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Oberverwaltungsgericht

Sachsen-Anhalt: Gericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern

Das OVG Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei AfD-Mitgliedern und Unterstützern rechtskräftig bestätigt. Die Betroffenen müssen dafür weder selbst mit Waffen auffällig geworden sein noch muss die AfD verboten sein.

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AfD-Mitglieder können in Sachsen-Anhalt ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren. (IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

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AfD-Mitglieder können in Sachsen-Anhalt ihre Waffen verlieren, obwohl sie selbst weder mit einer Waffe auffällig geworden noch wegen eines konkreten Missbrauchs belangt worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei Betroffenen rechtskräftig bestätigt. Ihre Anträge auf Zulassung der Berufung wurden abgelehnt.

Betroffen sind zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Die zuständigen Behörden hatten ihnen ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies ihre Klagen dagegen bereits im März 2025 ab. Mit den Beschlüssen des OVG vom 7. August sind diese Entscheidungen nun rechtskräftig.

Grundlage ist Paragraph 5 des Waffengesetzes. Danach gilt in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder diese unterstützt, wenn diese gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach Auffassung des OVG kann die Vorschrift ausdrücklich auch auf Mitglieder einer nicht verbotenen politischen Partei angewandt werden.

Das Verwaltungsgericht hatte dazu Material des Landesverfassungsschutzes ausgewertet, darunter Reden, Veröffentlichungen und Beiträge in sozialen Medien. Es kam zu dem Schluss, der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt richte sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip und nehme eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein.

Gewalt ist dafür nach Auffassung der Richter nicht erforderlich. Eine solche Haltung könne sich auch in einer „schleichenden Untergrabung der Grundordnung“ zeigen. Auch das gezielte Schüren von Ängsten und eine systematische Entwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen können nach der Argumentation der Gerichte ausreichen.

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Die Betroffenen hatten sich unter anderem auf das Parteienprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes berufen. Die AfD ist nicht verboten, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es nicht. Dennoch können einfache Mitglieder nach Auffassung des OVG waffenrechtlich als unzuverlässig eingestuft werden.

Das Gericht weist den Einwand zurück. Bei einem Waffenentzug werde kein Parteiverbot ausgesprochen. Vielmehr gehe es um allgemeine Voraussetzungen für den legalen Besitz von Waffen. Mitglieder politischer Parteien könnten dabei nicht grundsätzlich anders behandelt werden als Mitglieder sonstiger Vereinigungen.

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89 Kommentare

  • Keine Straftat. Kein Waffenmissbrauch. Keine konkrete Gefährdung. Nicht einmal eine verbotene Partei. Trotzdem kann der Staat die Waffenbesitzkarte einziehen – weil Mitgliedschaft oder Unterstützung und die Einstufung der Partei für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit genügen können.

    Das kann man beklatschen, solange es die „Richtigen“ trifft. Klug ist das nicht. Denn ein Rechtsstaat beweist seine Prinzipien gerade beim politischen Gegner.

    Wer individuelle Zuverlässigkeit zunehmend aus politischer Zugehörigkeit ableitet, ersetzt den Blick auf die Tat durch den Blick auf die Gesinnung.

    Heute AfD. Morgen wer?

    Freiheitsrechte sind keine Fankurve: Sie gelten entweder nach rechtsstaatlichen Maßstäben für alle – oder irgendwann nur noch für diejenigen, die gerade politisch genehm sind.

    • Es ist ein typisches „UnsereDemokratieSystemUrteil“.

      Zugegebenermaßen hatte ich doch noch auf mehr tatsächlicher Gerechtigkeit gehofft.

    • Eine sehr gute Maßnahme. Waffen gehören nicht in die Hände von politisch unzuverlässigen Elementen mit möglichen Kontakten zu gewaltbereiten Milieus.

      -22
      • Wie zB die SPD zur Antifa. Welche Genossen haben trotzdem noch ihren Waffenschein und warum ?

    • Kommt halt davon, wenn man zu einer Partei geht, deren Politiker tagtäglich Stuss im Internet verzapfen, den die kleinen Mitglieder dann ausbaden dürfen.

