Bundesverfassungsgericht kippt Ampel-Wahlrechtsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes der Ampel für verfassungswidrig erklärt. Während die Zweitstimmendeckung selbst als verfassungskonform anerkannt wurde, wurde die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt.
Bundesverfassungsgericht stellte das Urteil offenbar versehentlich online. Das Dokument war unter einem eindeutigen Link des Gerichts online, das konnte Apollo News eindeutig verifizieren. Mittlerweile hat das Gericht das Dokument offline genommen.
Werbung
Die Richter entschieden, dass § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes gegen Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verstößt. Dies betrifft die Regelung, nach der Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, nur dann im Bundestag vertreten sind, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielen.
Die Bayerische Staatsregierung sowie zahlreiche Mitglieder des Bundestages, wie zum Beispiel Oppositionsführer Friedrich Merz, hatten gegen die Gesetzesänderung geklagt. Sie bemängelten, dass die Neuregelung die Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verletzen würde.
Werbung
Das Gericht gab den Klägern recht. Und erklärte, dass die Wahlrechtsreform in ihrer aktuellen Form die Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl nicht ausreichend gewährleiste. Insbesondere sei die Vorhersehbarkeit der Wahlergebnisse für die Wählerinnen und Wähler nicht gegeben.
Ich begrüße dieses Urteil und wünsche dieser unsäglichen Ampel, das alle die einmal zur Rechenschaft gezogen werden, die für den wirtschaftlichen Niedergang und den moralischen Verfall Deutschlands verantwortlich sind.
„Verfassungswidrig“ kann die Ampel. Das muss man ihr lassen. Aber dann hört es schon auf.
Immerhin zuckt das BVerfG noch…
Hallo an das Team von Apollo-News,
habt ihr Interesse und Ressourcen einmal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte zu durchforsten, bei denen es um verfassungswidrige Gesetze ging und von welchen Parteien diese Gesetze erlassen wurden und ob zuvor Expertise (z.B. beim wissenschaftlichen Dienst) eingeholt wurde und ob die Experten warnten.
Schönes Beispiel ist ja der Bundeshaushalt, der vor kurzem gekippt wurde, und bei dem die Experten gewarnt haben.
Ich weiß, dass das eine ziemliche Aufgabe wäre, aber es wäre doch einmal interessant zu erfahren, wer die wirklichen Verfassungsfeinde sind.
Weg mit der Zweitstimme und schon haben wir einen verkleinerten Bundestag und nebenbei haben wir auch die Parteien entmachtet.
Kann es sein daß die jetzt amtierende Ampelkoalition insgesamt immer schon verfassungswidrig war und jetzt immer noch ist?
Die Beweise dafür liefern Scholz Habeck und Co..faktisch täglich „frei Haus“
Na, da hat die CSU noch einmal Glück gehabt.
Dieses Urteil war zu erwarten, da die Degadierung der Erststimme nicht verfassungsgemäß ist! Die CSU hätte gegebenenfalls befürchten müssen, nicht in den Bundestag einzuziehen, selbst wenn sie fast alle Wahlkreise in Bayern gewonnen hat. Die Intention der Ampelkoalition war klar, doch damit ist diese jetzt gescheitert!
Das BVerfG als Endgegner der Ampel.
„versehentlich online“😂
Ein bedauerliches Urteil wie ich finde. Das hätte die CDU gleichermaßen betroffen, dann wären nämlich von ihren aktell unverständlichen 30% nur noch 25 übrig geblieben. Für eine politsche Wende wäre stattgeben besser gewesen. Man könnte nun auch spekulieren, ob die Ampel nicht im Nachgang selbst noch gemerkt hat, das es eher zum Vorteil für die AfD gewesen wäre und hinter verschlossenen Türen wieder gekumelt hat.
Und wieder einmal wurde die Ampel vom Bundesverfassungsgericht ausgebremst. Wird daraus nicht auch deutlich, aus welcher Richtung die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat ausgeht? Müsste da der Verfassungsschutz die Ampel nicht wenigstens zum Beobachtungsfall erklären?
Noch dürfen wir hin und wieder ein Kostprobe dessen wie Demokratie gehen sollte, bekommen.
Nicht mehr lange, dann geht es den Richtern des BVerfG selbst an die Gurgel.
Vorhersehbarkeit? Unsere derzeitige Führungsclique besteht doch aus Meistern des Blindflugs… erst einmal etwas beschließen und frühestens drei Jahre später die Folgen „evaluieren“. Um irgendeine Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns hat sich da bislang niemand geschert. Wird also mit AfD *und* BSW in der Arena (und WU als giftigem kleinem Prozenteräuber) nun plötzlich eine echte Götterdämmerung erwartet?
