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„Billigung einer Straftat“ – Strafbefehl über 1.800 Euro für drei Daumen nach oben

Eine Frau kommentierte auf X unter einem Post, in dem über eine 15-Jährige berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger getötet hatte, mit drei Daumen nach oben. Das wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Kassel als Billigung einer Straftat ausgelegt. Sie erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 1.800 Euro.

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Eine Frau aus dem hessischen Lohfelden kommentierte am 26. Oktober auf X unter einem Beitrag auf X mit drei Daumen hoch in Emojiform. Doch dieser Kommentar sollte der 64-Jährigen noch teuer zu stehen kommen. Denn die Staatsanwaltschaft Kassel eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Billigung einer Straftat.

Die drei Daumen hatte die Frau nämlich unter einen Beitrag gestellt, in dem über eine 15-Jährige aus Schweden berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger, ein Mann mit Migrationshintergrund, erhängte. Der Nachricht fügte der Ursprungsuser an: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die Staatsanwaltschaft legte der 64-Jährigen den Kommentar mit den drei Daumen hoch pauschal als Befürwortung der Tat aus.

Einige Monate später erhielt die Frau dann einen Strafbefehl, erwirkt durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 140 Strafgesetzbuch. Diesen veröffentlichte sie nun kürzlich in Teilen auf X. Auf Anfrage von Apollo News bestätigte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft angab, wurde der Strafbefehl über 60 Tagessätzen zu je 30 Euro angesetzt – insgesamt sollte die 64-Jährige also 1.800 Euro zahlen.

Im Strafbefehl heißt es unter anderem: „Diesem Beitrag stimmten Sie als Userin (…) zu, indem Sie dreimal ‚Daumen nach oben‘ klickten. Ihnen war klar, dass Sie auf diese Weise eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigten, wobei Sie besonders erfreute, dass diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist.“ Die Aussage des Ursprungsusers bezüglich der „77 Jungfrauen“ habe die 64-Jährige sich zudem zu eigen gemacht und so versucht, den getöteten Vergewaltiger zu verhöhnen. All das ist freilich eine Interpretation der Staatsanwaltschaft von drei Daumen-Emojis.

Noch kann die Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – deshalb ist er auch noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News mitteilte. Sollte die Frau tatsächlich gegen den Strafbefehl vorgehen, würde es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.

Der Strafbefehl ist eine weitere Eskalation der Verfolgung von Aussagen im Internet. Immer wieder kommt es zu ähnlichen Fällen – insbesondere wegen Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Bundesweite Bekanntheit erlangte etwa eine Hausdurchsuchung beim Rentner Stefan Niehoff, nachdem dieser ein Meme über Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geteilt hatte, in dem dieser als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.

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224 Kommentare

  • Das hat doch nichts mehr mit einer Demokratie zu tun.

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    • Mindestens 5 Wähler aus dem nahen Umfeld solcher Betroffener verliert das System an die einzige Opposition, die AfD.
      Ergo, für 20 Mio. neue AfD-Wähler braucht es nur 4 Millionen von statlicher Willkür und Hausdurchsuchungen persönlich Betroffener.
      Bitte zügig so weitermachen, der Weg stimmt.

    • JEDE Legislatur der letzten Regierungen wurden, gem. offizieller Definition,
      https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324111/straftat/

      von unseren „Staatsdienern“ würdigungsvolle „Taten“ vollzogen.

      Dank „Selbstschutz“, den man sich SELBST im GG reingeschrieben hat (Art46GG), kamen wie viele gesetzeskonformen Urteile noch einmal???

      Es wird ZEIT für ein BÜRGERGESETZ, von Bürgern selbst verfasst, welches Bürger vor Strafverfolgung schützt, so wie es die Politiker auch haben, denn diese werden NIE den Art46GG aufheben und auch NIE Politikerhaftung per Gesetz beschließen.

    • Schon lange nicht mehr.

