Gesetzentwurf
Dobrindt will Pflichtanwalt für Abschiebehäftlinge streichen – Grüne und Linke empört
Innenminister Alexander Dobrindt plant, Abschiebehäftlingen keinen Pflichtanwalt mehr zu stellen und sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festzulegen. Grüne und Linke sind empört – sie sprechen von „Asylverfahren zweiter Klasse“.
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Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“ beraten. Nach einer halbstündigen Debatte wurde der Entwurf in den Innenausschuss überwiesen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte das Vorhaben in der Debatte. Menschen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam sollen künftig keinen staatlich finanzierten Anwalt mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Durch den Pflichtanwalt sei das Gesetz zu einem „Rückführungsverhinderungsgesetz“ geworden, sagte Dobrindt. Der Anspruch auf Rechtsbeistand war erst 2024 mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition eingeführt worden.
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Dobrindt betonte zudem: „Wer nicht bleiben kann, soll erst gar nicht kommen.“ Ziel sei es, Pull-Faktoren für irreguläre Migration abzuschaffen. Er kritisierte, dass die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat bislang blockiert werde, und forderte ein Ende dieser Blockade. Während seiner Rede reagierten Abgeordnete von Grünen und Linken mit Zwischenrufen. Dobrindt entgegnete: „Die immer wieder gleiche Ecke ist hier auch wieder lautstark unterwegs.“
Helge Limburg (Grüne) bezeichnete das Vorhaben als rechtswidrig und warf Dobrindt ein „schäbiges“ Vorgehen vor. „Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen“, sagte er an Dobrindt gerichtet. Er kritisierte, es sei das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass anwaltlicher Pflichtbeistand in Haftsachen wieder gestrichen werde. Dieser Pflichtbeistand verzögere Verfahren nicht, sondern diene der Wahrung von Grundrechten.
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Die Linke lehnte sämtliche Maßnahmen zur „sogenannten illegalen Migration“ ab. Clara Bünger warf der Bundesregierung vor, mit der Gesetzesänderung bewusst Artikel 16a des Grundgesetzes zu umgehen, „der eine Zustimmung des Bundesrats verlangt“. Ziel sei es ihrer Ansicht nach, durch die Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsländer „ein Asylverfahren zweiter Klasse“ zu schaffen. Sie forderte zudem, Länder wie Georgien und Moldau wieder von der Liste sicherer Herkunftsstaaten zu streichen, da diese unter russischem Einfluss stünden.
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Im Bundestag
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Nach außen verbreitet man astreine Falschdarstellungen, nach innen bügelt man Kritik entlarvend ab: Die Führung der Union will Brosius-Gersdorf offenbar unbedingt gewählt sehen und belügt dabei auch die eigenen Leute in radikaler Dreistigkeit.Mit dem Gesetzesentwurf soll die Bundesregierung Staaten künftig per Rechtsverordnung als sichere Herkunftsstaaten bestimmen können, wenn es um internationalen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz geht. Die Regelungen für Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz bleiben unangetastet, hierfür ist weiterhin ein Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zunächst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Bisher scheiterten entsprechende Initiativen im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und Linken.
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Derzeit gelten neben den EU-Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Ziel der Einstufung ist es, irreguläre Migration aus diesen Ländern zu verringern.
Da wird seine neue linke Richterin aber was dagegen haben
Das Grundgesetz hat etwas dagegen.
Mein voller Ernst. also was ist mit den Belegen?
Wieder nur Blabla und mimimi?
Nicht dein Ernst Ali, oder? 🤣
Besser Rechte nie an die Macht, das GG wäre wirklich in Gefahr. Zum Glück passen wir auf!
Bitte belegen, wo steht dies im GG, bzw. wird dort auf die Norm verwiesen die erst 2024 eingeführt wurde und jederzeit vom Gesetzgeber wieder kassiert werden kann?
Es gibt keinen Pflichtanwalt, sondern von STEUERGELD bezahlten Pflichtanwalt.
Ein kleiner aber feiner Unterschied, der dies Thema noch den Zuckerguss verpasst.
Denn wenn immer Zitat;
„… sollen künftig keinen staatlich finanzierten Anwalt mehr zur Verfügung gestellt bekommen“
von „staatlich“ gesprochen wird sind die Zwangsabgaben involviert.
Wozu braucht ein „,vollziehbar ausreisepflichtiger Auslânder“, der nach § 58 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden MUSS
,(Gesetzeswortlaut: „… ist abzuschieben …“) noch einen Anwalt?
Die Haltung von Linken und Grünen beweist eines: die wollen ALLE im Land lassen. Auch gegen das Gesetz. Diese Parteien müssen verboten werden, nicht die AfD, die nur die Anwendung der Gesetze fordert.
100%ige Zustimmung
Der Iran will bis zu 3 Millionen Afghanen ausweisen… ich lass das einfach mal so stehen
… ja, weil nutzlos…
Huch, schon wieder eine Blendgranate!
Das „wummst“ ja richtig beeindruckend in der UNION!
Welche Rolle spielt es? Dann eben mittelbar über steuerfinanzierte NGOs.
Ja diese Lücke muss man auch schließen. Ganz zu wird sie zwar nie gehen, weil auch private Spender den Irrsinn unterstützen. Es würde aber helfen.
Die SPD, die Grünen und die FDP haben ja diese gesetzlichen Möglichkeiten offenbar eingeführt, weil das NGO Geld nicht mehr reicht und man so die direkte Finanzierung aus dem Staatssäckel sicherstellen wollte. Dieser Weg ist schon mal zu und nun muss man konsequent weitermachen. Dobrindt ist da auf jeden Fall ein ganzes Stück entschlossener als seine Vorgänger, vor allen Dingen als sein Vorgängerin Faeser. Geben wir ihm die Chance und meckern wir, wenn er nicht konsequent weitermacht.
