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Konstruierte Geschichte

Falscher Verdacht: Gericht verbietet dem „Spiegel“ die Deepfake-Berichterstattung über Christian Ulmen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zentrale Aussagen der „Spiegel“-Titelgeschichte über Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen als unzulässige Verdachtsberichterstattung verboten. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Ulmen Deepfake-Pornos seiner damaligen Partnerin erstellt oder verbreitet habe.

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Unzulässige Verdachtsberichterstattung: Die Titelgeschichte des „Spiegel“ „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ löste Demonstrationen aus. Nun hat das Oberlandesgericht den wesentlichen Teil verboten. (IMAGO/Christian Ender)

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Christian Ulmen hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung des Spiegel über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes zur Wehr gesetzt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem Nachrichtenmagazin verboten, „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet“, teilte das Gericht in einer Pressemitteilung am Dienstag mit.

Für eine solche Verdachtsberichterstattung fehle es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen – „und zwar sowohl im Hinblick auf ein Verbreiten als auch hinsichtlich der Herstellung von Deepfake-Videos“, erklärte das Gericht weiter.

Die Entscheidung erging in einem presserechtlichen Eilverfahren in zweiter Instanz. Ulmen wurde durch den Berliner Medienrechtsanwalt Christian Schertz vertreten, dessen Kanzlei schon häufiger erfolgreich gegen die „MeToo“-Berichterstattung des Spiegel vorgegangen ist.

Die Titelgeschichte des Spiegel, in der Collien Fernandes den Vorwurf der virtuellen Vergewaltigung durch Ulmen erhoben hat, war geschickt konstruiert. Darin wird an keiner Stelle behauptet, dass Ulmen Deepfake-Pornos seiner damaligen Partnerin erstellt und verbreitet habe. Aber es wird genau dieser Eindruck erweckt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig versucht den Fall zu nutzen, um ihren Gesetzesvorschlag gegen sexualisierte Deepfakes durchzusetzen.

Die perfide Methode des einst für seine regierungskritischen Enthüllungsrecherchen bekannten Nachrichtenmagazins aus Hamburg, mit Andeutungen und geschickten Verknüpfungen einen durch nichts belegten Verdacht zu erwecken, nimmt das Gericht in seinem 16-seitigen Beschluss vom 22. Juni, der Apollo News vorliegt, genau auseinander.

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Der Spiegel habe zwar nicht ausdrücklich über Deepfake-Vorwürfe gegen Ulmen berichtet, sondern darüber, dass der Fernseh­schauspieler und -moderator „pornographische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet und so beim Empfänger vortäuschen wollte, es handele sich um diese“, so das Oberlandesgericht. Aber im Kontext des Artikels, in dem es um die Gefahren solcher neuartigen, mit Künstlicher Intelligenz erstellten Fakevideos ging, sei nicht hinreichend deutlich zwischen diesen beiden unterschiedlichen Formen „gefälschter Pornos“ getrennt worden.

„Durch die vage Begrifflichkeit der ‚gefälschten Pornos‘ oder ‚angeblich authentischen Pornoaufnahmen‘ verwebt die Antragsgegnerin die beiden unterschiedlichen Erscheinungsformen so miteinander, dass der Leser annehmen muss, dass der Antragsteller möglicherweise Deepfake-Videos seiner Ex-Ehefrau hergestellt und/oder verbreitet habe“, schreiben die Richter in ihrem Beschluss.

Und weiter: „Nach Ansicht des Senats nimmt der Leser nicht nur an, dass der Antragsteller solche Videos verbreitet habe, sondern dass er diese auch selbst hergestellt haben könnte. Denn im Beitrag wird mehrfach erwähnt, wie einfach es ist, derartige Videos herzustellen. Eine eindeutige Aussage, dass dies dem Antragsteller nicht vorzuwerfen sei, fehlt.“

In derselben Ausgabe des Spiegel erschien begleitend zur Titelgeschichte über Fernandes und Ulmen ein Interview mit Justizministerin Stefanie Hubig. Die Sozialdemokratin forderte darin, angebliche „Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt“ zu schließen.

