NABU-Klage
Naturschutzbund gewinnt Klage – Tausalz-Einsatz in Berlin wieder verboten
Nach einer Klage des NABU Berlin beim Verwaltungsgericht wurde nun der Einsatz von Tausalz für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung untersagt.
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Nach einer Klage des Naturschutzbund Deutschland „NABU“ gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats wurde der Einsatz von Tausalz für Privatpersonen wieder verboten. Mit sofortiger Wirkung wird der Gebrauch untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte gegenüber dem RBB das Urteil.
Wegen des Glatteises in Berlin setzte die Berliner Senatsverwaltung eine Allgemeinverfügung in Kraft, die am 30. Januar den Einsatz von Tausalz für Privatpersonen auf Gehwegen erlaubte. Seit Wochen herrscht auf den Gehwegen in Berlin eine dicke Eisschicht, die bereits zu vielen Glatteis-Opfern führte.
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NABU Berlin hatte gegen die Maßnahme beim Verwaltungsgericht geklagt. Als Begründung führte der Naturschutzbund an, dass die Umweltsenatorin Ute Bonde, CDU, versuche „geltendes Recht außer Kraft zu setzen“.
Melanie Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin, sagte hierzu: „„Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“
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Nach Einschätzung des NABU Berlin sei die Maßnahme weder notwendig noch geeignet gewesen, so der Bund in ihrer Pressemitteilung. Die Berliner Unfallklinik behandelte unterdessen über 100 Glätteopfer behandelt, darunter ein Patient, der nun querschnittsgelähmt ist.
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In der Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Berlin schreibt das Gericht: „Die von der Senatsverwaltung erlassene Allgemeinverfügung entbehre einer rechtlichen Grundlage.“ Die Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, so das Verwaltungsgericht.
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„Von dem gesetzlichen Verbot könne daher nicht durch eine Allgemeinverfügung abgewichen werden“, so das Gericht. Die Senatsverwaltung habe zudem versäumt, „die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen“. Eine Nachholung der Begründung käme zudem nicht in Betracht, da „dies dem Zweck des Begründungserfordernisses“ zuwiderlaufe.
Gegen den Beschluss könne ein Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Auf Anfrage wollte die Pressestelle der Senatsverwaltung nicht beantworten, ob die Verwaltung weitere rechtliche Schritte plant und verwies lediglich auf die Pressemitteilung von Senatorin Ute Bonde, in der jedoch ebenfalls keine Angaben diesbezüglich dazu gemacht werden.
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Das streuen von Salz bei Glatteis wird hier härter verfolgt als der illegale Grenzübertritt.
Deutschland gerät immer mehr in Geiselhaft des NABU
NABU, DUH, ProAsyl und hunderte andere sind politisch finanzierte Vorfeldorganisationen. Sie erledigen die gut bezahlte Drecksarbeit für das, was die Politik so offensichtlich nicht darf. Und dann helfen die politisch besetzten Gerichte und man muss es „rechtsstaatlich“ umsetzen. Das Spiel ist schon bekannt.
Achja liebe Berliner. Frost und Eisregen kommen nach kurzer Milderung zurück. Viel Spaß in der Hoffnung auf einen freien Rettungswagen und ein Krankenhausbett. Wählt weiter so 😁
Boooooooooomer sehnt sich nach der Zeit der qualmenden Schornsteine zurück.
In Geiselhaft der grünen meinen sie !!
Und Merz und die Union haben für Merz seinen kanzlertraum das ganze noch ins Grundgesetz gemeißelt .
Jetzt mal ehrlich ! Wer will in dieses Land noch investieren oder gar als Fachkraft hier seine Kinder aufwachsen sehen und Steuern zahlen ????
Das eine schützt Bäume das andere bringt Ersatz für die Boooooomer ins Land.
Ich bin dafür.
Das passiert, wenn man hemmungslos linksgrüne NGOs mit Steuergeldern finanziert. Geliefert wie gewählt.
Vaclav Havel würde sagen: Dieses Land wird von IDIOTEN regiert.
Schadensersatzansprüche wegen Knochenbrüche etc. bitte an NABU stellen.
…oder doch eher an die Richter?
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. … Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen
Den Text musste ich kürzen, sonst wäre er zensiert worden.
Zensur für ein Zitat, das schon hundertfach(?) gepostet wurde …
Tja, was machen jetzt die Bürger mit ihren Streusalzvorräten? Die kleinen Säcke waren vermutlich schneller ausverkauft, so dass so mancher jetzt noch bis zu 50kg zuhause rumliegen haben dürfte.
Das Geld ist ja nicht weg, es liegt nur im Keller, der Garage etc und irgendwann wird das Salzstreuen wieder erlaubt sein.
einfach ein bisschen Split mit Salz mischen und unbeobachtet streuen.
Bussgeld verweigern. Das Verfahren wird mangels Beweisen eingestellt.
Stimmt. Wer blind gehorcht, ist mit verantwortlich. Nur deshalb hat der NABU diese Macht.
