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Nach Gerichts-Niederlage

Böhmermann tritt in Schönbohm-Affäre nach – und sieht sich als Sieger

Das Landgericht München gab Arne Schönbohm gegenüber dem ZDF und Jan Böhmermann in vier von fünf Punkten recht; nur eine Schadensersatzforderung wurde abgelehnt. Trotzdem tritt Böhmermann in den Sozialen Medien nach – er sieht sich als Sieger.

ZDF-Komiker Jan Böhmermann

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Der ZDF-Komiker Jan Böhmermann beziehungsweise sein ZDF-Magazin Royale hat am Donnerstag vor dem Landgericht München I gegen Arne Schönbohm, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, verloren (Apollo News berichtete). Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Sendung ZDF-Magazin Royale Kontakte zu russischen Geheimdiensten unterstellt. Die Verbreitung von insgesamt vier Äußerungen hat das Gericht nun untersagt.

Insgesamt erhielt Schönbohm gegen Böhmermanns Sendung in vier von fünf Punkten Recht; nur Schönbohms Schadensersatzforderungen wurden abgelehnt. Das nutzte Böhmermann, um in den sozialen Medien einen Sieg vor Gericht für sich zu reklamieren. Auf Mastodon schrieb der gebührenfinanzierte Komiker: „Das Landgericht München I hat die Schadensersatzklage von Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm abgewiesen!“ Die anderen vier Klagen ließ Böhmermann derweil unerwähnt.

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Stattdessen feierte er seinen scheinbaren Sieg vor Gericht: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Mehrdeutigkeit, Meinungsfreiheit und Machtkritik bleiben eine juristische Herausforderung. Sehr gut!“ Seinen Post teilte Böhmermann außerdem auf seinem Profil bei Bluesky. Seine Leser ließ er über seine juristische Niederlage in den anderen vier Fällen jedoch im Dunkeln. Faktisch hatten er und das ZDF inhaltlich in allen Punkten verloren.

In einer Pressemitteilung begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass Schönbohms allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Bei mehreren von Böhmermanns Behauptungen über Schönbohm stellte das Gericht eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ fest.

Im Zuge der Berichterstattung des ZDF-Magazin Royale hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Schönbohm von seiner Position als Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik entfernt. Stattdessen wurde er Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

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Böhmermann hat Schönbohms Karriere mit seiner falschen Berichterstattung also deutlich geschadet. Dennoch zeigt der Komiker keinerlei Reue, nicht mal nach einer eindeutigen Niederlage vor Gericht.

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64 Kommentare

  • Er kann diesen Pausenclown ja immer noch privat verklagen, was ihm zu empfehlen ist!

    95
  • Die eigentliche Ungeheuerlichkeit wird dabei mal wieder vergessen: Die Lynchjustiz durch Beweislastumkehr:

    „Das treibt mich schon seit Langem um – die Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren. Das heißt, wenn Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vorliegen, muss der Betroffene beweisen, dass dem nicht so ist, anstatt dass der Staat immer nachweisen muss – das ist sehr kompliziert…“ – Nancy Faeser (SPD) im Bundestag am 16.03.2022

    80
  • Böhmermann hat mit seiner Sendung einen Menschen „öffentlich hingerichtet“.
    Das wurde jetzt auch noch gerichtlich bestätigt. Das ZDF müsste, wenn es denn noch ein wenig Anstand hätte, sofort entlassen. Doch Böhmermann darf weiter mit Rückendeckung seines Senders. auf Kosten des Gebührenzahlers Menschen diskreditieren.
    Der Intendant Himmler müsste deshalb auch gehen. Nichts von dem wird geschehen. Der Fall Schlesinger beim RBB hat gezeigt, wie selbstherrlich die Sender agieren.
    Der ÖRR gehört genau aus diesen Gründen, ersatzlos abgeschafft.

  • Wer hoch fliegt, wird tief fallen..und Janilein ist schon weit über seinen Zenit. Zurücklehnen und den Fall abwarten. Kommt bestimmt bald.

    49
  • Böhmermann ist ein armes Männchen, der wird noch seinen Meister finden!

  • Dieser Wurst wünsche ich ganz viel scharfen Senf

  • Kommentar : ( das Leben ist wie ein Theaterstück . Zuerst spielt man die Hauptrolle , dann eine Nebenrolle , dann soufliert man den anderen und schließlich sieht man , wie der Vorhang fällt . ) Zitat Winston Churchill

  • Das Böhmermännchen ist kein Komiker, sondern ein furchtbarer Hetzer. Er verbreitet Haß und Hetze.

