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Oberverwaltungsgericht

Sachsen-Anhalt: Gericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern

Das OVG Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei AfD-Mitgliedern und Unterstützern rechtskräftig bestätigt. Die Betroffenen müssen dafür weder selbst mit Waffen auffällig geworden sein noch muss die AfD verboten sein.

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AfD-Mitglieder können in Sachsen-Anhalt ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren. (IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

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AfD-Mitglieder können in Sachsen-Anhalt ihre Waffen verlieren, obwohl sie selbst weder mit einer Waffe auffällig geworden noch wegen eines konkreten Missbrauchs belangt worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei Betroffenen rechtskräftig bestätigt. Ihre Anträge auf Zulassung der Berufung wurden abgelehnt.

Betroffen sind zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Die zuständigen Behörden hatten ihnen ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies ihre Klagen dagegen bereits im März 2025 ab. Mit den Beschlüssen des OVG vom 7. August sind diese Entscheidungen nun rechtskräftig.

Grundlage ist Paragraph 5 des Waffengesetzes. Danach gilt in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder diese unterstützt, wenn diese gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach Auffassung des OVG kann die Vorschrift ausdrücklich auch auf Mitglieder einer nicht verbotenen politischen Partei angewandt werden.

Das Verwaltungsgericht hatte dazu Material des Landesverfassungsschutzes ausgewertet, darunter Reden, Veröffentlichungen und Beiträge in sozialen Medien. Es kam zu dem Schluss, der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt richte sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip und nehme eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein.

Gewalt ist dafür nach Auffassung der Richter nicht erforderlich. Eine solche Haltung könne sich auch in einer „schleichenden Untergrabung der Grundordnung“ zeigen. Auch das gezielte Schüren von Ängsten und eine systematische Entwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen können nach der Argumentation der Gerichte ausreichen.

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Die Betroffenen hatten sich unter anderem auf das Parteienprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes berufen. Die AfD ist nicht verboten, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es nicht. Dennoch können einfache Mitglieder nach Auffassung des OVG waffenrechtlich als unzuverlässig eingestuft werden.

Das Gericht weist den Einwand zurück. Bei einem Waffenentzug werde kein Parteiverbot ausgesprochen. Vielmehr gehe es um allgemeine Voraussetzungen für den legalen Besitz von Waffen. Mitglieder politischer Parteien könnten dabei nicht grundsätzlich anders behandelt werden als Mitglieder sonstiger Vereinigungen.

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212 Kommentare

  • Keine Straftat. Kein Waffenmissbrauch. Keine konkrete Gefährdung. Nicht einmal eine verbotene Partei. Trotzdem kann der Staat die Waffenbesitzkarte einziehen – weil Mitgliedschaft oder Unterstützung und die Einstufung der Partei für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit genügen können.

    Das kann man beklatschen, solange es die „Richtigen“ trifft. Klug ist das nicht. Denn ein Rechtsstaat beweist seine Prinzipien gerade beim politischen Gegner.

    Wer individuelle Zuverlässigkeit zunehmend aus politischer Zugehörigkeit ableitet, ersetzt den Blick auf die Tat durch den Blick auf die Gesinnung.

    Heute AfD. Morgen wer?

    Freiheitsrechte sind keine Fankurve: Sie gelten entweder nach rechtsstaatlichen Maßstäben für alle – oder irgendwann nur noch für diejenigen, die gerade politisch genehm sind.

    377
    • Wer vor hat mit einer Waffe einen Menschen zu verletzen oder gar zu töten, braucht keinen und hat auch keinen Waffenschein, und erfüllt auch in keinem Falle die gesetzlichen Vorgaben in DE. Und es ist noch nichtmal die Waffe dann irgendwo eingegragen. Also, reines hochpolitisches Schmierentheater seitens der ach so neutralen Gerichte.
      Vielleicht hilft in solchen Fällen auch hierbei mal ein Blick auf die Seite von Jörg Sprave und seinen Videos zu riskieren. Der weiß was man tun kann wenn die Zombieapokalypse kommt. 😉

      70
    • ein angenehm realistischer Beitrag

      2
    • Es ist ein typisches „UnsereDemokratieSystemUrteil“.

      Zugegebenermaßen hatte ich doch noch auf mehr tatsächlicher Gerechtigkeit gehofft.

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    • Eine sehr gute Maßnahme. Waffen gehören nicht in die Hände von politisch unzuverlässigen Elementen mit möglichen Kontakten zu gewaltbereiten Milieus.