      -79
      • @Fegs_ded: Genau diese Haltung ist das Problem: „Selbst schuld, falscher Verein.“ Rechtsstaatlichkeit ist aber kein Bonusprogramm für politisch Wohlgelittene.

        Wenn ein Bürger persönlich weder eine Straftat begeht noch Waffen missbraucht oder konkret jemanden gefährdet, sollte der Entzug staatlicher Erlaubnisse nicht zur politischen Sippenhaft für das Geschwätz irgendwelcher Parteifunktionäre werden.

        Wer das mit „kommt halt davon“ abnickt, verteidigt keinen Rechtsstaat, sondern ein bequemes Prinzip: Grundrechte für die Guten, Konsequenzen für die Falschen.

        Das funktioniert prächtig – exakt bis zu dem Tag, an dem jemand anderes festlegt, wer die „Falschen“ sind.

        • Das ist mir egal weil ich von diesem linken Zeug wie „Rechtsstaat“ überhaupt nichts halte. Lebe mit deinen Konsequenzen oder sei halt still. Setze dich in der Welt durch, oder werde von ihr ausgeschieden.

          -45
      • Ich meinte, die Sippenhaftung und Kontaktschuld gehöre der Vergangenheit an?

      • Kleine Mitglieder ausladenden Dummschwätzer wie Fegs_ded

        • Das ist ‚Atlas‘. Wer sonst.

          8
      • Fegs_ded scheint mir ein kleiner Troll zu sein oder ein Linker oder Vfs.-Provokateur, da er immer seinen provokativen, linken Gedankenmüll auf der Apolloseite, bei mehreren Themen abgibt. Bitte gar nicht mehr beachten, da unwichtig!

  • Vielleicht werden einige Richter im September auch zum Sortieren von Akten abgestellt.

  • Merkwürdig ist, dass derselbe (3.) Senat des OVG S-A noch vor drei Jahren genau andersherum entschieden hat. „Allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde berechtigt nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis“ hieß es damals.
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001539045
    Aus der Pressemitteilung zu den aktuellen Beschlüssen ergibt sich nicht, weshalb der Senat seine Auffassung geändert hat. Ist die AfD in der Zwischenzeit etwa „schlimmer“ geworden?
    https://ovg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen

    • Die AfD wurde nicht „schlimmer“ aber für die Besitzer der bisherigen Pfründe gefährlicher. Allerdings nützt dieses zusätzliche und sinnfreie Ärgern der AfD-ler auch nichts mehr, dafür ist die AfD jetzt schon zu stark. Aber vielleicht wollen diese sogenannten Richter auch suspendiert werden oder etwas früher in den Ruhestand. Die Verletzung des Amtseides wäre ein Grund.

  • Interessantes Urteil des OVG.
    Für mich ist das klar politisch motiviert.
    Wenn den Betroffenen nichts nachgewiesen werden kann (Einzelheiten sind mir unbekannt und würden sicher erwähnt werden), ist dieses Urteil ein Willkürurteil.

  • Das Urteil kommt doch rechtzeitig. Das OVG ist ganz wild darauf, der AfD die absolute Mehrheit zu sichern. Andernfalls hätte es ja bis zum Freitag vor der Wahl mit diesem Urteil warten können. So werden es jetzt noch genügend Wähler mitbekommen.

  • Ich fordere Waffenrechtsentzug bei Sven Hüber wegen einer schwer staatsgefährdeten Straftat.

  • Ein Staat, dessen Gerichtsbarkeit korrumpiert ist, ist verloren.

  • Hier sollte die Verfassungstreue der Richter mal überprüft werden!

  • Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Das wissen auch “ unsere Demokraten „

  • Welche Namen haben diese Richter ?

    • Müller, Meier, Schulz

  • Es erinnert alles an die Christenverfolgung. Wie das am Ende ausging steht in den Geschichtsbüchern. Natürlich können wir diesmal nicht hunderte von Jahren darauf warten und werden es aber auch nicht müssen.

  • Die haben wohl jeder ein MG42 oder mindestens eine Smith & Wesson
    44 Magnum plus Panzerfaust.
    Ironie aus.

