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Hausdurchsuchung

Falschinformationen über „Schwachkopf“-Razzia: Rentner will gegen Grünen-Vorsitzenden vorgehen

Der Rentner Stefan Niehoff zieht eine Klage gegen Felix Banaszak wegen Falschinformationen über die „Schwachkopf“-Hausdurchsuchung in Erwägung. Der Grünen-Vorsitzende hatte zuletzt behauptet, die Durchsuchung sei nicht wegen der Politikerbeleidigung erfolgt.

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Der Rentner Stefan Niehoff möchte rechtliche Schritte gegen den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak und den Bayerischen Rundfunk (BR) einleiten. Anlass für den Konflikt ist eine Aussage Banaszaks in der ZDF-Talkshow Markus Lanz. In der Diskussion hatte Felix Banaszak behauptet, die Hausdurchsuchung bei Niehoff sei nicht aufgrund eines Witzbildes erfolgt, in dem der Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird. Niehoff hatte das Bild auf X per Zitatfunktion verbreitet.

Konkret erklärte Banaszak Anfang Januar, „der Rentner aus Bayern, der so häufig zitiert wurde, der hat ja nicht deswegen eine Hausdurchsuchung bekommen, weil er Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet hat, sondern weil gegen den ja viele andere Verdachtsfälle von Volksverhetzung und so weiter parallel vorlagen“ (Apollo News berichtete). Diese Darstellung widerspricht jedoch dem tatsächlichen Ermittlungsverlauf.

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Niehoff weist diese Darstellung jetzt entschieden zurück. Laut dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg, der Grundlage für die Hausdurchsuchung war, stützte sich die Aktion ausschließlich auf das „Schwachkopf“-Bild. Hinweise auf weitere Vorwürfe wie Volksverhetzung sind in dem Dokument nicht enthalten.

Niehoff verlangt von Banaszak und dem BR daher eine Unterlassungserklärung. Sein Anwalt wirft dem Grünen-Vorsitzenden vor, mit seinen Aussagen die Tatsachen zu verdrehen. „Die Behauptungen von Herrn Banaszak sind falsch und schädigen den Ruf meines Mandanten“, so der Anwalt. Sollte Banaszak keine Unterlassungserklärung abgeben, werde Niehoff gerichtliche Schritte einleiten.

Bei seinen Aussagen stützte sich der Grünen-Vorsitzende auf die Berichterstattung des BR. Dieser hatte berichtet, dass das „Schwachkopf“-Bild nicht der einzige Grund für die Durchsuchung gewesen sei. Eine Stellungnahme zur Quelle dieser Information verweigerte der öffentlich-rechtliche Sender jedoch. Banaszak verweist auf das sogenannte „Laien-Privileg“, welches es Nicht-Juristen erlaubt, sich auf Berichte der Presse zu stützen, solange diese nicht nachweislich falsch sind.

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Am 12. November erfolgte bei dem Rentner Stefan Niehoff eine Hausdurchsuchung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aufgrund des „Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188, 194 StGB“, so begründete es die Behörde selbst in einer Pressemitteilung. Den Vorwurf der Volksverhetzung wegen eines NS-Vergleichs führte die Staatsanwaltschaft nicht als Grund für die Durchsuchung an, auch wenn sie ihn später zusätzlich öffentlich machte (Apollo News berichtete).

Auch Robert Habeck selbst behauptete im November, bei der Durchsuchung sei „es um etwas ganz anderes“ gegangen. Zudem sei das Vorgehen gegen den Rentner „eine gerichtliche Entscheidung, auf die habe ich keinen Einfluss“, so der Grüne Kanzlerkandidat – er selbst hatte jedoch die Strafanzeige unterschrieben.

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