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Novellierung

Baden-Württemberg verschärft Rauchverbot – bis zu 500 Euro Bußgeld

Seit dem 1. Juni gelten strengere Regeln für das Rauchen an öffentlichen Orten in Baden-Württemberg. Bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Teils bleibt jedoch unklar, wie weit die Verbote konkret reichen.

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Ein Hinweis am Gleis macht Zuggäste auf das Verbot aufmerksam. (IMAGO/Future Image)

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Ab dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg strengere Regeln für Raucher. Mit der Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes wird das Rauchverbot auf weitere Orte ausgeweitet und erstmals auch auf E-Zigaretten, Vaporizer und Shishas.

Das Verbot gilt künftig an zahlreichen öffentlich zugänglichen Orten. Betroffen sind unter anderem Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie die Außenbereiche von Zoos, Freizeitparks und Freibädern. Auf Schulhöfen sollen Raucherzonen künftig vollständig wegfallen.

Unklar bleibt allerdings, wie weit das Verbot im Einzelfall reicht. Gerade bei Haltestellen stellt sich die Frage, welcher Bereich noch dazuzählt – ob also nur der unmittelbare Wartebereich betroffen ist oder auch angrenzende Flächen.

In der Gastronomie bleibt Rauchen indes unter bestimmten Bedingungen möglich. Dazu müssen Restaurantbetreiber jedoch vollständig abgetrennte Nebenräume einrichten, zu denen nur Personen ab 18 Jahren Zutritt haben. Kleinere Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastraum dürfen das Rauchen im gesamten Lokal erlauben. Das gilt allerdings nur, sofern dort keine warmen Speisen angeboten werden und der Betrieb klar als Rauchergaststätte ausgewiesen ist.

Für Shisha-Bars gelten ähnliche Regeln, wobei bereits vor dem 1. Juni bestehende Betriebe von den neuen Einschränkungen ausgenommen sind. In Palliativstationen, psychiatrischen Einrichtungen und Pflegeheimen können Raucherräume unter strengen Auflagen eingerichtet werden. Auch bei polizeilichen Vernehmungen und im Rahmen der Kunstfreiheit bleibt das Rauchen möglich.

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Ein Verstoß gegen das Verbot kann teuer werden. Wer dennoch raucht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall können es bis zu 500 Euro sein. Auch Betreiber werden in die Pflicht genommen: Setzen sie das Verbot nicht durch, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 3.300 Euro, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 6.500 Euro.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer kritisierte auf Facebook die Neuregelung vor allem wegen bleibender Unklarheiten: „Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass völlig unklar bleibt, wie der Bereich einer Bushaltestelle eigentlich abgegrenzt werden soll. Diese Kritik mache ich mir ausdrücklich zu eigen“.

jw

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128 Kommentare

  • Wahlversprechen gebrochen, politische Lügen – wie hoch ist da die Strafe?

    • gut bezahltes Pöstchen in einer Regierung.

    • Straffrei, dafür gibt es Irden und viele Mitarbeiter nach der Pensionierung.

    • Wer einem Özdemir vertraut ………

    • Sie meinen die Strafe fürs Nichtabschieben?

  • Brauchen Geld. Egal wo. Egal wie.

    • Und holen es sich von Dir, Du Boooooooomer! Hör auf zu qualmen und Du gibst dem Regime weniger Steuergeld. Und gesünder ist das auch noch. Aber so weit denkt ein vernebeltes Hirn eines AfD-Fans ja nicht.

      -115
      • Furz woanders, Milchgesicht.

      • Phurtzi, ich sage ihnen als Boooooooooooooooomer und Nichtraucher ihre Eltern waren bestimmt Raucher während der Schwangerschaft

        • Ich glaube der ist in einem brennenden Cannabisfeld gezeugt worden

          26
      • Gerdolfo denkt er wäre gesund🤣

  • Fleischessen, Autofahren und kurze Hosen werden auch bald verboten 🤸‍♂️

    • Socken in Sandalen auch.

