Linksextremismus
Erstes Urteil nach brutalem Antifa-Angriff in Budapest: Hanna S. muss fünf Jahre ins Gefängnis
2023 griff eine Gruppe von Linksextremisten mehrere Personen in Budapest an. Jetzt ist das erste Urteil in Deutschland gefallen: Hanna S. muss für fünf Jahre ins Gefängnis, entschied das Oberlandesgericht München.
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Es ist das erste Urteil im sogenannten Budapest-Komplex: Hanna S. muss ins Gefängnis. Die 30-Jährige soll im Februar 2023 als eine von 17 Personen vermeintliche Besucher einer in Teilen rechtsextremen Kundgebung in der ungarischen Hauptstadt gewalttätig angegriffen haben. Am „Tag der Ehre“ hatte die linksextreme Gruppe Teilnehmer des jährlichen Gedenktages unter anderem mit Hiebwaffen schwer verletzt und sich dabei an dem Vorgehen der bekannten Hammerbande um Lina E. orientiert, zudem gibt es personelle Überschneidungen zwischen beiden Gruppen.
Auch gegen Hanna S. ermittelte der Generalbundesanwalt wegen der Angriffe in Ungarn. Die im Mai 2024 festgenommene Frau soll der Anklage zufolge in Budapest anwesend gewesen sein, um „gemeinsam Gewaltstraftaten gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums zu begehen“, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Das sah das Gericht am Freitag als bestätigt an.
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An insgesamt zwei von fünf Angriffen soll die Angeklagte demnach beteiligt gewesen sein. Neun Jahre forderte dafür der Generalbundesanwalt, die Verteidigung forderte einen Freispruch. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München ging es seit Februar daher um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Falle eines Angriffs auf ein deutsches Paar. Ein Mann soll hier wegen seiner Kleidung von der in rechtsextremen Kreisen beliebten Marke Thor Steinar als Opfer auserkoren worden sein.
In einem anderen Fall wurde Hanna S. sogar versuchter Mord vorgeworfen: Sie soll auf dem Arm eines mit Militärkleidung ausgestatteten ungarischen Mannes gekniet haben, während ihre Komplizen mit Schlagstöcken auf das Opfer einschlugen. Dieser Vorwurf wurde jedoch nicht im Urteil übernommen, dafür legten die Richter der Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zur Last.
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Die Beweislast für den Vorwurf des versuchten Mordes galt schon während der Verhandlung als umstritten. Zwar hatten zwei Gutachter die Vorwürfe durch die Annahme, die Angriffe seien lebensgefährlich gewesen, untermauert. Einer sagte aber auch aus, eine Hirnerkrankung des Opfers mit der Kleidung von Thor Steinar in dem ersten Fall sei nicht auf den Angriff zurückzuführen. Zu dem zweiten Fall hielt ein anderer Gutachter fest: „Ich erinnere mich an keinen Todesfall durch Einwirkung eines Schlagstocks.“ Das ist allerdings nicht ausschlaggebend für den Verdacht des versuchten Mordes. Nachgewiesen werden muss ein Tötungsvorsatz – was sich als schwierig entpuppte.
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Vor Gericht ließen die befragten Beamten durchscheinen, dass Hanna S. schon länger als Linksextremistin wahrgenommen wurde. Außerdem gibt es ein Foto, das die Angeklagte bei einer Umarmung mit Theo M. zeigt. Dieser ist der Bruder eines mutmaßlichen Anführers der Gruppe, die von der Generalbundesanwaltschaft mit den Angriffen in Budapest in Verbindung gebracht wurde. In welcher Beziehung Hanna S. und Theo M. standen oder stehen, ist jedoch unklar.
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Während des Weiteren Fahrkarten nach Budapest, organisatorische Chatverläufe oder DNA-Spuren fehlen, gibt es Überwachungsaufnahmen, auf denen die Ermittler Hanna S. unter anderem wegen eines Tattoos am Unterarm erkannt haben sollen. Eine hundertprozentige Identifizierung ließen aber sogar die Ermittler offen. Eine von dem Gericht vorgeschlagene psychologische Untersuchung lehnte Hanna S. überdies ab, dafür brachte die Verteidigung eine fachärztliche Untersuchung ins Spiel, die dringend erforderlich sei, weil die Angeklagte Schmerzen im Unterleib habe. Vermutet wurde eine Endometriose, eine Erkrankung der Gebärmutter.
Klar ist: Hanna S. hat sich dem linkspolitischen, sogar radikalen Spektrum zugewendet. Ihr Weltbild habe sich, so soll es Hanna S. der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge vor Gericht gesagt haben, geändert, nachdem am 31. Mai 2017 ein afghanischer Asylbewerber aus ihrer Berufsschule von der Polizei abgeholt worden war, wobei es zu Tumulten und anschließend zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen sein soll.