      -124
      • Wie zB die SPD zur Antifa. Welche Genossen haben trotzdem noch ihren Waffenschein und warum ?

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      • Na endlich jemand hier, der das erkennt.

        -12
      • Waffen gehören grundsätzlich nicht in Privathand, egal, ob AfD- oder DKP-Mitglied, egal, ob Biodeutscher oder Ausländer, egal, welcher Religionszugehörigkeit

        -45
        • Ich dachte immer, wir sollen endlich wieder kriegstüchtig werden?!? Dazu gehört auch der Umgang mit Waffen. Oder sollen unsere BW-Soldaten in der Ukraine LGBTQ-Flaggen schwenken, Damit sich die bösen Russen totlachen?

          23
        • Und wer schützt meine Familie, wenn ich es nicht mache???

          19
        • Juerge_pr, Waffen gehören auch nicht in die Hände von Verantwortungslosen Kriegsgeilen Politikern.

          14
      • Stichwort SED Mauerschützen-Nachfolger. Gelle?

        14
      • Da gebe ich Ihnen Recht. Ich bin auch dafür, den ganzen Linken und Islamisten die Waffen abzunehmen. Den gewaltbereiten Rechten natürlich auch.

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      • Fegs_ded, wer ist in Sachsen Anhalt politisch unzuverlässig, wenn die AfD dort die absolute Mehrheit bekommt? Nach den letzten Umfragen ist das nicht unwahrscheinlich.

        14
      • Depp….

        2
    • Sie schreiben: Heute AFD. Morgen wer?
      Na klar doch: Antifa Mitglieder und Unterstützer.
      Oder ist das etwa nicht zu erwarten?

      0
    • Kommt halt davon, wenn man zu einer Partei geht, deren Politiker tagtäglich Stuss im Internet verzapfen, den die kleinen Mitglieder dann ausbaden dürfen.

      -132
      • @Fegs_ded: Genau diese Haltung ist das Problem: „Selbst schuld, falscher Verein.“ Rechtsstaatlichkeit ist aber kein Bonusprogramm für politisch Wohlgelittene.

        Wenn ein Bürger persönlich weder eine Straftat begeht noch Waffen missbraucht oder konkret jemanden gefährdet, sollte der Entzug staatlicher Erlaubnisse nicht zur politischen Sippenhaft für das Geschwätz irgendwelcher Parteifunktionäre werden.

        Wer das mit „kommt halt davon“ abnickt, verteidigt keinen Rechtsstaat, sondern ein bequemes Prinzip: Grundrechte für die Guten, Konsequenzen für die Falschen.

        Das funktioniert prächtig – exakt bis zu dem Tag, an dem jemand anderes festlegt, wer die „Falschen“ sind.

        97
      • Ich meinte, die Sippenhaftung und Kontaktschuld gehöre der Vergangenheit an?

        21
        • Bei Musels muss das aber sofort wieder eingeführt werden !!!!!!

          9
        • Die SED hat sie für die SBZ 1945 sofort wieder reaktiviert. Dort galt sie dann ununterbrochen bis 1989.

          6
      • So schlimm sind die SPD`ler nun auch wieder nicht! 😊

        3
      • Fegs_ded scheint mir ein kleiner Troll zu sein oder ein Linker oder Vfs.-Provokateur, da er immer seinen provokativen, linken Gedankenmüll auf der Apolloseite, bei mehreren Themen abgibt. Bitte gar nicht mehr beachten, da unwichtig!

        17
      • Kleine Mitglieder ausladenden Dummschwätzer wie Fegs_ded

        15
        • Das ist ‚Atlas‘. Wer sonst.

          19
      • Für wen schreibst du Internet Clown?

        2
  • Interessantes Urteil des OVG.
    Für mich ist das klar politisch motiviert.
    Wenn den Betroffenen nichts nachgewiesen werden kann (Einzelheiten sind mir unbekannt und würden sicher erwähnt werden), ist dieses Urteil ein Willkürurteil.

    137
    • Kommt mir bekannt vor: das Gesetzbuch beiseite schieben und urteilen, ist allerdings schon 82 Jahre her

      49
    • Nebenbei
      Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat für eine Kooperation von CDU und Linkspartei plädiert, um eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu verhindern.
      „Wer Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abwenden will, der muss also in der Lage sein, über Parteigrenzen hinweg miteinander zu reden“, sagte Ramelow, heute Vizepräsident des Bundestags, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Es ist die CDU, die rumeiert, statt zu sagen: Wir arbeiten bei Themen zusammen, bei denen wir zusammenarbeiten können.“
      In Sachsen-Anhalt sei eine handlungsfähige Regierung ohne „das Erpressungspotenzial der AfD“ nötig.
      „Denn was die AfD will, hat sie in ihr Regierungsprogramm geschrieben. Das müsste alle Demokraten zusammenbringen.“

      -9
      • Wahre Demokraten halten nichts von einer Opposition, die stört nur beim regieren.

