Jahresbericht
EU-Corona-Milliarden: Rechnungshof deckt massive Mängel bei Förderbedingungen auf
Die EU hat milliardenschwere Corona-Hilfen ausgezahlt, obwohl bei der Vergabe nicht alle Vorgaben eingehalten wurden. In 29 von 32 untersuchten Änderungen nationaler Förderpläne fehlten dem Europäischen Rechnungshof ausreichende Belege. Teilweise wurden vereinbarte Ziele erst geändert, als das Geld bereits beantragt war.
Der Europäische Rechnungshof hat erhebliche Mängel bei der Vergabe von EU-Corona-Hilfen festgestellt. In 29 von 32 untersuchten Änderungen nationaler Wiederaufbaupläne fehlten nach Einschätzung der Prüfer ausreichende Belege für die Anpassungen. Bei 13 von 20 untersuchten Meilensteinen und Zielvorgaben wurden die Bedingungen sogar erst geändert, nachdem die jeweiligen Mitgliedstaaten die Auszahlung der Gelder bereits beantragt hatten.
Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2025 hervor. Darüber berichtet Euronews. Die Prüfer warnen, dass Mitgliedstaaten durch die nachträglichen Änderungen EU-Gelder erhalten könnten, obwohl sie weniger leisten als ursprünglich vereinbart.
Auch bei bereits ausgezahlten Corona-Hilfen stellte der Rechnungshof Verstöße fest. Neun von 37 berücksichtigten Zuschusszahlungen aus dem Jahr 2025 entsprachen nicht den Vorgaben. In den beanstandeten Fällen waren unter anderem vereinbarte Förderziele nicht erreicht oder Vergabe- und Beihilfevorschriften verletzt worden. Die EU-Kommission hatte die Gelder trotzdem ausgezahlt.
Die EU hatte den Corona-Wiederaufbaufonds 2021 eingerichtet, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Über die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) werden Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten finanziert. Anders als bei gewöhnlichen Förderprogrammen müssen die Staaten dafür nicht die tatsächlichen Kosten der einzelnen Projekte nachweisen. Die EU zahlt die Gelder aus, wenn die Mitgliedstaaten zuvor vereinbarte Reformen umgesetzt oder konkrete Ziele erreicht haben – etwa die Verabschiedung neuer Gesetze oder die Sanierung einer bestimmten Zahl von Gebäuden.
Die EU-Kommission verteidigt ihre Kontrollen. Sie prüfe die Erfüllung der vereinbarten Ziele vor der Auszahlung und halte Gelder gegebenenfalls zurück. In ihrem eigenen Haushaltsbericht für 2025 führt die Kommission an, dass elf von insgesamt 1.174 überprüften Meilensteinen und Zielvorgaben nicht zufriedenstellend erfüllt worden seien. Daraufhin seien Zahlungen von insgesamt rund 1,74 Milliarden Euro ausgesetzt worden. Betroffen waren Auszahlungsanträge aus Rumänien, Spanien und Bulgarien.
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Aus einem neuen Strategiepapier geht hervor, dass die AfD den Euro doch nicht mehr abschaffen will. Stattdessen soll der Euro „auf ein tragfähiges Fundament aus Eigenverantwortung und Haftung“ gestellt werden.Insgesamt hat die Kommission nach eigenen Angaben bislang rund 450 Milliarden Euro aus dem Corona-Fonds ausgezahlt. Das entspricht 79 Prozent der verfügbaren Mittel. Die Frist zur Umsetzung der vereinbarten Reformen und Investitionen endete bereits am 31. August. Bis Ende September mussten die Mitgliedstaaten ihre letzten Auszahlungsanträge einreichen. Derzeit prüft die Kommission noch 32 Anträge über insgesamt rund 123 Milliarden Euro. Die ausstehenden Zahlungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Das Fördersystem soll dennoch als Vorbild für den nächsten langfristigen EU-Haushalt dienen. Für die Jahre 2028 bis 2034 plant die Kommission, größere Teile der EU-Mittel nach einem ähnlichen Modell über nationale und regionale Pläne auszuzahlen. Der Rechnungshof warnt davor, die Schwächen des Corona-Fonds auf den künftigen EU-Haushalt zu übertragen.
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