich verfolgt. Sie sorgt sich ja sehr um ihr Kind.
Die Kinder werden böswillig indoktriniert von dem woken linken Gesocks!
Keiner von denen kümmert sich um gebroche Seelen und zerstörte Körper, wenn das Ergebnis zum Elend führt. Früher oder später.
Die Empfehlung von Pubertätsblockern bekommen Familien ganz schnell, sobald sie (oft aus Verzweifelung über die Notlage ihres Teenagers) Endokrinologen oder Gender-Ambulanzen aufsuchen. Ist sogar nach der entsprechenden S2k-Leitlinie legitim, allerdings nicht evidenzbasiert.
Und zweite Instanz…🤮
Schon erschreckend was in diesem Land und dieser Gesellschaft alles möglich geworden ist. Zum Glück gibt es noch Gerichte und Richter die halbwegs bei Verstand zu sein scheinen und diesem Wahnsinn einhalt gebieten. Oder es zumindest versuchen., solange es eine höhere Instanz nicht weiter aufhebt.
Natürlich besteht die Identität eines jeden Menschen zum wesentlichen Teil aus seiner Kultur und ihrer Vorstellung von Geschlecht. Das merkt der der einige Zeit alleine in einer fremden Kultur verbracht hat und dem so ein wesentlicher Teil seiner Identität abhanden gekommen ist. Gerade Linke betonen doch den Wert von Gesellschaft und gemeinsamen Werten. Was ist denn da los ??
@ Mir erklärt kein linkes krankes Hirn das es 3 Geschlechter gibt das ist biologischer Unsinn und mein rationales Denken verweigert sich diesen Schwachsinn nur ansatzweise zu glauben.
Eine gute Nachricht. Lasst doch den Kindern Zeit, erwachsen zu werden ohne in ihre Entwicklung einzugreifen. Wer weiß in der Pubertät schon genau, was er will und wie er sich fühlt. Diese Zeit des Erwachsenwerdens – so habe ich sie zumindest in Erinnerung – ist eine Zeit voller Selbstzweifel und Suche nach dem Ich.
Kein Kind weiß exakt was es will. In einer Umfrage mit hunderttausenden Schülern weltweit äußerten die Schüler den Berufswunsch Lehrer an erster Stelle. Man wünscht sich was man kennengelernt hat oder was einem eingeredet wurde.
Kinder verlieben sich ab dem 5. Lebensjahr in gleichaltrige Kinder. Wenn man dann einen Jungen, der sich in ein gleichaltriges Mädchen verliebt hat, fragt, ob er lieber ein Mädchen sein will, kommt als Antwort nur Unsinn raus.
Wie viele Kinder, die Pubertätsblocker nehmen, brauchen als Erwachsene dann Langzeittherapien und wie viele bereuen ihre Entscheidung später als Erwachsene?
Übrigens:
Bild-Zeitung wirbt für Leihmutterschaft:
kriminell, frauen- und kinderverachtend!
https://www.youtube.com/watch?v=MdXHmmBf6no
Wir haben nicht das Recht, ohne Weiteres den Stab über der Mutter zu brechen, denn in ihr steckt die Krankheit, die uns alle erfasst hat und unsere Gesellschaft wie ein Krebsgeschwür durchzogen hat. Diese Mutter wird wohl als Alleinerziehende heillos überfordert sein. Jeden Tag wird sie weinend-quengelnd von ihrem Kind unter Druck gesetzt, lieber ein anderes Geschlecht haben zu wollen.
Wie oft geben wir selber unseren Kindern nach, wenn diese am Computer oder am Handy spielen wollen, nur weil wir unsere Ruhe haben wollen.
Das Grundproblem sind die zerstörten Familien, sichtbar in einer irre hohen Scheidungsquote. Noch vor dem Zweiten Weltkrieg waren Ehen hauptsächlich gegenseitige Versorgungsbündnisse. Es gab wenig Scheidungen.
Heutzutage glaubt man, dass allein die Liebe zur Bindung berechtigt. Die Liebe ist ein flüchtiges Gefühl. Besser wären Bindungen, die sowohl Liebe als auch gegenseitige Wirtschafts- und Interessengemeinschaft zum Ziel haben müssten (Realismus).
Mag sein, daß die Mutter auch ein Opfer kulturmarxistischer Ideologie ist. Trotzdem muss festgestellt, und das m.E. auch gerichtlich, daß diese Überzeugung falsch ist und die möglichen Folgen in aller Schärfe abzulehnen sind. Es bleibt ja auch niemand dabei stehen, bei einem Mohammedaner, der seinen eigenen Schwester aus Gründen der „Ehre“ den Kopf abschneiden will, er sei Opfer des satanischen Todeskultes, dem er dient.
Der Einsatz von Pubertätsblockern ist in Deutschland rechtlich erlaubt, weil er sich aus ärztlicher Therapiefreiheit, Einwilligung, Kindeswohlprinzip, Off‑Label‑Use‑Rechtsprechung und medizinischen Leitlinien ergibt – nicht aus einem speziellen Gesetz oder einer ministeriellen Entscheidung.
