Iraker tatverdächtig
Das katastrophale Versagen im Fall Liana K.: Behörden verstricken sich in neue Widersprüche
Liana K. wurde mutmaßlich von einem Iraker vor einen Zug gestoßen. Neue Details zeigen: Die Polizei ging gegen „Hass und Hetze“ vor, anstatt den Tatverdächtigen zu nennen. Die Ausländerbehörde und ein Gericht versäumten die Abschiebehaft für den Iraker.

Im Fall um den Tod von Liana K. verstricken sich die beteiligten Behörden in Widersprüche. Nachdem die 16-Jährige am 11. August vermutlich von einem irakischen Asylbewerber vor einen fahrenden Zug gestoßen worden war, ist nach wie vor nicht geklärt, warum der 31-Jährige überhaupt noch in Deutschland war und warum die Polizei über zwei Wochen lang von einem Unfall ausging.
Liana K. ist 2022 mit ihren Eltern und zwei kleinen Brüdern aus ihrem zerstörten Haus im ukrainischen Mariupol nach Thüringen geflohen. Die 16-Jährige galt in Geisleden – wo die Familie einen Neuanfang schaffte, die Eltern erwerbstätig wurden und die Brüder zur Schule gehen – als freundliche, hilfsbereite Jugendliche. Sie lernte nicht nur die deutsche Sprache, sondern absolvierte ihren Abschluss, um anschließend einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinerin im niedersächsischen Friedland anzutreten, unweit der thüringischen Grenze.
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Von genau dort kam sie auch am 11. August gegen 16 Uhr an einem sonnigen Montag. Nur wenige hundert Meter trennten sie vom Bahnhof – doch etwas stimmte nicht. Liana K. wandte sich telefonisch an ihren Großvater, der immer noch in der Ukraine wohnt. Dieser habe später berichtet, „dass ihre Stimme besorgt klang“, während Liana K. zum Bahnhof ging, sagte die Mutter des Mädchens gegenüber der Jungen Freiheit. Und nicht nur das: „Ihr Opa musste alles mithören“, erzählte Markus Janitzki, der die Familie als Bürgermeister von Geisleden gut kennt, gegenüber der Bild. „Er hörte Schreie, dann nur noch das Zugrauschen.“
Die Staatsanwaltschaft Göttingen wird später in einer Pressemitteilung erklären, dass ein 31-jähriger Iraker im Verdacht steht, die Jugendliche „vorsätzlich gegen einen mit ca. 100 km/h durch den Bahnhof fahrenden Güterzug gestoßen und dadurch getötet zu haben“ – eine Ermittlungsrichtung, die die Polizeiinspektion Göttingen bis dahin dementiert hatte.
Polizei moniert „Hass und Hetze“ statt auf möglichen Totschlag hinzuweisen
In einer ersten Pressemitteilung vom 12. August war von einem „schweren Unfall“ die Rede. Überwachungskameras gibt es am Friedlander Bahnhof keine, der Tathergang war noch nicht ansatzweise geklärt. Zwei Wochen später bat die Polizei in einer zweiten Pressemitteilung um „Besonnenheit im Fall des tödlichen Bahnunglücks in Friedland“. In dieser am 27. August veröffentlichten Meldung wies die Behörde auf die Spekulationen über den möglichen Täter hin. Diese würden „nach Bewertung der Polizeiinspektion Göttingen rein objektiv nicht der Wahrheit“ entsprechen und könnten nicht bestätigt werden.
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Apollo News wollte jetzt von der Polizei wissen, warum die mögliche Beteiligung von Muhammad A. an dem Tod der 16-Jährigen in der zweiten Pressemitteilung mit der Aufforderung zur „Besonnenheit“ zurückgewiesen worden war. Es sei „auch Aufgabe einer verantwortungsbewussten Polizei, bewusste Falschmeldungen und Emotionalisierungen in der Bevölkerung nicht nur wahrzunehmen, sondern zur Objektivierung beizutragen“, teilte daraufhin ein Pressesprecher mit. „Hass und Hetze lösen Gefahren und Verhalten aus, denen die Polizei auch im ureigenen Auftragssinne entgegensteuern muss.“
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So antwortete die Polizeibehörde jetzt, obwohl bereits bekannt ist, dass Ermittlungen gegen Muhammad A. eingeleitet worden sind. Denn zwei Tage nach der Meldung der Polizei vom 27. August veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Göttingen eine Pressemitteilung, übernahm die Ermittlungen und stellte in deren Zentrum erstmals den 31-jährigen Iraker. Was war in der Zwischenzeit passiert?