      Es kommt nur noch darauf an, WER sich über die Tötung eines Menschen freut:

      „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ – Angela Merkel (CDU) am 30.07.2013

    • Ich finde es stark befremdlich, wenn erwachsene Menschen erst in sehr hohem Alter zu der sensationellen Erkenntnis gelangen, dass die Demokratie nur eine Illusion sei. Aber noch befremdlicher ist es für mich, wenn sie sich dadurch irgendwie unfair behandelt fühlen und dann diese „Demokratie“ einfordern. Bei wem denn? Bei der Regierung? Bei den Menschen? Wie naiv! Oder wohl eher ironisch: Denn wie nennt man Schafe, die keine Schafe sein wollen, aber auch keine Wölfe sein können? Also doch vielmehr tragisch!

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      • Grundsätzlich bin ich bei ihnen. Demokratie ist eine Illusion, wird nur immer vor’s Loch geschoben U f alles mögliche genutzt. Und klar, 80% sind brave Mitläufer (Schafe?), kritisieren, meckern, wären gern Wolf, haben aber nicht den Mut U den Schneid, da läuft es sich in der brav Steuern zahlenden Masse angenehmer.
        Wir sind im Vertrieb, da sehe ich schnell wer ist Wolf u wer möchte gern….

        5
      • Sie kennen sich ja scheinbar gut aus. Wie viel würde es mich kosten, wenn ich die Ermordung von Jesse James beklatschte? Einem Mörder, Dieb und Vergewaltiger?
        Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort im Voraus

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      • Demokratie bedingt Meinungsfreiheit. Daher hier die Frage nach Demokratie. In unserem Lande ist dieses Verständnis auf unterer Ebene der Legislative nicht mehr vorhanden. Deswegen ist es mühsam für die Betroffenen sich immer durchzuklingen um in höheren Instanzen Recht zu bekommen.
        Tief genug, haben sie es verstanden?

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        • Danke für diese immens wichtige Erklärung. Ja, ich musste zwar etwas grübeln, aber ich habe es verstanden. Vielen Dank!

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        • Idfis, wen meinst du?

          0
      • Atlas, mach was nützliches…verzieh dich. Danke.

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        • Damit Sie in Ihrer Blase ungestört bleiben? Nein.
          Geht man so mit Andersdenkenden um? Nein.
          Ihr seid vom Prinzip her keinen Deut besser als das, was ihr den ganzen Tag verachtet. Das zeige ich euch auf und es macht euch wahnsinnig.
          Aber keine Angst, ich lasse euch schon wieder in Ruhe. Musste nur kurz etwas Zeit überbrücken.

          -28
      • Hochmut kommt vor dem ………

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      • Atlas, du bist verlorene Lebenszeit. Schleich di.

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        • Diese Zeitverschwendung haben Sie sich selbst zuzuschreiben. Sie hätten Ihre Zeit wesentlich sinnvoller investieren können als auf Apollo zu lesen und zu schreiben. Niemand hat Sie gezwungen hier zu kommentieren. Aber ich kenne dieses Gefühl, unbedingt auf etwas reagieren zu müssen. Konnte heute (nach langer Zeit) auch nicht widerstehen und bereue es schon wieder. Daran muss ich arbeiten. Es war wohl die naive Vorstellung hier vielleicht doch nochmal eine schöne und interessante Debatte zu erleben. Früher war es hier noch schöner und man konnte diskutieren. Und heute werde ich von selbsternannten Trolljägern verjagt, obwohl sich meine Meinung nicht signifikant geändert hat. Wie peinlich! Apollo kommt immer mehr beim kleinen Menschen an. Merkt man daran, dass das Niveau bodenlos geworden ist. Alles hat seine Vor- und Nachteile!

          -13
      • Gehts auch ohne Beleidigungen Atlas?

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        • Ihre persönliche Meinung bezüglich meiner Person habe ich zur Kenntnis genommen.
          Wirklich schade, dass wir keine interessante Diskussion über Demokratie oder Nietzsches Philosophie (Schafe und Wölfe) führen konnten.
          Dem sind Sie wohl nicht gewachsen. Aber ich wünsche Ihnen trotzdem noch viel Erfolg und einen schönen Abend.

