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Baerbock sei „beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt“ – Rentner muss 800 Euro Strafe zahlen

Weil ein Mann aus Niedersachsen satirische Kritik an Annalena Baerbock äußerte, erging ein Strafbefehl. Ob Baerbock selbst Anzeige stellte, will das Ministerium nicht sagen.

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Weil der Rentner Helmut K. (Name geändert) im Kontaktformular des Auswärtigen Amts scharfe, satirische Kritik an Außenministerin Annalena Baerbock übte, erhielt er vom Amtsgericht Celle einen Strafbefehl und musste 800 Euro Strafe zahlen. Der Rentner schrieb in dem Formular: „Fast die ganze Nation stellt sich fieberhaft die Frage: Wann überwindet der/die Baerbock seine/ihre Pubertät, wann wird der/die Baerbock endlich erwachsen? Einige böse Zungen meinen: nie, denn sie ist beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt.“ Sein Anliegen beendete K. mit der Signatur „Helmut K. innerlich emigrierter Steuersklave.“

Das Amtsgericht Celle erklärt in seiner Begründung des Strafbefehls, der Apollo News vorliegt, dass K., mit seiner Aussage vom 5. Dezember 2023, „die Geschädigte Annalena Baerbock in ihrer Ehre“ herabsetzen würde. Dies hätte K. „zumindest billigend in Kauf“ genommen.

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Auszug aus dem Strafbefehl

Diese vermeintliche Ehrverletzung kommt K. jetzt teuer zu stehen: Für die Beleidigung der Außenministerin muss er 800 Euro zahlen, in 40 Tagessätzen je 20 Euro. Hinzu kommen noch rund 77 Euro Gebühren. K. trifft diese Strafe hart, laut eigenen Angaben hat er als Rentner lediglich 1.500 Euro im Monat zur Verfügung. Gegenüber Apollo News versicherte K., dass er den Text lediglich satirisch gemeint habe.

Das Auswärtige Amt wollte die Frage nicht beantworten, ob Baerbock selbst Strafanzeige gestellt hatte. Stattdessen heißt es aus dem Ministerium: „Auch Außenministerin Baerbock ist immer wieder Zielscheibe von strafrechtlich relevanten Drohungen, Beleidigungen und Hassaufrufen. Sie erstattet in diesen Fällen.“

Die Staatsanwaltschaft Celle verwies in ihrer Antwort auf die Staatsanwaltschaft Göttingen, diese erklärte gegenüber Apollo News auf Nachfrage, wer die Anzeige gegen K. gestellt habe: „Die gewünschten Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.“

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Die Kontroverse um von Politikern gestellte Strafanträge wegen Beleidigung sorgte in den vergangenen Monaten für massives Aufsehen. Ausgelöst worden war die Debatte aufgrund einer Hausdurchsuchung bei einem Mann aus dem fränkischen Burgpreppach, der Bundesminister Habeck „Schwachkopf“ nannte. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss und ließ seine Wohnung durchsuchen (Apollo News berichtete hierhier und hier). Außerdem stellte der Wirtschaftsminister einen Strafantrag wegen Beleidigung, weil eine Frau ein Meme teilte, das ein Falschzitat Habecks enthalten haben soll, auch hier kam es zu einer Durchsuchung (Apollo News berichtete exklusiv).

Im Zuge der Diskussion fragte Apollo News bei sämtlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland nach. Ziel war es, einen Überblick darüber zu erhalten, wie viele Verfahren – und damit auch verbundene Durchsuchungen – aufgrund von Beleidigungen, übler Nachrede oder Verleumdung nach § 188 StGB (also gegen Personen des politischen Lebens gerichtet) eingeleitet wurden.

Ein Großteil der Staatsanwaltschaften konnte die Frage aufgrund mangelnder Statistiken nicht beantworten. Aus den Zahlen der Staatsanwaltschaften, die die Fragen beantworten konnten, geht hervor, dass mehr als 1300 Verfahren wegen Politikerbeleidigung in den letzten drei Jahren in Deutschland geführt wurden. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein.

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