      • On VaWue würde doch ein Spötzle-Steuer richtig Geld in die klammen Kassen spuelen
        😉

    • So dämlich könen auch nur grünschwarze Regierungshampel sein:
      Verbieten, was Steuereinnahmen bringt.
      (P. S.: Schemm Oetzemiehr darf trotzdem weiterkiffen, wo’s ihm gerade beliebt, dem Herrn Schwafelpräsidenten?)

  • Die Verbotspartei in Aktion

    • „Die Verbotspartei in Aktion“
      Korrekt. Das mit dem Außenbereich von Freihbädern stinkt mir besonders – dazu ist ein Kommentar von
      mir weiter weiter unten.
      Mindestens eine Raucherinsel sollte in so einem Freibad zugelassen werden, statt es im gesamten Bereich zu verbieten. Ging ja auf dem Bahnhof hier auch…

  • Auf deutschem Boden darf nie wieder ein Joint ausgehen!

    • Hat „Ötzi“ das gesagt?

  • Außenbereich von Freibädern!?
    Na danke – meine Stadt hat mehrere z.T. sehr große Freibäder direkt am See. Da bin ich immer gerne hin, hab einen halben Tag da verbracht, im Laufe der Anwesenheit auch mal 3 Zigis weg gepafft. Natürlich mit einem mitgebrachten, verschließbarem Aschenbecher. NIE hat sich irgendein anderer Badegast über mich beschwert. Wenn ich das nun nicht mehr machen kann, geh ich halt von einer der großen, freien Wiesen am See baden.
    Anfangs dieser Saison waren im lokalen Blättle wieder Artikel dazu, daß die Bäder alle defizitär seien.
    Nun müssen die halt auf mein Eintrittsgeld auch noch versichten 😉 Und der Pächter auf meinen Verzehr in seiner Gastro im Bad…

  • Die Novellierung gilt aber nur für Nichtmigranten Oder?

  • „Für Shisha-Bars gelten „ähnliche Regeln“, wobei bereits vor dem 1. Juni bestehende Betriebe von den neuen Einschränkungen ausgenommen sind.“

    Warum???
    Dampfen die im Namen der Religionsfreiheit?
    Zweiklassendampfen?
    Gibt es Besserdampfer?
    Wer spaltet jetzt hier die Gesellschaft?

    • Gute Fragen!
      Ich denk mal es liegt einfach daran:
      Man traute sich einfach nicht, diese Art Verbotitis auch auf „alteingesessene“ Sisha-Kneipen anzuwenden.
      Wohl wegen erwartbarem Widerstand der Betreiber-Klientel 😉
      Eventuell zusätzlich wegen erwartbarem Steuerausfall.

  • Hauptsache den Bürgern noch mehr Geld aus der Tasche ziehen.
    Das ist Diskriminierung von Rauchern ! Wo bleibt das Raucher Schutzgesetz !

    • Ich hätt dazu ’ne Idee:
      Raucher könnten sich als eigenständiges Geschlecht selbst definieren – die Aufnahme dieses Geschlechts in das „Selbstbestimmungsgesetz“ beantragen.
      Und schon können die allüberall wieder hin. Und machen was sie wollen, auch wenn es Inhabereinnen anderer gefühlter Geschlechter nicht paßt.
      Also z.B. wie bei den Männern, wo sich per „Gefühl“ als Frauen definieren – und dann in geschützte Räume von Frauen eindringen wollen – und dieses Eindringen dann auch noch Einklagen wollen.
      Is natürlich wieder sarkastisch gemeint.
      Angesichts der Abartigkeiten, wo das aktuelle „Selbstbestimmungsgesetz“ bereits ermöglicht hatte, würd ich das jedenfalls als Möglichkeit sehen.
      Um als Raucher auch in Nichtraucher-Zonen rauchen zu dürfen, also ohne Diskriminierung 😉

      Nicht ernst nehmen!
      Oder vielleicht doch??

    • Rauchen ist eine Sucht, ganz klassisch betrachtet.
      Und somit sind Raucher krank.

      Das ist Stigmatisierung und Benachteiligung/ Ausgrenzung chronisch Kranker.

      Sollte man da nicht mal den Gegenhebel ansetzen?