Wenn es das gäbe, müßte man vor der NABU-Zentrale etwas streuen, das die Schmelztemperatur des Eises erhöht.
Ebay, gebraucht / für Bastler.
„Salz streuen gegen Rechts“
Problem gelöst.
Hahahahahahaha!
Gewählt, geliefert.
Nun, wie man anderswo vor einigen Tagen lesen konnte, liegt dies wohl daran, daß, anders als Hamburg, das Berliner Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, unter besonderen Bedingungen eine Ausnahme zu machen. Also offenbar auch nicht, wenn Leben und Gesundheit anderer Menschen in Gefahr ist.
Ich kenne die Lage in Berlin nun nicht und auch nicht, ob man nicht „von Verfassungs wegen“ Ausnahmen machen kann, und wenn ja, ob die besonderen Voraussetzungen in Berlin vorlägen. Aber ein Gesetz, das die Möglichkeit für Ausnahmen in besonderen Umständen nicht vorsieht, ist einfach schlecht gemacht. Und ein Staat, dem der Schutz von Bäumen wichtiger ist als die konkrete Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Menschen, hat sich selbst delegitimiert.
Aber, wenn ich recht sehe, geht es um den privaten Einsatz von Streusalz, die Verkehrsbetriebe könnten – auf öffentlichen Wegen – also streuen, oder? Wäre ihnen das auch auf Gehwegen möglich, um die sich eigentlich die Anwohner kümmern müßten?
Es ist nur flächenhaftes Streuen verboten, kein puntuelles oder linienhaftes.
Mein Vorschlag, gegen Eisglätte eine Flüssigkeit auszugießen und dann anzu… wurde vom Zensor nicht akzeptiert.
Richter interpretieren sonst auch Gesetze wie sie wollen! Diese Richter sind einfach nur Boesartig!
„das Berliner Gesetz keine Möglichkeit vorsieht, unter besonderen Bedingungen eine Ausnahme zu machen. “
Das ist es nicht. Es ist noch bekloppter! Das Berliner Gesetz, sicherlich schlecht gemacht, läßt keine Ausnahme durch Allgemeinverfügung zu. Sprich eine allgemeine Ausserkraftsetzung ohne akkuten und dokumentierten Grund ist nicht möglich. Wenn die Berliner Regierung mit einer akkuten Notlage argumentiert hätte, diese beweißkräftig dokumentiert hätte und dann eine Not-Verfügung, mit sofortigem Beginn bis zum Eintritt einer Tauwetterlage oder einer erneuten Prüfung nach maximal 14 Tagen gestellt hätte, wäre das gegangen… nur hat man sich diese Arbeit nicht gemacht. Die murksen nicht nur bei Ihren Gesetzten. Lieber einfach auf den kurzen Dienstweg per „Order de Mufti“. Das ist dann rechtlich Angreifbar und sollte in der Tat auch sofort angegriffen werden.
Einerseits tun mir die Berliner leid. Andererseits haben die sich diese inkompetente Truppe wiederholt in die Regierung gewählt.
hallo ihr lieben Berliner! Bitte beim nächsten Mal wieder die Grünen wählen. Danke!
Erwartbar! Ich gehe davon aus, dass NABU die KV-kosten und die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen für die querschnittsgelähmte Person übernimmt!
Die wünschen dieser Person höchsten „Gute Besserung“.
Ihr bekommt was ihr wählt.
Lebt damit.
Leider habe ich nicht das bekommen was ich gewählt habe!
Kannste dich blau ärgern.
Nein, In Deutschland bekommt man fast immer eine Koalitionsregierung, in der Parteien sind, die man nicht gewählt hat.
Niemand hat den Naturschutzbund gewählt.
Tatsächlich hat die NABU nicht nur 1 Mio. Mitglieder, sondern wird von Staat als NGO gefördert. Es es um (festhalten) 268 Mio. Euro von 2020 bis 2027 an 16 Umwelt-NGO’s. Die NABU bekommt im Schnitt 16,75 Mio. ausgeschüttet (2,4 pro Jahr). Ich gehe aber von deutlich mehr aus. Denn die NABU steht auf Platz 1 der 16.
ERGO: „Wir bekommen, was wir gewählt haben“ ist tatsächlich voll zutreffend!
Falsches Forum Freundchen, hier liest keiner von denen. Aber Hauptsache wieder mal einen rausgehauen!
das ist doch Quatsch, so etwas kann man vielleicht in einer Demokratie sagen, darüber sind wir längst hinaus. Wenn Wahlen etwas ändern könnten, wären sie verboten!
(siehe Le Pen, Rumänien usw…)
Sehe ich auch so. Deutsche sind masochistisch. Viel Spaß!
Ich hätte da eine Idee: geltendes Recht ändern. Wozu gibt es eine Legislative?!
Hat nicht die Judikative auch den Auftrag, die Legislative zu kontrollieren?
Dann wäre es zumindest angebracht gewesen, die Stadtverwaltun oder den Senat zu einer Korrektur aufzufordern.