Der medizinische Einsatz von Pubertätsblockern begann in Deutschland in den frühen 2000er‑Jahren, und die jeweils amtierende Familienministerin spielte dabei keine Rolle, weil die Zulässigkeit nicht politisch, sondern ausschließlich Medizin‑ und zivilrechtlich begründet ist.
Jede medizinische Maßnahme muss dem Kindeswohl dienen.
Das ist die zentrale juristische Leitlinie.
Rechtsbasis:
§ 1626 Abs. 2 BGB
§ 1697a BGB
Rechtsprechung der Familiengerichte. Wenn der Minderjährige die Tragweite versteht, kann er selbst einwilligen – auch gegen den Willen der Eltern.
Ein eigenes Gesetz gibt es ausdrücklich nicht.
.. genau, bin auch dafür das Kinder ab 5 Jahren selbst entscheiden ob sie harten Alkohol oder harte Drogen konsumieren wollen. Die werden schon wissen was sie tun.
Aber die GKV müssten Off-Label-Medis nicht unbedingt bezahlen, insbesondere nicht, weil es noch immer keine G-BA-Richtlinie gibt.
Bei Selbstzahlung hätten wir diese Probleme nicht in dieser Größenordnung.
Wenn man in einer stabilen Beziehung mit einem derartigen Wunsch des Kinden dauerkonfrontiert werden würde, könnte man damit besser umgehen und sich die Anstrengungen teilen, das Kind mit sich selbst zu versöhnen.
Weil aber die Mutter hier in eine vollkommene Überforderungssituation geraten ist, muss die Stütze für einen längeren Zeitraum von außen kommen (psychologische und psychiatrische Therapie mit Einbeziehung aller Beteiligten).
Das ist aufwändig und kostet eine Menge Geld, aber wir waren alle daran beteiligt, dass in dieser Gesellschaft die Schwachen (z. B. Alleinerziehende) umkippen.
Nun, in Deutschland gilt seit Gesundheitminister Jens Spahn ein Konversionstherapieverbot für Geschlechtsidentitätsstörungen. Deswegen *darf* es kein therapeutisches Hinterfragen der Trans-Identität geben.
… wird die „Mutter“ jetzt wegen Körperverletzung und Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes angezeigt und vor Gericht gestellt?
Diese Medikamente in so frühem Alter zu verschreiben ist wegen ihrer Auswirkungen Körperverletzung. Das so etwas überhaupt erlaubt wurde, ist hanebüchen.
Der Mutter gehört umgehend das Sorgerecht entzogen und Umgang mit dem Kind sollte nur noch unter Aufsicht erfolgen!
In spätestens 20 Jahren werden wir als Gesellschaft feststellen, an wie vielen Kindern wir uns durch den leichtfertigen, ideologisch getriebenen Umgang mit solchen Medikamenten versündigt haben.
Bei vielen, dann jungen Erwachsenen, wird eine solche Behandlung kein gutes Ergebnis zeigen.
Die Bezeichnung „Pubertätsblocker“ ist eine Verharmlosung. Es ist eine chemische Kastration, die irreversible Schäden hinterlässt. Auch die geistige Entwicklung der Kinder wird gestört: Studien haben im Vergleich zur Placebo-Gruppe einen niedrigeren IQ festgestellt. Knochen und Muskulatur sind ebenfalls beeinträchtigt. Kurz gesagt: Die Gabe dieser Medikamente ist eine Kindeswohlgefährdung!
Das Gericht hätte das alleinige Sorgerecht auf den Vater übertragen sollen. Das hätte Wirkung gezeigt.
Die Entscheidung des Sorgerechts kann nicht mal eben „auf die Schnelle“ in einem Eilverfahren geregelt werden. Dazu braucht es ein Hauptverfahren, leider dauern diese Verfahren in D sehr lange, da ist das Kind vielleicht schon 18.
Jeder von uns hat die Pubertät durchgemacht (oder besser: durchlitten) und kann sich sicherlich an die innere Unsicherheit, die Stimmungsschwankungen erinnern.
Die Hormone fließen noch nicht so, wie sie sollen, alles ist erst im Aufbau.
Da kann es passieren, dass männliche und weibliche Hormone durcheinander geraten. Dann wollen manche Mädchen nichts lieber als Jungen sein oder umgekehrt. Diese Phase dauert Monate oder 1-2 Jahre, dann sind die Hormone ins Lot gekommen – und vieles klärt sich von allein.
Eltern kann man nur raten, nichts zu überstürzen. Es könnte sonst sein, dass ihnen die Sprösslinge, denen man jetzt glaubt zu helfen, indem man eine nicht umkehrbare Behandlung erlaubt, in ein paar Jahren bittere Vorwürfe machen:
Warum hast du mich nicht davon abgebracht? Du hättest es mir verbieten müssen!
Und wer ist dann schuld? Ideologen, die unseren Nachwuchs verwirren und die Eltern in Zugzwang setzen.
Was ein Erwachsener für SICH entscheidet, ist grundsätzlich seine Sache.
Das Gericht hat richtig entschieden.