          -24
        • Atlas, ich werde deutlich, du widerst an.
          Ende der Story.

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        • Was genau merke ich nicht mehr?
          Bitte inhaltlich bleiben.
          Dieser persönliche Kindergarten langweilt mich. Tiefe Debatten interessieren mich mehr.

          -27
        • Überheblich auch noch Herr Atlas? Du merkst nichts mehr.

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        • Sie meinen: Sie mögen mich nicht, weil ich Ihnen auf allen Ebenen überlegen bin und deshalb schließen Sie von sich auf den Rest und denken, ich würde im Allgemeinen negativ auffallen?
          Kein Problem. Ich gebe nicht so viel Wert auf anonyme Meinungen im Internet.

          -31
        • Du fällst extrem negativ auf Atlas. Die Taz wäre was für dich.

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        • Ich kann hier auf den ersten Blick keine Beleidigung erkennen. Und was Sie und andere Leser als Beleidigung empfinden, interessiert mich herzlich wenig. Reicht Ihnen diese Antwort? Sind Sie überhaupt in der Lage, diese Antwort zu verstehen?

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    • Das würde die Staatsanwaltschaft auch nicht behaupten. Demokratie ist praktisch ohnehin nur ein Kampfbegriff der herrschenden Klasse. Sie, die StA wird den Rechtsstaat anführen. Es könnte allerdings bei dem Sachverhalt vor Gericht kippen.

  • Wie schaut es hiermit aus, ermittelt die Staatsanwalschaft schon gegen Tuuli Reiss

    Mordaufruf gegen „reiche Menschen“ beim Bundesverband Trans – finanziert durch „Demokratie leben!“
    „Der Mord an reichen Menschen [ist] geboten“, schreibt die Referentin beim staatlich geförderten Bundesverband Trans* für Empörung. Der Verband erhielt seit 2020 rund 2,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
    …..Tuuli Reiss, schrieb auf der Plattform Bluesky: „Ja, meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist. Sie vorher zu foltern ist m.E. ethisch nicht notwendig, aber vollkommen in Ordnung.“

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    • Einige sind eben gleicher als die andern.

    • Ich habe das gestern auch gelesen, was dieser Mensch da von sich gegeben hat. Und habe das auch postwendend an die Staatsanwalt München geschickt, mit der Aufforderung, dass sich dessen annehmen. Habe auch die Bitte um Eingangsbetätigung geäußert. Bin gespannt, ob da was passiert.
      Wenn nicht, werde ich eine Beschwerde an das Justizministerium schreiben.

    • Vielleicht traut sich auch keiner anzeige zu erstatten….

    • 👍👍👍Hoffentlich kommt jetzt nicht der Staatsanwalt.

    • Genau an solchen Beispielen sieht man, wohin unsere Rechtsprechung gedriftet ist

      • Wo kein Kläger, da kein Richter!

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  • Ich bin Mutter von drei Töchtern „im besten Alter“ und kann hier nicht sagen was ich mit dem Peiniger machen würde!

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    • Mit dem Liken oder Kommentieren andere in der Gruppe informiert, die dann vielleicht diesen Artikel lesen. Die 3 Daumen bedeuten nicht zwangläufig, dass man das Handeln des Opfers für richtig hält.

    • Wenn ein solcher Typ meinen Enkeltöchter etwas antut, bin ich für Selbstjustiz, der Staat schützt uns nicht mehr, also tun wir es jetzt. Diese Kuscheljustiz bei Migranten ist ein Schlag ins Gesicht des deutschen Volkes, die durch ihre extrem hohe Steuerlast diese Menschen durchfüttern müssen.

    • Ich würde Sie nicht davon abhalten.

    • Sagen Sie es! Die Staatsanwaltschaft freut sich drauf… anscheinend sind die extrem unterbeschäftigt.

      • DAS kommt nicht durch!

