Antrag
Bundestag wird über Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens debattieren
Die nötige Anzahl an Abgeordneten unterstützt jetzt ein AfD-Verbotsverfahren, sodass ein entsprechender Antrag darauf nun im Bundestag behandelt wird. Beteiligt sind je mehr als 10 MdBs von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken.
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Der Bundestag wird über ein AfD-Parteiverbot diskutieren. Genügend Bundestagsabgeordnete unterstützen demnach einen entsprechenden Antrag, sodass dieser nun auf die Tagesordnung kommen wird, wie die Welt berichtet. Der fraktionsübergreifende Antrag von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hat die nötige Unterstützerzahl von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags erreicht. Diese Zahl liegt aktuell bei 37 Abgeordneten.
Laut der Welt unterstützen von den vier Fraktionen jeweils mindestens 10 Abgeordnete den Antrag. Der Antrag sieht vor, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD beantragt. Damit es zu einem solchen vom Bundestag beantragten Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe kommt, wäre eine einfache Mehrheit im Bundestag nötig. Klar ist nun: Es wird dazu nun eine Debatte und Abstimmung geben. Als Begründung für ihr Verbotsvorhaben führen die beteiligten Abgeordneten unter anderem AfD-Forderungen nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten an.
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Integriert in den Antrag zum Parteiverbot ist zudem ein Hilfsantrag, der den Entzug der Parteienfinanzierung der AfD verlangt. Sollte das Gericht ein Verbot ablehnen, jedoch eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD feststellen, dann soll das Bundesverfassungsgericht nach Vorstellung der Antragsteller zumindest die Finanzierung der Partei kappen. Monatelang habe man diesen Antrag ausgearbeitet. Am Freitag sei es dann gelungen, einen finalen Entwurf auszuarbeiten.
Eine Mehrheit für das Vorhaben gilt nach derzeitigem Stand jedoch als unwahrscheinlich. Mit der FDP-Fraktion würden gegenwärtig noch Gespräche laufen. Dem Vernehmen nach unterstützt aktuell jedoch kein einziger Abgeordneter der FDP den Antrag. Mitglieder des BSW habe man erst gar nicht versucht, für das Vorhaben zu gewinnen. Doch auch bei der Union und der SPD sowie bei den Linken und den Grünen gibt es Vorbehalte gegenüber dem Verbotsantrag.
Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD in dem Papier vor, „kämpferisch“ gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vorzugehen. Außerdem würde die Partei gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes agitieren. Erstmals befassen soll sich der Bundestag in der nächsten oder übernächsten Woche mit dem Antrag. Die Fraktionen im Ältestenrat und Präsidium des Parlaments entscheiden dann darüber, ob der Antrag zunächst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll.
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Opposition verbieten… Hm, in welchen Staatsformen gibt es das nochmal…?
Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren wg. Remigrationsforderungen unmittelbar nach Pali-Syrer-Amok…Realsatire.
Meine Verachtung für die Altparteien, wird jeden Tag größer!
Was ist der Unterschied zwischen:
„Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, sagte Kanzler Scholz
und
den Forderungen der AfD?
Ach ja – dann erfahren wir ja hoffentlich wieviele Undercover Agenten des Verfassungsschutzes in der AfD aktiv sind.
Erst die Geschäftsordnung in Thüringen ändern, dann die „Demokratie“ in ganz Deutschland.
Das passt.👏
Wie sehr muss die Hütte brennen, wenn ein solches Verbot tatsächlich im BT diskutiert wird?
Es geht doch nur darum, eine lästige, weil erstarkende (r)echte Oppositionspartei lahm zu legen, weil man sie nicht vereinnahmen kann.
Sollte die AfD an die Macht kommen oder daran beteiligt werden, liegen all die Maßnahmen und Entscheidungen offen vor ihnen, von denen die jetzige Regierung jegliche Aufarbeitung verweigert.
Verbieten, was sich nicht mehr besiegen lässt – so etwas ist nur möglich, wenn ein Parteienkartell sämtliche Institutionen so sehr mit eigenen Leuten be- (oder besser: durch-) setzt hat, dass eine Gewaltenteilung praktisch nicht mehr stattfindet.
Wie wir jetzt erst im Thüringen sahen: alle Verfassungsrichter mit Altparteienbuch, einer davon Vater eines LT-Abgeordneten (CDU).
Hinzu kommt die offen eingestandene Angst, dass die AfD Einblick in VS und Verwaltungsakten bekommt.
So handelt nur, wer sehr, sehr viel zu verbergen hat.