Niedersachsen
Gericht erlaubt Klima-Abseilaktion an Autobahn – Auffahrunfall und Verletzte
Klimaaktivisten klagten gegen die Stadt Achim, um sich als Protestaktion von einer Autobahnbrücke abseilen zu können. Sie bekamen vom Gericht recht - die Autobahn wurde gesperrt. Doch die Sorge der Stadt vor der Gefahr durch die Aktion war nicht unbegründet: In Folge kam es zu einem Auffahrunfall mit vier Verletzten.
Am vergangenen Mittwoch war die Autobahn 27 beim „Bremer Kreuz“ eine halbe Stunde gesperrt, damit sich Klimaaktivisten von einer Autobahnbrücke abseilen konnten. Die Versammlungsbehörde der Stadt Achim hatte das eigentlich verboten, doch die Aktivisten klagten auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stade ordnete die Sperrung der Autobahn an. In Folge kam es zu einem Auffahrunfall, bei dem vier Personen leicht verletzt wurden und ein Sachschaden von 50.000 Euro entstand.
Ursprünglich wollte die Klimagruppe für eine Verkehrswende und gegen den Ausbau von Autobahnen demonstrieren, indem sie sich bei laufendem Verkehr von einer Brücke abseilen und Plakate hochhalten. Die zuständige Versammlungsbehörde der Stadt Achim hielt jedoch die Gefahr für Unfälle zu hoch und untersagte das Abseilen der Demonstranten – sie dürften sich nur auf der Autobahnbrücke versammeln. Daraufhin klagten die Demonstranten vor dem Verwaltungsgericht Stade. Das Verwaltungsgericht sah die Gefahr bei fließendem Verkehr bestätigt, jedoch müsse laut Einschätzung des Gerichts ein Ausgleich zwischen „dem öffentlichen Sicherheitsinteresse und dem Versammlungsgrundrecht der Demonstranten aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz“ hergestellt werden.
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Hätten die Demonstranten sich nur auf der Brücke versammeln dürfen, wäre der „angestrebte Beachtungserfolg” nicht möglich gewesen. Im Sinne des Interessenausgleichs erlaubte das Gericht eine Abseilaktion zwischen 12 und 13 Uhr bei gesperrter Autobahn. Die Sperrung des „Bremer Kreuzes” sei eine zumutbare Maßnahme, weil die Versammlungsbehörde nicht ausreichend dargelegt habe, dass bei Staus in Folge von Autobahnsperrungen größere Unfälle drohten. Mit Geschwindigkeitsreduzierungen vor der Sperrung und rechtzeitigen Warnungen hält das Verwaltungsgericht Stade die Sperrung für zumutbar.
Später am Tag reduzierte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Zeit der Autobahnsperrung von einer Stunde auf eine halbe Stunde. Denn die Stadt Achim hatte Beschwerde eingelegt. Die Autobahn dürfe deshalb nur von 12.30 Uhr bis 13 Uhr gesperrt werden. Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass es der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht folge. Denn zum Ausgleich der betroffenen Grundrechte sei es nicht notwendig gewesen, die Autobahn zu sperren. Durch diese Vollsperrung gebe es eine erhebliche Gefahr für das Leben der Verkehrsteilnehmer und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit müsse hinter dieser Gefahr zurückstehen.
Trotzdem war die A27 zwischen den Anschlussstellen „Achim Nord” und „Bremer Kreuz” am Ende für eine halbe Stunde in beide Richtungen vollständig gesperrt. Laut einer Polizeisprecherin waren in der Zeit sechs Klima-Aktivisten auf der Autobahnbrücke. Einige seilten sich ab und brachten Plakate an.
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EVP-Chef Manfred Weber hat sich in einem Focus-Interview ganz klar gegen die vorgesehenen EU-Klimastrafen für die Autoindustrie ausgesprochen. Auch das Verbrenner-Aus will er kippen.Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) übte scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung: „Ein künstlicher Stau auf der Bundesautobahn, selbst wenn dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, ist immer ein hohes Risiko“, so der Landesvorsitzende Bernard Soika. „Aus diesem Grund halte ich es für absolut fahrlässig, eine solche Versammlungsfreiheit höher zu hängen als die Sicherheit und das Leben anderer.”
Es zeigte sich, dass die Stadt Verden und die DPolG Recht hatten: Eine 70-jährige Autofahrerin hatte das Stauende zwischen „Achim-Ost” und „Langwedel” übersehen, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den PKW einer 41-jährigen Autofahrerin auf. Dabei überschlug sich das Auto der Seniorin und prallte gegen ein weiteres Auto. Insgesamt wurden laut der Polizei vier Personen leicht verletzt. Wegen des Unfalls musste die A27 abermals gesperrt werden, die zwischenzeitlich wieder freigegeben worden war. Die zweite Sperrung wurde gegen 17 Uhr aufgehoben.
Was ist schlimmer als linke Parteien?
Linke Richter.
Das zeigt eindrucksvoll die Verflechtungen von linksgrüner Politik und Justiz. Wir brauchen eine richtige Gewaltenteilung und eine neutrale Justiz!
Da hat wohl das Wahlergebnis vom letzten Wochenende nicht genügend Stoff zum Nachdenken geliefert!
Wenn’s in diesem Tempo weitergeht, ist eine absolute Mehrheit für die AfD bei der Bundestagswahl bestens vorstellbar, wenn nicht sogar sehr wahrscheinlich!
Nur so weiter!
Ach so ist das : man hat ein Recht auf einen „angestrebten Beachtungserfolg“. Gut zu wissen ! Das kommt ins Merkbuch.
Für AfD-Wähler übersetzt : Ein Sticker unter dem Kragen ist gerade noch so erlaubt. Bitte auf gar keinen Fall ein GG-Buch oder ein Deutschland-Fähnchen zur Schau tragen !
Und wer verklagt jetzt das Gericht auf Schadensersatz, Verdienstausfall und Schmerzensgeld ? Die Versicherungen ?
Man kann sich hier nur noch an den Kopf fassen, was hier in diesem Land alles möglich ist! Es ist unfassbar!
Diese weite Auslegung des Versammlungsrechts ist ja geradezu haarsträubend! Keinesfalls geht Versammlungsfreiheit mit dem Recht einher, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vorzunehmen, die nur durch vorsorgliche Gegenmaßnahmen nicht Leib und Leben Unbeteiligter aufs Spiel setzen. Man darf sich nicht zu dem Zweck versammeln, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Schon die milde Behandlung der Klimakleber war ein Fehler. Da wird das Demonstrationsrecht weit überdehnt!
Man denkt, schlimmer geht nimmer, kommt da so ein Richterlein und setzt noch einen drauf.
Absurdistan in Vollendung.