Bad Oeynhausen
Tod von Philippos T.: Vor Gericht grinst der verdächtige Syrer
Der Syrer Mwafak Al S. soll im Sommer Philippos T. brutal angegriffen und damit den Tod des 20-Jährigen bewirkt haben. Vor Gericht zeigte der 18-Jährige zunächst keine Reue: Während die Vorwürfe verlesen wurden, grinste er. Philippos Angehörigen reagierten empört.
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Bei dem Prozessauftakt zu dem tödlichen Angriff auf den 20-jährigen Philippos T. kam es am Dienstag zum Eklat. Während die Richter des Landgerichts Bielefeld die Vorwürfe gegen den tatverdächtigen Syrer Mwafak Al S. verlasen, grinste der 18-Jährige laut Bild seiner Familie entgegen – was wiederum für verbale Empörung bei den Angehörigen des im Juni ermordeten Philippos sorgte.
Die Familienmitglieder des 20-Jährigen riefen dem Tatverdächtigen etwa „Bastard“ und „Mörder“ entgegen, Philippos Vater sprang zudem auf und stellte empört fest: Es sei „ohnehin schon ein schrecklicher Tag“ und „er grinst auch noch“, rief Dmitris T. durch den Verhandlungssaal. „Mein Sohn ist tot und er grinst.“
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Es ist der nächste Eklat um den tödlichen Angriff auf den 20-Jährigen. Nachdem Mwafak S. den jungen Deutsch-Griechen, dessen Familie sich auch für Flüchtlinge (Apollo News berichtete) einsetzte, am 23. Juni in Bad Oeynhausen totgeprügelt hatte, soll er sich mit dem Parfüm, das Philippos bei sich trug, eingesprüht haben (Apollo News berichtete). Das zeigen die Ermittlungen, aus denen auch hervorgeht, dass Mwafak S. nicht alleine handelte: Neben ihm müssen sich die jeweils 19-jährigen Ferdinand D. und Nick R. vor Gericht verantworten.
Während sich letztere mit den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung und der Hehlerei – sie sollen den am Boden liegenden Philippos geplündert haben – konfrontiert sehen, wird Mwafak S. neben Körperverletzung auch Totschlag von der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorgeworfen, berichtet Welt. Seine Prügelattacke soll die schweren Verletzungen hervorgerufen haben, die zwei Tage nach der Tat zum Tod von Philippos führten (Apollo News berichtete).
Insgesamt sollen mehrere Personen Philippos und zwei Freunde in der Nacht zum 23. Juni in Bad Oeynhausen aggressiv konfrontiert haben, der 20-Jährige kam zuvor vom Abiball seiner Schwester. Beide Gruppen sollen sich nicht gekannt haben. Laut Anklage schlug Mwafak al S. Philippos und einem seiner Freunde unvermittelt ins Gesicht.
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Falsche Vorwürfe
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Auch Philippos‘ Mutter reagierte am ersten Verhandlungstag auf die Mimik des Tatverdächtigen: Dass Mwafak S. offenbar nicht einmal Reue zeige, enttäusche sie. „Die haben sich einfach an einem Menschen ausgetobt“, meinte zudem einer von Philippos‘ Geschwistern empört. „Und leider Gottes war es mein Bruder.“
Insgesamt sind 20 Verhandlungstermine angesetzt. Das Landgericht Bielefeld möchte im kommenden Mai ein Urteil verkünden.
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Ein Syrer der 2018 nach Deutschland kam und durch mehrere Straftaten und Bandenkriminalität aufgefallen ist. Die Altparteien verfolgen lieber Bürger mit ihren Meldestellen, wegen verletzter Ehre. Das er dann noch die Eltern des getöteten Mann vor Gericht angrinst ist dann der Gipfel des Versagens.
Weil sie so gut wie nie entsprechend ihrem Vergehen bestraft werden, gehe ich von Körperverletzung mit Todesfolge aus, also ca. 3 bis 4 Jahre. Evtl. natürlich noch psychischen Ausanhmesituation, Eigendiagnose ausreichend (habe Stimmen gehört, fühlte mich verfolgt etc.pp.). Danach keine Abschiebung, weitere ähnliche Vergehen werden folgen und alle werden ganz überrascht tun…
War echt schlau von der Familie, die Tat nicht „von den Rechten instrumentalisieren zu lassen“.
Ich hoffe, man hat dazugelernt.
Schlimm. Aber seitens der Justiz ist nichts außer zusätzlicher Demütigung der Opfer zu erwarten, da der Täter zur privilegierten Kaste gehört und Gerichte mittlerweile als gesichert Deutschenfeindlich eingeordnet werden können. Frauen mit gewissen Erlebnissen können das bestätigen. War das der Fall mit dem „Versagenbereiten Herzen“, also der wäre so oder so in der nächsten Zeit gestorben?
Deshalb müssen derlei Fälle anders gelöst werden…!
Solche Individuen sind niemals „rehabilitierbar“ und werden sich auch nicht „nach verbüßter Strafe in die Gemeinschaft eingliedern“ wie sich das die verschiedenen Sozialromantiker*innen*außen vorstellen. Im Grunde gibt es für solche Täter nur die eine konsequente und folgerichtige Strafe.