    19
  • „Böhmermann tritt in Schönbohm-Affäre nach – und sieht sich als Sieger“

    Frage: Weswegen nennt selbst APOLLO den ungeheuerlichen Skandal „Schönbohm-Affäre“, so, wie auch die Systemmedien?

    18
  • Das erinnert mich daran, wie es ist, mit einer Taube Schach zu spielen. Sie haut alle Figuren um, scheißt dir aufs Brett und stolziert vor dir rum, wie ein Sieger.

  • Ich sehe in dieser Person einen Stricher, der sich dem Mainstream anbiedert.
    Selbstverständlich ist dies als Satire gemeint.

  • Das kennen wir doch, Räbät hat uns auch hervorragend durch wirtschaftlich unsichere Zeiten gesteuert…

    13
  • Langsam sollte sich das ZDF überlegen, wie lange sie die Eskapaden des JB noch dulden wollen. Das er nun noch derartige Posts absendet könnte einem Richter im Zivilprozess eventuell gar nicht gefallen.

  • dieser kleine rotgrüne Hetzer,der stets unter dem Vorwand der Satire Menschen diffamiert,hat eine eindeutige Klatsche vor Gericht bekommen.
    Dass er nun noch drastisch lügt,zeigt nur deutlich auf,wie charakterlos er ist.
    HIMMLER muss Böhmermann feuern
    Es gibt absolut keine Rechtfertigung mehr dafür..,dass wir Bürger für so einen Hetzer und Lügner auch noch Zwangsgebühren zahlen sollen..

  • Böhmermann und solche Possen sind der Beweis dafür, dass die Öffentlich Schlechtlichen weg müssen!

  • Fake-News-TV mit Hofnarr…

  • Schadenersatzforderungen sind hier für mich ein zentraler Bestandteil zur Anerkennung der Schuld, bzw. zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit.
    Es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der Lügenkampagne und der Vernichtung der Karriere und des Ansehens von Hr. Schönbohm.
    Das Resultat dieses Urteils ist entsprechend: Hr. Böhmermann läßt sich als Sieger feiern.

  • Er ist der Clown Pennywise aus Stephen Kings „ES“. Aber für jeden schlägt die Stunde. Böhmermann wird ganz dick auf die Fresse fallen. Das ist das Tröstliche.

  • Wäre es nach einer Regierungsübernahme der AfD möglich, Böhmermann an die Türkei auszuliefern?
    Böhmermann hatte einst Erdogan als „Eselsf…“ bezeichnet. Eine schwere Beleidigung eines Staatsmannes, für das er in D, bei gleicher Beleidigung nach § 188, Abs. 1 StGB, sofort mit Hausdurchsuchung und Urteil zu rechnen gehabt hätte.
    Aber Pech gehabt. Darauf darf man nicht setzen. Deutsche Staatsbürger dürfen nicht ans Ausland ausgeliefert werden. Schade.

  • Frau Merkel hätte ihn, als diese ehrenlose Gestalt, in ihrer Amtszeit, den türckischen Präsident Erdogan beleidigte, an die Türkei ausliefern sollen.

  • Das übliche Gaslighting der Linken eben, nur leider sehr durchschaubar. Dass ausgerechnet Böhmermann von „Meinungsfreiheit und Machtkritik“ fabuliert, geht in die gleiche Richtung.

  • Hetzer zeigen niemals Reue.

  • Wie begründet das Gericht denn eigentlich das kein Schadensersatz gezahlt werden muss. Es kann ja nicht sein das ein Gericht bescheinigt das jemand einen Dritten schwer geschädigt hat durch Lügen, Halbwahrheiten was auch immer und dann sagt Schadensersatz gibt es nicht, weil das „lustig“ ist.
    Schönbohm muss nun also wegen der Schadensersatzklage erneut vor Gericht ziehen. Auf Grundlage des Urteil des Landgerichtes wird wohl die nächste Instanz hier eine erhebliche Summe Schadensersatz zugestehen.

  • Wan macht man diesen abartigen Nichtskönnern und Dummschwätzern das garaus! Wir müssen auch noch mit unserem Geld diese miesen Gestalten bezahlen!

  • Böhmermann und seine Sendung sind doch „tot“. Schaut doch keiner mehr. Wenn Praktikanten der Main Stream Presse nicht über die Sendung berichten würden, wäre er schon lang vergessen.

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