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„Dummes Zeug“ – Mann nach vermeintlicher Beleidigung von Manuela Schwesig in Haft

Weil er Manuela Schwesig unter anderem „Märchenerzählerin“ nannte und ihr vorwarf, den Menschen „dummes Zeug“ zu verkaufen, wurde ein Mann in Niedersachsen zu einer Geldstrafe verurteilt. Als er nicht zahlte, kam er 30 Tage in Ersatzhaft.

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig

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Hausdurchsuchungen und Geldstrafen im vierstelligen Bereich sind in Deutschland mittlerweile Alltag, wenn es um die vermeintliche Beleidigung eines Politikers geht. Bei Wolfgang K. (Name geändert) aus Osnabrück spitzte es sich weiter zu. Im April 2022, der russische Überfall auf die Ukraine war gerade zwei Monate her, schrieb der Mann an die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), eine aufgebrachte E-Mail, die Apollo News vorliegt.

Schwesig ist bekannt für ihre russlandoffene Politik. Sie setzte sich immer wieder deutlich für die Gaspipeline NordStream 2 zwischen Deutschland und Russland ein. Ihre Landesregierung geriet dabei in enge Verflechtungen mit Russland, etwa in Form der sogenannten Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern.

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Ein Auszug aus dem Strafbefehl gegen K.; Auch seine E-Mail an Schwesig wird gezeigt

K. war unzufrieden mit Schwesigs Haltung und schrieb ihr deshalb, so seine Darstellung. In der E-Mail schrieb K. von der SPD-Politikerin als eine „Märchenerzählerin“. Sie solle aufhören, den Menschen „dummes Zeug“ zu verkaufen. K. will sich dabei auf Medienberichte bezogen haben, die Schwesig das vorgeworfen hatten und sie gar als „Märchenerzählerin“ bezeichnet hatten. In der E-Mail machte er diesen Bezug jedoch nicht kenntlich.

K. fragte außerdem, ob Schwesig vorhabe, „die Mordaktionen von den bepissten Leuten in Moskau“ zu unterstützen. Zusätzlich fragte K. sie, ob Schwesig nicht bei ihm, „auf’m Bau“ (K. ist Bauingenieur.) anfangen wolle, da man da noch Frauen brauche. Nach der E-Mail erfolgte erst einmal keine für K. offensichtliche Reaktion. Erst fast ein Jahr später, am 13. März 2023, kam dann ein Schreiben.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte einen Strafbefehl gegen K. wegen Beleidigung erwirkt, er liegt Apollo News vor. Schwesig hatte sich von seinen Kommentaren beleidigt gefühlt und nur wenige Tage nach der polemischen E-Mail Strafantrag gegen K. gestellt. Welche Äußerung genau die Beleidigung darstellen sollte, gab die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl nicht an. K. habe Schwesig aber „bewusst und von [ihm] beabsichtigt“ in ihrer Ehre herabgesetzt.

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Im Anschluss sollte er 3.000 Euro zahlen, wie das Amtsgericht Osnabrück gegenüber Apollo News bestätigte. Doch K. sah das nicht ein. Er verweigerte die Zahlung und wollte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. 

Der Einspruch gelangte aber nie zu den zuständigen Stellen, das erklärte das Amtsgericht Osnabrück auf Anfrage. Offenbar hatte K. es versäumt, den Einspruch formgerecht einzureichen. Stattdessen griff jetzt – aufgrund Ks Weigerung, die 3.000 Euro Strafe zu zahlen – eine Ersatzhaftstrafe, wie bereits im Strafbefehl angedroht wurde. K. bekam davon anscheinend jedoch nichts mit. Er ignorierte auch die schriftliche Aufforderung zum Haftantritt, Ende Mai 2023.

Dann kam der schicksalhafte Tag am 16. August 2023, an dem K. in der Mittagspause seiner Arbeit von der Polizei überrascht wurde. Er wurde in Handschellen abgeführt und landete in der JVA Dortmund. Insgesamt saß er 30 Tage im Gefängnis ein. Die Haftbescheinigung, die die Haftstrafe bestätigt, liegt Apollo News vor. Unterdessen rätselten Freunde und Familie über seinen Verbleib, wie K. gegenüber Apollo News berichtete. Nach seiner Haftstrafe verlor er seine Arbeit.

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