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    • Man zeige mir eine Mutter, welche bei dem Thema ruhig und in der verlangten Sachlichkeit bleibt. Außer einige eiskalte Frauen, dürfte keine Mutter bei dem Thema emotional ruhig bleiben. Die Wut über solche Taten, lässt uns entsprechend reagieren und das hat das Gericht in keiner Weise berücksichtigt. Normalerweise gehört so etwas als Bagatelldelikt abgewiesen.
      Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft Kassel das Thema selbst angezeigt hat. Vermutlich ist das wieder das Ergebnis einer Anzeige eines staatlich geförderten Vereins.

    • Ich hätte ihm die gogolinos mitsamt Anhängsel entfernt, aber nicht chirurgisch.

    • Ich auch! Die Justiz ist offensichtlich nicht in der Lage und will anscheinend auch gar nicht!

  • Das ist schon harte Kost: Eine Frau die am Schicksal einer anderen Frau emotional mitleidet und sich hinreisen lässt, ihren Emotionen freien Lauf zu lassen, wird vom Staat bestraft. Zeige keine Emotionen, sonst kommt die Justiz. Was ist los mit dem Rechtsstaat? Eine Institution schafft sich ab.

    347
    • Eine Institution ist von links unterwandert. So war es geplant.

      • Eine ?

        2
    • Früher wurde die DDR als „Unrechtsstaat“ beschimpft, seit Jahren ist es die BRD!

    • Deshalb gibt’s also Hormonblocker. 🤔

    • Welchen „Rechtstaat“ meinen Sie?

  • Drei Daumen nach oben heißt doch nicht automatisch dass ich die Straftat billige. Ich interpretiere das folgend: Die angezeigte Dame will damit zum Ausdruck bringen dass sie die Reaktion des Opfers verstehen kann. Es zu verstehen bedeutet noch lange nicht dass ich es billige.

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    • Ich kann auch 3 Daumen dafür geben, dass ich überhaupt informiert wurde, denn in den Nachrichten im Fernsehen und Radio bekommen wird noch nicht einmal 1% der Straftaten mit.

    • Völlig richtig Herr Thalmann. Das ist überhaupt ein großes Problem bei der „neuen“ Justiz. Viele angeblich strafbare Posts können auch als Satire o.ä. verstanden werden, sind ambivalent. Entgegen dem Zweifelsgrundsatz werden sie unisono gegen den Bürger gewendet. Das auch noch mit z.T. hanebüchenen Begründungen, z.B. es sei nicht zu erkennen gewesen. Darauf kommt es gar nicht an! Schon der subjektive Tatbestand (Vorsatz) entfällt, wenn der Poster sich seines humoristischen Anspruchs sicher war. Leider „vergessen“ viele der Staatsanwälte und Richter die Grundlagen aus den ersten Semestern. Es ist grausig!

      • Sehr zutreffend Herr Keyser!
        Zudem fehlt hier bei einer Straftat in Schweden (!) jeder sachliche Bezug zur BRD!
        Die sog. „Staatsanwaltschaft“ in Kassel kann zwar unsinnige Ermittlungsverfahren wegen was auch immer eröffnen, genau so wie jedermann unsinnige Anzeigen erstatten kann, jedoch kann ich keine greifende Rechtsgrundlage für eine Straftat in der BRD erkennen.
        Erkennbar ist nur die sog. Staatsanwaltschaft unzureichend ausgebildet. Rechts-Grundlagen werden wohl in keinem Semester mehr bearbeitet und Kommentare waren und sind in den Gerichten Mangelware.
        MfG – juergen_k_krebs@web.de

        2
    • Herr Thalmann – SIE! Aber keine Justiz, die links tickt. Das sehen Sie doch.

    • Guter Punkt.

  • Ich würde zustimmen.

    110
    • klar würdest du. gratismut geht immer.

      immer schön aus der sicheren deckung ermutigen.

    • Nein, jeder muss sich wehren und das Ganze öffentlich machen. Nur so werden wir es ändern können!

  • Irgendwann werden wir aus diesem Albtraum erwachen.

    101
    • Ja, im Jenseits

    • Ein Bürger, der sich bildet und auch auf seine Bildung achtet, weiß, dass das Billigen einer Straftat selbst eine Straftat ist.