Ausschlaggebend für den Richtungswechsel waren demnach DNA-Spuren, die das Landeskriminalamt an der Schulter des Opfers gefunden hatte und dem Tatverdächtigen zuordnen konnte. Wann genau dieser Fund gemacht wurde, wollten die Polizeiinspektion als auch die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht beantworten. Auch die Fragen, ob die Vernehmung von Zeugen weitergeholfen habe und ob die Familie von Liana K. die Ermittler über das Telefonat mit dem Großvater unterrichtet habe, blieben seitens der Polizeiinspektion sowie der Staatsanwaltschaft unbeantwortet.
Aus der Polizeimitteilung vom 27. August war zuvor immerhin zu entnehmen, dass „Zeugen, die sich zur Zeit des Geschehens auf den Bahnsteigen oder in der Nähe des Bahnhofs aufhielten, befragt“ worden waren. Gegenüber Apollo News hieß es seitens der Polizeiinspektion jetzt jedoch, die Ermittlungen hätten sich nicht nur als schwierig erwiesen, weil es am Bahnhof in Friedland keine Kameras gibt, sondern auch, weil es „keine unmittelbaren Zeugen“ gab – ein Widerspruch zur zweiten Pressemitteilung.
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Der irakische Tatverdächtige ist kein Unbekannter
Der Polizeisprecher erklärte zwar auch, die Behörde habe in alle Richtungen ermittelt, verwies aber auch auf die Unschuldsvermutung. Klar ist jedoch, dass die Beamten bereits am 11. August Kontakt mit dem Tatverdächtigen hatten. Die Polizisten waren damals zum Bahnhof gerufen worden, weil der Iraker randalierend aufgefallen war.
Als sie den zur Personenbeschreibung passenden Asylbewerber als Teil einer dreiköpfigen Gruppe ausmachten, gingen die Beamten auf ihn zu – dass er einen Menschen tödlich attackiert haben könnte, wussten die Polizisten zu dem Zeitpunkt noch nicht. Der 31-Jährige gab sich zu erkennen, führte die Beamten zum leblosen Körper von Liana K. auf den Gleisen – wollte mit ihrem Tod aber nichts zu tun gehabt haben. Ein Alkoholtest ergab, dass er 1,35 Promille im Blut hatte.
Nachdem er erkennungsdienstlich behandelt wurde, durfte er gehen – traf am Abend allerdings wieder auf die Beamten. Weil er in seiner Unterkunft im Grenzdurchgangslager in Friedland abermals randalierte, wurde die Polizei gerufen, um bei der Überführung von Muhammad A. in ein psychiatrisches Klinikum in Göttingen zu helfen. „Gleich am Folgetag richtete die Polizei Göttingen eine Mordkommission ein“, hieß es dann in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 29. August.
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Das deckt sich mit der Aussage des Polizeisprechers, in alle Richtungen ermittelt zu haben, erweckt allerdings auch den Eindruck, dass bereits ein konkreter Verdacht vorlag. Dennoch wurde erst am 29. August öffentlich bekannt, dass gegen Muhammad A. wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt wird. Ob er schuldfähig ist, wird allerdings derzeit geprüft: Bei ihm wurde demnach bereits in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.
Gericht und Ausländerbehörde machen sich gegenseitig für nicht erfolgte Abschiebehaft verantwortlich
Während also die Ausführungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin Fragen offenlassen, blejbt auch die Rolle der Landesaufnahmebehörde sowie des Amtsgerichts Hannover ungeklärt. Das Gericht hatte am 16. Juli über einen Antrag der Behörde auf Abschiebehaft entschieden. Weil dieser mangelhaft war, etwa eine Ausreisefrist fehlte und keine Fluchtgefahr begründet wurde, wurde der Antrag aus formellen Gründen abgewiesen, das berichtete Nius (mehr dazu hier).