Mag wohl stimmen. Es passiert aber alles viel zu zaghaft und erweckt doch oft den Eindruck, dass es nur um die Schlagzeile geht. Bsp.: Zurückweisung an Grenzen, aber „Hintertür“ per Flugzeug; Familiennachzug ausgesetzt, aber nur für eine kleine Gruppe und nur für zwei Jahre.
Auf der einen Seite durchgreifen wollen, auf der anderen Seite eine linke Richterin in das Verfassungsgericht wählen wollen. Was soll man denen noch glauben? Ich halte es mit dem Spruch, an ihren Taten werden sie gemessen.
Alles nur Nebelkerzen.
Ich kann dem Altparteienclan keinerlei Glauben mehr schenken.
Abgelehnten Asylbewerbern einen Pflichtanwalt zur Seite zu stellen, heißt aus meiner Sicht, diese Verfahren mit Strafverfahren auf eine Stufe zu setzen. Denn dort ist es Vorschrift, einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger auf Steuerzahlerkosten beizuordnen.
Das ist in dem Fall auch richtig so, denn ein mittelloser Angeklagter im Strafverfahren wäre sonst ggü einem wohlhabenden, der sich vll. sogar mehrere Anwälte leisten kann, benachteiligt. Das würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Ein Asylverfahren ist aber kein Strafverfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren. Und dort ist es nur dann üblich, Anwälte auf Steuerzahlerkosten beizuordnen, wenn die Prozesspartei nachweislich mittellos ist und sich keinen eigenen Anwalt leisten kann.
Und das auch nur im laufenden Verfahren, nicht nach dessen Abschluss.
Genau das ist aber der Fall, wenn jemand rechtskräftig ausreisepflichtig ist und bis dahin in Gewahrsam sitzt.
Entschuldigung aber ich finde es sehr naiv wenn man bei den bestehenden Verhältnissen noch an irgendeine „Gleichheit“ glauben kann. Welche Gleichheit ist da gemeint?
Dafür gibt es dann:
Deutschland will von den USA Luftverteidigungssysteme vom Typ Patriot kaufen, um sie der Ukraine im Krieg gegen Russland zur Verfügung zu stellen. Dies kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz bei einer internationalen Wiederaufbau-Konferenz in Rom an.
Merz verwies auf ein Telefonat mit US-Präsident Donald Trump.
Darin habe er „ihn auch gebeten, diese Systeme zu liefern“.
Jetzt wird zwischen Berlin und Washington verhandelt.
Wie viele Systeme Berlin kaufen will, sagte er bei einem Pressetermin nicht.
Dazu fällt mir ein:
„Friedrich Wilhelm von Hohenzoll verfügte er 1726 durch einen Erlass:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
,
Das ist nur eine Seite der Medaille. Die restliche Invasion muss rückgängig gemacht werden.
Und die ganzen Afghanen müssen wieder zurück bzw. nicht reingeholt werden.
Dann gibt es eben,statt eines Pflichtanwalts,einen von steuer-und regierungsfinanzierten NGOs organisierten Wahlverteidiger😉
Dobrindt hat den richtigen Weg eingeschlagen. Viele Stellmöglichkeiten gibt es im Asylrecht nicht mehr. Die EU hat den Mitgliedstaaten nahezu alle Abwehrrechte genommen. Wenn Dobrindt von Afghanistan zurückkommt und der subsidiäre Schutz aufgehoben wird, kann über die Rechtsverordnung das Land zu einem sicheren Herkunftsland erklärt werden. Wir werden sehen, ob es so kommt. Er hätte den gordischen Knoten durchschlagen!
Er „will“ und „plant“. Sagt alles.
Da weis man dochwas man zu wählen hat, auch wenn es nichts hilft.
Das lässt der VIZEKANZLER ihm niemals durchgehen!
Es heißt ja auch „Rechtsstaat“ und nicht „rechter Staat“.
Die Entscheidung ist richtig. Wird auch die ohnehin überlasteten Gerichte etwas entlasten. Da muss man es auch mal aushalten, dass die Linken und Grünen wie eine Schafherde blöken. Das beruhigt sich schon wieder.
Dobrindt ist auf dem richtigen Weg, er hat nur den falschen Kanzler. Mit einem Kanzler mit Rückgrat und in einer Koalition mit der AFD, hätte man Deutschland wieder auf die Füße stellen können. Die Industrie hätte Vertrauen, das Geld anstatt in NGO‘s in Bildung gesteckt und schon ging es statt abwärts, langsam wieder nach oben.
Das ist ja so, als wenn einem rechtskräftig verurteiltem Straftäter vor dem Einknasten ein zweites Verfahren gewährt wird – linkes Absurdistan!
Wie sagte mein Kollege: „Das wird doch nix. Das verpufft doch!“
Und genau so kommt es auch.
Dobrindt war mal „Verkehrsminister“. Seine damaligen „Leistungen“ – NULL.
Wäre das erste Mal, dass der was Ordentliches zuwege bringt.
Wenn wir erst mal einmal Frau Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin haben wird sich sowieso einiges ändern. Vielen Dank an alle die dieser Frau zustimmen. Wohin dann die Richtung geht sollte man aus ihren Aussagen entnehmen.
Dobrinth, nicht lang überlegen, sondern kostenlose Pflichtanwälte streichen.
Die Deutschen sind genug ausgebeutet worden— .
Zu spät! Die Millionen an Ausreisepflichtigen, die jetzt schon da sind, wird man nicht mehr loswerden!
Alle Grünen Partei Mitglieder müssen, ab sofort 50 % ihrer persönlichen Einnahmen für die Erreichung der politischen Ziele hergeben.