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Gießen

Entlassung wegen „Stolzmonat“-Flagge nicht gerechtfertigt: Bamf-Mitarbeiter gewinnt vor Gericht

Ein Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde 2025 wegen des Aufhängens einer „Stolzmonat“-Deutschlandflagge gekündigt. Das Arbeitsgericht gab ihm nun auf seine Klage hin Recht. Er behält seinen Job und bekommt eine Entschädigung.

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Ein Bamf-Mitarbeiter bekommt seinen Job wieder. (IMAGO/Panama Pictures)

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Das Arbeitsgericht Gießen hat die Kündigung eines Volljuristen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für unwirksam erklärt. Der Mann war im Sommer 2025 entlassen worden, nachdem er in seinem Dienstzimmer der Gießener Außenstelle eine Flagge des sogenannten „Stolzmonats“ aufgehängt hatte.

Bei dem Symbol handelt es sich um eine Fahne in abgestuften Deutschlandfarben, die optisch an die mit der LGBTQ-Bewegung verbundene Regenbogenfahne angelehnt ist. Der Mann muss jetzt weiterbeschäftigt werden und hat Anspruch auf eine Zahlung von 17.000 Euro durch das Amt wegen Lohnausfalls. Das berichtet die hessenschau.

Das Gericht bestätigte, dass das Aufhängen der Flagge unzulässig war, für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung aber nicht ausreiche. Der Beamte hatte die Flagge im Juni 2025 in seinem Büro aufgehängt, in dem er regelmäßig Asylsuchende empfing. Er war im Bamf für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.

Nachdem Kollegen ihn darauf angesprochen hatten und eine Vorgesetzte die sofortige Abnahme angeordnet hatte, kam er der Aufforderung laut Gericht widerspruchslos nach. Dennoch sprach das Bamf nach einem Personalgespräch im Juli die Kündigung zum 30. September 2025 aus. Laut Gericht ist diese nun unwirksam.

Vor Gericht verwies die Seite des Bundesamts auf eine „Null-Toleranz-Politik“, die man verfolge und die dazu geführt habe, dass man eine Abmahnung für nicht nötig gehalten habe. In dem Aufhängen der Flagge sah man einen klaren Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wegen der Schwere des Falls habe man von einer Abmahnung abgesehen.

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Der Verfassungsschutz ordnet den sogenannten „Stolzmonat“ als „patriotische“ Gegenbewegung zum Pride Month ein. Das Gericht stellte fest, dass die Flagge von politischen Gruppierungen aus dem rechten bis rechtsextremen Spektrum genutzt werde.

Der Bamf-Jurist zeigte im Verfahren Reue. Er habe einen Fehler begangen und stehe zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die politische Dimension der Flagge sei ihm nicht bewusst gewesen. Er habe sich sein „karges Büro verschönern“ wollen, ließ er verlauten.

Diese Darstellung überzeugte das Gericht indes nicht. Der Vorsitzende Richter hielt fest, der Kläger habe sich gegenüber Kollegen als politisch interessiert gezeigt. Es sei unglaubwürdig, dass ihm der Kontext der Flagge vollständig entgangen sei. Erschwerend wertete das Gericht den Umstand, dass im Dienstzimmer eines Asylentscheiders gerade jene Menschen vorstellig werden könnten, die wegen entsprechender Verfolgungsgründe Schutz suchen. Das Aufhängen der Flagge gefährde die Neutralität der Behörde und sende ein „verheerendes Signal“.

Dennoch entschied das Gericht zugunsten des Mitarbeiters. Ein einmaliger Verstoß, der im Nachgang ohne fachliche Fehler in den geprüften Asylentscheidungen blieb und nach dem der Kläger eine Diversitätsschulung absolviert hatte, rechtfertige keine Verdachtskündigung. Eine Einigung der Parteien konnte zuvor nicht erreicht werden. Der Bund lehnte eine Weiterbeschäftigung ab, der Kläger wiederum wollte keine Abfindung, sondern seinen Job zurück.

jw

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28 Kommentare

  • Bald ist wieder Stolzmonat, meine Kerle! 😍

  • Manche Gerichte entscheiden zum Glück noch fair und nicht nach Ideologie.
    Leider werden diese immer weniger.

    • Da war nichts fair.
      In einem Hoheitlichem Gebäude Schwarz-Rot-Gold zu verbieten, zu Ahnden ist der Skandal!

    • Nicht PRIDE-Mont sondern das Gegenteil davon! Habe es erst auch falsch verstanden

  • „Das Aufhängen der Flagge gefährde die Neutralität der Behörde und sende ein „verheerendes Signal“.“
    Behörden sind weisungsgebunden, was bedeutet, dass die politische Richtung der aktuellen Regierung (durch die Minister) Einfluss auf den inhaltlichen Fokus der Behördenarbeit nehmen kann. Der Begriff Neutralität scheint mir falsch gewählt oder der Richter versteht darunter weisungsgebundene Neutralität.