Auf die Frage, ob es künftig strafbar sein soll, pornografische KI-Bilder zu erstellen und zu verbreiten, antwortete Hubig: „Ja, aus meiner Sicht sollte das Erstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stehen. Dabei geht es mir nicht nur um pornografische KI-Bilder, sondern generell um Fakes, die in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Manche dieser Aufnahmen dienen dazu, Menschen zu verletzen. Andere sollen die Betroffenen verleumden oder Lügen streuen. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Kurz darauf stellte sie ihren Gesetzentwurf vor, der unter Juristen hoch umstritten ist. Im Bundeskabinett beschlossen wurde er noch nicht.

dg

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48 Kommentare

  • Das ZDF, jetzt der Spiegel, das kann doch nicht wahr sein. Nein! Nein! Doch! Och!

    • @Idfis
      Scheinbar unterschätzen Sie das „Sturmgeschütz der (unseren) Demokratie“ gewaltig. Der Spiegel hat in den letzten Jahren permanent und wiederholt Falschmeldungen verbreitet die teils Tausende auf die Straßen getrieben haben. So sehr der ÖRR und dessen Propaganda zu verachten ist, der Spiegel ist nochmal eine Ecke schlimmer. Von dem Social Engineering den die betreiben mal ganz zu schweigen.
      Der einzige Unterschied ist, man wird nicht gezwungen diesen zu finanzieren, allerdings vermute ich mal die kommen schon über Umwege und ihre treue linke Anhängerschaft an Geld.

      Ich selbst habe den Spiegel und eine Autorin schon wegen Volksverhetzung angezeigt. Leider interessiert es deutschen Staatsanwaltschaften nur wenn gegen die üblichen Gruppen geschrieben wird, über alle anderen kann man so viel Hetzen wie man möchte.

  • Die wievielte Klatsche ist das für den Spiegel? Man verliert den Überblick.

    • Der Spiegel wurde stark geprägt durch Fr. Amann. Nun ist sie bei Funke. Mal sehen wie sich dieses Unternehmen entwickelt.

    • Der Spiegel ist zerbrochen und der Geist hängt im Delirium fest.

    • @Andreas J
      Ideologen sind Urteile egal. Das sie im Recht sind und nur sie die Wahrheit kennen, setzt bereits ihre Ideologie voraus.

  • „Christian Ulmen hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung des Spiegel über Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes zur Wehr gesetzt.“
    Hat er nicht. Er hat ein Gerichtsurteil erlangt, das ihm aber nicht weiter hilft. Seine Karriere ist und bleibt ruiniert.

    • @GxS
      Man sollte allgemein die Füße still halten.
      Was Herr U gewonnen hat, ist das über ihn ein Verdacht in den Raum gestellt wurde (Fake KI Porn) den weder das „Opfer“ noch die Ermittlungsbehörden jemals nachgegangen sind. Was im Raum steht sind Anschuldigungen die sehr wohl möglicherweise so stattgefunden haben und die Herr U ja teilweise sogar zugegeben haben soll: Identitätsdiebstahl & Stalking da er unter Namen seiner Ex mit anderen Männern intimen Kontakt gehabt haben soll. Übrigens alles in DE eine Straftat, wenn man diese mal angezeigt hätte (so viel zum Täterschutzparadies).

  • Auch die Rolle von Frau Josephine Ballon in dem Fall sollte einmal genauer beleuchtet werden.

  • Ist doch egal. Sie machen morgen einfach weiter.

  • Und? Es wurde gesagt und jeder hat es mitbekommen, das müsste Millionen Strafgeld kosten.

    • Genau. Prognostizierte entgangene Einnahmen für entgangene Rollen und Werbeeinnahmen auf Basis der letzten 10 Jahre seiner Steuererklärung.
      DANN würde die Blase sich nochmals überlegen, was sie schreibt…

    • Und wer hat’s geglaubt? Nur die dümmsten der Dummen!🤪🤣😜😂🤦🏻🫏🐑

  • Zieht die Bundesjustizministrantin Stefanie Hubig (SPD) jetzt ihren Gesetzesvorschlag gegen sexualisierte Deepfakes zurück?

    • Wo denken Sie hin 🫢…

  • Grüne Spiegeleier.
    Relotius Affäre

  • Spiegel-Bild
    Spiegeln der Meldung ,,,,,,,,

  • Ob Gates das auch mitbekommt?
    Linke lügen immer!

  • Collien Erfandes wird das nicht jucken. Ein paar Moneten gabs für die Story bestimmt.

    • Vielleicht gab es sogar einen Co-Autor für das Storyboard…

      • Das Story Board kam doch direkt von den Geschäftsführerinnen der „Hass-Hilfe“.

        • Klingt nach Sumpf?

