Brennender Koran und Karikaturen: Für diese zehn Fälle wurde „Vulgäre Analyse“ angeklagt
Vergangene Woche wurde der rechte YouTuber „Die vulgäre Analyse“ alias „Shlomo Finkelstein“ inhaftiert. Apollo News liegen die zehn Vorwürfe gegen den Video-Produzenten vor: die Einblendungen eines Goebbels-Bildes, eines brennenden Korans und einer Karikatur des Gelehrten Samuel Johnson.
Von
Nachdem der rechte YouTuber „Vulgäre Analyse“ alias „Shlomo Finkelstein“ in der vergangenen Woche aus der Öffentlichkeit verschwunden war, rätselten zahlreiche Internetnutzer über den Verbleib des Video-Produzenten. Apollo News berichtete am Montag exklusiv über die kürzlich durchgeführte Inhaftierung von „Shlomo Finkelstein“, bürgerlich Aron P., aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020. Die Strafe wurde zunächst auf Bewährung ausgesetzt, diese Aussetzung dann allerdings wieder widerrufen.
Apollo News liegt jetzt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. Dabei handelt es sich jeweils um unterschiedliche Videos, die entweder auf dem YouTube-Kanal „Die vulgäre Analyse“ oder den Kanälen „DoxxingGegenNazis“ und „GreenDayBoy2009“ im Zeitraum zwischen dem 12. Mai 2017 und dem 29. März 2019 veröffentlicht wurden.
Werbung
Laut der Staatsanwaltschaft Köln wurde der Video-Produzent wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt“. Die Aussetzung zur Bewährung wurde im Februar 2022 widerrufen.
In den meisten der Fälle geht es um die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll sich der YouTuber laut Urteil durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben.
Ziel dieser Einblendungen sei es gewesen, „die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen“, wurde Aron P. zur Last gelegt.
Lesen Sie auch:
Trump-Feier
Die entlarvenden Medienlügen um Musks angeblichen „Hitlergruß“
Elon Musk hat den Hitlergruß gemacht, posaunt es aus Deutschland. Man zerrt eine unbeholfene, aber ganz offensichtliche Jubelgeste ganz bewusst aus dem Kontext. Schon am ersten Tag schießt man sich ein.Aus der Türkei
Islamischer Prediger warnt in deutschen Moscheen vor Freundschaften mit Juden und Christen
Der islamische Theologieprofessor Yasin Pişgin aus der Türkei hält in Deutschland mehrere Vorträge. In früheren Vorträgen hatte er dazu aufgerufen, dass es keine Freundschaft zwischen Muslimen, Juden und Christen geben dürfe.Des Weiteren soll sich der Video-Produzent in sechs Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, indem er eine abstrahierte Karikatur des englischen Schriftstellers und Gelehrten Samuel Johnson einblendete – die im übrigen auch als Wiedererkennungsmerkmal für das Pseudonym „Shlomo Finkelstein“ fungiert.
Das Amtsgericht urteilte, „das Gesicht Samuel Johnsons war hierbei durch eine große Hakennase und durch Fledermauszähne entstellt und auf einen Fledermauskörper montiert. Im Übrigen trug die Karikatur von Samuel Johnson einen Zylinder mit einem Davidstern sowie traditionell jüdische Schläfenlocken, so dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte.“ Diese Karikaturen symbolisieren im Auftritt des Streamers die Figur „Shlomo Finkelstein“, also sich selbst.
In einem weiteren Fall soll die Karikatur „durch eine große Hakennase und durch rot leuchtende Augen sowie ein Rattengebiss entstellt und auf einen Rattenkörper montiert“ worden sein. Der YouTuber soll dadurch „zum einen seine eigene, die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend betrachtende Haltung zum Ausdruck zu bringen“. Der satirische Kontext der Darstellungen wird nicht klar.
„Zum anderen zielte er im Hinblick auf die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen darauf ab, sämtliche Youtube-Nutzer, welche sein Video sehen konnte, ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die vorgenannte Bevölkerungsgruppe anzureizen“, heißt es im Urteil.
In einem weiteren Fall soll es zum „Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gekommen sein. In einem Video soll ein Bild von Joseph Goebbels in Uniform eingeblendet worden sein, „auf welcher dieser eine sichtbare Binde mit einem Hakenkreuz trug. Dem Angeschuldigten war hierbei bewusst, dass es sich bei dem Hakenkreuz um ein Symbol der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) handelte“. Allerdings wird Goebbels in diesem Video offenbar nicht positiv dargestellt, der Kontext bleibt unklar.
Das Urteil wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ fällt unter Paragraf 86 Absatz 1, Nummer 1 und 86a Absatz 1, Nummer 1 Strafgesetzbuch, die jeweils eine Geldstrafe bis hin zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe vorsehen. Auch die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ wird laut Paragraf 166 Absatz 1 mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Zudem wurde Aron P. wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 Absatz 1, Nummer 2, der eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, verurteilt. Die Paragrafen 52 und 53 umfassen den Straftatbestand der „Tateinheit“ beziehungsweise „Tatmehrheit“, weswegen alle Vergehen addiert geahndet werden konnten.
Von den strafbaren Verstößen betroffen sind in zeitlicher Reihenfolge diese Videos: „Ein feministischer Werbefilm für mehr Hasskommentare“, „Serdars Sermon zum Referendum in der Türkei“, „Statement zu Merts schwulen Statements“, „Der weißeste Schwarze den ich jemals gesehen habe erklärt uns, warum Schule rassistisch ist“, „Die Exkommunikation Alice Schwarzers“, „Jäger und Sammler laden uns ein und lassen uns abblitzen“, „#SeehoferDidNothingWrong“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“), „ARD vs. Unterwerfung – Islamisierung – Der Faktencheck zum Faktenfinder“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“), „Böhmermanns Twitter Hitlist“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“) und „#SellnerDidNothingWrong“ (erschienen auf „GreenDayBoy2009“).
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Kennt jemand einen Fall, in dem jemand strafrechtlich belangt wurde, weil er eine Bibel verbrannte?
2007 – ARD verbrennt Bibel:
https://www.merkur.de/deutschland/bibel-deutschland-verbrannt-grosse-protest-blieb-zr-911481.html
#FreeShlomo
#FreeShlomo
Eein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
Eigentlich müsste mach darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Würde man z.B. Äußerungen von Böhmermann dem gleichsetzen, dann müsste Böhmermann vermutlich lebenslang hinter Gittern!
Nachdem ich weiß, wurde Aron P. in Abwesenheit verurteilt. Insofern gehe ich davon aus, dass er sich weder selbst rechtliches Gehör verschaffte sich noch von einem Anwalt vertreten ließ. Ich denke, dass er in einer höheren Instanz freigesprochen worden wäre.
Es wird Zeit für eine Strafrechtsreform mit Streichung aller opferfreien Delikte. Wie sich zeigt, sind diese die Krampen, an denen der Totalitarismus einhaken kann.
Ich fasse es nicht, Vergewaltiger kommen auf Bewährung frei und für satirische Videos muss man in Deutschland in den Knast.
Mir scheint, angesichts der Zitate aus dem Urteil, dass der Bursche anwaltlich nicht gut vertreten wurde.
Steinhöfel — übernehmen Sie!