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Brennender Koran und Karikaturen: Für diese zehn Fälle wurde „Vulgäre Analyse“ angeklagt

Vergangene Woche wurde der rechte YouTuber „Die vulgäre Analyse“ alias „Shlomo Finkelstein“ inhaftiert. Apollo News liegen die zehn Vorwürfe gegen den Video-Produzenten vor: die Einblendungen eines Goebbels-Bildes, eines brennenden Korans und einer Karikatur des Gelehrten Samuel Johnson.

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Auszüge aus dem Urteil gegen den YouTuber „Die vulgäre Analyse“ aus dem Jahr 2020.

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Nachdem der rechte YouTuber „Vulgäre Analyse“ alias „Shlomo Finkelstein“ in der vergangenen Woche aus der Öffentlichkeit verschwunden war, rätselten zahlreiche Internetnutzer über den Verbleib des Video-Produzenten. Apollo News berichtete am Montag exklusiv über die kürzlich durchgeführte Inhaftierung von „Shlomo Finkelstein“, bürgerlich Aron P., aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020. Die Strafe wurde zunächst auf Bewährung ausgesetzt, diese Aussetzung dann allerdings wieder widerrufen.

Apollo News liegt jetzt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. Dabei handelt es sich jeweils um unterschiedliche Videos, die entweder auf dem YouTube-Kanal „Die vulgäre Analyse“ oder den Kanälen „DoxxingGegenNazis“ und „GreenDayBoy2009“ im Zeitraum zwischen dem 12. Mai 2017 und dem 29. März 2019 veröffentlicht wurden.

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Laut der Staatsanwaltschaft Köln wurde der Video-Produzent wegen „Volksverhetzung, Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt“. Die Aussetzung zur Bewährung wurde im Februar 2022 widerrufen.

In den meisten der Fälle geht es um die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll sich der YouTuber laut Urteil durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen strafbar gemacht haben.

Ziel dieser Einblendungen sei es gewesen, „die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen“, wurde Aron P. zur Last gelegt.

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Eine Bildschirmaufnahme eines Auszugs aus dem Urteil, hier zum Video „Serdars Sermon zum Referendum in der Türkei“.

Des Weiteren soll sich der Video-Produzent in sechs Fällen der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, indem er eine abstrahierte Karikatur des englischen Schriftstellers und Gelehrten Samuel Johnson einblendete – die im übrigen auch als Wiedererkennungsmerkmal für das Pseudonym „Shlomo Finkelstein“ fungiert.

Das Amtsgericht urteilte, „das Gesicht Samuel Johnsons war hierbei durch eine große Hakennase und durch Fledermauszähne entstellt und auf einen Fledermauskörper montiert. Im Übrigen trug die Karikatur von Samuel Johnson einen Zylinder mit einem Davidstern sowie traditionell jüdische Schläfenlocken, so dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte.“ Diese Karikaturen symbolisieren im Auftritt des Streamers die Figur „Shlomo Finkelstein“, also sich selbst.

In einem weiteren Fall soll die Karikatur „durch eine große Hakennase und durch rot leuchtende Augen sowie ein Rattengebiss entstellt und auf einen Rattenkörper montiert“ worden sein. Der YouTuber soll dadurch „zum einen seine eigene, die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend betrachtende Haltung zum Ausdruck zu bringen“. Der satirische Kontext der Darstellungen wird nicht klar.

Eine Bildschirmaufnahme eines Auszugs aus dem Urteil, hier zum Video „Die Exkommunikation Alice Schwarzers“.

„Zum anderen zielte er im Hinblick auf die in Deutschland lebenden jüdischen Menschen darauf ab, sämtliche Youtube-Nutzer, welche sein Video sehen konnte, ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die vorgenannte Bevölkerungsgruppe anzureizen“, heißt es im Urteil.

In einem weiteren Fall soll es zum „Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gekommen sein. In einem Video soll ein Bild von Joseph Goebbels in Uniform eingeblendet worden sein, „auf welcher dieser eine sichtbare Binde mit einem Hakenkreuz trug. Dem Angeschuldigten war hierbei bewusst, dass es sich bei dem Hakenkreuz um ein Symbol der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) handelte“. Allerdings wird Goebbels in diesem Video offenbar nicht positiv dargestellt, der Kontext bleibt unklar.

Eine Bildschirmaufnahme eines Auszugs aus dem Urteil, hier zum Video „Serdars Sermon zum Referendum in der Türkei“. Die Autentizität konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Das Urteil wegen „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ fällt unter Paragraf 86 Absatz 1, Nummer 1 und 86a Absatz 1, Nummer 1 Strafgesetzbuch, die jeweils eine Geldstrafe bis hin zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe vorsehen. Auch die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ wird laut Paragraf 166 Absatz 1 mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.