        6
  • Merkwürdig ist, dass derselbe (3.) Senat des OVG S-A noch vor drei Jahren genau andersherum entschieden hat. „Allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde berechtigt nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis“ hieß es damals.
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001539045
    Aus der Pressemitteilung zu den aktuellen Beschlüssen ergibt sich nicht, weshalb der Senat seine Auffassung geändert hat. Ist die AfD in der Zwischenzeit etwa „schlimmer“ geworden?
    https://ovg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen

    66
    • Außerdem wurde die AFD doch mittlerweile von Merz „halbiert“?

      0
    • Die AfD wurde nicht „schlimmer“ aber für die Besitzer der bisherigen Pfründe gefährlicher. Allerdings nützt dieses zusätzliche und sinnfreie Ärgern der AfD-ler auch nichts mehr, dafür ist die AfD jetzt schon zu stark. Aber vielleicht wollen diese sogenannten Richter auch suspendiert werden oder etwas früher in den Ruhestand. Die Verletzung des Amtseides wäre ein Grund.

      54
      • Sehe da eher den Wunsch dahinter, nochmal eine Stufe nach oben zu kommen (z. B. Bundesverfassungsgericht)

        9
    • Damals hatte die AfD auch noch nicht die Umfragewerte wie heute!

      24
    • Es geht auf Wahlen zu. Traue keinem Richter in Deutschland mehr.

      2
  • Wie war das nochmal?

    Ein Willkürstaat ist ein Staat, in dem die Machthaber oder Behörden nicht verlässlich an Gesetz, Verfassung und objektive Regeln gebunden sind, sondern nach persönlichem Belieben, politischen Interessen oder sachfremden Gründen entscheiden.

    Typische Merkmale sind:

    fehlende oder nur eingeschränkte unabhängige Gerichte,

    willkürliche Verhaftungen und Strafen,

    unterschiedliche Behandlung politischer Gegner oder bestimmter Bevölkerungsgruppen,

    keine wirksame Kontrolle der Staatsgewalt,

    fehlende Rechtssicherheit.

    64
    • Mir ist, als beschrieben sie den Zustand der neuen Bundesrepublik Deutschland.

      2
  • Vielleicht werden einige Richter im September auch zum Sortieren von Akten abgestellt.

    103
    • Hoffentlich nicht am Aktenvernichter.

      1
    • Herr Ministerpräsident Dr. Ulrich Siegmund wird dafür sorgen dass der Justizapparat noch im September von Linksrotgrünen gereinigt wird. Dann sind die Richter endlich auf der Seite des Guten

      30
      • So einfach ist das nicht. Die Regierung hat zwar großen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft, aber sie kann keine Richter entlassen oder versetzen. Den Marsch durch die Institutionen kann man leider nicht kurzfristig rückgängig machen. Selbst wenn die AfD eine 2/3 Mehrheit hätte, bleiben die rot/grünen Beamten in der Verwaltung und in der Justiz bestehen und werden ihr Knüppel zwischen die Beine werfen. Weiterhin haben wir noch das Problem der übergriffigen EU und Deutschland ist abhängig von Stromlieferungen aus dem Ausland, was die EU (insbesondere Frankreich) als Druckmittel bzgl. eines Dexits einsetzen wird.

        Ich sehe da (leider) schwarz, und der wirtschaftliche Untergang wird weitergehen.

        14
    • Wir pflegten früher zu sagen: „Ab in den Keller zum Büroklammern entrosten!“

      22
      • Damit wärest du überfordert.

        -44
        • Wer beleidigt hier denn schon wieder so dumm unterirdisch. Ist es etwa ein verdeckter Atlas?

          1
  • Herr Vosgerau, bitte übernehmen Sie !

    20
  • Das Urteil kommt doch rechtzeitig. Das OVG ist ganz wild darauf, der AfD die absolute Mehrheit zu sichern. Andernfalls hätte es ja bis zum Freitag vor der Wahl mit diesem Urteil warten können. So werden es jetzt noch genügend Wähler mitbekommen.

    69
  • Ein Staat, dessen Gerichtsbarkeit korrumpiert ist, ist verloren.