Aber die Grünfinken rühmen sich ja gerne damit „… überall gute Leute …“
Ja dann …
Es wird immer gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Das Urteil finde ich auch etwas seltsam. Privatpersonen dürfen nicht streuen? Hat jemand ein Mehrfamilienhaus, darf er demnach nicht streuen. Ist das Mehrfamilienhaus ein Teil einer Firma oder anderen Organisation, darf er streuen?
Das wäre ja dann schon wieder diskriminierend.
Wer übernimmt dann die Haftung bei Unfällen? Der NABU? Die Stadt? Oder muss die Privatperson dann auch noch haften?
Ganz einfache Lösung: Man streue Split, sollte dieser unerwarteterweise mit Salz kontaminiert sein, was man ja nicht wissen kann, müsste man erstaunt feststellen, dass der Gehweg plötzlich eisfrei wird. Wie weist man nun also den Vorsatz nach?
Und wer hat das Verbandsklagerecht eingeführt? Es waren Union und SPD im Jahr 2006! Der NABU ist eine NGO, die gegen den Staat wieder einmal mit Steuermitteln klagt. Der Verband ist keine natürliche Person. Eine Betroffenheit hätte er ohne Verbandsklagerecht nicht gehabt.
Und die 500 Fragen wurden zurückgekommen…
Glückwunsch, Berlin!
Ihr habt das Personal in Politik und Justiz, das ihr verdient! Aber keine Angst: der Hitzefrühling kommt! Ganz bestimmt…
Der oder die Richter im Sinne des generischen Maskulinums sollten verpflichtet werden, dem querschnittsgelähmten Opfer der ökosozialistischen Ideologie, für die alles ohne objektive Geeignetheits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung untergepflügt wird, in die Augen zu schauen…
Ich würde gerne wissen wie der Herr Richter zu seinem Gerichtssaal in Berlin gekommen ist. Hoffentlich doch zu Fuss und ohne Hilfe von Salz.
Das wäre eine angemessene Lösung: mit dem Gasbrenner das schmelzen und das Wasser verdampfen.
NABU lehrt euch den Übermenschen…
…] Der Mensch ist etwas, das überwunden werden muss. Was habt ihr getan, um ihn zu überwinden? [—
..wenn der olle Nietzsche das gewusst hätte… ..die (N)GOs als die „Übermenschen“ von UnsereDemokratie(c)
…] Es sind die Übermenschen, die neue Werte schaffen; nicht durch den Glauben, sondern durch das Schaffen und das Leben selbst. […
Frohes Schaffen, Petri Heil ! !
Schade. Hier vermisse ich etwas Stil.
Bei so kurzen Kommentaren kann es mal passieren, dass Ihr Stil nicht so gut rüberkommt.
Es wäre nur gerecht, wenn NABU und Gericht die Kosten für etwaige Sturzopfer Tragen. Leider ist dem nicht so.
Unglaublich, zahlen die auch bei Unfällen ,oder wer zahlt da ??? Was ist nur aus BERLIN geworden ?
Für Privatpersonen Streusalznutzung verboten. Und Kochsalz???
och, ist mir der Kochtopf mit der versalzenen Suppe gerade heruntergefallen?
Pech aber auch!
Moin, das Streuen und Räumen von Schnee und Eis ist gesetzlich geregelt.
Egal wie muss für Sicherheit gesorgt werden.
Sollte das nicht funktionieren
dann muss der verletzte Bürger ebenfalls klagen.
Und eventuell auch auf Schadenersatz.
Da binden sich die Anwälte schon die Lätzchen um.
👏👏👏👏 Und im “ Palast der Republik“ wird freudig applaudiert! 🤣🤣🤣🤣
Wunderbar!
Bei der Ausbildung der Unteroffiziere und Offiziere der Bundeswehr wird stark betont, wie wichtig es ist, keinen Befehl zu erteilen, der nicht ausführbar ist. Denn das untergräbt die Autorität des Befehlgebenden massiv. In Berlin hat man diese Jahrhunderte alte Erkenntnis anscheinend noch nicht verinnerlicht.
Wenn ich bei mir nicht streue muss ich Busgeld von 500 Euro bezahlen
Wer macht den bei uns die Gesetze? Die Politik oder die Gerichte?
Art. 1 GG lautet ab sofort: Die Baumwürde ist unantastbar.
Die Ideologen gehen sprichwörtlich über Leben und Gesundheit von Menschen…
Menschengemachte Ideologien gegen Menschen, das wäre dann wohl eine Kriegserklärung.
„Nach Einschätzung des NABU Berlin sei die Maßnahme weder notwendig noch geeignet gewesen, so der Bund in ihrer Pressemitteilung. Die Berliner Unfallklinik behandelte unterdessen über 100 Glätteopfer behandelt, darunter ein Patient, der nun querschnittsgelähmt ist“
Ob die Opfer und ihre Angehörigen sowie Freunde jemals etwas den NABU spenden werden?🤔
Ja, weil der Staat sie mit seinen Abgaben dazu zwingt.
Wahrscheinlich können die meisten den Zusammenhang wieder nicht erkennen.