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Grüne hatte angezeigt

Baerbock „Hohlbratze“ genannt: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch ein

Eigentlich wurde eine Frau aus Bayern Ende November davon freigesprochen, Baerbock als „Hohlbratze“ beleidigt zu haben – angezeigt hatte die Ministerin selbst. Nun geht die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch in Berufung.

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Hatte Strafanträge persönlich unterschrieben: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

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Im März 2023 schrieb eine Kinderpflegerin auf Twitter folgenden Beitrag über Annalena Baerbock: „Diese Hohlbratze ist eine Gefahr für unser Land.“ Diese und eine nahezu wortgleiche andere Aussage der Frau aus Bayern reichten aus, damit die Bundesaußenministerin persönlich in beiden Fällen einen Strafantrag wegen Beleidigung unterschrieb. Darüber berichtete Nius.

Ende November kam es dann in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein zu einem Freispruch für die Frau. Doch die Staatsanwaltschaft sieht die Niederlage nicht ein und hat Revision eingelegt, wie Nius berichtet. Nun muss der Fall also erneut vor einem Gericht aufgerollt werden. Wenn die Frau erneut Recht bekommt, kommen auf den Steuerzahler, aufgrund der Sturheit der Staatsanwaltschaft, Gerichtskosten im fünfstelligen Bereich zu.

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Bereits während des ersten Berufungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft ein Angebot der Richterin, auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Spende von 1000 Euro an Kindereinrichtungen, abgelehnt. Damals betonte man die Wichtigkeit der Bekämpfung von Hass im Netz für die bayerische Justiz.

Im ursprünglichen Verfahren Ende 2023 wurde die Frau anfangs zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Erst im Berufungsverfahren hatte die Beschuldigte Erfolg. Wie Nius berichtet, wäre eine solche Verurteilung, die eine Vorstrafe darstellen würde, katastrophal für die Kinderpflegerin, die mit teilweise schwerst behinderten Kindern arbeitet.

In den letzten Jahren haben Politiker die Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen gegen sich intensiviert. Erst kürzlich sorgte ein Fall aus Osnabrück für Aufsehen. Weil ein Mann eine vermeintlich beleidigende E-Mail an Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, geschrieben hatte und dann verpasst hatte, die Strafe von 3.000 Euro zu zahlen, musste er für einen Monat ins Gefängnis (Apollo News berichtete exklusiv).

Insbesondere die beiden Grünen Minister Robert Habeck und Annalena Baerbock (wie in diesem Fall) greifen rigoros gegen solche ihnen unliebsamen Äußerungen im Internet durch. So stellten sie bis Ende August vergangenen Jahres über 1.300 Strafanträge, vor allem wegen Beleidigung und in einigen Fällen Bedrohung (Apollo News berichtete).

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