Anschließend habe sie begonnen, sich politisch zu engagieren und nutzte die Erkenntnisse aus ihrer Schreinerausbildung beispielsweise, um die Seenotrettung zu unterstützen. Ein Hinweis auf ihre Tatbeteiligung in Budapest war das nicht, allerdings auf ihre Gesinnung. Diese sah jetzt auch das Gericht für bewiesen: Mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wurde in Deutschland das erste Urteil im Budapest-Komplex gesprochen. Es könnte richtungsweisend sein, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Weitere Ermittlungen und Verfahren gegen andere Personen laufen derzeit, befinden sich aber noch weit entfernt von einer abschließenden Bewertung.
Das ist ein sehr gutes Urteil, leider noch zu wenig.
Nein ! Für TERRORISMUS ist das KEIN „gutes“ Urteil.
Jepp, gutes Urteil.
Es wird wohl schicken um sie zu kurieren – zumindest was Gewalt angeht.. mit 35 aus dem Knast ist jetzt auch nicht soo hart, dafür aber 60 Monate im Ungarischen Knast.
Mir sind zwar die genauen Vorwürfe beim Lesen nicht ganz klar geworden, aber das Urteil macht Hoffnung auf härtere Strafen bei den anderen Tätern.
korrektur – im deutschen Knast.. na super, also nach 2 Jahren zurück auf der Straße 🤨
Nein es ist ein Witz. Lächerliche Strafe, und ohne die ungarischen Behördem wäre sie dank grüner Justiz weiter frei und würde Jagd auf Andersdenkende machen..
Rechte mit gleichen Tatvorwürfen hätte wesentlich mehr bekommen.
Das ist so.
Und Männer mit gleichen Tatvorwürfen nochmals obendrauf.
60%
also es wären 8 Jahre für einen Mann geworden.
Nach dem „Prozess gegen Maja T. und Mitglieder der sogenannten Hammerbande in Ungarn“ und der Rolle der deutschen Politik erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/1470). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, in wie vielen Fällen seit 2025 unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgte mit finanzieller Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland in welchen Staaten mit welchem Ergebnis von ihren Rechtsbeiständen vertreten wurden oder werden.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107624
Das Verfahren gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung soll laut MDR-Informationen Anfang November beginnen.
Mit mehr als 130 Verhandlungstagen wird es größer als das gegen Lina E.
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextremismus-116.html
In Ungarn wird heute der Prozess gegen die Linksextremistin Maja T. fortgesetzt.
Prof. Hendrik Hansen, Extremismusforscher, spricht bei WELT TV über ihre Opferrolle und stellt Fakten zu den Haftbedingungen klar.
https://www.welt.de/politik/ausland/video68d0f0d4b1b09c2568c8bbe9/prozess-um-maja-t-es-wird-zu-sehr-auf-ihre-opferrolle-geschaut.html
Da können sie Gift drauf nehmen. Diese Justiz hat sich längst selbst delegitimiert. Wer da noch Vertrauen hat auf Gerechtigkeit , ist selber schuld.
Die nächste Instanz das Oberverwaltungsgericht? Ich nehme an, dass die Preisträgerin in Berufung geht.
Strafjustiz geht anders. Die hat mit OVG rein gar nichts zu tun.
Landgericht bzw. O L G sind die einzige Tatsacheninstanz.
Es gibt keine Berufung !
Nur die Revision zum BGH Bundesgerichtshof.
Sind Sie sicher?
Hoffentlich findet sie dort „gute Freunde“.
Fünfzig Jahre wären angebrachter.
War das Gericht etwa befangen? Es hat ja diesmal keine „ehrenwerten Motive“ gelobt.
Man muss ja schon froh sein wenn sie die nicht ins EU-Parlament setzen
Hanna S. muss für fünf Jahre ins Gefängnis, entschied das Oberlandesgericht München.
Oberlandesgericht was? München?
Wenn sie nicht grade Gustl Ferdinand Mollath heißt, kommt frauchen schnell wieder aus dem Knast, erhält Hausarrest und wird anschließend EU-Parlamentarierin.
Na dann sind die Aussichten für Simeon Truc, auch richtig stramm verknackt zu werden, gar nicht mal so schlecht.
Der Simon bekommt wenigstens ein rechtsstaatliches Verfahren und muss sich nicht mit Plüsch bewerfen lassen.