Ein Gerichtssprecher teilte überdies mit, der Landesaufnahmebehörde Zeit zur Nachbesserung gegeben zu haben. Doch: „Die Mängel wurden nicht behoben“. Muhammad A., der im August 2022 nach Deutschland kam und dessen Asylantrag abgelehnt worden war, weswegen er seit März dieses Jahres vollziehbar ausreisepflichtig ist und eigentlich nach Litauen überführt werden sollte, war zu diesem Zeitpunkt jedoch unbekannt verzogen, also nicht aufzufinden. Nachdem er im Juli eine 20-tägige Haftstrafe absitzen musste, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, wollte die Landesaufnahmebehörde dann also eine Abschiebehaft erwirken.
Brisant: Auf Anfrage von Apollo News teilte die Behörde jetzt mit, der Antrag sei „nicht nur umfassend begründet, sondern, im Gegensatz zur bisherigen medialen Darstellung, auf den richterlichen Hinweis hin auch nachgebessert“ worden. Das deckt sich nicht mit der Aussage des Gerichtssprechers, dass die Mängel „nicht behoben“ worden sind. Die Landesaufnahmebehörde teilte vielmehr mit, dass die durchgeführten Nachbesserungen „nicht zu einer Neubewertung des Sachverhaltes durch das Gericht geführt“ haben.
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Darauf angesprochen betonte ein Sprecher des Gerichts gegenüber Apollo News: „Das Amtsgericht war nicht der Auffassung, dass man den Betroffenen nicht hätte in Haft nehmen können. Vielmehr war der Antrag nach Auffassung des Gerichts unzureichend begründet, sodass das Gericht dies gar nicht prüfen durfte.“ Wie bereits zuvor argumentierte das Gericht, die Fluchtgefahr sei „nicht ausreichend dargelegt“ worden.
Der Sprecher bestätigte zwar, dass die Landesaufnahmebehörde „weitere Ausführungen“ gemacht habe. Das Gericht sei „aber zu der Auffassung gekommen, dass die Mängel an den entscheidenden Stellen nicht behoben wurden.“ Außerdem habe die Behörde „binnen eines Monats Beschwerde zum Landgericht erheben können. Das ist nach Aktenlage Stand heute nicht geschehen.“ Klar ist: Gericht und Behörde waren sich offenbar über die Anforderungen für eine Abschiebehaft nicht einig.
Auch dann stellt sich allerdings die Frage, warum dem 31-jährigen Iraker nicht grundsätzlich eine Ausreisefrist gestellt wurde. Das hätte passieren können, nachdem das Verwaltungsgericht Göttingen im Februar eine Klage von Muhammad A. gegen die Asylentscheidung abgewiesen hatte, er also ausreisepflichtig war. Stattdessen wurde ihm so die Chance gegeben, im April einen Folgeantrag zu stellen und eben in der Friedlander Unterkunft untergebracht zu werden.
Ich schreibe heute aus Wut, Ohnmacht und dem Schrei der Verzweiflung keine weiteren Worte nieder, sonst wird dieser Kommentar nicht veröffentlicht werden. Wem es ähnlich geht, der gebe bitte einenDaumen hoch dazu. Ruhe in Frieden Lina!
Ich kann mich dem nur anschließen.
@Olaf.Kloeckner 02.09.2025 um 07:05 Uhr
Nimm Zwei !
Die Kombination ist das verheerende.
Auf mich wirkt es wie zwei Kartelle die sich gegen die Bürger verbündet haben. Mit der „freien Presse“ sind es sogar drei.
Fakt ist : Wir werden 24/7 betrogen und angelogen !!
In Worten : „Arbeits- und Zahlvieh, du musst nicht’s wissen, gehorche und halt’s M.a.u.l !“. Moderne Sklavenhaltung.
und dazu noch zuerst von möglichem Suizid reden! Unverschämte Lüge! Ein 16 jähriges Mädchen das sich ihre Zukunft aufbauen will!
Es gibt eine Spendenaktion für die Familie. Ich spende selten, aber da habe ich mal was gegeben.
Ich schließe mich Ihren Kommentar zu 100% an!
Wir alle sollten uns mittlerweile mal die Frage stellen wer wohl am Ende gefährlicher für uns Bürger ist ?? Die Migranten aus Archaischen Kulturen die man hier frei und unbehelligt agieren lässt ? Oder Politiker wie der SPD Bürgermeister eine Weisungsgebundene Ideologisierte Polizei und Justiz und Verwaltungsbesamte mit Vorrauseilendem Karriereförderndem Gehorsam !!
