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Antisemitismus

Freispruch wegen fehlender Englischkenntnisse

Ein Mann wurde wegen des Zeigens der verbotenen Parole „From the river to the sea“ der Volksverhetzung angeklagt. Vor Gericht behauptete er kein Englisch zu können - und wurde freigesprochen. Das Gericht glaubte ihm offenbar nicht gewusst zu haben, dass das ein Aufruf zur Auslöschung Israels ist.

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Ein Polizeiwagen und eine Palästina-Fahne auf einer Demonstration in Düsseldorf im Dezember 2023

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Ein 35-Jähriger wurde vom Amtsgericht Düsseldorf vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, weil er angab, kein Englisch zu sprechen. Er hatte bei einer anti-israelischen Demonstration im November letzten Jahres ein Schild mit der Aufschrift „From the river to the sea, Palestine will be free“ hochgehalten. Der Spruch steht für eine Auslöschung Israels und ist deshalb verboten. Er wurde daraufhin wegen Volksverhetzung und des Tragens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen angeklagt.

Die Strafe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf 110 Tagessätze zu je 60 Euro, also insgesamt auf 6.600 Euro festgesetzt. Der Mann legte dagegen Einspruch ein, und es kam zum Prozess. Dabei gab der Angeklagte an, dass er Englisch nicht beherrschen würde. Zudem hätte er weder die Bedeutung des Spruchs gekannt noch gewusst, dass der Spruch von der Hamas genutzt wird. Das Schild sei im vorgefertigt von anderen Demonstranten gegeben worden. Von der Polizei sei er direkt nach Beginn der Demonstration konfrontiert worden und zerstörte das Schild anschließend.

Die Staatsanwaltschaft hatte während dem Prozess auf eine Strafe von 130 Tagessätzen zu je 60 Euro, also auf insgesamt 7800 Euro, plädiert und hatte die erhöhte Strafe mit dem fehlenden Geständnis des Angeklagten begründet. Das Gericht scheint der Geschichte des Angeklagten jedoch Glauben geschenkt zu haben – es entschied beim Urteilsspruch am vergangenen Donnerstag für ihn.

Die Aussage des Mannes ist jedoch wenig glaubhaft. Der Ausspruch ist seit Monaten in der pro-palästinensischen Bewegung omnipräsent. Der Spruch wurde bei nahezu allen entsprechenden Demonstrationen gesichtet und skandiert, bis er Anfang November 2023 durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten wurde. Doch auch das hält die Menschen auf den vielen anti-israelischen Protesten nicht davon ab, ihn zu propagieren.

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