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Verwaltungsgericht München

„Schreckensszenario“ – Klage der AfD-Bayern gegen Verfassungsschutz-Beobachtung abgelehnt

Das Verwaltungsgericht München hat soeben eine Klage des AfD-Landesverbands Bayern gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Das Gericht entschied, dass „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ in der Partei zu erkennen seien.

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Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ab.

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Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des AfD-Landesverbands Bayern gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Das Gericht entschied am Montag im Hauptverfahren, dass „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD“ bestehen würden. Damit darf der Landesverfassungsschutz die AfD in ihrer Gesamtheit weiterhin beobachten und entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben.

Die Entscheidung fiel laut Pressemitteilung des Gerichts nach einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und der Auswertung des „viele tausend Seiten umfassenden Materials“. Das Gericht hatte unter anderem die Auffassung des Verfassungsschutzes geprüft, dass die AfD durch ihre Geisteshaltung die im Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verletzen würde. Dabei wurde zum Beispiel die Haltung der AfD zu Muslimen und Migranten im Allgemeinen beleuchtet.

Die Richter der 30. Kammer kamen zu dem Schluss, dass durch Äußerungen von Vertretern der Partei der Aufbau eines „Bedrohungs- und Schreckensszenario[s]“ gegen diese Gruppen zu erkennen sei. Weiter hätten Äußerungen vorgelegen, die „auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, welches darauf abzielen würde, „auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen“.

Laut Pressemitteilung würden Äußerungen, die man der Partei zurechnet, über „eine zulässige oppositionelle Kritik an der Regierung hinaus“. Es heißt, dass die „demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich“ machen würden. Die untersuchten Äußerungen sind nach Ansicht der Richter „nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen“ zu sehen. Von der Partei vorgebrachte Distanzierungen durch Parteiordnungsmaßnahmen oder Parteiaustritte „vermochten nicht zu überzeugen“.

Insgesamt kommt das Gericht so zu dem Schluss, dass die Beobachtung verhältnismäßig sei. Auch die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und der bayerische Landesverfassungsschutz die Partei gleichzeitig beobachten, ist laut Gericht „nicht zu beanstanden“. Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Nach Abfassung und Zustellung der vollständigen Urteilsgründe könnte die Partei demnach noch innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Die bayerische AfD wird bereits seit zwei Jahren, seit Juni 2022, vom Verfassungsschutz beobachtet – das gab die Behörde im September 2022 bekannt. Einen Monat später reichte die AfD Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Der Eilantrag gegen die Beobachtung wurde jedoch im April 2023 zurückgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung im September. Er beanstandete lediglich einige Formulierungen in der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes. Diese Formulierungen hatten den Eindruck erweckt, dass die AfD insgesamt zweifelsfrei als extremistisch eingestuft werden könnte.

Neben der AfD Bayern sind aktuell weitere Landesverbände der AfD auf dem Radar der Landesverfassungsschutzbehörden. In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen und Niedersachsen gelten die Landesverbände als rechtsextremer Verdachtsfall. In den Ländern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung, und wird deshalb bereits beobachtet.

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