    64
    • Freisler hätte kaum eine bessere Argumentation hingelegt. Außer noch hinzugesetzt „dass das Recht nicht dem Schutz des Einzelnen oder abstrakten Gesetzen diene, sondern ausschließlich dem „gesunden Volksempfinden“ . Politisch Andersdenkende gab es nicht, nur “ Verräter am eigenen Volk“ . Wir sind bereits wieder dicht dran.

      33
  • Hier sollte die Verfassungstreue der Richter mal überprüft werden!

    55
    • Da braucht man nix prüfen. Das sind Elend linke Staatsfeinde, die sofort des Amtes enthoben werden müssen.

      31
  • Sie nehmen uns Stück für Stück unsere Freiheit .

    26
    • Wir lassen sie uns nehmen, sonst hätten sie keine Chance.

      22
      • Sie wehren sich mit allen Mitteln dagegen, dass wir sie uns nicht nehmen lassen. Siehe die Nichtzulassung von Kandidaten bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen mit „Beweisen“, die nach eigenen Aussagen schon wieder gelöscht wurden.

        12
    • Noch mal; unterlassen Sie es, meinen Namen zu missbrauchen, es gibt Mittel und Wege, dagegen vorzugehen, habe das schon einmal erfolgreich gemacht! Ich möchte nicht, dass ein Troll hier machen kann, was er will Punkt!

      4
  • Ich fordere Waffenrechtsentzug bei Sven Hüber wegen einer schwer staatsgefährdeten Straftat.

    22
  • Welche Namen haben diese Richter ?

    20
    • Klaus-Bärbel. Das ist ein gefährliche Kommuninist.

      9
    • Müller, Meier, Schulz

      -21
  • DAS ist staatlich verordnete Diskriminierung!

    13
  • Prima. Dann können AfD Mitglieder auch nicht zum Dienst an der Waffe in der Bundeswehr herangezogen werden.

    8
  • Hätte es nicht gereicht, Sachsen-Anhalt zur Waffenverbotszone zu erklären 🤔?

    7
    • Jaaaa, aber nur zwischen 15:00Uhr und 4:00 Uhr. Und nur an Bahnhöfen.

      0
  • Vae victis

    4
    • Res ipsa loquitur

      2
      • Lorem ipsum!

        3
        • Prost!

          4
        • Allahu akbar!!

          0
  • Wie sieht es denn dann mit der Wehrpflicht aus? Gelten AfD-Wähler dann automatisch als waffenrechtlich unzuverlässig und können damit nicht mehr bei der Bundeswehr dienen? Kann der AfD-Wähler dann bei eingeführter Wehrpflicht nach Sachsen-Anhalt ziehen und ist damit automatisch vom Wehrdienst befreit? Gelten waffenrechtliche Vorschriften dann auch analog in anderen Bundesländern? Das Waffengesetz ist nämlich ein Bundesgesetz. Verstößt Sachen-Anhalt gegen den Gleichheitsgrundsatz? Verstoßen andere Bundesländer gegen geltendes Recht oder nur gegen dessen Auslegung? Und wieso wird das nur in Sachsen-Anhalt so ausgelegt? Und woher weiß das Gericht, dass der Waffenträger AfD-Wähler ist? Oder umgekehrt, woher weiß das Gericht, dass der AfD-Wähler Waffenträger ist? Generalverdacht? Wurde hier explizit recherchiert? Werden bei der nächsten freien, gleichen und geheimen Wahl die Gerichte informiert, dass der vorherige AfD-Wähler jetzt anders gewählt hat?

    3
  • Der Roland hätte an diesem OVG seine wahre Freude.

    1
  • Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Das wissen auch “ unsere Demokraten „

    43
  • Es erinnert alles an die Christenverfolgung. Wie das am Ende ausging steht in den Geschichtsbüchern. Natürlich können wir diesmal nicht hunderte von Jahren darauf warten und werden es aber auch nicht müssen.

    38
  • Die haben wohl jeder ein MG42 oder mindestens eine Smith & Wesson
    44 Magnum plus Panzerfaust.
    Ironie aus.

    16
  • Wenn absolut NICHTS vorliegt und trotzdem entzogen wird, nenne ich das Wilkürherrschaft aus Ideologie!

    5
  • Da behaupte noch einer, die BRD wäre ein Rechtsstaat. Mehr Unrecht geht da wohl nicht. Und da werden diejenigen bestraft, die sich an Gesetze halten. Das kommt einer Enteigung gleich, da diese Sportgeräte einen erheblichen Preis und Wert haben. Man könnte drüber lachen, wenn es nicht so abartig wäre.
    Und da soll noch einer behaupten, die DDR war ein Unrechtsstaat.

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