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Haushalt

Bereits genehmigt: Für das Bürgergeld werden 4,5 Milliarden Euro mehr fällig

Für 2024 werden zusätzliche 4,5 Milliarden Euro an Ausgaben beim Bürgergeld fällig. Inmitten der Verhandlungen um das Haushaltsloch wurden sie bereits genehmigt.

Die Ausgaben für das Bürgergeld steigen immer weiter (Symbolbild Imago)

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Für das Bürgergeld müssen zusätzliche 4,5 Milliarden Euro ausgegeben werden. Das teilte der Staatssekretär des Arbeitsministeriums, Florian Toncar, laut Table.Media in mehreren Schreiben an den Haushaltsausschuss mit. Aus ihnen geht auch hervor, dass die Mehrausgaben bereits genehmigt wurden.

Konkret werden für die Regelsätze 2024 3,2 Milliarden Euro mehr fällig. 1,3 Milliarden Euro müssen für zusätzliche Unterkunftskosten ausgegeben werden. 150 Millionen Euro werden zusätzlich fällig, da der Bund den Ländern Ausgaben für die Erwerbsminderung und die Grundsicherung im Alter zahlen muss. 

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Aus dem Schreiben Toncars an den Haushaltsausschuss geht hervor, dass die zusätzlichen 3,2 Milliarden Euro für die Regelsätze darauf zurückzuführen sind, dass sich angesichts der wirtschaftlichen Situation die „Aussichten, eine Arbeit zu finden” für Leistungsberechtigte „deutlich verschlechtert“ haben. Darum befinden sich mehr Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. Auch der Ukraine-Krieg sei „mit den entsprechenden Fluchtbewegungen” dafür verantwortlich, dass es mehr Leistungsberechtigte gebe, ebenso wie leistungsberechtigte Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Die 1,3 Milliarden Euro mehr gehen darauf zurück, dass der Bund anteilig an den Kosten für Heizung und Unterkunft beteiligt ist und dieses Geld den Bundesländern erstatten muss. Statt 11,1 werden 12,4 Milliarden Euro fällig. Bereits im Nachtragshaushalt hatte das Arbeitsministerium einen Mehrbedarf von 500 Millionen Euro angegeben. Das nun doch Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro nötig seien, liege daran, dass „die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung noch ungünstiger verlaufen” ist als erwartet. 

Statt 26,5 Milliarden Euro werden nun insgesamt 29,7 Milliarden Euro für das Bürgergeld fällig. Die Mehrausgaben seien „sachlich unabweisbar” und „zeitlich unabweisbar”, weil die Einzelnen einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen haben und diese monatlich erfolgen müssen. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die aktuellen Mittel für das Bürgergeld bereits in dieser Woche, der Kalenderwoche 45, aufgebraucht sind. Darum könne „die Verkündigung des Nachtragshaushalts 2024 sowie das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 nicht abgewartet werden”. Der Staatssekretär hat daher die Mehrausgabe bereits gebilligt. 

Christian Lindner unterbreitete unterdessen einen Vorschlag, beim Bürgergeld zu sparen. In seinem Wirtschaftspapier forderte er, dass die Kosten für das Bürgergeld und die Unterkunft pauschal ausgezahlt werden sollen, anstatt an den tatsächlichen Preisen gemessen. Davon berichtet die Wirtschaftswoche. Lindner meint, „hier Milliarden Euro einsparen” zu können. Die Studie des Pestel-Instituts „Soziales Wohnen” ergab im Januar dieses Jahres, dass das Jobcenter oft überdurchschnittliche Mieten für Bürgergeldempfänger zahlt, weil 910.000 Sozialwohnungen fehlen. Darum sind die Jobcenter gezwungen, höhere Mieten für bedürftige Haushalte zu akzeptieren. Das berichtete der MDR.

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