Verwaltungsgericht München
„Schreckensszenario“ – Klage der AfD-Bayern gegen Verfassungsschutz-Beobachtung abgelehnt
Das Verwaltungsgericht München hat soeben eine Klage des AfD-Landesverbands Bayern gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Das Gericht entschied, dass „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ in der Partei zu erkennen seien.
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Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des AfD-Landesverbands Bayern gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Das Gericht entschied am Montag im Hauptverfahren, dass „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD“ bestehen würden. Damit darf der Landesverfassungsschutz die AfD in ihrer Gesamtheit weiterhin beobachten und entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben.
Die Entscheidung fiel laut Pressemitteilung des Gerichts nach einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und der Auswertung des „viele tausend Seiten umfassenden Materials“. Das Gericht hatte unter anderem die Auffassung des Verfassungsschutzes geprüft, dass die AfD durch ihre Geisteshaltung die im Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürde verletzen würde. Dabei wurde zum Beispiel die Haltung der AfD zu Muslimen und Migranten im Allgemeinen beleuchtet.
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Die Richter der 30. Kammer kamen zu dem Schluss, dass durch Äußerungen von Vertretern der Partei der Aufbau eines „Bedrohungs- und Schreckensszenario[s]“ gegen diese Gruppen zu erkennen sei. Weiter hätten Äußerungen vorgelegen, die „auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, welches darauf abzielen würde, „auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen“.
Laut Pressemitteilung würden Äußerungen, die man der Partei zurechnet, über „eine zulässige oppositionelle Kritik an der Regierung hinaus“. Es heißt, dass die „demokratischen Institutionen und damit auch die Demokratie und den Rechtsstaat insgesamt in verfassungsschutzrelevanter Weise verächtlich“ machen würden. Die untersuchten Äußerungen sind nach Ansicht der Richter „nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen“ zu sehen. Von der Partei vorgebrachte Distanzierungen durch Parteiordnungsmaßnahmen oder Parteiaustritte „vermochten nicht zu überzeugen“.
Insgesamt kommt das Gericht so zu dem Schluss, dass die Beobachtung verhältnismäßig sei. Auch die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und der bayerische Landesverfassungsschutz die Partei gleichzeitig beobachten, ist laut Gericht „nicht zu beanstanden“. Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Nach Abfassung und Zustellung der vollständigen Urteilsgründe könnte die Partei demnach noch innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
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Neben der AfD Bayern sind aktuell weitere Landesverbände der AfD auf dem Radar der Landesverfassungsschutzbehörden. In den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen und Niedersachsen gelten die Landesverbände als rechtsextremer Verdachtsfall. In den Ländern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung, und wird deshalb bereits beobachtet.
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gemäß dieser richterlichen Vorgaben, müsste die „ampel“ bundesweit als gesichert linksradikal überwacht werden… 😉
Die Urteilsbegründung ist hochgradig absurd. Ihnen fällt nichts besseres mehr ein. In den USA wird ein irrwitziges Verfahren nach dem anderen gegen Trump geführt und in Deutschland gegen die AfD. In beiden Ländern geht es mutmaßlich um das „überleben der Demokratie™“. Das ist wirklich ein Orwell’sches Demokratieverständnis.
Wer in Deutschland nicht unter Beobachtung steht und als extrem abgestempelt wird hat keinen Charakter.
Dem bayerischen Weißwurstkönig samt Gefolge flattern wohl ziemlich die Hosen, sonst müßte man sich nicht aus der untersten Schublade bedienen, um die Opposition mundtot machen zu wollen.
Landet die CSU nämlich bei der nächsten Bundestagswahl unter der Fünfprozenthürde, würde sie nach der Wahlrechtsreform aus dem Bundestag fliegen.
Die CSU ist die einzige Partei, die nur in einem Bundesland antritt und dennoch in voller Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens 3 Direktmandate holt.
Wann wird die Links extreme unter Beobachtung gestellt?
Ach so – Verzeihung. Links ist immer gut – auch linke Gewalt ist natürlich gerechtfertigt….
( Ironie aus)
Jusos und Grüne Jungend sind meiner Meinung eindeutiger linksextremer Verdachtsfall und sollten aufgrund Ihrer Gedanken zur Überwindung unserer Demokratie beobachtet werden
„auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend auszugrenzen“
Geht es da nach wie vor um die corr Geschichte??
Oder gibt es da etwas konkretes?
Frage für einen Freund, wie ist es einzuordnen, wenn jemand nach Deutschland kommt in Deutschland schützt sucht, eine Straftat begeht und dann ein milderes Urteil erhält als jemand der länger in Deutschland wohnt? Heißt es nicht es sind alle vor dem Gesetz gleich?