Wenn man dieses Behördenversagen, bei dem offensichtlich NIEMAND Verantwortung trägt, anonyme MA, anonyme Behördenleitung sowie die Ausreden und gewollte Dummheit der Polizei sieht, wundert man sich nicht u. weiß, in diesem politisch-korrekten D. mit seiner links-grünen Einheitsmeinung ist das so.
Die Probleme kommen immer von dieser Religion.
Der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Innenministers Reul, mehrere Staatsangehörigkeiten bei Tatverdächtigen in der Kriminalstatistik zu erfassen, stößt auf Skepsis.
Die niedersächsische Innenministerin Behrens sagte der „Rheinischen Post“, dass sie darin keinen Mehrwert für die Polizeiarbeit sehe.
Ein Sprecher der Hamburger Behörde für Inneres betonte, die Daten der Kriminalstatistik sollten bundesweit einheitlich erfasst werden.
Das bayerische Innenministerium wiederum spricht von einem interessanten Ansatz.
Bislang werden in den Statistiken bundesweit Täter, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine zweite haben, als Deutsche geführt. In Nordrhein-Westfalen werden nun aber rückwirkend ab Juli alle Staatsangehörigkeiten aufgelistet.
Schau doch in die Knäste, da hast du genug Statistik.
80% nicht Biodeutsch.
Man braucht dafür keine Statistik.
Man will nicht handeln.
Nicht zu vergessen die, die in der Klappse sitzen.
Ich sehe einen Sinn darin. Unter den Verbrecher leiden nämlich all die, welche hier arbeiten, leben, Steuern zahlen und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Freunde aus dem arabischen Raum sagen, Deutschland ist ein Paradies für diese Typen. Für all die Taten welche die begangen haben würde die Sharia wesentlich härtere Strafen, bis zur Todesstrafe vorsehen.
In Katar kann eine Frau auch Nachts allein ohne Angst zu haben durch die Straffen gehen. Das ist auch in Kuala Lumpur, Monaco oder Shanghai möglich. In Deutschland aber nicht.
Atlas 02.09.2025 um 09:37 Uhr
„Jetzt betteln diese Opfer schon nach Likes.
Gut, dass ich die nächsten Tage kein Internet haben werde.“
Wer’s glaubt !
Neuer Nick, neues Spiel.
Gib dich keinen Illusionen hin. Deine unverwechselbar liebreizende Art erkennt ein Blinder.
Ja, gemeinschaftlich begangene Taten werden in der Statistik als ein Delikt gezählt, auch wenn mehrere Personen daran beteiligt waren. Dies wird als Mittäterschaft bezeichnet und ist eine Rechtsfigur, die sicherstellt, dass alle Beteiligten, die bewusst und gewollt an der Tat mitwirken, für die Gesamttat verantwortlich gemacht werden.
Beispiele für Gemeinschaftlichkeit:
Mehrere Personen begehen gemeinsam einen Raub. Dies zählt als ein Raubdelikt, nicht als mehrere, da alle Täter an der Verwirklichung des Raubes mitgewirkt haben, z.B. durch Überwachung oder das Leisten von Zuarbeit.
Bei einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung werden alle Täter, die bewusst und gewollt an der Tatausübung beteiligt sind, als Mittäter gezählt.
Einheitliche Tatbestandsverwirklichung: Obwohl mehrere Personen handeln, handelt es sich um eine einheitliche Tat, die von allen Beteiligten gemeinsam verwirklicht wird. Die Statistik soll die Anzahl der Taten und nicht die der Tatbeteiligten abbilden.
… soviel zur realitätsbezogenen Statistik.
Wer bisher dachte : Eine Tat = Ein Täter, wurde leider getäuscht.
In Schwandorf ist ein Marokkaner, lt. Nius am Sonntagabend in ein Dönerlokal mit Tischen und Stühlen gefahren und es gibt Verletzte. Lt. Nius ist der Mann kein unbekannter bei der Polizei. In den MSM Medien kein Wort über die Herkunft des Mannes.
Lügen und vertuschen sind die Qualitätsmerkmale der Behörden und MSM Medien.
Danke, interessant.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Göttingen.
146 GVG besagt, dass Staatsanwälte dienstlichen Anweisungen vom Justizministerium nachzukommen haben. Darin liegt das Problem in diesem Justizsystem. Die Angriffe auf Staatsanwälte und Polizei sind wenig hilfreich, das Problem zu beseitigen, mit welchen Infos die Öffentlichkeit angefüttert werden soll. Der 146 GVG muss weg. Noch schlimmer wird es, wenn Politiker ohne gesetzliche Grundlage Richtern Weisungen erteilen – wie aktuell in einem Fall in Bayern.