  • Wird sowieso nicht vollstreckt. Bei mir an der Haltestelle stehen oft Leute mit Zigarette. Finde ich auch nicht weiter schlimm. Es ist an der frischen Luft, und wenn es mich stört, trete ich zwei Meter zurück. Vor Schulen oder Altenheimen mag es anders aussehen. Aber die Regelung klingt nach einem Scherz der Bürokraten. Vor allem sieht man meistens nicht, wo eine Haltestelle anfängt oder aufhört.

  • Die Verbote reichen konkret bis zu NICHT-Migranten. Das war aber doch klar, oder?
    Für Nicht-Nicht-Migranten gilt der Rechtsstaat nur fakultativ, SGB ja, StGB nein.

    • jammer nicht rum sondern besorg dir einen irakischen pass geh damit zum amt und sag das zauberwort. dann kriegst allen luxus für umme. die gäste machen das schon clever und das obwohl deren iq angeblich so gering ist.

  • Im Zweifel für den Angeklagten.

  • Endlich mal was Sinnvolles!

  • Tja, obacht in den Wahlkabinen 🤷😂

  • Ich bin Angestellter bei einem Freibad im Süden Deutschlands mit ca. 100.000 Besuchern pro Jahr. Auf der großflächigen Liegewiese war Rauchen bisher erlaubt. Ein absolutes Rauchverbot ist einfach nicht umsetzbar. Im Hochbetrieb haben wir 8 Mitarbeiter, die das unmöglich kontrollieren können. Dazu bräuchte es wahrscheinlich 10 Securities zusätzlich. Personalkosten sind aber der höchste Kostenfaktor. Wenn das Land will, dass sich der Eintritt verdoppelt, setzen wir das eben um.

    • „Wenn das Land will, dass sich der Eintritt verdoppelt, setzen wir das eben um.“
      Ich (rauchender und auch zahlender) Badender, würde eher empfehlen:
      Protestieren Sie dagegen!
      Verlangen Sie, grad als Mitarbeiter in so einem Bad, daß eine vernünftige Regelung (aka Möglichkeit zur Einrichtung einer Raucher-Insel) durchgesetzt/bzw. dieses starrrsinnige Gesetz dahingehend angpaßt wird!
      Verdoppeln des Eintritts wird es nämlich NICHT bringen, sondern eher Aufgabe des Pächters wg. teilweise weg bleibenden Besuchern) – und damit auch Verlust von Ihrem Arbeitsplatz.

      • Auf Besucher wie Sie verzichten wir dort gern.

        -20
        • Na dann – gehen Sie halt ins „Bürgergeld“.
          Schulterzuck – ich geh halt woanders hin, wenn Sie mein Geld nicht wollen…

          13
  • „Gerade bei Haltestellen stellt sich die Frage, welcher Bereich noch dazuzählt – ob also nur der unmittelbare Wartebereich betroffen ist oder auch angrenzende Flächen.“

    Typische deutsche Frage – aber wo zu Coronazeiten das Ordnungsamt mit Maßbändern rumgerannt ist um „Abstandsverstöße festzustellen“ und STRAFEN zu verhängen, da ist auch zuzutrauen, das tausende von Haltestellen im Bundesland demnächst mit Farbe die Bereiche ausweisen, wo Rauchen erlaubt/verboten ist. Und eine Kamera darüber, na klar, um gleich „Beweise“ zu sammeln. ^^

    • Tja, Sie haben es gesagt.
      Und es wird so kommen…

  • Und jede Partei hat auf ihren Werbezetteln folgendes zu schreiben, am besten weiß/blau hinterlegt.
    „Politik kann tödlich sein“

  • Scheinbar hat man auch keine Wetter-bzw. Klima-Wissenschaftler*innen bei der Entscheidung mit einbezogen.

    Steht man neben der Bushaltestelle und es herrscht Windstille–könnte der Rauch nach oben abgeblasen werden–würde aber dann länger über den Köpfen von Nichtrauchenden stehen bleiben.
    Bei kleinsten Böen könnte der Rauch direkt in die Gesichter von Wartenden innerhalb der Freizone geblasen werden.

    Es wäre also dringend nötig, Abstände je nach der Aerodynamik von Winden unterschiedlich auszuweisen.

