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Aschaffenburg

Entgegen Söders Darstellung: Offenbar auch bayerische Behörden für Abschiebeversagen verantwortlich

Entgegen der Darstellung von Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann tragen nicht nur das BAMF, sondern wohl auch bayerische Behörden Verantwortung für das Abschiebeversagen im Fall des Mörders von Aschaffenburg Enamullah Omarzai.

Auch die unterfränkischen Behörden haben wohl bei der Abschiebung von Enamullah Omarzai versagt

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Vor drei Tagen griff der 28-jährige Afghane Enamullah Omarzai in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe mit einem Messer an. Bei diesem Angriff kamen ein zweijähriger Junge und ein 41-jähriger Mann, der einschritt, um zu helfen, ums Leben. Drei weitere Personen wurden verletzt, darunter ein weiteres Kind und eine Erzieherin.

Der Tatverdächtige war 2022 nach Deutschland eingereist und hatte im März 2023 einen Asylantrag gestellt, der im Juni 2023 abgelehnt wurde. Gemäß dem Dublin-Verfahren wäre Bulgarien für seinen Fall zuständig gewesen, da er dort zuerst EU-Boden betreten hatte. Trotz der Ablehnung seines Asylantrags und seiner Ausreisepflicht blieb der Mann in Deutschland.

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Entgegen früheren Darstellungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann und des Ministerpräsidenten Markus Söder deuten nun Recherchen des Focus darauf hin, dass nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern auch die zuständige bayerische Ausländerbehörde in Unterfranken Versäumnisse zu verantworten haben könnten.

Im März 2023 reichte Omarzai seinen offiziellen Asylantrag in Hessen ein, verlegte seinen Wohnsitz jedoch kurz darauf nach Bayern. Die Frist für eine mögliche Rückführung nach Bulgarien gemäß dem Dublin-Verfahren begann im Februar zu laufen und würde Anfang August enden, wonach Deutschland die Zuständigkeit für den Fall übernehmen müsste.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte Omarzais Asylantrag am 19. Juni 2023 ab, nachdem er nicht zur Anhörung erschienen war. Gleichzeitig ordnete das BAMF seine Abschiebung nach Bulgarien gemäß dem Dublin-Abkommen an. Der Ablehnungsbescheid wurde Omarzai zugestellt, und die zuständige bayerische Ausländerbehörde wurde zeitgleich über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

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Bayerns Innenminister Herrmann hatte jedoch zunächst erklärt, die zuständigen Ausländerbehörden in Unterfranken seien erst etwa einen Monat nach dem Bamf-Bescheid informiert worden, was eine rechtzeitige Abschiebung nach Bulgarien verhindert hätte. Tatsächlich erhielt die unterfränkische Ausländerbehörde die Information jedoch Focus zufolge bereits sechs Wochen vor Ablauf der Überstellungsfrist nach Bulgarien.

Omarzai hatte nach Zustellung des Bescheids 14 Tage Zeit, um Widerspruch gegen seine Abschiebung einzulegen. Danach hätte die Rückführung eingeleitet werden können. Es bleibt unklar, warum die fränkischen Behörden in dieser Zeit nicht bei den bulgarischen Behörden wegen eines Abschiebeflugs anfragten oder beim BAMF den Status möglicher Rechtsmittel überprüften. Demnach ist das Abschiebeversagen wohl nicht allein dem BAMF, sondern auch der zuständigen bayerischen Ausländerbehörde anzulasten.

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