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Neues Gesetz

Faeser will primär Migranten als neue Beamte

Nancy Faeser möchte mehr Migranten für das Beamtentum begeistern. Ihr Gesetzesvorhaben will dafür explizit Migranten anwerben - und steht eigentlich konträr zum Wortlaut unseres Grundgesetzes.

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Nancy Faesers Vision ist es, mehr Migranten zu Beamten zu machen.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte mit einem neuen Gesetz mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Öffentlichen Dienst begeistern und zu Beamten machen. Mit dem sogenannten Bundespartizipationsgesetz, dessen geheime Ausarbeitung der Bild vorliegt, soll dieses Vorhaben gesetzlich gefördert werden. Ziel des Gesetzes, so heißt es in der Ausarbeitung, ist „die Vielfalt der Gesellschaft in der Bundesverwaltung abzubilden und die Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung zu fördern“.

Um das zu erreichen, soll es jetzt ausgesprochenes Ziel werden, Migranten für das Beamtentum zu begeistern – das soll die Diversität steigern, heißt es in dem Vorhaben. Einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus diesem Februar zufolge hat die Ampel-Koalition bereits 11.500 neue Beamtenstellen geschaffen, mit dem neuen Vorhaben könnte diese Zahl noch einmal wachsen.

Laut den Informationen der Bild-Zeitung steht in dem 22-Seiten-Papier unter anderem, dass in jeder Ausschreibung für einen Job im Öffentlichen Dienst jetzt der Hinweis enthalten sein muss, „dass Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte ausdrücklich erwünscht sind.“ Migranten sollen sich dadurch ermutigter fühlen, sich für die Jobs zu bewerben. Was zwischen den Zeilen steht?

Kommt es jetzt zur Entscheidung zwischen einem migrantischen Bewerber und einem nicht-migrantischen Bewerber, dann die Eigenschaft Migrationshintergrund ein Wettbewerbsvorteil. Die Herkunft einer Person wird so zum Einstellungskriterium – ein unorthodoxer Weg, um angeblich die Diversität zu fördern. Die Qualität eines Bewerbers könnte im Zweifel dann in den Hintergrund rücken.

Etwas, was das Grundgesetz explizit für das öffentliche Amt verbietet. In Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es wörtlich: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Die Väter des Grundgesetzes haben es also speziell normiert, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt oder wie hier möglich bevorteilt werden soll. Wie Faeser diesen Vorwurf ausräumen möchte, mit ihrem Gesetzesvorstoß gegen den Wortlaut des Grundgesetzes zu verstoßen, ist unabhängig jeder politischen Frage verfassungsrechtlich sehr fraglich.

Das Gesetzesvorhaben nimmt dennoch Schritt für Schritt Form an. Das Bundespartizipationsgesetz, auf dessen Inhalt sich die Koalitionsparteien bei Koalitionsschluss einigten, sieht des Weiteren vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Ziele vorzulegen hat. In diesem umfassenden Bericht sollen dabei auch die Positionen und Ansätze von „Migrantenorganisationen“ einbezogen werden. Dafür werde man regelmäßige Befragungen der Mitarbeiter auf den Weg bringen und ein strammes „Monitoring“ der Erfolge einrichten, heißt es in dem Papier.

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