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Quotenregelung

Berlins Behörden sollen den Anteil von Migranten-Mitarbeitern fast verdoppeln

Fast 40 Prozent der Berliner haben einen Migrationshintergrund: Weil in den Berliner Behörden aber weniger von ihnen arbeiten, sollen nun Bewerber ohne deutschen Pass eingestellt werden. Das Ziel? Eine Verdoppelung des Anteils von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

Von

Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD), Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) und Bürgermeister Kai Wegner (CDU)

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Die Berliner Verwaltung soll die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Aktuell haben dort 21,7 Prozent der Beamten einen Migrationshintergrund. Allerdings besitzen 39,4 Prozent der Berliner nicht-deutsche Wurzeln. Das hat eine Umfrage unter den Berliner Verwaltungsbeschäftigten ergeben. Zu wenig Vielfalt – meint der schwarz-rote Senat. Er will Migranten in Behörden per Gesetz stärker bevorzugen.

Die Zahlen gehen aus einer internen Befragung der Mitarbeiter aus dem Frühjahr 2024 hervor. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch vorgestellt. Lediglich 31.536 von 143.000 Mitarbeitern hat an der Befragung teilgenommen. Befragt wurden Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen, Gerichte und weitere Ämter und Behörden.

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Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sieht aufgrund des Migrantenanteils Handlungsbedarf: „Wir müssen den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung fast verdoppeln.“ Das 2021 von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Partizipationsgesetz schreibt vor, dass die Verwaltung die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbildet.

Unterstützung erhält sie von Personal-Staatssekretär Wolfgang Schyrocki (CDU), der angesichts des bevorstehenden Renteneintritts von 40.000 Mitarbeitern bis 2030 „neue Zielgruppen erschließen“ will. Der Senat plant, Einstellungsbarrieren abzubauen. Künftig sollen auch Bewerber ohne deutschen Pass eine Beamtenausbildung beginnen können, sofern sie eine EU-Bürgerschaft beantragt haben.

Die Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial: „Die Bestenauslese bei Einstellungen wird grundsätzlich nicht ausgehebelt.“ Allerdings sollen bei gleicher Qualifikation Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt werden, wenn sie in der jeweiligen Dienststelle unterrepräsentiert sind.

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