      Dieses Gesetz des STGB ist schon sehr alt.

      Wenn man hingegen nur auf X, TikTok, Facebook etc. rumdaddelt, weiß man so etwas nicht.
      Kein Mitleid.

      Immer, wenn ein Polizist ermordet wurde, gibt es Leute, die meinen, dass dies eine gute Tat gewesen sei.

      Auch das ist das Billigen einer Straftat und die Staatsanwaltschaft schlägt dann erbarmungslos zu.

      Auch hier: Kein Mitleid. Immer feste druff.

    • Glaube ich nicht! Wenn ich nur sehe wie ein Autofahren eine „Demonstrant“ von der Straße zerrt und DIE POLIZEI IHN ANGREIFT UND DER SICH WIEDER AUF DIE STRAßE SETZT UNTER POLIZEISCHUTZ!!!!

    • Ihr Wort in Gottes Ohr!
      Wenn dann sich die Leute mal schütteln und verständnislos auf das Vergangene zurückschauen, wetten — dann will es wieder keiner gewesen sein und keiner hat von was gewusst.

  • Nun, dann würde ich vorschlagen, als allererstes die Immunität von Heidi Reichinnek aufzuheben. Auch der Bundestag kann ja schließlich kein rechtsfreier Raum sein.

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    • Der Bundestag ist aber ein weitgehend rechtsfreier Raum, weil Abgeordnete Immunität genießen. Nur irgendwann ist halt die Immunität am Ende, und dann geht es rund.

    • Die verkündet dauernd, die Linke wolle den Kapitalismus abschaffen. Scheint aber niemand zu interessieren.

  • Es sind also weder Witze über Studenten vom Känguruhland noch Witze über Jungfrauen erlaubt.

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    • Habe gehört, in Hamburg wollten die Jungfrauen letztes Wochenende demonstrieren, ist dann aber ausgefallen. Die eine war krank und die andere wollte nicht alleine los 😉

      • Das ist doch ein uralter Witz von Otto!?
        Den hat doch – wenn mich nicht irre – sogar Fips Asmussen bei ihm geklaut…

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  • Die Emojis müssen nicht der Selbstjustiz gegolten haben, sondern könnten ebenso gut auch dem Artikel gelten. Dieser war es äußerst wert, zu erscheinen. BVerfG, 05.06.1973 – 1 BvR 536/72 (NJW 1973, 747), Ls. 3: „Für die aktuelle Berichterstattung über schwere Straftaten verdient das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im allgemeinen den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz des Straftäters. …“ – Dafür und auch für den Apollo-Artikel also auch Daumen hoch von mir.

  • 👍👍👍

  • Rechtsanwalt Dr. Google schreibt dazu folgendes:
    „Die Strafbarkeit tritt nur ein, wenn das Billigen oder Belohnen geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies bedeutet, dass die Handlung eine gewisse Intensität erreichen muss, um die öffentliche Sicherheit oder das Gefühl der Rechtssicherheit in der Bevölkerung zu beeinträchtigen.“

    Nun frage ich mich, ob das Posten von 3 „Daumen hoch“ unter einem X-Beitrag diese Kriterien bereits erfüllt.

    Ich nehme an, dieser Paragraf wurde eher dafür geschaffen, wenn sich zB jemand mit Lautsprecher auf eine Kundgebungsbühne stellt und vor einem menschengefüllten Platz eine Straftat lobt, also eine große öffentliche Resonanz darauf gegeben und mit Nachahmungstätern zu rechnen ist.

    Das war vermutlich nicht die Absicht der Nutzerin, als sie ihre Daumenhoch setzte.
    Jedenfalls wäre das vor Gericht noch zu klären.