Zudem wurde Aron P. wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 Absatz 1, Nummer 2, der eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, verurteilt. Die Paragrafen 52 und 53 umfassen den Straftatbestand der „Tateinheit“ beziehungsweise „Tatmehrheit“, weswegen alle Vergehen addiert geahndet werden konnten.

Von den strafbaren Verstößen betroffen sind in zeitlicher Reihenfolge diese Videos: „Ein feministischer Werbefilm für mehr Hasskommentare“, „Serdars Sermon zum Referendum in der Türkei“, „Statement zu Merts schwulen Statements“, „Der weißeste Schwarze den ich jemals gesehen habe erklärt uns, warum Schule rassistisch ist“, „Die Exkommunikation Alice Schwarzers“, „Jäger und Sammler laden uns ein und lassen uns abblitzen“, „#SeehoferDidNothingWrong“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“), „ARD vs. Unterwerfung – Islamisierung – Der Faktencheck zum Faktenfinder“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“), „Böhmermanns Twitter Hitlist“ (erschienen auf „DoxxingGegenNazis“) und „#SellnerDidNothingWrong“ (erschienen auf „GreenDayBoy2009“).

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87 Kommentare

  • #FreeShlomo

    113
  • Eein dem Philosophen Voltaire zugeschriebener Leitspruch lautet: „Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

    112
  • Eigentlich müsste mach darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Würde man z.B. Äußerungen von Böhmermann dem gleichsetzen, dann müsste Böhmermann vermutlich lebenslang hinter Gittern!
    Nachdem ich weiß, wurde Aron P. in Abwesenheit verurteilt. Insofern gehe ich davon aus, dass er sich weder selbst rechtliches Gehör verschaffte sich noch von einem Anwalt vertreten ließ. Ich denke, dass er in einer höheren Instanz freigesprochen worden wäre.

    106
  • Es wird Zeit für eine Strafrechtsreform mit Streichung aller opferfreien Delikte. Wie sich zeigt, sind diese die Krampen, an denen der Totalitarismus einhaken kann.

    93
  • Ich fasse es nicht, Vergewaltiger kommen auf Bewährung frei und für satirische Videos muss man in Deutschland in den Knast.

    71
  • Mir scheint, angesichts der Zitate aus dem Urteil, dass der Bursche anwaltlich nicht gut vertreten wurde.
    Steinhöfel — übernehmen Sie!

    70
  • Es sagt viel, dass ein so angeblich bekannter „Wortführer“ wegen solchem geschmacklosem Unfug hinter Gitter muss.

    63
  • Klasse recherchiert

    41
  • „Bei diesem Vorfall kamen drei junge Mädchen im Alter von sechs, sieben und neun Jahren ums Leben.“

    Also ehrlich Herr Aston, das ist wirklich nicht mehr schön.
    Das war kein „Vorfall“ wie es ein Unfall ist, bei dem bedauerlicherweise Kinder „ums Leben gekommen sind“. Das war ein heimtückischer, eiskalter Messer-Mord !

    39
  • Eine Information fehlt: Warum wurde die „Aussetzung zur Bewâhrung“ widerrufen?

  • Gruppenvergewaltigung in Hamburg, 10 Angeklagte… ein Freispruch, acht Bewärhungen, ein Urteil mit Konsequenzen (2,5 Jahre Haft für die körperliche und seelische Zerströrung eines Mädchens). Das mal ins Verhältnis gesetzt zu diesem Fall. Man kann nicht offensichtlicher einen Trend erkennen. Die schiere Masse an Beispielen ist allgegenwärtig.

    Satirisches Beispiel: Bömermann vs. Erdogan. Was hat DE nicht alles getan seine Rede- und satirische Freiheit zu schützen. Auch das gilt nur für eine Seite der Medaille.

    #freeshlomo

    Danke für die Infos Apollo. So kann dieses Land aber nicht weiter laufen.

  • Muslime sind in Gefängnissen massiv übervertreten und Muslime haben Shlomo mit glaubhaften Morddrohungen geflutet, so z.B. dass man gerne in den Knast gehen würde dafür, Allahs Willen zu vollstrecken. Ist für seine Sicherheit gesorgt? #FreeShlomo

    p.s.: Darf man auf diese Fakten hinweisen oder ist das schon ein Gesinnungs..- äh Volksverhetzung?

