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„Geistiger Brandstifter“: Faeser verbietet Compact-Magazin – bundesweite Razzien 

Das Bundesinnenministerium unter Faeser hat das Magazin Compact und seine Produktionsfirma verboten. In den Morgenstunden des Dienstags finden Razzien in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen in Räumlichkeiten von Compact statt. Faeser begründete den Schritt damit, dass Compact ein „geistiger Brandstifter“ sei.

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Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser hat das Compact Magazin und seine dazugehörige Produktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Die Behörde begründet den Schritt laut Welt damit, dass Compact „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstoßen würde. 

Faeser erklärte am Dienstagmorgen, dass das Magazin ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei – es hetze laut Innenministerin gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und die parlamentarische Demokratie.

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Das Verbot sei ein „harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ und zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“. Weiter sagte Faeser: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht.“

Auf der Website des Bundesinnenministeriums heißt es weiter, dass sich Compact „einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik“ bedienen würde und „gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen“ nutzt. So würde das Magazin „Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen“. Man würde ihnen „pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und ein Hang zu Kriminalität“ zuschreiben.

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Laut Bundesinnenministerium finden seit den frühen Morgenstunden des Dienstags Razzien in Häusern und Büros in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Brandenburg statt. Neben Dokumenten und Daten soll dabei auch das Vermögen des Magazins beschlagnahmt werden.

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Neben der Firmenzentrale in Falkensee (Brandenburg) und der Wohnung des Chefredakteurs Jürgen Elsässer, wurden laut Tagesspiegel auch Wohnungen von anderen „führenden Akteuren“ und „wesentlichen Anteilseignern“ durchsucht, darunter wohl auch Finanziers. Laut Tagesspiegel sucht die Polizei wohl nach größeren Summen Bargeld, weil sie befürchte, dass Elsässer es sonst beiseite schaffen würde.

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Laut Spiegel ist auch der zu Compact zugehörige YouTube-Kanal mit fast 350.000 Abonnenten verboten – das Medium darf auch in sozialen Netzwerken wie Facebook, Telegram oder X nicht mehr publizieren. Kioske dürfen das Magazin nicht mehr verkaufen. Laut Zeit dürfen auch das Logo und der Name des Magazins nicht mehr öffentlich verwendet werden. Konkret heißt es auf der Website des Bundesinnenministeriums: „Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten.“

Dem Magazin wurde im Februar dieses Jahres das Geschäftskonto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse gekündigt – weil es eine Spendenkampagne für die AfD ins Leben gerufen hatte. Jürgen Elsässer war mit einem Eilantrag gegen die Kündigung vorgegangen, das Gericht hatte daraufhin beschieden, dass die Bank das Konto zum 30. April 2024 kündigen durfte.

Compact wird vom Verfassungsschutz seit 2020 als Verdachtsfall beobachtet, 2021 folgte dann die Einstufung als „als gesichert extremistische Bestrebung“.

Im Februar 2024 kündigte der Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel, das Unternehmen Valora, an, den Verkauf des Magazins an seinen 157 Verkaufsstellen zu stoppen. Gegenüber Correctiv begründete das Unternehmen diesen Schritt damals damit, dass Compact „die Presse- und Meinungsfreiheit verächtlich machen und darauf abzielen [würde], sie zu überwinden“. Für Valora stünde die „Pressefreiheit an oberster Stelle“ – für Correctiv galt das jedoch offenbar nicht.

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