Ein Innenminister kann die Staatsanwaltschaft per Telefonanruf anweisen, in einem Verfahren nicht tätig zu werden. Alles sogar ohne Aktenvermerk, worüber aktuell diskutiert wird, wenigsten einen Vermerk in einer Akten einzuführen. Die Polizei unterstützt die Staatsanwalt bei den Ermitlungen. Folglich ist es nicht korrekt, eine ohnehin überlastete Staatsanwaltschaft oder Polizei Verfehlungen anzulasten.
ohnehin überlastete Staatsanwaltschaft oder Polizei Verfehlungen anzulasten !!!
Das war mal vielleicht so mit der Überlastung von Justiz und Polizei !! Die vehemente und vorrangige Verfolgung nach Paragraph 188 hat wohl jedes Verständnis für diese Argument endgültig beerdigt !! Also mir brauch keine Polizist Staatsanwalt oder Richter mehr mit Überlastung kommen !! Die Äußerung des Richterbundes Diesbezüglich halte ich für Hohn und Spott gegenüber der Bevölkerung . Das hätten die mal früher sagen sollen bevor sie 1000de von Urteilen gegen Bürger gesprochen haben die als Äußerungen innerhalb der Meinungsfreiheit selbst vom BVG gedeckt waren !!
Liebe Polizei und Justiz !! Auch ihr braucht und müsst euch den Rückhalt in der Bevölkerung verdienen !!
Sagte auch Eichmann, er habe nur seine Pflicht erfüllt.
Wenn jemand einen anderen Menschen vor einen Zug stößt, dann ist das Mord und nicht nur Totschlag! Es ist die Tötungsabsicht gegeben, es sind die niederen Motive gegeben (Hass) und es ist die besondere Grausamkeit der Tat gegeben.
Das stimmt. Jedoch muss man auch klar die politische Verantwortung von Merkel und Co. benennen.
Heimtücke (hinterrücks stoßen) ist auch dabei. Damit sind die Voraussetzungen für „Mord“ erfüllt. Allerdings bin ich kein Jurist, so wie die brüllianten Staatsanwälte von Göttingen.
Das ganze ist geplanter Mord!
Nennt sich Introjektion. Dabei werden Normen, Definitionen, Werte oder Überzeugungen unhinterfragt von Autoritäten übernommen.
Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser hält (Gruppendenken), geht die Gesellschaft gegen jeden vor, der Gartenzwerge verunglimpft.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann Introjektion nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Ich glaube, es gibt sone und solche.
Die einen kommen per Genetik mit einer Anlage zum Selbstgedankengut auf die Welt, die anderen nicht.
Da muss ich immer an eine frühere Freundin denken, die meinte, dass wenn die „schöne“ Glasfasertapete gesundheitsschädlich wäre, man sie ja auch gar nicht kaufen könnte. Das war der entscheidende Moment, an dem ich wusste, zu welcher Sorte sie gehört. Ihr damaliger Partner von der anderen Sorte, hatte die Tapete noch am selben Tag aus dem gemeinsamen Schlafzimmer entfernt.
Aus der Ruprik : kleine Beispiel-Anekdote.
copy and paste – begrenzter Troll-Horizont
Wenn ich das lese, wie sich Behörden nun gegenseitig beschuldigen, schwillt mir der Kamm. Es darf doch nicht wahr sein, daß sich Behörden gegenseitig mit Rechtsmitteln und Schuldzuweisungen traktieren, anstatt an einem Strang mit gesundem Menschenverstand im Sinne der Sicherheit und Ordnung, zum Wohle des öffentlichen Interesses, zu ziehen. Wo man hinsieht werden sich gegenseitig Fallstricke in den Weg gelegt, nur um selbst am Ende keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Statt in der Sache die richtige Maßnahme voranzubringen, wird sich darauf konzentriert, einen Formfehler zu finden, nicht zuständig zu sein und den Ball zurückzuspielen. Am Ende redet sich jeder raus und eines bleibt als Ergebnis: Ein junges hoffnungsfrohes Mädchen ist tot. Ein weiteres von vielen, die folgen werden.
solange keine Haftungsverpflichtung für die entsprechenden Beamten, sei es Haftrichter, Behörden usw. geschaffen wird, ändert sich nichts.