An diesem Fall wird deutlich, wie sehr man dieses „psychologische Geschlecht“ anzweifeln sollte. Mag es noch so modern sein, Kindern in diesem Alter solche Pillen zu verabreichen, ist verantwortungslos. Schlimm, dass sowas überhaupt erhältlich ist. Die Pharmaindustrie verdient also kräftig mit an diesem Dauer-Hype.
Diese Kinder sind das Opfer der profitgierigen Pharmaindustrie und profitgieriger Ärzte im Gesundheitswesen.
Ich würde an Stelle des zuständigen Jugendamtes mal klären, ob die Mutter geeignet ist das Sorgerecht für das Kind auszuüben.
Was schrieben Sie mir noch genau an anderer Stelle hier im Forum?
„Kannst du dich auch genauer ausdrücken.“
😉
Oder meinten Sie das, was Sie hier schrieben, gar ernst?
Ein richtiger Anfang dieses Urteil, aber auch nur das. Meiner Ansicht nach dürften Pubertätsblocker nie Minderjährigen verschrieben werden. Ganz gleich, ob sie die selbst haben möchten, oder sogar von Eltern darin unterstützt werden. Es ist zwar dann immer noch zweifelhaft, ob sich Jugendliche mit 18 Jahren über die Konsequenzen wirklich im Klaren sind. Immerhin aber sollten sie dann einer medizinischen und psychologischen Beratung folgen können. Was sind das für Eltern, die einen massiven Eingriff in die körperliche Entwicklung ihres Kindes ohne Not unterstützen?
Hmm, der letzte Amtsrichter, dem das Kindeswohl wichtig war, wurde wegen Rechtsbeugung aus dem Amt gemobbt.
Angeblich bemüht man sich doch so sehr um das Kindeswohl, dass man die Internetzensur damit begründet.
Gleichzeitig ist es möglich, dass dieser offensichtliche Kindesmissbrauch geduldet oder sogar gerichtlich verteidigt wird.
Nur der Islam kann das heilen.
Jaein. Eine Spaßgesellschaft, die in vielen Bereichen nachweislich aus den Fugen gerät, könnte durchaus wieder ein bisschen mehr Religion vertragen. In Deutschland dann aber bitte das Christentum und nicht den Islam.
Menschen aus muslimischen Ländern sind hier herzlich willkommen und können sich hier integrieren sowie ein neues Leben aufbauen, wenn es ihnen hier besser gefällt und sie mehr Chancen sehen als in ihrer Heimat. Sehr gerne!
Dann sollte man aber auch die eigenen religiösen Überzeugungen nicht in den öffentlichen Raum tragen. Und wenn man feststellt, dass einem das konsequente Ausleben des islamischen Glaubens wichtiger ist, sollte man auch so konsequent sein und in die Heimat zurückkehren.
Denn Deutschland ist ein christliches Land!
Genau die christliche Sichtweise sollte helfen, eine Lösung zu finden, dem Kind, der Mutter und dem Vater zu helfen.
Weil wir alle unsere Schwächen haben, sollte es uns fernliegen, irgendwelchen überforderten Menschen die Türen eintreten zu wollen.
Wir sollten uns Gedanken machen, wie wir helfen können, ein Schicksal annehmen zu können, ohne dass Chemie oder eine Operation eingesetzt wird.
„Menschen aus muslimischen Ländern sind hier herzlich willkommen…“
—–
Nein. Es sind schon zu viele hier. Multi-Kulti und Inklusion sind längst gescheitert. Und je mehr es werden, desto unwahrscheinlicher wird es.
Nur ein Zuwanderungsstopp und Remigration kann Deutschland vor dem Islam retten.
Auch wenn es ein paar wirklich integrationsfähige Ausländer trifft. Das ist halt Pech.
Wird er.
Wieso behält diese Frau das Sorgerecht für das arme Kind?
Vater oder Jugendamt müssten Antrag stellen.
Weil Familienrichter sind wie sie sind. Die interessiert das Kind nicht.
Ein Sohn eines Bekannten wurde als bestätigt glückliches Kind von diesen … so aus dem Wechselmodell gerissen, dass er daraufhin als 8-Jähriger Selbtmordgedanken hatte. Die Begründung war, dass der Vater den Sohn basierend auf dem Willen des Sohnes bei der Mutter anrufen ließ (zu der er dann gesteckt wurde) und dass der Vater auf den Willen seines Sohnes achtet. Beides – selbstredend – ohne jeglichen negativen Folgen für den Sohn, was auch noch nichtmal behauptet wurde. Das komplette Sorgerecht wurde ihm so genommen
Ein Kind dazu zu bringen, Selbtmordgedanken zu haben, so liest es sich aus der KI, wurde auch schon als versuchter Mord angeklagt. Nichts anderes war ja ein solcher Beschluss, wie bspw oben begründet
Statt also diese Familienrichter weiter ihr Unwesen treiben zu lassen, sind die – wenn sie so agieren – eher im Gefängnis gut aufgehoben.
Waren übrigens auch Richter aus Dresden (Amtsgericht und OLG)