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Bundesverfassungsgericht

BSW scheitert mit Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl abgewiesen.

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl abgewiesen. Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bundesweit 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und war damit denkbar knapp am Einzug ins Parlament gescheitert.

Am Dienstag hatte sich das BSW deshalb an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Hier soll eine komplette Neuauszählung der rund 50 Millionen abgegebenen Stimmen erfolgen. Die Anträge seien unzulässig, teilte das Gericht nun mit. Das BSW muss nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundestag einreichen, der diese durch seinen Wahlprüfungsausschuss prüfen lässt. 

Das BSW erhält bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Bundestagswahl voraussichtlich Tausende Stimmen mehr. Demnach hätten die einzelnen Wahlausschüsse 4.277 zusätzliche Stimmen für das BSW verbucht.

Die Partei kommt nunmehr auf 4,98 statt 4,97 Prozent, nach wie vor fehlen jedoch gut 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Das BSW fordert daher eine bundesweite Neuauszählung. Das BSW macht neben menschlichem Versagen – wegen der Platzierung des BSW auf dem Wahlzettel – und den Abweichungen bei den Schnellmeldungen zudem auch die Briefwahl der Auslandsdeutschen für das knappe Wahlergebnis verantwortlich. Zahlreiche der 213.000 für die Bundestagswahl registrierten Auslandsdeutschen erhielten die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig oder gar erst nach der Wahl (Apollo News berichtete).

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