  • „Die Strafe wurde zunächst auf Bewährung ausgesetzt, diese Aussetzung dann allerdings wieder widerrufen.“

    Invasoren können auch 10 oder 50 „Bewährungen“ bekommen und diese werden auch bei Nr. 11 oder 51 nicht „widerrufen“. Echte Kriminelle läßt man gewähren, Meinungstäter werden eingesperrt. Exakt so wie Solschenizyn es einst sagte.

    Politische Justiz bleibt politische Justiz, weil es halt eine Diktatur ist.

  • Ist in diesem Fall die rechtliche Beurteilung nicht viel interessanter?
    Verjährung?
    Verjährung der Bewährung?
    Bewährungsstrafe abgesessen?
    Anhörung?
    Wurde gegen Auflagen verstoßen?
    Im Zweifel für den Angeklagten?
    Wurde ihm etwas neues(!) Vorgeworfen?

    17
  • Oh, haben wir wegen der Richter Knappheit nun „Gast-Richter“ aus Nord-Korea?

  • Wie kann man einen Menschen DAFÜR einsperren??? Ist Deutschland jetzt tatsächlich ein Terrorstaat?
    Ich kann nur jeden einzelnen bitten alles Menschenmögliche (natürlich nur legal und ohne Gewalt) zu tun, dass dieser junge Mann wieder frei kommt!
    Dieser Staat und dessen Justiz verbauen einem jungen, unbescholtenen Menschen ohne Not die Zukunft!
    Ich kann es wirklich nicht fassen…

  • Problematisch ist halt, dass er keine anwaltliche Vertretung hatte. Dennoch müsste das Gericht bei fehlender Stellungnahme Interpretationen zu Gunsten des Angeklagten vornehmen. Das wurde meines Erachtens nicht vollständig getan.

    „Der satirische Kontext der Darstellungen wird nicht klar.“. Also warum interpretieren die dort maximal negativ irgendwas hinein? Kann das vielleicht durch die Kunstfreiheit gedeckt sein?

    „Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“
    Das ist auch so ein Punkt. Das hat er ja nicht getan. Sie schreiben selber, dass es sich um eine Abbildung von dem Nazi „Joseph Goebbels in Uniform“ handelte. Die hatten damals ja diese Armbinden. Auf jeder historischen Abbildung dieser Art ist das Symbol zu sehen. Der Typ ist ja eine historische Figur.

    Es wirkt in Teilen schon arg konstruiert.

  • Im Text findet sich nach einem Zitat der Satz: „Der satirische Kontext der Darstellungen wird nicht klar.“ Ist das die Meinung des Gerichts oder des Verfassers? Im ersten Falle hätte der Konjunktiv I Klarheit verschafft. So, wie es da steht, deutet es auf den zweiten Fall hin, was aber nicht gut zum Artikel paßt. Die Satire ist doch offensichtlich.

  • Über wen sagt das mehr aus? Über unsere Justiz oder über diesen Videoblogger, der sich satirisch als Jude identifizierte? Ein politischer Gefangener ist er.

  • Wie sieht es mit den Titelseiten des Spiegel,des Stern aus.

    Verbreiten die keinen Hass,keine Spaltung,keine Verleudmung?

    Sowas nenne ich Faschismus pur…

  • Meinen guten Geschmack hat der vorgebl. Satiriker nicht getroffen. Seinen Namen hatte ich schon mal gelesen. Aber nie seinen Sermon. Muß schlechter Geschmack, den ich bei ihm verorte, mit Knast bestraft werden? Ist irgendjemand gezwungen seinen Quatsch zu lesen u. zu sehen?

    12
  • Also ich weiß nur das Video von der Buchvorstellung älter ist als 2016 ist. War er da Überhaupt schon 21J ?

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  • Goebbels in Uniform mit Hakenkreuzbinde ? … brauch ich nur den Fernseher einschalten und werde sogar gezwungen dafür zu bezahlen – Stichwort Schutzgelderpressung (friss, zahl oder stirb). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dealt in rauen Mengen mit Verfassungsfeindlichen Symbolen. Kaum ein Tag vergeht, an dem uns keine aufgezwungen werden. Unter dem Tarnmantel historischer Aufklärung und Erinnerungskultur werden neue Nazis angeworben.

  • Ein Bild Goebbels mit Armbinde,
    gut das er kein Bild vom Sportpalast gezeigt hat, auf dem jemand den Arm hebt…
    Wurden eigentlich die untergetauchten RAF Terroristen auch in Abwesenheit verurteilt? Warum nicht?

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