Bundesverfassungsgericht kippt Ampel-Wahlrechtsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes der Ampel für verfassungswidrig erklärt. Während die Zweitstimmendeckung selbst als verfassungskonform anerkannt wurde, wurde die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt.
Bundesverfassungsgericht stellte das Urteil offenbar versehentlich online. Das Dokument war unter einem eindeutigen Link des Gerichts online, das konnte Apollo News eindeutig verifizieren. Mittlerweile hat das Gericht das Dokument offline genommen.
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Die Richter entschieden, dass § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes gegen Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verstößt. Dies betrifft die Regelung, nach der Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, nur dann im Bundestag vertreten sind, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielen.
Die Bayerische Staatsregierung sowie zahlreiche Mitglieder des Bundestages, wie zum Beispiel Oppositionsführer Friedrich Merz, hatten gegen die Gesetzesänderung geklagt. Sie bemängelten, dass die Neuregelung die Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verletzen würde.
Das Gericht gab den Klägern recht. Und erklärte, dass die Wahlrechtsreform in ihrer aktuellen Form die Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl nicht ausreichend gewährleiste. Insbesondere sei die Vorhersehbarkeit der Wahlergebnisse für die Wählerinnen und Wähler nicht gegeben.
Ich begrüße dieses Urteil und wünsche dieser unsäglichen Ampel, das alle die einmal zur Rechenschaft gezogen werden, die für den wirtschaftlichen Niedergang und den moralischen Verfall Deutschlands verantwortlich sind.
„Verfassungswidrig“ kann die Ampel. Das muss man ihr lassen. Aber dann hört es schon auf.
Immerhin zuckt das BVerfG noch…
Hallo an das Team von Apollo-News,
habt ihr Interesse und Ressourcen einmal die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte zu durchforsten, bei denen es um verfassungswidrige Gesetze ging und von welchen Parteien diese Gesetze erlassen wurden und ob zuvor Expertise (z.B. beim wissenschaftlichen Dienst) eingeholt wurde und ob die Experten warnten.
Schönes Beispiel ist ja der Bundeshaushalt, der vor kurzem gekippt wurde, und bei dem die Experten gewarnt haben.
Ich weiß, dass das eine ziemliche Aufgabe wäre, aber es wäre doch einmal interessant zu erfahren, wer die wirklichen Verfassungsfeinde sind.
Weg mit der Zweitstimme und schon haben wir einen verkleinerten Bundestag und nebenbei haben wir auch die Parteien entmachtet.
Kann es sein daß die jetzt amtierende Ampelkoalition insgesamt immer schon verfassungswidrig war und jetzt immer noch ist?
Die Beweise dafür liefern Scholz Habeck und Co..faktisch täglich „frei Haus“
Na, da hat die CSU noch einmal Glück gehabt.