„Insbesondere sei die Vorhersehbarkeit der Wahlergebnisse für die Wählerinnen und Wähler nicht gegeben.“
Das war es noch nie… In Deutschland zählen nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die „aussortierten und anschließend ausgezählten“ Stimmen…
Damit nicht genug, diejenigen, die anschließend einen Regierungsanspruch erheben, führen sich wie Sklavenhalter gegenüber den Wählern auf. Wie sagte doch Merkel „Es ist nicht gesagt, das nach der Wahl getan wird, was vor der Wahl verprochen wurde.“ Oder Bärbock “ Egal was die Wähler wollen…“ Roth „Deutschland verrecke“ und andere Regierungsmitglieder finden Deutschland zum kotzen…
Dass der Bundestag viel zu gross ist, das dürfte ausser Zweifel stehen. Die CSU fühlt sich benachteiligt. Wer hindert denn diese Regionalpartei daran sich über das ganze Gebier Deutschlands auszubreiten oder mit der CDU zu fusionieren? Einzelne Punkte sind vielleicht nicht Verfassungskonform. Vielleicht oder besser gesagtes Gericht sollte einen Weg aufzeigen, wie der Bundestag verkleinert werden kann.
Sehr gut, die Fachkräfte in unserer Regierung (ja, das ist sarkastisch gemeint), wurden vom BVG gegen die Wand geklatscht. Soweit so gut.
Allerdings in einer Hinsicht schade: Ich hätte mich doch zu sehr gefreut, wäre die CSU nach neuem Wahlrecht an der 5% Hürde gescheitert. Dem Wahlrecht, dass ihre eigene Schwesterpartei mit beschlossen hat.
Da hat die Ampel mal wieder mit Zitronen gehandelt. Der Fehler? Die haben nicht von Merkel gelernt. Hätten sie mal die Verfassungsrichter zu einem ordentlichen nächtlichen Essen ins Kanzleramt eingeladen. Aber so……
Cleveres Medien-Marketing!
Da kann man dann entspannt um 10 Uhr zur offiziellen Pressekonferenz übergehen!
Schade – jetzt kann die CSU weiterstümpern wie bisher.
Ich finde es besonders schlimm, wenn eine Regierung einfach so Gesetze, wie z. B. diese Reform entscheidet und im Anschluß erst aufgrund einer Klage das ganze gekippt wird. Das darf nicht sein, die Verfassungskonformität muss vorher geprüft werden und erst dann darf ein Gesetz daraus werden. Die Regierung ist lediglich die Legislative. Die Judikative hat das zu kontrollieren. Sind Faeser und Co. nicht alles Juristen? Was ist da los? Vielleicht sollte die Ihre Examen nochmal wiederholen, sie scheint einiges nicht kapiert zu haben, insbesondere was das Grundgesetz und die darin verbrieften Bürgerrechte betrifft.
Die Regierung hat das Urteil wirklich verdient.
Wer als Wahlkreisgewinner mit Erststimme direkt gewählt ist, MUSS in den Bundestag – wer das abschaffen will, legt die Axt an ein Grundprinzip des demokratischen Wahlrechtes.
Die neue Regel hätte hauptsächlich die CSU getroffen. Für den Fall, dass sie bundesweit unter der 5%Hürde geblieben wäre (da sie ja nur in Bayern antritt), wären ihre Erststimmenmandate verfallen und die Unionsparteien insgesamt erheblich geschwächt worden.
Cui bono? SPD und Grüne wollten sich wohl das Wahlrecht nach dem Pippi-Langstrumpf-Modell zurecht biegen…. „ich mach mir die Welt, wittiwittiwie sie mir gefällt“.
So ist es wohl endlich mal von Vorteil, dass das BVG von einem CDUler geführt wird.
Ich würde nur noch die Erst-Stimme zulassen.
—
Zweit-Stimme abschaffen, dann hört dieses Parteien Gemauschel auf.
—
299 Wahlkreise = 299 direkt gewählte Abgeordnete und fertig ist das Parlament!
Dadurch kann man auch auf die 5% Hürde verzichten.
Die Werteunion und Bündnis Deutschland wollten ja kooperieren, vielleicht auch in einer gemeinsamen Fraktion aber eigenständigem Namen der jeweiligen Partei aber mit gemeinsamen Zielen als eine politische Strömung. Laut meinem Verständnis hieße das ja dann wenn beide zusammen mehr als 5% erreichen ziehen diese in den BT ein.
Vielleicht könnten sich ja noch mehr Parteien dem anschließen.