          6
    • Die nächste Fotostrecke für FHM, Playboy oder Penthouse ist wahrscheinlich schon vertraglich abgeschlossen!🤣😜😂🤪

  • Sehr schön! Ein Sieg gegen den widerwärtigen öffentlichen Pranger!

  • Wird das Gesetz jetzt auch rückabgewickelt?
    Nein, natürlich nicht.
    Die Propaganda-Show hat ihren Zweck erreicht.

  • ZDF; ARD, Spiegel, SZ und manchen anderen Medien scheinen die Niederlagen vor Gericht nicht besonders zu beeindrucken. Sie setzen offenbar darauf, dass trotz Gegendarstellung, Entschuldigung oder dergleichen schon etwas von dem gewünschten Inhalt in der öffentlichen Meinung hängen bleibt. Und diese Rechnung scheint auch aufzugehen; denn warum konsumieren immer noch so viele Mitbürger die Ergüsse dieser woken Medien?

  • Collien Erfanden muss jetzt aber trotzdem bis ans Ende ihres Lebens mit kugelsicherer Weste rumlaufen, oder?

  • Reine linke Hexer Jagd.

  • Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ hat gleichzeitig Ladehemmung, einen Knoten im Rohr und massiven Fahrwerkschaden. Empfehlung: Umgehende Verschrottung!

    (PS; der Begriff „Sturmgeschütz der Demokratie“ ist ein berühmtes Selbstverständnis des Nachrichtenmagazins Der Spiegel und seines Gründers Rudolf Augstein. Er beschreibt die Haltung des Magazins, durch investigative Recherchen und das Aufdecken von Missständen die wehrhafte Demokratie zu verteidigen und die Regierenden zu kontrollieren.)

  • Frau Roth muss trotzdem weinen.

    • Die weint sowieso, weil die Grünen keiner mehr mag.

      • 12% 🤮

    • Vielleicht muss sie auch nur vor dem Spiegel weinen.

  • Stehen „HateAid“, Hubig und alle weiteren Interessenten am Verächtlichmachen und Kriminalisieren aller männlichen Ur-Kartoffeln jetzt im Regen?👍👍👍👍

  • Das Hamburger Urteil legt ein schmutziges Zusammenspiel offen, das an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Was der Spiegel im Fall Christian Ulmen abgeliefert hat, war kein Journalismus, sondern eine gezielte „Stolperdraht-Berichterstattung“ aus dem Labor. Weil harte Fakten fehlten, wurde durch manipulative Fragen und vorsätzliches Weglassen ein Vorwurf künstlich aufgeblasen, um maximalen moralischen Aufschrei zu erzeugen.

    • Der eigentliche Skandal liegt im Timing: Der Fall ist ein exakt maßgeschneiderter Präzedenzfall, der wie gerufen kam, um Justizministerin Hubig die perfekte Ausrede zu liefern. Exakt auf der Welle dieser künstlich erzeugten Hysterie zog sie ein fertiges Gesetz gegen „digitale Gewalt“ aus der Schublade, das tief in unsere Freiheitsrechte eingreift.
      Hier griffen zwei Zahnräder perfekt ineinander: Ein Leitmedium liefert die maßgeschneiderte Existenzvernichtung, und die Politik nutzt den emotionalen Ausnahmezustand, um Überwachungsbefugnisse ohne Widerstand durchzupeitschen. Das Gericht hat dieses miese Spiel vorerst gestoppt – und entlarvt damit sowohl die Manipulatoren in den Redaktionsstuben als auch die Nutznießer im Ministerium.

  • Modernes Denunziantentum.

    Der Schaden ist angerichtet, was hilft da noch ein Gerichtsurteil.

  • Die lügen wie das ZDF.

  • Das ist die neue Form des „Journalismus“.
    Geraune als Tatsache zu verkaufen.
    Hauptsache die Sache ist erstmal raus und in der Welt.
    Hat sich „Spiegel“ von „Correctiv“ und/oder ÖRR abgeschaut…oder vice versa…..
    Oder wie Bush bezüglich Irak-Krieg sagte: „Act now, explain later….“

  • Alle, die das schon vor Wochen sagten, wurden von den Grüninnen, den Kommunistinnen und den Eskinnen und Hetzerinnen wie Nietzard, Neubauer & Konsorten als TOXISCH-MÄNNLICH, NICHT LEBENSWERT, AUTOMATISCH SCHULDIG und ähnlich pauschal als Menschen 2. Klasse DIFFAMIERT.

  • Sieh an …
    Ich hoffe, „untere“ Gerichtsinstanzen sind noch lernfähig!

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