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„Billigung einer Straftat“ – Strafbefehl über 1.800 Euro für drei Daumen nach oben

Eine Frau kommentierte auf X unter einem Post, in dem über eine 15-Jährige berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger getötet hatte, mit drei Daumen nach oben. Das wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Kassel als Billigung einer Straftat ausgelegt. Sie erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 1.800 Euro.

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Eine Frau aus dem hessischen Lohfelden kommentierte am 26. Oktober auf X unter einem Beitrag auf X mit drei Daumen hoch in Emojiform. Doch dieser Kommentar sollte der 64-Jährigen noch teuer zu stehen kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Kassel eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Billigung einer Straftat.

Die drei Daumen hatte die Frau nämlich unter einen Beitrag gestellt, in dem über eine 15-Jährige aus Schweden berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger, ein Mann mit Migrationshintergrund, erhängte. Der Nachricht fügte der Ursprungsuser an: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die Staatsanwaltschaft legte der 64-Jährigen den Kommentar mit den drei Daumen hoch pauschal als Befürwortung der Tat aus.

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Einige Monate später erhielt die Frau dann einen Strafbefehl, erwirkt durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 140 Strafgesetzbuch. Diesen veröffentlichte sie nun kürzlich in Teilen auf X. Auf Anfrage von Apollo News bestätigte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft angab, wurde der Strafbefehl über 60 Tagessätzen zu je 30 Euro angesetzt – insgesamt sollte die 64-Jährige also 1.800 Euro zahlen.

Im Strafbefehl heißt es unter anderem: „Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin (…) zu, indem Sie dreimal ‚Daumen nach oben‘ klickten. Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist.“ Die Aussage des Ursprungsusers bezüglich der „77 Jungfrauen“ habe die 64-Jährige sich zudem zu eigen gemacht und so versucht, den getöteten Vergewaltiger zu verhöhnen. All das ist freilich eine Interpretation der Staatsanwaltschaft von drei Daumen-Emojis.

Noch kann die Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – deshalb ist er auch noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News mitteilte. Sollte die Frau tatsächlich gegen den Strafbefehl vorgehen, würde es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Der Strafbefehl ist eine weitere Eskalation der Verfolgung von Aussagen im Internet. Immer wieder kommt es zu ähnlichen Fällen – insbesondere wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Bundesweite Bekanntheit erlangte etwa eine Hausdurchsuchung beim Rentner Stefan Niehoff, nachdem dieser ein Meme über Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geteilt hatte, in dem dieser als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

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163 Kommentare

  • Das hat doch nichts mehr mit einer Demokratie zu tun.

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  • Ich bin Mutter von drei Töchtern „im besten Alter“ und kann hier nicht sagen was ich mit dem Peiniger machen würde!

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  • Wie schaut es hiermit aus, ermittelt die Staatsanwalschaft schon gegen Tuuli Reiss

    Mordaufruf gegen „reiche Menschen“ beim Bundesverband Trans – finanziert durch „Demokratie leben!“
    „Der Mord an reichen Menschen [ist] geboten“, schreibt die Referentin beim staatlich geförderten Bundesverband Trans* für Empörung. Der Verband erhielt seit 2020 rund 2,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
    …..Tuuli Reiss, schrieb auf der Plattform Bluesky: „Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist. Sie vorher zu foltern ist m.E. ethisch nicht notwendig, aber vollkommen in Ordnung.“

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  • Das ist schon harte Kost: Eine Frau die am Schicksal einer anderen Frau emotional mitleidet und sich hinreisen lässt, ihren Emotionen freien Lauf zu lassen, wird vom Staat bestraft. Zeige keine Emotionen, sonst kommt die Justiz. Was ist los mit dem Rechtsstaat? Eine Institution schafft sich ab.

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  • Ich würde zustimmen.

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  • Drei Daumen nach oben heißt doch nicht automatisch dass ich die Straftat billige. Ich interpretiere das folgend: Die angezeigte Dame will damit zum Ausdruck bringen dass sie die Reaktion des Opfers verstehen kann. Es zu verstehen bedeutet noch lange nicht dass ich es billige.

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  • Irgendwann werden wir aus diesem Albtraum erwachen.

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  • Nun, dann würde ich vorschlagen, als allererstes die Immunität von Heidi Reichinnek aufzuheben. Auch der Bundestag kann ja schließlich kein rechtsfreier Raum sein.

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  • Es sind also weder Witze über Studenten vom Känguruhland noch Witze über Jungfrauen erlaubt.

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  • Rechtsanwalt Dr. Google schreibt dazu folgendes:
    „Die Strafbarkeit tritt nur ein, wenn das Billigen oder Belohnen geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies bedeutet, dass die Handlung eine gewisse Intensität erreichen muss, um die öffentliche Sicherheit oder das Gefühl der Rechtssicherheit in der Bevölkerung zu beeinträchtigen.“

    Nun frage ich mich, ob das Posten von 3 „Daumen hoch“ unter einem X-Beitrag diese Kriterien bereits erfüllt.

