Werbung

Bundesverfassungsgericht kippt Ampel-Wahlrechtsreform

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Werbung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes der Ampel für verfassungswidrig erklärt. Während die Zweitstimmendeckung selbst als verfassungskonform anerkannt wurde, wurde die Abschaffung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt.

Bundesverfassungsgericht stellte das Urteil offenbar versehentlich online. Das Dokument war unter einem eindeutigen Link des Gerichts online, das konnte Apollo News eindeutig verifizieren. Mittlerweile hat das Gericht das Dokument offline genommen.

...
...

Die Richter entschieden, dass § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes gegen Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verstößt. Dies betrifft die Regelung, nach der Parteien, die weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, nur dann im Bundestag vertreten sind, wenn sie in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erzielen​.

Die Bayerische Staatsregierung sowie zahlreiche Mitglieder des Bundestages, wie zum Beispiel Oppositionsführer Friedrich Merz, hatten gegen die Gesetzesänderung geklagt. Sie bemängelten, dass die Neuregelung die Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verletzen würde.

Das Gericht gab den Klägern recht. Und erklärte, dass die Wahlrechtsreform in ihrer aktuellen Form die Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl nicht ausreichend gewährleiste. Insbesondere sei die Vorhersehbarkeit der Wahlergebnisse für die Wählerinnen und Wähler nicht gegeben​.

Werbung