NSU-Recherche
Beate Zschäpe kontaktierte auf ihrer Flucht 12 Mal den Verfassungsschutz – Protokolle sollten verschwinden
Ein neuer Bericht zeigt, dass die NSU-Terroristin Beate Zschäpe während ihrer Flucht nach dem Auffliegen des NSU, 12 Mal beim Thüringer Verfassungsschutz angerufen haben soll. Das BKA soll später versucht haben, dies zu verschleiern.
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14 Jahre nach dem Ende der Terrorgruppe des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gibt es neue Enthüllungen rund um das rechtsextreme Trio Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Eine Recherche der Bild liefert neue Erkenntnisse zur Flucht von Beate Zschäpe, die selbst nach ihrer Verurteilung im Jahr 2018 zu den Ereignissen schweigt.
So soll Zschäpe während ihrer viertägigen Flucht vor den Behörden im November 2011 insgesamt zwölfmal das Thüringer Amt für Verfassungsschutz (AfV) telefonisch kontaktiert haben. Die Thüringer Landtagsabgeordnete und ehemalige Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx, bestätigte gegenüber der Bild mindestens zehn solcher Anrufe Zschäpes an den Verfassungsschutz.
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Nicht überliefert sind jedoch die Gesprächspartner der NSU-Terroristin und die während der Telefonate besprochenen Themen. Auch, was Zschäpe mit den Anrufen erreichen wollte, ist weiterhin nicht bekannt.
Infolge des NSU-Skandals entspann sich in Deutschland eine breite Debatte darüber, ob und wie viel die Behörden von den Machenschaften der Terrororganisation gewusst haben. 2012, dem Jahr nach dem Ende des NSU, traten neben dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes auch drei Präsidenten des Landesverfassungsschutzes zurück. Davor wurden mehrere Vertuschungsaktionen, unter anderem das Schreddern von Akten, des Inlandsgeheimdienstes bekannt.
Doch es gab, das zeigt die Recherche, noch mehr solcher Versuche, die Verbindungen zwischen dem Verfassungsschutz und den NSU-Terroristen zu verschleiern. So beruft sich Bild auf ein Vernehmungsprotokoll des Abteilungsleiters 5 beim Bundespolizeipräsidium, Heinz-Dieter Meier, aus dem Februar 2012. Dieser wirft dem BKA vor, versucht zu haben, die Auswertungen der Handys und SIM-Karten Zschäpes löschen zu lassen. Nur durch eine entschiedene Intervention Meiers sei die Löschung verhindert worden.
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Zusätzlich wurden durch die Recherche auch zusätzliche Details zu den bereits bekannten Vertuschungsaktionen bekannt. So soll das Ausmaß der als „Operation Konfetti“ bekannt gewordenen Schredder-Aktion größer sein, als bisher angenommen.
Damals wurden, wie bislang angenommen, wenige Tage nach Bekanntwerden des NSU-Skandals, sieben Akten zu den V-Mann-Kontakten des Thüringer Verfassungsschutzes geschreddert. Doch wie die Bild unter Berufung auf interne Quellen berichtet, sollen „mehr als zehn“ solcher Akten geschreddert worden sein. Nachdem die Aktion aufgeflogen war, soll der verantwortliche Verfassungsschutz-Mitarbeiter, Referatsleiter Axel Minrath, vor der Staatsanwaltschaft das Datum der Aktion falsch angegeben haben: So behauptete er, er habe die Akten bereits im Januar 2011, lange vor dem Auffliegen des NSU, geschreddert. So soll Minrath versucht haben, eine Verbindung zwischen dem Schreddern der Akten und dem NSU-Skandal zu verschleiern.
Angesichts der neuen Erkenntnisse stellt sich rasch die Frage der weiteren politischen Verantwortlichkeit. Viele der Verfassungsschützer, die 2011 oder in den Jahren davor Verantwortung trugen, sind mittlerweile nicht mehr im Dienst, ein großer Teil der Untersuchungserkenntnisse steht derweil für lange Zeit unter Verschluss.
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Egal wo man hinschaut. Alles nur noch Täuschung und Lüge.
Der Verfassungsschutz hat wohl ganz andere Interessen, als die Verfassung zu schützen.
Beunruhigend wie langsam sämtliche Narrative und staatlich propagierten Wahrheiten ins Wanken geraten….
Die Frage, die man sich immer stellen sollte: „Wem nützt was“?
Der Verfassungsschutz hat bis heute keine umfassende Offenlegung seiner Rolle im NSU-Komplex geleistet. Besonders die Einstufung einer Akte als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ in Verbindung mit einer 120-jährigen Sperrfrist wirft schwerwiegende Fragen auf. Wie glaubwürdig ist eine Behörde, die sich selbst einer vollständigen Aufarbeitung entzieht – aber zugleich politische Parteien als extremistisch einordnet? Wer Gefahren einstuft, muss sich selbst messen lassen – auch an der eigenen Vergangenheit. Ein Geheimdienst, der schweigt, wenn er reden müsste, spricht nicht für die Demokratie.
Der Atheist sagt: Du darfst nur glauben, was du siehst.
Der Pfarrer sagt: Du muss auch glauben, was du nicht siehst.
Der Geheimdienstler sagt: Du darfst nicht einmal das glauben, was du siehst.
“Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen (…) in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus. (…) Belassen wir es dabei. Aber ich meine wirklich, was ich sage.” – Helmut Schmidt, Die Zeit, 30.8.2007.
Bitter, aber wir müssen wohl einfach akzeptieren, dass wir in Deutschland, auch im Westen, eigentlich nie in einer funktionierenden Demokratie gelebt haben…und jetzt länger ie mehr ist man jetzt ganz offensichtlich auch nicht mehr bereit diesen Umstand zu kaschieren….
Tuten Tach auch heute
ChatGPT meint dazu:
Ja, die Akten zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wurden ursprünglich für **120 Jahre** gesperrt. Diese Sperrfrist wurde insbesondere für bestimmte Geheimdienst-Dokumente des hessischen Verfassungsschutzes festgelegt.
Die Begründung für diese lange Sperrfrist war angeblich der Schutz von Informanten und nachrichtendienstlichen Methoden. Nach massiver Kritik von Politikern, Medien und zivilgesellschaftlichen Gruppen wurde die Sperrfrist jedoch später reduziert. Im Jahr **2021** entschied die hessische Landesregierung, dass die Akten schon **ab 2044** (also nach 30 Jahren) eingesehen werden können.
Allerdings sind viele weitere NSU-Akten auf Bundes- und Länderebene ebenfalls nur schwer zugänglich oder teilweise geschwärzt, sodass eine vollständige Aufklärung nach wie vor erschwert wird.
Am Ende kommt die Wahrheit ans Licht.
Mögen es die Amtsverwalter auch noch so vertuschen wollen.
Alles kommt raus.
Das macht Mut für diese depressive Zeit.