Antisemitismus
Freispruch wegen fehlender Englischkenntnisse
Ein Mann wurde wegen des Zeigens der verbotenen Parole „From the river to the sea“ der Volksverhetzung angeklagt. Vor Gericht behauptete er kein Englisch zu können - und wurde freigesprochen. Das Gericht glaubte ihm offenbar nicht gewusst zu haben, dass das ein Aufruf zur Auslöschung Israels ist.
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Ein 35-Jähriger wurde vom Amtsgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, weil er angab, kein Englisch zu sprechen. Er hatte bei einer anti-israelischen Demonstration im November letzten Jahres ein Schild mit der Aufschrift „From the river to the sea, Palestine will be free“ hochgehalten. Der Spruch steht für eine Auslöschung Israels und ist deshalb verboten. Er wurde daraufhin wegen Volksverhetzung und des Tragens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen angeklagt.
Die Strafe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf 110 Tagessätze zu je 60 Euro, also insgesamt auf 6.600 Euro festgesetzt. Der Mann legte dagegen Einspruch ein, und es kam zum Prozess. Dabei gab der Angeklagte an, dass er Englisch nicht beherrschen würde. Zudem hätte er weder die Bedeutung des Spruchs gekannt noch gewusst, dass der Spruch von der Hamas genutzt wird. Das Schild sei im vorgefertigt von anderen Demonstranten gegeben worden. Von der Polizei sei er direkt nach Beginn der Demonstration konfrontiert worden und zerstörte das Schild anschließend.
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Die Staatsanwaltschaft hatte während dem Prozess auf eine Strafe von 130 Tagessätzen zu je 60 Euro, also auf insgesamt 7800 Euro, plädiert und hatte die erhöhte Strafe mit dem fehlenden Geständnis des Angeklagten begründet. Das Gericht scheint der Geschichte des Angeklagten jedoch Glauben geschenkt zu haben – es entschied beim Urteilsspruch am vergangenen Donnerstag für ihn.
Die Aussage des Mannes ist jedoch wenig glaubhaft. Der Ausspruch ist seit Monaten in der pro-palästinensischen Bewegung omnipräsent. Der Spruch wurde bei nahezu allen entsprechenden Demonstrationen gesichtet und skandiert, bis er Anfang November 2023 durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten wurde. Doch auch das hält die Menschen auf den vielen anti-israelischen Protesten nicht davon ab, ihn zu propagieren.
Mir wurde immer beigebracht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Aber da gab es ja auch das beste Deutschland aller Zeiten noch nicht.
Eigentlich ist es unfassbar, was diese Moslems sich hier alles erlauben dürfen.
Bloß gut, dass meine Eltern und Großeltern das alles nicht mehr miterleben müssen.
Was für eine unsägliche Naivität.
Aber wenn ein Höcke nicht den Hintergrund eines Allerweltsspruchs von vor rund 90 Jahren nicht kennt…
Ja sicher! … Ist der Papst katholisch?
Der Mann ist irgendwo aus dem Orient, und dafür gibt es Dolmetscher!
Da frage ich mich dann, ist das Gericht bzw. der Richter verblödet? … Entweder Ja oder er hat absichtlich so gehandelt, entschieden.
Beides ist möglich, getrennt für sich und in Kombination. … Kann man sich nicht ausdenken.
Nun muss man nur noch fragen, warum die Regierung so eine Angst davor hat, wenn die AfD Einfluss auf die Richterwahlen hat…..
Ei spiek Englisch weri well, Bröckerlweis und gar net schnell!🤦🏻🐑 Määääääh
na mit dem Argument müssen wir das Bockbärchen auch laufen lassen!