Es ist völlig sinnlos, sich an der Polizei abzuarbeiten. Polizisten sind reine Befehlsempfänger und führen *jeden* Befehl aus. Die Frage ist also: Wer gibt die Befehle?
Mit Einschränkungen richtig, es gibt die Remonstrationplicht im Beamtenrecht:
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und -beamte ist diese in § 63 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), für Landesbeamtinnen und –beamte in § 36 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt.
Grundsätzlich trägt der Beamte die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.
Quelle DBB: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
Das hat man ja während der „Pandemie“ zur Genüge sehen können: bei den „Querdenker“-Demos wurden die Polizisten bei jeder Gelegenheit auf ihre Remonstrations*pflicht* hingewiesen. Mir wäre nicht ein einziger Fall bekannt, wo ein Polizist davon Gebrauch gemacht hat. Es sind reine Befehlsempfänger. Sie tun alles, alles für ihre Beamtenpension. Habe ich vor solchen Menschen Respekt? Nein.
Es gibt aber auch seit Faeser die Beweislastumkehr für Beamte! Ein rausgeschmissener Beamter muß auf Wiedereinstellung klagen und das begründen, wohingegen der Rausschmiß zuvor ohne Begründung durchgeführt werden kann!
Ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht!
Jeder deutsche Beamte hat in jedem deutschen System, ob braun oder rot oder grün-rot, alles exekutiert, was man ihm befohlen hat. Man hat ’nur Befehle befolgt‘.
Der damalige Innenminister hätte 2015 der Führerin Merkel zur Grenzöffnung entgegnen müssen: ,, Nein, auch für sie gilt das Asylrecht, lecken sie mich am Axxx“!
Nein, Polizisten sind Menschen und Buerger und koennen auch ihren Mund aufmachen. In dem Fall kann ich nicht nachvollziehen dass auch nur ein Polizist schweigt!
Auch kann ich das Verhalten der Richter, Staatsanwaelte und des Buergermeisters von Friedland nicht verstehen. Das Opfer ist ja auch Migrant. Das die alle uns Biodeutschen oder in neu Klassikdeutschen nicht schuetzen ok. Aber Ukrainische Migrantin als Opfer und sie schweigen immer noch?
Es könnte einem der Verdacht in den Sinn kommen, dass die ganzen „Fehlleistungen“ in den verschiedenen Behörden absichtlich zustande gekommen sind.
Auch könnte man meinen, der Bildungsnotstand ist in den Behörden angekommen und die Mitarbeiter sind einfach den Anforderungen nicht gewachsen…..
Es handelt sich um Absicht. Es wird gelogen, verdreht und beschönigt. Der Kniefall vor einem bestimmten Klientel schreit zum Himmel.
Klar, wenn der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin für Migration sind, wird eben geschlampt. Im Reich des roten Herrn Weil wird das sogar noch gerne gesehen.
Weil ist nicht mehr Ministerpräsident, Lies hat ihn abgelöst.
An der Unfähigkeit hat sich wahrscheinlich nichts geändert wie ich befürchte.
Das stimmt m. M. n. nur teilweise. Selbst wenn ein Beamter, der mit dem Fall betraut ist, Widersprüche oder offensichtliche Fehleinschätzungen erkennt, handelt er nicht dementsprechend, weil er seinen Job nicht gefährden will. Schon vergessen? Faeser hat für Beamte die Beweislastumkehr eingeführt: ein ohne jegliche Begründung freigestellter oder entlassener Beamte muß auf Wiedereinstellung klagen und muß beweisen, warum seine Freistellung bzw. Entlassung unrechtens war!
Beides möglich und sogar wahrscheinlich. Ich erinnere mich an ein Gespräch mit dem Finanzamt Neukölln/Berlin. Am Telefon ein mit deutlich südländischem Akzent sprechender Mitarbeiter, der mir auf meine spezifische Frage sagte „machen Sie das doch einfach, ist doch schei…egal“. Immerhin hat er mich nicht mit digga angesprochen 😉
Fehler 1: Die Landesaufnahmestelle hat keine Ausreisefrist ausgesprochen. Er hatte keinen Aufenthaltstitel. Er hätte zunächst. zur freiwilligen Ausreise aufgefordert werden müssen. Dies unterblieb offenbar. Die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise ist regelmäßig mit der Abschiebungsandrohung verknüpft.