  • Prima, mal ein stolzer Moment

  • Ich fasse es nicht, es gibt noch Richter die sich nicht von ihren Vorgesetzten einschüchtern lassen.
    Und im Namen des Volkes urteilen.
    Bravo!

  • Rechtsextreme sollen sogar Auto fahren. Darf er das dann auch noch?

  • Mit Antifa und ähnliche Flaggen hätte er wohl eine Gehaltserhöhung erhalten inkl. Auszeichnung um Mitarbeiter des Monats.

  • Biodeutsche sollen ihre Verdrängung
    untertänigst schlucken.

  • Hätte er besser mal eine Azov-Brigade-Flagge aufgehängt. Dann hätte es eine Bonuszahlung gegeben.

    • Das hätte Interessant werden können ^^

    • Das ist ziemlich daneben.. kaum jemand kennt das in Deutschland, noch gibt es irgend eine Ehrung diese Bataillons. Zudem ist es schon seltsam, AfD wählen ok, aber wehe die Ukraine ist patriotisch. Naja, bei der AfD Zentrale hängt sich ein Bild von Putin, gleich neben den von Honecker und Hitler.. Passt ja.

  • Nur weil irgendwas von irgendwem genutzt wird, macht man sich nicht umfänglich die Ideologie derer zu eigen, die dies nutzen. Diese pseudointellektuelle Unart, in einzelnen Sachverhalte nicht nur mehr zu vermuten als objektiv in ihnen steckt, sondern in sie zunächst einmal alles hinzulesen, was man will und sich selbst zusammenreimt, und das nicht nur zum Anlaß nimmt, mit dem anderen ein Vieraugengespräch zu führen, sondern im von vornherein den ganzen Blödsinn zu unterstellen – das ist eine Unart, die leider gerade unter Pseudogebildeten weit verbreitet ist.

    • Da ist was dran.

      Staune immer über diese Sea Sheperd Heinis. Die meisten denken es geht um die gute Sache, Rettung der Wale und so.

      Dass es eine der übelsten linksterroristischen Vereine ist, wissen die wenigsten.

  • Die linksextreme Regenboggenflagge hätte ihm wohl eine Beförderung eingebracht.

  • Unglaublich – „Die politische Dimension der Flagge sei ihm nicht bewusst gewesen…“
    Und so einer darf Beamter bleiben – ein Skandal!

    -22
    • Der war gut! 😆

    • Verraten Sie mir, was an Ihnen „rather short“ ist?

      • Verraten Sie mir bitte, was Sie mit
        Ihrem Namen Z… ausdrücken möchten?

        • Hab ich bereits vorgestern erklärt.

          0
      • Nichts, das ist bullshark bzw. Waldschrat

    • Satire bitte kennzeichnen….

  • Ich finde die Entscheidung des Gerichts auch richtig. Der Mitarbeiter hat anscheinend fachlich korrekt gehandelt und sich auch sonst nichts zu schulden kommen lassen – dass die Behörde die Stoltmonat-Flagge dort nicht hängen sehen möchte, kann ich auch nachvollziehen – anscheinend haben sich die Antragsteller daran nicht weiter gestört, es könnte aber bei einigen den Eindruck von schlagseite erweckt haben – und genau deshalb gehört die da nicht hin. Soll er lieber eine Deutschlandfahne vor seinem Tisch oder groß hinter ihm an der Wand aufhängen – dann wissen auch alle Europaspringer wo sie sind.

  • Gottlob ist nicht nur diese Schwuchtelflagge erlaubt. Gott sei Dank!

  • Ein gutes Urteil.
    Und die Flagge war doch eine schöne Geste gegenüber den zuströmenden 1.-Januar-Geborenen. 🤣

  • „Bei dem Symbol handelt es sich um eine Fahne in abgestuften Deutschlandfarben“
    „In dem Aufhängen der Flagge sah man einen klaren Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“
    So ein Schwachsinn …

    Aber gut zu wissen. Kommt mir dann bitte bloß nicht mit irgendwelchen Schlandfahnen bei der Fussball WM in Sichtweite.
    Dann hagelt es Anzeigen, ihr Gratismutmenschen.

  • Schön, dass der Beamte gewonnen hat.

    Als Steuerzahler ist es einerseits natürlich nicht so prickelnd, dass dort wieder Geld zum Fenster rausgeworfen wurde, aber er kann mit seinen Entscheidungen noch mehr Geld einsparen.

    Viel Erfolg!

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