    Vielleicht könnte man auch mit einer Regulierung der Anzahl der Lungenzüge eine Krebsgefahr für Nichtraucher im Freien reduzieren.
    Wer nur eine Zigarette in der Hand hält, aber nicht daran zieht–darf direkt neben der Zone stehen bleiben–damit würde auch garantiert, dass der Bus noch erreicht werden kann.

    Mir macht Rauchen und Cannabis-Kiffen in Wohnungen mehr Sorge als Rauchen im Freien. Dort geht die Gefahr direkt in die Lunge-

  • Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.

    Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“ Quelle: Moralentwicklung

    Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, Pflichten, Regulierung, …

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Tja, welche Partei zu welcher Epoche mit welchem Führer ging ähnlich hart und gnadenlos mit Rauchern und Trinkern um?!?!?!? . . . Frage für`n Freund.

  • Raucher sollten doppelt so hohe KV-Beträge bezahlen und bei Krankheit, welche vorsätzlich durch das Rauchen entstanden ist, die Behandlungskosten selbst bezahlen!

    • Wie wollen sie das prüfen? Regelmäßiges Lungenröntgen? Strahlungsmessung? Zigaretten auf Rezept? Was ist mit Ex-Rauchern? Wird dann auch die Steuer auf Tabak wieder gesenkt (darüber bezahlen die Raucher ja eigentlich schon)?

      Besser wäre es einen Teil der Tabaksteuereinnahmen in die KV-Kassen zu leiten und den gerade wieder florierenden Schwarzmarkt zu bekämpfen, indem man endlich die Remigration inkl. Grenzschließung angeht oder in allen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen schafft (wovon ich nichts halte – ich mag diese Art von „Vielfalt“: wenn ich über eine Grenze gehe, möchte ich Veränderung)

    • Und Fette sollten den dreifachen Preis zahlen.

      Und Mopedfahrer den sechsfachen.

      Die Gebärmaschinen setzen sich auch mit jeder Schwangerschaft/ Geburt einem Lebensrisiko aus.
      Und nu?

      Sonst gehts noch, oder wie?

    • Na, Sie sind ja ein netter Zitgenosse. Was haben Sie denn so, was uns nicht gefallen könnte und wo wir Sie belasten könnten? Bestimmt nichts, gell? Sie sind bestimmt perfekt.

    • Junkies auch! Ach sorry die bekommen ja noch Ersatz Drogen auf unser Nacken.

  • Fast wie in Nordkorea.
    Es geht ums Abkassieren, mehr nicht.

    • Was hier bei uns abgeht ist schlimmer als in Nordkorea. Verglichen mit Stuttgart ist Pjöngjang ein Hort der Freiheit.

  • Wenn ich dieses Bild mit dem vollen Aschenbecher nur sehe wird mir schon schlecht. Zigaretten sind einfach nur eklig. Und wenn ich mich an die versifften Raucherabteile früher in den Zügen erinnere, bin ich froh darüber, dass diesem Gequalme immer mehr der Kampf angesagt wird.

    -12
    • Und welchen Lastern gehen Sie so nach, die anderen Menschen nicht passen könnten?

      • „Nicht-Nichtmigranten“!!
        Krasser Begriff, werd ich mir merken 😉

      • Ich finde Zigaretten & Co. ekelhaft. Ich trinke auch keinen Alkohol mehr seit meine Schwester von einem besoffenen Autofahrer totgefahren wurde. Mein großes Laster ist das Laufen, mit Mitte 50 den Halbmarathon in knapp 90 Minuten runterspulen zu können, ist Glücksgefühl pur.

