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Antrag

Bundestag wird über Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens debattieren

Die nötige Anzahl an Abgeordneten unterstützt jetzt ein AfD-Verbotsverfahren, sodass ein entsprechender Antrag darauf nun im Bundestag behandelt wird. Beteiligt sind je mehr als 10 MdBs von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken.

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Der Bundestag wird über ein AfD-Parteiverbot diskutieren. Genügend Bundestagsabgeordnete unterstützen demnach einen entsprechenden Antrag, sodass dieser nun auf die Tagesordnung kommen wird, wie die Welt berichtet. Der fraktionsübergreifende Antrag von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hat die nötige Unterstützerzahl von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags erreicht. Diese Zahl liegt aktuell bei 37 Abgeordneten.

Laut der Welt unterstützen von den vier Fraktionen jeweils mindestens 10 Abgeordnete den Antrag. Der Antrag sieht vor, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD beantragt. Damit es zu einem solchen vom Bundestag beantragten Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe kommt, wäre eine einfache Mehrheit im Bundestag nötig. Klar ist nun: Es wird dazu nun eine Debatte und Abstimmung geben. Als Begründung für ihr Verbotsvorhaben führen die beteiligten Abgeordneten unter anderem AfD-Forderungen nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten an.

Integriert in den Antrag zum Parteiverbot ist zudem ein Hilfsantrag, der den Entzug der Parteienfinanzierung der AfD verlangt. Sollte das Gericht ein Verbot ablehnen, jedoch eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD feststellen, dann soll das Bundesverfassungsgericht nach Vorstellung der Antragsteller zumindest die Finanzierung der Partei kappen. Monatelang habe man diesen Antrag ausgearbeitet. Am Freitag sei es dann gelungen, einen finalen Entwurf auszuarbeiten.

Eine Mehrheit für das Vorhaben gilt nach derzeitigem Stand jedoch als unwahrscheinlich. Mit der FDP-Fraktion würden gegenwärtig noch Gespräche laufen. Dem Vernehmen nach unterstützt aktuell jedoch kein einziger Abgeordneter der FDP den Antrag. Mitglieder des BSW habe man erst gar nicht versucht, für das Vorhaben zu gewinnen. Doch auch bei der Union und der SPD sowie bei den Linken und den Grünen gibt es Vorbehalte gegenüber dem Verbotsantrag.

Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD in dem Papier vor, „kämpferisch“ gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vorzugehen. Außerdem würde die Partei gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes agitieren. Erstmals befassen soll sich der Bundestag in der nächsten oder übernächsten Woche mit dem Antrag. Die Fraktionen im Ältestenrat und Präsidium des Parlaments entscheiden dann darüber, ob der Antrag zunächst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll.

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