München
Verwaltungsgerichtshof urteilt: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD weiterhin beobachten
Der Berufungsantrag der AfD vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgelehnt: Demnach darf der bayerische Verfassungsschutz weiterhin die Partei beobachten.
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Der bayerische AfD-Landesverband ist im Streit um die Beobachtung der Partei durch den bayerischen Verfassungsschutz vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ab, eine Berufung gegen ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen. Der Beschluss ist damit unanfechtbar. Aufgrund des Urteils darf der bayerische Verfassungsschutz die bayerische AfD weiterhin beobachten.
Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 entschieden, dass eine Beobachtung der Partei rechtmäßig ist. Die Richter sahen damals nach einer mehrtägigen Verhandlung Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Gegen das Urteil wollte der bayerische AfD-Landesverband in die nächste Instanz ziehen, was nun gescheitert ist.
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Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs habe die Partei keine hinreichenden Gründe für eine Berufung vorlegen können. Zudem habe die Vorinstanz bereits entlastende und belastende Argumente bei der Urteilsfindung gleichermaßen gewürdigt, wodurch die Grundlage für ein Berufungsverfahren fehle.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Entscheidung des bayerischen Verfassungsschutzes vom Juni 2022. Damals erklärte die Behörde die AfD zum Beobachtungsobjekt. Mit der Beobachtung sollte aufgeklärt werden, ob die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung mit Einzelaussagen bayerischer AfD-Politiker. Nach Auffassung des Gerichts bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die AfD ein völkisches Weltbild pflege und damit gegen Grundprinzipien des Grundgesetzes verstoße. Dies sei insbesondere gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch.
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Der Verfassungsschutz beobachtet die AFD
und alle Wähler beobachten die CSU
Mittlerweile ist so eine Beobachtung durch den sog. „Verfassungschutz“ schon ein Quialitätssiegel, so wie seinerzeit „Made in Germany“ zum Qualtitätssiegel wurde, obwohl es eigentlich vom Kauf deutscher Waren abhalten sollte. .
Sie haben recht, so sollte man es tatsächlich sehen…
Swen
17.06.2026 um 11:41 Uhr
Tut man aber nicht Oppah. Deine Meinungen und Deinungen sind irelevant.
Und was ist mit deinen?!
Richtig, Södel und sein Kaspertruppe werden die Rechnung schon noch kriegen🤣🤣🤣
Das Pendel schlägt zurück. Dann können die alle das Weite suchen.
Die Altparteien spielen ihre „Unsere-Demokratie“-Spielchen nur noch so lange, bis ein Bundesland nach dem Anderen an die AFD geht……
Gerdolfo, die hellste Kerze auf der Torte🤣
Sagt der aus dem Dunkel brummelnde Maulwurf…
Und ich will Waffenfreigabe für Alle und mein MG42 wieder!
Amigo, Amigo, Amigo (nach der bekannten Schnulzen-Melodie ‚Marina, Marina, Marina‘)…
Mehr gibt’s dazu nicht zu sagen – außer vielleicht der Anmerkung, dass die Trolle mal wieder zu Hochform auflaufen!
Alles OK, da die AfD schon seit einem Jahrzehnt beobachtet wird und es nichts nennenswertes gefunden wurde, ist das nur eine Schikane von denen, die bald nicht mehr regieren werden.
Zum Verfassungsschutz! Sie beobachten mittlerweile auch die Menschen, welche sich mit der rechten Hand den Arsch abwischen!
Puh, Glück gehabt
Das ist doch eher eine Nachricht über den Zustand und die Unabhängigkeit der bayerischen Gerichte.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Die bayrischen Gerichte sind, um es mal salopp zu sagen: mehr als gewöhnungsbedürftig, da wurden Urteile gefällt, die so manch einen Unschuldigen verurteilten, ihn als bekloppt definierten und ihm viele Jahre seines Lebens raubten.
Viele Urteile mußten revidiert werden.
Ich sehe die Beobachtung der AfD ebenso als ein Fehlurteil, aber es wird nichts mehr nützen.
Ein Verbot wird scheitern, aber es wird sehr ungemütlich werden
Die Gerichte versagen hier auf ganzer Linie. Wegen Einzelaussagen, die auch von Gerichten immer wieder in der denkbar schlechtesten Variante zuungunsten der AfD ausgelegt werden, anstatt das Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ ernst zu nehmen, wird massiv in Grundrechte der Partei und ihrer Mitglieder sowie das Demokratieprinzip eingegriffen. Durch eine Regierungsbehörde. Das gibt es in keinem anderen demokratischen Staat der Welt.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich dringend mit dieser Frage beschäftigen. Eine Verfassungsbeschwerde der AfD ist ja seit Sommer 2025 anhängig.
Alles richtig. Außer der Hoffnung aufs Gericht, welches alle Corona-„Maßnahmen“, das „Klimaurteil“ (ohne Anhörung!), sowie die Abschaffung der Schuldenbremse (durch einen abgewählten Bundestag!) einfach durchgewunken hat.
Eine Demokratie feindliche Stelle hilft einer anderen Demokratie feindlichen Stelle, den Abbau der Demokratie weiter voranzutreiben!
Man sollte diesen “ völkischen “ Begriff einmal klären. So wie ich ihn verstehe, geht es darum, in einer Nation das ( Ur- ) Volk an erste Stelle zu setzen, sprich, vorrangig vor irgendwelchen zugezogenen. Das ist, m. E. in allen, wirklich allen Ländern der ganzen Welt das Normale. Selbst in unserem Grundgesetz ( was keine Verfassung ist ), das ja allzugerne herangezogen wird, geht man grundsätzlich immer vom DEUTSCHEN VOLKE aus, und eben NICHT von Staatsbürgern. Dieser Unterschied ist, denke ich bekannt. Zudem dieses Grundgesetz ja bereits seit 76 Jahren gültig ist, darüber hat sich die letzten 70 Jahre keiner Beschwert.