        -14
        • @Wilhelm:
          „Mein großes Laster ist das Laufen, mit Mitte 50 den Halbmarathon in knapp 90 Minuten“
          Au weia!
          Was Sie dadurch an unnötigem, „klimaschädlichem“ CO2 in die Luft blasen!
          Und die GKV schädigen Sie (potentiell) auch noch – wegen erwartbaren Kniegelenk-OP’s!
          Wie rücksichtslos und unsolidarisch ist das denn?
          /sarc end
          😉

          25
    • Mich als Ex-Raucher und nun seit längererm Nichtraucher, störe mich eigentlich nur an einem: Wenn man beim Restaurant draußen sitzt und der Wind weht dir die komplette Zigarette des Nachbarn ins Gesicht. Meist wird die im Lokal auch sehr gemütlich geraucht, so dass man dann 10 Minuten lang Spaß damit hat.
      An der Bushaltestelle/Bahnhof/etc. mache ich halt einen Schritt zur Seite und muss es größtenteils nicht mehr riechen. Im Lokal möchte man an seinem Tisch sitzen bleiben.

      Ein Verbot fände ich dennoch doof – vielleicht könnte man aber Lokalbetreiber zum Aufstellen von Windschutzwänden bringen, dann wäre dieses Problem gelöst.

      Ja und in Innenbereichen finde ich Rauchen grundsätzlich schlecht, weil man mit stinkender Kleidung und selbst stinkend wieder raus kommt. Eine wirkliche Wahl ob man hineingeht oder nicht, hat man in der Gruppe auch nicht. Das kann man sich als Raucher so vorstellen, als wenn die Kleidung bis zum Waschen jedesmal einen rosa Schleier bekäme. Es nervt!

    • @Wilhelm:
      – Wenn Ihnen beim Anblick schlecht wird, dann brauchen Sie ja nicht dahin gehen, wo solche Ascher stehen – also z.B. nicht in Raucherkneipen (in meiner Kneipe wird allerdings der Achenbecher immer schnell geleert, spätestens wenn zwei Kippen drin sind)
      – Und ja, die Raucherabteile in Zügen waren früher oftmals ziemlich versifft. Weil man an den Reinigungskosten gespart hatte.
      Und:
      Sie haben immer die Wahl gehabt – Sie hätten ja nicht in so ein Abteil rein müssen, oder?
      Ich schon, so eine 10stündige Zugfahrt vom (ebenfalls versifften) Balin an den Bodensee – da hab ich mir schon ’ne Platzkarte für ein Raucherabteil genommen.

      Ich meine: Der K(r)ampf gegen das „Gequalme“ nimmt immer absurdere Züge an, wie man auch an diesem Gesetz wieder sehen kann.
      Dabei könnte es so einfach sein:
      – Getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher, wie eben früher mit den Abteilen
      – Raucherinseln, wo machbar – gibt es hier auf dem Bahnhof. Ihnen ist das wohl auch zuwider – Extremist halt…

      • @Ein alter tumber Ossi
        Man hat aber auch die wahl mal nicht zu qualmen. Oder kann man sich für 1 – 2 Stunden zusammenreißen und nicht den Glimmstengel anzünden.
        30 Jahre geraucht, 9 Jahre rauchfrei.
        Es geht. Man muss es nur wollen.

        • @Schnauze Voll:
          Zu „Man muss es nur wollen.“
          sach ich mal:
          Darum geht es hier aber nicht.
          Hier geht es um Einschränkung derjeniger, wo eben nicht wollen – und auch jener, wo wegen ihrer Sucht nicht können.
          Und das ohne Sinn; es ist weder ein Sinn zum Schutz der Nichtraucher erkennbar, noch irgendein andere Sinn.
          Ich seh da unnütze Zwängerei…

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    • Es gibt Menschen, bei denen es überhaupt nicht auffallen würde, wenn sie nicht mehr da sind , weil sie sich allem entsagen was ihnen an anderen nicht gefällt .
      Leben und leben lassen ,statt ein Verbot oder Einschränkung nach der anderen zu akzeptieren . Hier mal eine Seite wo ein Teil der Verbote der Verbotspartei aufgelistet sind die sie durchsetzen würden wenn dieser Haufen alleinig am Zug wäre.
      https://www.oli.net/alle-verbote-der-gruenen/

  • Ich bin kein Fan von den Grünen, aber das mit dem Rauchen nervt mich als Nichtraucher schon an Bus und Strassenbahnhaltestellen. Besonders was manche für ein Kraut rauchen.

    -14
  • Warum haben Shisha-Bars eine Sonderregelung da regt sich keiner auf hä

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