Fehler 2: Vor dem Verwaltungsgericht gilt der Untersuchungs-/Amtsermittlungs- und nicht der Beibeingungsgrundsatz. Das Gericht muss selbst feststellen, ob Fluchtgefahr bestand. Es kann sich nicht auf die Nichtäußerung der Landesaufnahmestelle berufen.
Alle werfen jetzt Nebelkerzen, um sich der Verantwortung zu entziehen!
Ich vermute, der unausgesprochene „Deal“ ist, dass die Behörden diese Anträge stellen müssen, die Gerichte die Anträge dann aber wegen Formalitäten ablehnen oder verschleppen.
@Fassungsloser 02.09.2025 um 08:27 Uhr
Sie meinten sicher den „Beibringungsgrundsatz“ !
Erläuterung der Netz-KI :
„Der Beibringungsgrundsatz (auch Verhandlungsgrundsatz) besagt, dass die Parteien im Zivilprozess die Tatsachen und Beweismittel selbst in das Gerichtsverfahren einbringen müssen; das Gericht stützt seine Entscheidung ausschließlich auf das von den Parteien Vorgetragene und muss nicht von sich aus nach Beweisen suchen. Das Prinzip ist das Gegenstück zum Amtsermittlungsgrundsatz und wird durch die Wahrheitspflicht der Parteien und die Aufklärungspflicht des Gerichts eingeschränkt.“
Danke für das Korrekturlesen!
Man kann es auch als Komplizenschaft der Justiz und Exekutive bezeichnen.
Blut an den Händen.
Und niemand spricht von der immer häufigeren Traumatisierung der friedlichen Bürger.
“Es sei „auch Aufgabe einer verantwortungsbewussten Polizei, bewusste Falschmeldungen und Emotionalisierungen in der Bevölkerung nicht nur wahrzunehmen, sondern zur Objektivierung beizutragen“”. Bei allem was recht ist, wie kann man vor diesem Hintergrund von Objektivierung sprechen?
Zu dieser „Objektivierung“ zählt für mich vor allem anderen die lückenlose, wahrheitsgemäße Aufklärung und Information der Bevölkerung.
Verschleierungs- und Verschleppungstaktiken sind absolut kontraproduktiv.
Das muss endlich als Beihilfe zum Mord strafrechtlich verfolgt werden.
Die Gesetze sind entsprechend anzupassen.
Danke für die ausführliche Faktendarstellung. Überall Schweigen und vertuschen.
Ich betrachte dies als ein vollständiges Staatsversagen. Die Ermittlungsbehörden, einschließlich der Polizei, haben sich meiner Meinung nach schuldig gemacht. Sie verbreiteten bewusst Unwahrheiten, um den Täter zu schützen, das Opfer durch unbegründete Behauptungen wie Suizid zu diffamieren und ihre eigene Inkompetenz durch Lügen zu verbergen. Wenn der Souverän, also die Bürger, so respektlos von Justiz und Ermittlungsbehörden getäuscht wird, kann kein Respekt mehr erwartet werden. Diese Behörden sind die Täter! Sie mögen weisungsgebunden sein, haben aber auch einen Amtseid auf die Verfassung geleistet. An die Hinterbliebenen: Was Ihnen unter unserem Schutz angetan wurde, tut mir unendlich leid und ist unaussprechlich. Was die Behörden Ihnen danach angetan haben, erfüllt mich mit Fremdscham.
Und wieder einmal Göttingen …..
Was mich bei AN etwas stört ist der positive Spinoff des Opfers, das dramaturgische Schonfärben bis ins Ausschmücken von Wetterlagen hinein. Dadurch werden ukr. Flüchtlinge nicht sympathischer, und das Opfer ist zu bedauern, auch wenn es kein gut integriertes Mädchen wäre, sondern etwa eine Deutsche. Opfer sind unabhängig von irgendwas zu bedauern. Es braucht keine besonders schöne Einbettung. Und in einen sachlichen Artikel haben Narration und Dramaturgie nichts verloren.
Die Ursache liegt in der Inkompetenz der Behörden. Richter sind derweil noch die einzigen die nach an einen Rechtsstaat und etwas Intelligenz glauben lassen, auch wenn so manche Urteile Zweifel daran hegen. Aber bei der Polizei werden nur noch Leute ohne nennenswerte Fähigkeiten gefördert und ausgebildet.
