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Im 2. Wahlgang

Freie Wähler-Kandidat unterliegt: Kretschmer als sächsischer Ministerpräsident wiedergewählt

Sachsen hat einen neuen Ministerpräsidenten: Michael Kretschmer konnte sich letztlich im zweiten Wahlgang durchsetzen. Trotz keiner Mehrheit im ersten Wahlgang und guten Aussichten für FW-Kandidat Matthias Berger wurde Kretschmer mit 69 Stimmen im Amt bestätigt.

Michael Kretschmer setzte sich am Mittwoch gegen AfD-Kandidat Jörg Urban und den einzigen Freien Wähler Matthias Berger durch.

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Am Mittwoch wurde Michael Kretschmer als sächsischer Ministerpräsident wiedergewählt. Im zweiten Wahlgang entfielen 69 und damit eine klare Mehrheit der abgegebenen 120 Stimmen auf den CDU-Politiker. Sein vermutlich größter Kontrahent, der fraktionslose Freie Wähler Matthias Berger, erhielt 39 Stimmen. Kretschmer gelang die Wahl vermutlich auch mit Stimmen des BSW, auf das auch Berger zugekommen war.

Im ersten Wahlgang war Kretschmer noch gescheitert: Der CDU-Politiker konnte lediglich 55 der abgegebenen 120 Stimmen für sich beanspruchen, 40 entfielen auf den AfD-Kandidaten Jörg Urban, Berger erhielt sechs Stimmen. Zwölf Abgeordnete enthielten sich, sieben Wahlzettel waren ungültig. Daraufhin kündigten alle drei Kandidaten an, im zweiten Wahlgang erneut kandidieren zu wollen, wo allein die Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidend war.

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Aufgrund der fehlenden Mehrheit für Kretschmer, der mit CDU und SPD nur Stimmen für sich beanspruchen kann, war in den vergangenen Wochen über einige Szenarien im Landtag spekuliert worden (Apollo News berichtete). Vor allem das BSW, das ursprünglich Teil der Koalitionsverhandlungen mit CDU und SPD sein sollte, kristallisierte sich als Königsmacher heraus. In mehreren Szenarien hätten die 15 Abgeordneten der Wagenknecht-Partei im ersten sowie in weiteren Wahlgängen eine Entscheidung herbeiführen können.

Die BSW-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann stellte kürzlich klar, dass bei der Abstimmung kein Fraktionszwang gelte. Die Fraktion könnte also getrennt abgestimmt haben. Die Linke wollte sich vor der Abstimmung nicht festlegen, während sich die Grünen enthalten wollten: Einerseits wollten die sieben Abgeordneten nicht für einen der drei Kandidaten stimmen, andererseits befürchtete die Partei, dass ein Ministerpräsident mithilfe von AfD-Stimmen gewählt werden könnte.

Das geschah 2020 in Thüringen: Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich wurde in eigentlich geheimer Wahl zum Ministerpräsidenten gewählt. Weil jedoch klar war, dass dies nur durch Stimmen der AfD möglich war, stieg der öffentliche Druck und Kemmerich trat nach drei Tagen zurück.

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Deswegen kam es zuvor zur Aussprache über einen Antrag der Bündnisgrünen, eine neue Option auf dem Wahlzettel einzuführen: Die Abgeordneten sollten auch mit „Nein“ gegen einen Ministerpräsidentenkandidaten stimmen und so ablehnen können. Dafür wurden mehrere Rechtsgutachten und Juristen-Stimmen eingebracht. Hingegen der Aussprache im Präsidium des Landtags erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, dem Grünen-Antrag zustimmen zu wollen.

Weil die Bündnisgrünen mit dem Antrag verhindern wollten, dass ein Ministerpräsident mit Stimmen der AfD gewählt werden kann, wäre die Zustimmung für den Grünen-Antrag durch AfD-Stimmen unangenehm geworden. Zuvor hatte der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter noch in den Plenarsaal gerufen, die Grünen könnten ja nach der Zustimmung der AfD den Antrag noch zurückziehen. Weil sich die anderen Parteien enthielten beziehungsweise überwiegend gegen den Antrag stimmten, war das gar nicht notwendig.

Berger lehnte den Antrag aus moralischen Gründen ab, weil die Wähler bereits zu häufig das Gefühl hätten, konkrete Fragen sollten nur durch juristische Antworten und nicht sachgerechte Lösungen geklärt werden. Berger bat dennoch um die Untersuchung einer Nein-Option auf den Bögen zur Ministerpräsidentenwahl, um die Frage künftig grundsätzlich zu klären.

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