    • … es geht schon längst nicht mehr um „das Recht“ oder darum, ob objektive oder subjektive Tatbestände erfüllt sind … es geht um Einschüchterung … hier sind Handlanger am Werk … und es werden passende Gesetze geschaffen oder vorhandene nachgeschärft … Linke fordern ungestraft eine Revolution und die „Erschießung unverantwortlich Reicher“ und Realisten und Patrioten finden sich für Kritik flugs im Knast wieder;

    • Leider drehen sich die Gerichte und Staatsanwälte zumeist alles so hin, dass es passt. Und wenn man andere Urteile erwähnt, die „in dubio pro reo“ ausgingen, wird man arrogant darauf hingewiesen, dass jeder Fall anders sei und nicht vergleichbar. Leider ist gerade bei Amtsgerichten die Denkfähigkeit der „Richtenden“ eher eingeschränkt. Oder einfacher ausgedrückt, je niedriger die Instanz, desto niedriger der Verstand.

  • Das Urteil ist formell rechtskräftig. Materiell rechtskräftig wird es, wenn bis Fristablauf kein Weiterzug an die höhere Instanz erfolgt.

    -23
    • „Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft angab, wurde der Strafbefehl über 60 Tagessätzen zu je 30 Euro angesetzt – insgesamt sollte die 64-Jährige also 1.800 Euro zahlen.“

      Hier gibt es noch kein Urtei, die sog. Staatsanwaltschaft „zockt“ erst mal.
      Aber gut, in der BRD findet sich für jeden Schwachsinn, auch wenn es klare Normen und Kommentare gibt, ein sog. Richter.

      MfG – juergen_k_krebs@web.de

  • Für so eine kleinigkeit ein Strafbefehl? Man will es nicht glauben.

    • Umd unsere Justitz ist permanente überfordert.

    • Seltsam, dass unsere Justiz für sowas Zeit hat, während Vergewaltiger oder Drogendealer auf freien Fuß kommen, weil Fristen verstreichen….

  • Seit Lemmy Kilmister im Paradies ist gibts dort doch gar keine Jungfrauen mehr.

    • Hab über mein Kopfkino selten so lachen müssen…..

  • Ich frag mich da, wie kommt die Justiz an Name und Anschrift der 👍-Kommentierer? Wenn man mit Klarnamen und Foto im Netz unterwegs ist: Leichtsinn.
    Die IP-Adressen werden doch nicht so einfach rausgerückt, vor allem wenn der Provider nicht in D ist.
    Mal sehen, wann es bei mir um 6 Uhr klopft. 😱 Klingel ist bei mir ausgeschaltet.

    • Mist, ich habe keinen Bademantel und schlafe nackt.

    • als ob AN und Co, wenn es hart auf hart kommt, deine daten nicht rausrücken würden.tzzz deine ganze historie hier sogar, verlass dich drauf.
      und wer glaubt er wäre mit vpn oder tor sicher unterwegs und hätte dadurch sonderrechte, der wird irgendwann auch auf die nase fallen.
      offensichtlich wissen nicht viele menschen, wie internet funktioniert.

      noch lustiger sind X und alle anderen plattformen, wo registrierung erforderlich ist.

      • AN kennt zwar meine mail-Adresse. Aber die IP rauszurücken, wird evtl. am strengen deutschen Datenschutz scheitern. Die Amis sind da nicht so zimperlich.

        1
        • Der strenge deutsche Datenschutz gillt nur auf „unserer Seite“ und wurde von den gleichen „Persönlichkeiten“ durchlöchert, die „uns“ eine Plandemie verordnet haben!

          MfG – juergen_k_krebs@web.de

          3
    • dann brechen sie die Tür auf, also bei einem Schwerverbrechen wie diesem.

  • Ich behaupte, meine Meerschweinchen sind über die Tastatur gelaufen.
    Soll mal einer das Gegenteil beweisen.

  • „All das ist freilich eine Interpretation der Staatsanwaltschaft von drei Daumen-Emojis.“

    Wie lassen sich solche, in meinen Augen, völlig unvorhersehbare, Interpretationen denn von einem Nicht-Juristen im Vorfeld vermeiden? Zumal ja auch sehr erfolgreiche Juristen oftmals bass erstaunt sind ob so mancher „Interpretation“.

    Ich persönlich kann da nur noch draus schlussfolgern, dass eine öffentliche Meinungsäußerung offenbar nur noch Volljuristen vorbehalten ist und Leuten, die sich problemlos einen Strafrechtsanwalt für ein fünfstelliges Honorar mal eben so leisten können.