Wieso ist doch ein wachsweiches Urteil. In ein paar Monaten ist sie raus und darf weiter Leute die sie für „Nazis“ hält versuchen totzuprügeln, und die deutsche Antifanten-Justiz wird einfach weiter wegschauen…
Da könnte Sie ja nach absitzen Ihrer Haftstrafe nach Ungarn ausgeliefert werden,da der Angriff auf den Ungarischen Staatsbürger nicht berücksichtigt wurde. Bitte Herr Orban schon jetzt vorsorglich einen Auslieferungsantrag stellen.
Ich formuliere um, dritter Versuch. Ist KGE bereits mit einem Früchtekorb unterwegs und dem Buch der „18“?
KGE war schon zu Besuch bei Simeon Ravi Trux in Budapest. Zusammen mit einigen anderen Terrorismusunterstützern der EU-Mafia…
Das glaube ich erst in 5 Jahren. Staatsanwalt fordert 9, Gericht gibt 5, nach Revision 3, raus in 1. Signal für Linksradikale: Uns passiert weiterhin gar nichts.
Sauber, ich hoffe da geht noch mehr – und ich bezweifle das in Ungarn die Knäste solche Erholungsanstalten wie bei uns sind. Wer dort einsitzt dürfte sich 3x überlegen ob er das Risiko noch einmal eingeht
Das wird die mit Sicherheit nicht absitzen müssen.
Fünf Jahre für mutwillig zerstörtes Leben. Vorsatz darf man es wohl nicht nennen. Wobei ich mich frage, was es sonst ist, wenn jemand mit Schlagwerkzeug bewaffnet extra nach Ungarn fährt.
5 Jahre ist wohl das MAXIMALMASS für Antifanten in diesem Shithole.
Wir erinnern uns: Lina E., KOPF (!) der Hammerbande, ist ebenfalls mit 5 Jahren davongekommen und läuft – meines Wissens – frei herum….
Allerdings! Wegen angeblicher „Gicht“ vorzeitig aus der Haft entlassen. 🤮
„Endometriose“ ist wohl jetzt schon gleich der nächste Haftverschonungsgrund für „Hanna S.“. Müsste man solche Leute nicht psychologischen Tests und Maßnahmen unterziehen, bevor sie überhaupt wieder auf die Menschheit losgelassen werden können?
In meinen Augen zu milde.
So etwas gehört mindestens 12 Jahre weggesperrt, aber mit Arbeitszwang!
Minimum 12 Stunden täglich, 6 Tage in der Woche!
Für einen Knaller an einer Synagoge gab es 9 Jahre. Wahrscheinlich sind Türen wichtiger als Menschen.
War keine Synagoge, war die Stahltür einer Moschee, Schaden vermutlich wenige hundert Euro…
Am bestem gleich zur Haft laden oder in U-Haft belassen! Solche Leute sollten ohne langwierige psychologische Maßnahmen und Tests ohnehin nicht so einfach wieder in die Freiheit entlassen werden!
Ist KGE schon auf dem Weg nach Bayern um gegen das Urteil und die zu erwartenden unmenschlichen Haftbedungungen zu demonstrieren?
Lächerliches Urteil. Der Linksstaat in Aktion, Gedankenverbrecher von „rechts“ sitzen da erheblich länger als diese miesen Terroristen…
Zu wenig. Ich fordere Härte gegen Terroristen. Ballweg saß 9 Monate wegen 19 Euro Buchungsfehler.
In Ungarn wird noch vernünftig geurteilt. Hierzulande hätte es wahrscheinlich wieder ein Kuschelurteil gegeben.
Das war nicht in Ungarn, sie wurde ausgeliefert. ein gerechtes Urteil wären mindestens 15 Jahre gewesen…
Ich fürchte, dass dieses Urteil sofort angefochten und dann innerhalb kurzer Zeit aufgehoben werden wird, sobald sich die Wogen geglättet haben. „Entschuldigungsgründe“ und „berechtigte Zweifel“ an der Schuld dieser Linksextremistin wird man sicher finden – und dann wird es in aller Stille auf einen Freispruch hinauslaufen. Ich gehe davon aus, dass dies von Anfang an so geplant war, nachdem die deutsche Justiz nicht anders konnte, als Hanna S. anzuklagen und zu verurteilen. Etwas Theater und Bühnendonner, damit sich Deutschland im Ausland nicht ganz so arg blamiert – und dann, wenn Gras drüber gewachsen ist, wird alles zurückgenommen. Sollte das Urteil aber Bestand haben, wird es garantiert „Haftverschonungsgründe“ geben … Man vergleiche das dann mal mit dem Fall Ballweg.
für Terroristen sollte das bürgerliche Strafgesetz überhaupt nicht gelten.