DSA

EU-Kommissarin droht Musk: „Ich werde nicht zögern, weitergehende Schritte zu ergreifen“

Rund um das Gespräch zwischen Elon Musk und Alice Weidel äußert eine für Digitales zuständige EU-Kommissarin den Verdacht, X würde radikale Beiträge bevorzugt ausspielen. Sie warnt: „Ich werde nicht zögern, weitergehende Schritte zu ergreifen“ – vielleicht auch noch vor der Bundestagswahl.

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Henna Virkkunen ist als Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Digitales zuständig.

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Für das Gespräch zwischen Elon Musk und Alice Weidel hat die EU-Kommission alle Geschütze aufgefahren. Und auch weiterhin soll die Plattform X im Fokus der Kommission bleiben. „Wir beobachten die Lage ganz genau“, erklärte Henna Virkkunen, die als Vizepräsidentin der EU-Kommission für Digitales zuständig ist, am Sonntag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Ich werde nicht zögern, weitergehende Schritte zu ergreifen, wenn das nötig ist“, betonte die Finnin.

Damit verstärkte die zuständige Kommissarin die von einzelnen EU-Abgeordneten mehrfach geäußerten Warnungen an Musk und dessen Plattform. Immer wieder war Musk von Parlamentariern gewarnt worden, X könnte gar verboten werden. Diese Drohungen blieben aber folgenlos, da die EU-Abgeordneten nicht über die Zuständigkeit für solche Vorgänge verfügen.

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Mit Virkkunen hat sich nun auch eine zuständige Kommissarin zu Wort gemeldet. Gegenüber der FAZ äußerte sie den Verdacht, der auf X angewendete Algorithmus würde radikale Beiträge bewusst bevorzugen und häufiger ausspielen. Dementsprechend beobachtet die Kommission auch die Vorgänge rund um das Gespräch mit der AfD-Kanzlerkandidatin Weidel und möchte in den kommenden Wochen einen entsprechenden Bericht anfertigen.

Ob das Ergebnis noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht wird, konnte Virkkunen nicht sagen. „Wir müssen sicherstellen, dass jede unserer Entscheidungen ausreichend mit Beweisen und Fakten untermauert ist“, betonte die Finnin und erklärte: „Was Musk sagt, fällt unter die Redefreiheit“. Daher habe Virkkunen nicht Musk persönlich, sondern den Algorithmus der Plattform ins Visier genommen.

Eine nur bestimmte Beiträge bevorzugende Funktionsweise bei der Ausspielung auf X könnte aller Voraussicht nach gegen den Digital Services Act (zu Deutsch: Gesetz für digitale Dienste) verstoßen und somit schwerwiegende Folgen haben. Bereits seit Ende 2023 läuft eine Untersuchung gegen X im Rahmen des DSA. Nicht nur steht der auch jetzt geäußerte Verdacht im Raum, der Algorithmus würde radikale Inhalte bevorzugen. Der Plattform wird auch vorgeworfen, gegen die Moderationsregeln des DSA verstoßen zu haben und nicht genügend Maßnahmen gegen Desinformation ergriffen zu haben.

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Ob bei X tatsächlich Verstöße gegen den DSA festgestellt werden können, ist derzeit fraglich. Auch unter dem ehemaligen Digitalkommissar Thierry Breton, der praktisch eine Fehde gegen Musk vom Zaun gebrochen hatte, gelang es nicht, Strafen gegen die Plattform zu verhängen. Bis zu sechs Prozent des jährlichen Umsatzes könnte eine Plattform für Verstöße gegen den DSA zahlen müssen.

All das gilt wohl auch als Warnung, die zuletzt auch gegen Mark Zuckerberg ausgesprochen worden war. Der Facebook-Gründer kündigte an, künftig in den USA auf Faktenchecks zu verzichten und seine Plattformen nach dem Vorbild von X aufzubauen. Sogenannte „Community Notes“, also kollektive Anmerkungen, ermöglichen dort eine Berichtigung oder Ergänzung eines Beitrags.

Ein Sprecher der EU-Kommission warnte gegenüber MDR Aktuell, würde Facebook diese Handhabung auch in der EU umsetzen wollen, könnte die EU-Kommission „tatsächlich auch eine Geldstrafe erlassen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes einer solchen Plattform mit sich ziehen könnte“ (Apollo News berichtete).

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