  • Jeden Tag entblößt sich die „UnsereDemokratie“ und zeigt seine undemokratische Fratze!!!

  • Und wieder gegen die AfD, weil ja die Wahlen vor der Tür stehen.

  • Das gute daran ist, dass die AFD sich bei solchen Urteilen, der 50% nähert!

  • Jeder sollte sich darüber im klaren sein, daß demnächst wenn er nicht sympathisiert ein Fall für den Staatsanwalt ist!

  • Das ist verfassungswidriger wie es nicht verfassungswidriger sein kann. Eine Behörde (!) bezeichnet eine Partei (!) als „extrem“ – was immer das bedeutet -, und ein unteres Gericht knüpft daran Rechtsfolgen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Verfassungsprivileg des Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Nur das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden. All das ist eine einzige Schande und eine Perversion des Rechts.

  • „Unsere Demokratie“ ist schliesslich nicht eure Demokratie, gehen Sie weiter, hier gibts nix zu sehn!

  • Austauschen diesen gesamten Justizapparat ab Stunde 1.
    Sofort!

  • Reine Willkür. 🤮

  • Das ist so Richtig!

    -50
    • Weshalb?

      • Da kommt nix weiter. Simples Antifa gequatsche.

      • Hast mal wieder den Artikel nicht verstanden, gell ?!
        Steht Wort für Wort drin.

  • Die sollen mal lieber bei der Antifa nach Waffen suchen, sowie Clans entwaffnen, die täglich ihre Waffen auch einsetzen.

    • und genau da liegt das Problem: Die Clans und Antifa wie kriminelle HABEN keine treudoof beim Staat registrierten Waffen mit Waffenbesitzkarten, die man seitens des Staats mittels verwaltungstricks fix „kassieren“ könnte.

      und da man an die illegalen dort nicht rankommt, werden:
      1. die legalen Waffenbesitzer alle Jahre wieder beschnitten und gegängelt.
      2. immer mehr Zeug über die Jahrzehnte von LEGAl zu ILLEGAL per Gesetz ungewandelt.

      „wir tun was für die Sicherheit“ heißt es dann, bringt effektiv NULL…und die Schafe klatschen trotzdem Beifall ..
      🙈

    • Antifa und Waffen…. welche Fantasien hast du sonst noch.

      Ich will auch keine Clans entwaffnen, denn die setzen ihre Waffen gegen andere Clans ein.

      -42
      • … schon wieder das Ar***loch …

  • Unglaublich was hier läuft. Schikane, Boshaftigkeiten und kriminelles Agieren gegen die AfD. Trotzdem wird man sie damit nicht aufhalten können. Es gibt genug Menschen, die noch einen gesunden Verstand haben und Blau wählen.

    • Ich hoffe so sie haben recht und der Uli holt den Jackpot. Wie die Altparteien Demokratie verstehen wissen wir ja nun, nämlich gar nicht, der Bürger ist nicht souverän sondern Untertan (Merkel sei Dank) und Dukatenesel.

      • Der Uli ist Spitze, er wird es schaffen, jedenfalls wenn es mit rechten Dingen zugeht.

        • Der Uli muss es einfach schaffen! Er muss!

          2
        • mit dem richtigen Parfum schafft er das

          0
    • Korrigiere, und es werden täglich mehr.

    • wenn der Verstand nicht doch vergärt ist

    • Die AfD hat eine große Schnauze aber unterwirft sich dann doch. Nichts am AfD Wähler spricht für „gesunden Verstand“.

      -36
      • Ach ded…. klingt ja fast wie Atlas

      • Na Alter ware wir mal wieder an der Schnapsflasche!?!💙💙💙💙

      • Gerade wollten wir uns mit Ihnen geistig duellieren. Dann mussten wir leider feststellen, sie sind unbewaffnet.

      • dann dürftest Du AFD-Wähler sein

      • Nichts am AfD Wähler spricht für „gesunden Verstand“.
        ====================
        Noch nicht mal für Verstand !!

  • Ab jetzt ist D eindeutig ein politischer Unrechtsstaat wie DDR oder Nord-Korea.

  • Stasizeiten kommen wieder.

    • Sind schon da!

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