Im Übrigen steht es ja auch groß am deutschen Parlament, “ Dem Deutschen Volke“.
Und nicht dem “ islam “ oder der ganzen welt.
Wem es hier nicht passt, der soll doch bitte gehen und uns Deutschen unser Land lassen, so wie wir leben, lieben, essen, tanzen und sprechen wollen!
Ich wuensche allen hier einen schoenen und sonnigen Tag!
Unglaublich, was in unserem Land inzwischen passiert und wie parteihörig Gerichte urteilen…
Was hätten sie heute mit Strauss gemacht?
Nur gucken, nicht anfassen.
Die CSU muss ja schließlich wissen mit was sie Wahlkampf machen muss und von was sie nach den Wahlen das Gegenteil machen muss
Politische Staatspolizei gegen Demokratie. Kannste Dir nicht ausdenken.
Edgar Hoovers FBI nennt sich in Deutschland Antifa und geförderte (N)GO`s,Swen aus dem Dunkel sollte sich lieber die WM Spiele anschauen, passen besser zu seinen kognitiven Spitzenleistungen.
Ist das nicht ein Beweis für korrupte Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof?
Nennt sich weisungsgebunden…
Wer bobachtet den „Verfassungsschutz“?
Dann müssten 45 % der Schweizer auch ein völkisches Weltbild haben, weil sie für die 10 Millionen-Grenze gestimmt haben. Sogar der Volksentscheid wäre nach dieser Auffassung völkisch gewesen.
Hat man eine andere Meinung als offene Grenzen, ist der AfD-Politiker in Bayern völkisch, was auch immer der Gummibegriff bedeuten soll.
In Bezug auf die AfD ist die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben. Die Gerichte sind zu willfährigen Handlangern der Regierenden geworden.
„Mit der Beobachtung sollte aufgeklärt werden, ob die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.“
Nun denn, dann müssen aber auch die kriegsbesoffenen Parteien und Kriegstreiber / Kriegsertüchtiger dringend beobachtet werden, denn es bedarf dringender Klärung, in wieweit deren Äußerungen und Handeln verfassungskonform ist.
„die Partei konnte keine ausreichenden Gründe für eine Berufung vorlegen.“
Und ich dachte naiverweise, dass ausreichende Gründe für die Beobachtung notwendig seien.
Wenn das hier kein Narzissmus und Nazismus ist, was dann? Die sollten sich mal mit dem Koran und der Scharia befassen.
– Die politische und bürgerliche Gleichheit gewohnten Bürger im Westen haben ferner Mühe zu verstehen, dass der Islam dieses Konzept ablehnt. Die Menschen sind nicht gleich. Sondern es ist die Religion, die ihnen ihren politischen und bürgerlichen «Wert» zuschreibt. Verantwortlich dafür ist nicht ein «islamistisches», sondern ein generell islamisches Verständnis der menschlichen Natur, «fitra» genannt.
Nach dieser Vorstellung kommt man als Muslim zur Welt. Erst durch die Eltern oder andere Umstände wird man Christ, Jude oder Ungläubiger. Wer in dieser Weise seiner Natur entfremdet ist, gilt im Falle der Juden oder Christen als «Schriftbesitzer» und damit als Bürger zweiter Klasse. Wer sich mit der damit einhergehenden Minderung seiner bürgerlichen Rechte abfindet, verwirkt immerhin im Allgemeinen nicht sein Leben. Die Ungläubigen sind jedoch weitgehend rechtlos.
Diese
Diese Unterscheidung in Erst-, Zweit- und Drittklassmenschen ist mit der Gleichheit aller Menschen sowie der voraussetzungslosen Geltung der Menschenrechte unvereinbar.
Martin Grichting in der NZZ vom 01.11.2023
Ach, da haben sie ja auch „richtig gute Leute ‚reingebracht“.
„…völkisches Weltbild….“!?
Diese Fußball-WM aktuell, verköpert kein „völkisches Weltbild“, es geht nicht um die einzelnen Nationen samt ihrer Völker? Dann hab ich was falsch verstanden!
Und wenn eine Linke den Umsturz des Regime fordert ist das OK. Wo ist da der Verfassungsschutz. Die Antifa ruft zum Rechtsbruch und in meinen Augen sogar zum Landesfriedensbruch auf. Woist da der VS. Die CSU macht sich nur noch lächerlicher. Demokratiegefährdend überlegt mal wer die Demokratie immer wieder einschränkt. Lachhaft.
Richtig- Hauptsache CSU- Vertreter sind beim CSD dabei..
Text entspricht nicht der Überschrift.
Glücklicherweise hat das unabhängige Gericht nicht die Beobachtung der Stasi durch die AfD untersagt. Listen der Spitzel dürfen also weiterhin erstellt werden.
Ein Landesverband der AfD, der noch nicht vom Verfassungsschmutz UnsererDemokratie™ beobachtet wird, macht offensichtlich etwas falsch.
Das Parteienkartell und die mit ihr verbandelte Justiz versuchen aber auch alles.
Was ist mit den Linken,die Reiche erschießen,enteignen und eine neue Staatsform wollen?
Reaktion?
Wen wundern solche Gerichtsurteile noch!?, die meisten Gerichte sind mit Parteisoldaten der Kartellparteien besetzt, da diesen Kartellparteien mittlerweile das Wasser bis zum Halse steht, werden dann diese Gericht und Verfassungsschutz bemüht, die diesen Kartellparteien unterstehen!!
Deswegen gibt es auch die Trockensumpfschmierung.