    Ich nehme an, dieser Paragraf wurde eher dafür geschaffen, wenn sich zB jemand mit Lautsprecher auf eine Kundgebungsbühne stellt und vor einem menschengefüllten Platz eine Straftat lobt, also eine große öffentliche Resonanz darauf gegeben und mit Nachahmungstätern zu rechnen ist.

    Das war vermutlich nicht die Absicht der Nutzerin, als sie ihre Daumenhoch setzte.
    Jedenfalls wäre das vor Gericht noch zu klären.

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  • Das Urteil ist formell rechtskräftig. Materiell rechtskräftig wird es, wenn bis Fristablauf kein Weiterzug an die höhere Instanz erfolgt.

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  • Ich frag mich da, wie kommt die Justiz an Name und Anschrift der 👍-Kommentierer? Wenn man mit Klarnamen und Foto im Netz unterwegs ist: Leichtsinn.
    Die IP-Adressen werden doch nicht so einfach rausgerückt, vor allem wenn der Provider nicht in D ist.
    Mal sehen, wann es bei mir um 6 Uhr klopft. 😱 Klingel ist bei mir ausgeschaltet.

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  • Na, wer glaubt noch an Meinungsfreiheit und Rechtsstaat????????

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  • Seit Lemmy Kilmister im Paradies ist gibts dort doch gar keine Jungfrauen mehr.

  • Ich behaupte, meine Meerschweinchen sind über die Tastatur gelaufen.
    Soll mal einer das Gegenteil beweisen.

  • Für so eine kleinigkeit ein Strafbefehl? Man will es nicht glauben.

  • Heute ist die Zensur-KI mir nicht wohlgesonnen. 🙁

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  • Man weiß nicht, wer hier alles mitliest und die Daumen-hoch Bewertungen auswertet.

  • „All das ist freilich eine Interpretation der Staatsanwaltschaft von drei Daumen-Emojis.“

    Wie lassen sich solche, in meinen Augen, völlig unvorhersehbare, Interpretationen denn von einem Nicht-Juristen im Vorfeld vermeiden? Zumal ja auch sehr erfolgreiche Juristen oftmals bass erstaunt sind ob so mancher „Interpretation“.

    Ich persönlich kann da nur noch draus schlussfolgern, dass eine öffentliche Meinungsäußerung offenbar nur noch Volljuristen vorbehalten ist und Leuten, die sich problemlos einen Strafrechtsanwalt für ein fünfstelliges Honorar mal eben so leisten können.

    Über mehrere Jahrzehnte meines Lebens in der BRD war das so nicht.

  • Der Strafbefehl gehört postwendend zurückgesandt mit dem Vermerk: „Keine vernünftige Schriftform – daher Annahme verweigert!“

  • Ich verstehe ja, daß bei einer politisierten Strafverfolgung und Justiz die Qualifikation leidet weil sich das Leute mit besseren Perspektiven nicht antun mögen. Ich habe aber schon oft einem guten Bericht über ein schreckliches Ereignis einen Daumen hoch gegeben. Kein vernünftiger Mensch kam dabei auf die Idee, daß dies dem Ereignis gegolten haben könnte.

  • Wer sagt, dass sie die 3 Daumen selbst erzeugt hat? Vieleicht ist ihre katze auf das Display gekommen?

  • Das ist wirklich einfach nur noch beängstigend. Wegen eines Emojis!!!! Das muss man sich mal reinziehen! 😳

  • Hm? Es handelt sich dabei ja um eine Straftat, die in Schweden begangen wurde. Ich frage mich, inwieweit das deutsche Rechtswesen dafür zuständig ist, wenn in anderen Ländern Gesetze gebrochen werden (und man das gut oder schlecht findet). Hat Schweden die deutsche Staatsanwaltschaft hier um Mithilfe gebeten? Vermutlich nicht.
    Es gibt doch sicher auch Länder, in denen das Bikini-Tragen am Strand verboten ist. Wenn ich nun also einem Foto von einer Frau im Bikini am Strand 3 Daumen nach oben gebe, billige ich dann ebenfalls eine Straftat? Oder nur dann, wenn ich weiß, daß diese Frau im Bikini sich in einem Land befindet, wo das verboten ist?
    Wenn deutsche Bundestagsabgeordnete nach Ungarn fahren, um an einer verbotenen Pride-Parade teilzunehmen und damit offen zum Boykott dieses Verbots aufrufen, ist das dann ebenfalls eine Billigung von Straftaten?
    Kassel, übernehmen Sie.

  • Ich wiederhole: niemand klagt, niemand geht auf die Straße. Alles super bei uns 👍👍👍

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