    Über mehrere Jahrzehnte meines Lebens in der BRD war das so nicht.

    • Genau diese „unvorhergesehenen Interpretationen“ sind ja des Pudels Kern: Das Charakteristikum einer Tyrannei sind IMMER Gummi-Paragraphen und Willkür-Justiz – der Bürger soll nie wissen, woran er genau ist. Den „schrecklichen Juristen“ und ihren Launen ausgesetzt zu sein schüchtert die Bürger schließlich wesentlich mehr ein als restriktive, aber klare und allgemeingültige Regeln… Das Ganze hat also System.

  • Man weiß nicht, wer hier alles mitliest und die Daumen-hoch Bewertungen auswertet.

    • Wer wann wo drückt und was schreibt, wird automatisch an die Stasi weitergeleitet.

      MfG – juergen_k_krebs@web.de

  • Hm? Es handelt sich dabei ja um eine Straftat, die in Schweden begangen wurde. Ich frage mich, inwieweit das deutsche Rechtswesen dafür zuständig ist, wenn in anderen Ländern Gesetze gebrochen werden (und man das gut oder schlecht findet). Hat Schweden die deutsche Staatsanwaltschaft hier um Mithilfe gebeten? Vermutlich nicht.
    Es gibt doch sicher auch Länder, in denen das Bikini-Tragen am Strand verboten ist. Wenn ich nun also einem Foto von einer Frau im Bikini am Strand 3 Daumen nach oben gebe, billige ich dann ebenfalls eine Straftat? Oder nur dann, wenn ich weiß, daß diese Frau im Bikini sich in einem Land befindet, wo das verboten ist?
    Wenn deutsche Bundestagsabgeordnete nach Ungarn fahren, um an einer verbotenen Pride-Parade teilzunehmen und damit offen zum Boykott dieses Verbots aufrufen, ist das dann ebenfalls eine Billigung von Straftaten?
    Kassel, übernehmen Sie.

  • Heute ist die Zensur-KI mir nicht wohlgesonnen. 🙁

    • Den Scheixx kannst hier langsam vergessen.

  • Der Strafbefehl gehört postwendend zurückgesandt mit dem Vermerk: „Keine vernünftige Schriftform – daher Annahme verweigert!“

  • Das ist wirklich einfach nur noch beängstigend. Wegen eines Emojis!!!! Das muss man sich mal reinziehen! 😳

  • Ich verstehe ja, daß bei einer politisierten Strafverfolgung und Justiz die Qualifikation leidet weil sich das Leute mit besseren Perspektiven nicht antun mögen. Ich habe aber schon oft einem guten Bericht über ein schreckliches Ereignis einen Daumen hoch gegeben. Kein vernünftiger Mensch kam dabei auf die Idee, daß dies dem Ereignis gegolten haben könnte.

  • Na, wer glaubt noch an Meinungsfreiheit und Rechtsstaat????????

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    • Glauben tut man in der Kirche. Und noch nie konnte mir einer beweisen, dass dieses oder jenes existiert. Ausser in den Köpfen.

    • So ca 80 % der waehler, so in etwa 50 % der Bevoelkerung….

      • eher ca. 80 % der Wähler, und ca. 90 % der Wahlberechtigten!

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    • Die LINKEN und Merz.

      • Wenn sie von Linken allgemein Schreiben brauchen Sie Merz nicht mehr separiert aufzuführen. Der ist da ideologisch längst inkludiert 😉

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        • absorbiert…

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    • Ich weiß, es ist ausgelutscht, aber im besten DE das es je gab kann selbstverständlich jeder seine Meinung sagen! Er sollte allerdings sein eigen nennen: 1. Morgenmantel 2. gefülltes Bankkonto 3. starke Nerven, insb. nicht dazu neigen, Übergriffigkeiten von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und nicht zuletzt der „guten“ Presse (Medien) persönlich zu nehmen…

      • Und ein Zweithandy bei den Eltern im Altersheim…

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