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Unbekannte Mehrkosten

„Echtes Staatsversagen“ bei Grundsteuer-Reform – Eigentümerverband kritisiert die Regierung

Die neue Grundsteuer-Berechnung tritt 2025 in Kraft – Chaos ist vorprogrammiert. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund spricht von einem „echten Staatsversagen“. Der Bund brauchte für die Reform sechs Jahre Zeit – doch die Betroffenen kennen die neuen Kosten immer noch nicht.

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Die neue Grundsteuerreform sorgt für Verwirrung unter Immobilienbesitzern.

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In wenigen Monaten tritt die neue Grundsteuer-Berechnung in Kraft, doch für die meisten Immobilienbesitzer herrscht noch immer Unklarheit über die finanziellen Auswirkungen. Der Eigentümerverband Haus und Grund schlägt Alarm und spricht von einem „echten Staatsversagen“.

Verbandspräsident Kai Warnecke sagte gegenüber der Bild am Sonntag: „Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen. Das ist absurd und echtes Staatsversagen. Schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform.“

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Warnecke prognostiziert, dass zahlreiche Kommunen aufgrund ihrer angespannten Finanzlage die Hebesätze anziehen könnten. Dies würde zu einer deutlichen Mehrbelastung für Millionen von Haushalten führen. In Extremfällen könnten die jährlichen Zusatzkosten sogar die 1.000-Euro-Marke überschreiten.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Berechnungsmethode. Bisher basierte sie auf sehr alten Werten von 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Künftig zählt der aktuelle Wert der Immobilie – dieser wird alle sieben Jahre neu ermittelt.

Die Bundesländer können zwischen verschiedenen Berechnungsmodellen wählen. Grundsätzlich gilt: Der Immobilienwert wird mit einer festgelegten Zahl und dem Steuersatz der Gemeinde multipliziert. Das bedeutet, die Steuer kann je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen. Demnach können für gleichwertige Immobilien in einer Gemeinde 100 Euro und in einer anderen bis zu 1.000 Euro Grundsteuer jährlich fällig werden. Neu ist auch eine zusätzliche Steuer für unbebaute Grundstücke.

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Dass es so weit kommen konnte, ist das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse. Bereits 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Bewertungssystem für verfassungswidrig. Doch anstatt zügig zu handeln, ließ man die Zeit verstreichen.

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