Man schaue sich mal die 5 Jahre alte Doku vom hr und staune was die Damen und Herrn Ordnungshüter als harte Ausbildumg empfinden und welche Rechtskenntnisse die haben.
Schützen, Schießen, Kontrollieren: Das erste Jahr bei der Bundespolizei | doku | hessenreporter
https://www.youtube.com/watch?v=aoJP6f-cvbQ
Wenn du Hilfe brauchst, ruf besser nicht die Polizei
Danke !
Schon ab Video-time 0:54 den ersten Lachanfall des Tages gehabt.
„… ebenso Berzan B., der 16 Jahre alte …“
Es scheint als hätten türkische und arabische Mütter starke Haarwuchsfördernde Substanzen in ihrer Muttermilch. Loreal & Co. sollte das ein wissenschaftlicher Forschungsauftrag sein.
Richter sind die allergroessten Verbrecher! Richter lassen uberhaupt keine Vernunft erkennen. Verienzeltt sind Urteile noch ok, 99% der Urteile sind aber selbst Verbrechen.
Göttingen ist durch eine Doku von NBC? weltweit bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft hat dort offensichtlich sehr viel mit der Verfolgung von Personen die Ihre Meinung sagen zu tun. Das muss man verstehen, denn es ist auch die Heimatstadt eines bekannten Grünen bei dem die Mehrkosten für Ökostrom nur den Preis einer Kugel Eis ausmachen.
Der Aufruf der Polizei in diesem Fall nicht von Hass und Hetze zu sprechen ist unangebracht. Die Polizei hat nicht das Recht solche Aufrufe in die Welt zu setzen sondern sollte sich um mehr Sicherheit und schnellst mögliche Aufklärung von Straftaten kümmern.
Das kam mir auch in den Sinn. Ist nur eine Fußnote zu dem Fall, aber wenn die Polizei eine Anfrage zum Ermittlungsstand bekommt, dann hat sie eben genau dazu knapp zu referieren, und fertig.
Es ist doch gar nicht Aufgabe der Polizei, in einem konkreten Fall sich in Pressemitteilungen allgemein zur Stimmung im Land auszulassen. Der vorliegende Fall zeigt auch, dass eine durchschnittliche Polizeiinspektion das schlicht nicht kann, sondern dann naiv politisch korrekte buzzwords raushaut, aber sich letztlich um Kopf und Kragen redet.
Tja, sollte sie…aber
Wieso ‚Versagen‘? Behörden und Politik wollen nicht, dass Kriminelle Asybewerber ausgeschifft werden. Und auch nicht, dass das öffentlich wird. Insbesonderer die erwähnte Reaktion des Bürgermeisters ist da eindeutig. Insofern liegt kein ‚Versagen‘ vor.
Bürger, die Fragen stellten, wurden eingeschüchtert (und zwar von Behörde und der Exikutive!) und verbal bedroht „sollten sie darüber reden (u.a. mit der Presse)“ würden strafrechtliche Schritte eingeleidet, wg. Denunziantentum, übler Nachrede, Hass&Hetze, Volksverhetzung und Verbreitung von Desinformation. Das muss man sich einmal vorstellen…“unsereDemokratie“ empört sofort, sobald es in anderen Ländern nur ein Hauch von „Unterdrückung der pol. Oppositiom“, „Einschüchterung der Zivilbevölkerung“, „Staatsmedien Propaganda“, „Keine Prrssefreiheit“….ja, reden von sich selbst? Glotzen sie in den Spiegel?
WANN WACHEN DIE DEUTSCHEN ENDLICH AUF?
oh oh ich vermute böses Polizei und Staatanwaltschaft —————– Göttingen——
In meinem lokalen Umfeld gab es im letzten Monat 2 erhebliche Straftaten mit ähnlicher Klientel. In einem Fall war ebenfalls ein junges Mädchen betroffen.
Von beiden Straftaten war weder im Polizeibericht, noch in der Presse irgend etwas über diese Vorfälle zu erfahren.
Bei einem der Straftaten war ich persönlich Zeuge, vom zweiten wurde mir von Mitarbeitern im öD berichtet.
Das Ganze riecht nach System, bzw Befehl von oben, denn es könnte der AfD weiteren Zuwachs bescheren und die Bevölkerung verunsichern. Zufall ist das nicht!